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| Schuldnerberatung für Kommunen |
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Durch das "Zinswetten-Urteil" gegen die Deutsche Bank ist deutlich geworden, dass sich die Kommunen in finanziellen Entscheidungen von Banken beraten lassen.
Wir möchten den Kommunen bzw. den Politikern dieser Kommune eine Alternative bieten. Wir beraten Sie gerne aus Sicht einer Schuldnerberatung!
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| Muss die Schuldnerberatung kostenlos bleiben? |
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Die "öffentliche" Schuldnerberatung in Deutschland wird fast flächendeckend für den Schuldner kostenlos angeboten. Das heißt, dass dem Schuldner keine Kosten in Rechnung gestellt werden und diese stattdessen von den Trägern übernommen werden.
Das Bundessozialgericht hat in einer aufsehenserregenden Entscheidung am 13.07.2010 geurteilt, dass Schuldner, die eine Arbeitsstelle haben, durchaus selbst in der Lage sind, ihre Beratungskosten zu tragen.
Aufgrund dieses Urteils wird erwartet, dass es in vielen Kommunen zu einer Neuorientierung hinsichtlich Ihrer Leistungen an die Beratungsstellen kommt. Zukünftig wird es eine Differenzierung geben müssen, die dazu führt, dass die Schuldnerberatungsverbände ein bezahlbares Angebot für die Schuldner bereithalten. Der Vorteil eines solchen Angebotes besteht zum Beispiel darin, dass die enorm langen Wartezeiten verkürzt werden könnten. Zudem würden die Träger insgesamt auf stärkeren finanziellen Füßen stehen und somit in die Fortbildung und Ausbildung neuer Schuldnerberater/Innen investieren können.
Urteil des Bundessozialgericht |
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