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Schuldnerberatungen sparen dem Auftraggeber Geld!
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Ein Beispiel:
Willi Mustermann ist verheiratet und hat 2 Kinder. In den letzten 5 Jahren ist er zwei mal arbeitslos gewesen, weil seine Arbeitgeber Insolvenz anmelden mussten. Dadurch kam es zu verschiedenen Rückständen, die jeweils umgeschuldet werden mussten. Seine Hausbank fordert mitlerweile über € 25.000,-. Monatlich müsste er € 450,- aufbringen, um die Raten zu bezahlen. Leider muss das Auto repariert werden etc. | |
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3 Jahre später ist die Familie heillos zerrüttet. Herr Mustermann konnte seine Reparaturrechnung nicht bezahlen. Die Werkstatt beauftragte ein Inkassounternehmen um die berechtigte Forderung einzuziehen. Herr Mustermann gibt dem Druck nach und bezahlt die Rechnung. Leider kann er deswegen seine Miete nicht überweisen. Es kommt zum Rechtstreit mit dem Vermieter, welcher die Räumung betreibt. Herr Mustermann muß mit seiner Familie ausziehen. Die Kosten der Räumung etc. kann er ebenfalls nicht zahlen. Beim Arbeitgeber kommt eine Pfändung an. Ebenfalls bei der Hausbank. Die Bank zahlt das Geld nicht aus. Herrn Mustermann wird gekündigt. Die Familie hält der Belastung nicht stand....... Die Bank fordert ihn auf, sein Konto auszugleichen und die Kredite zu bezahlen. Die Familie trennt sich.....
In diesem Fall werden nun das Sozialamt, das Jugendamt, das Arbeitsamt, der ehemalige Vermieter, der jetzige Vermieter, die Bank und womöglich andere Gläubiger erhebliche Gelder verlieren....... |
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3 Jahre später steht die Familie kurz vor einer Restschuldbefreiung. Die Familie ist gestärkt und sieht guten Zeiten entgegen. Herr Mustermann hat die Werkstatt aufgrund eines eingeschalteten Inkassounternehmens bezahlt. Seine Miete konnte er nicht bezahlen. Sein Vermieter beauftragt eine Schuldnerberatung (z.B. Comeback) bzw. schickt den Mieter dorthin, um höhere Kosten (Rechtsanwalt, Gericht, Mietausfall, Räumungskosten, Renovierungskosten,Leerstände) zu vermeiden. Die Schuldnerberatung analysiert den Fall. Sie setzt sich mit dem Sozialamt in Verbindung. Dieses übernimmt gemäß BSHG in diesem Fall die rückständigen Mieten auf Darlehensbasis. Mit der Bank wird eine außergerichtliche Einigung versucht. Diese lehnt ab. Herr Mustermann eröffnet bei einer anderen Bank ein Konto. Der ersten Bank wird verdeutlicht, welche Nachteile sie durch ein Insolvenzverfahren der Familie Mustermann hat. Sie läßt sich nun auf einen außergerichtlichen Einigungsversuch ein, um wenigstens etwas zu bekommen. (Herr Mustermann erzielte nur geringe pfändbare Beträge - Gehalt € 1.740,- pfändbar € 21,- - die letztlich nur die Gerichtskosten gedeckt hätten).
In diesem Fall bleibt lediglich die Bank auf einem Großteil ihrer berechtigten Forderungen sitzen. Geldanlage und Geldverleih ist ihr Geschäft. Wie jedes Geschäft, ist es nicht ohne Risiko. Gute Bankkaufleute kalkulieren dieses Risiko. Der Vermieter, hat sein Geld erhalten. Ebenso das Sozialamt, da die ausgelegten Beträge in kleinen Raten zurückgezahlt werden konnten. Es wurden keine weiteren Kosten für Arbeitsamt, Jugendamt, Sozialamt, etc. notwendig. |
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