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Übliche Fragen, die in einer Schuldnerberatung aufkommen:
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Ist es möglich meine Schulden los zu werden, auch wenn der Gläubiger auf eine Verjährungsfrist von 30 Jahren besteht? Was bewirkt die Restschuldbefreiung?  
Die Restschuldbefreiung bewirkt, dass die Gläubiger nicht mehr aus Ihrem vollstreckbaren Titeln (30 Jahre Verjährungsfrist) gegen den Schuldner vorgehen können. Der Schuldner wird von allen Schulden befreit.

Ausnahme:
Geldstrafen, Geldbußen und Forderungen aus vorsätzlichen unerlaubten Handlungen.
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Wartezeiten: Wie lange muss ich auf einen Beratungstermin bei einer Insolvenzberatungsstelle warten?  
Die Einsparungen der öffentlichen Haushalte hat dazu geführt, dass das öffentliche Beratungsangebot zurück gegangen ist. Viele Schuldnerberatungsstellen sind daher dem Ansturm hilfesuchender Menschen nicht mehr gewachsen. Es kommt dadurch zu Wartezeiten, die bis zu zweieinhalb Jahre gehen können. Sie sollten deswegen aber nicht verzweifeln. Nutzen Sie Ihre Möglichkeiten. Wenn in Ihrem Landkreis oder Bundesland keine passende Beratungsstelle gefunden werden kann, haben sie die Möglichkeit auf ein externes Angebot zurück zu greifen. Zudem haben Sie die Möglichkeit von einem Anwalt in Ihrer Nähe beraten zu lassen. Sicherlich können Ihnen dort hohe Kosten entstehen.


Deshalb wurde die Comeback Wirtschafts- und Insolvenzberatung gegründet. Wir möchten unseren Klienten ein bezahlbares Beratungsangebot unterbreiten. Selbstverständlich kann unser Honorar auch in Raten gezahlt werden.

Für Sie sind wir kurzfristig erreichbar.
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Wovon lebe ich während eines Insolvenzverfahrens?  
Ein Schuldner, der das Insolvenzverfahren beantragt hat, ist verpflichtet, während der Zeit von der Verfahrenseröffnung bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung (nach 6 Jahren), seine pfändbaren Beträge (siehe Pfändungsfreigrenzen) vom Lohn/Gehalt an den Treuhänder/Insolvenzverwalter abzutreten .

Die pfändbaren Beträge werden sowohl aus der nichtselbständigen Tätigkeit als auch aus einer möglichen selbständigen Tätigkeit ermittelt.

Sind keine pfändbaren Beträge vorhanden, kann es sein, dass die Gläubiger ohne jegliche Zahlung leer ausgehen.
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Kann ich mein Auto behalten?  
Wenn Sie das Auto zum Erhalt Ihrer Arbeitsstelle benötigen, dann können Sie es behalten.

Problematisch wird es, wenn Sie das Fahrzeug auf Kredit gekauft haben und das Fahrzeug als Sicherheit dient. Grundsätzlich hat ein Gläubiger die Möglichkeit, seine Sicherheiten zu verwerten. Sollte er aber keinen Nutzen davon haben, ist es ggf. möglich das Fahrzeug weiterhin zu halten. Hierbei sind weitergehende Verhandlungen notwendig.

Schon im Vorfeld der Insolvenz sollten daher entsprechende Verhandlungen aufgenommen werden. Hierfür benötigen Sie eine kompetente Beratung.
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Erfährt mein Arbeitgeber von meiner Insolvenz?  
Wenn Sie überschuldet sind, müssen Sie grundsätzlich damit rechnen, dass ein Gläubiger versucht, Ihren Arbeitgeber ausfindig zu machen, um Ihren Lohn zu pfänden.

Für den Arbeitgeber ist eine Lohn- und Gehaltspfändung mit einem unerfreulichen Arbeitsaufwand verbunden. Daher wird er Ihnen möglicherweise Konsequenzen androhen, wenn diese Pfändungen nicht ausbleiben. Sie kommen somit über kurz oder lang in einen Teufelskreis...... Der Gläubiger droht mit Pfändung, Sie versuchen ihn mit dem geforderten Geldbetrag abzuspeisen, dieses Geld fehlt an anderer Stelle, ein neuer Gläubiger droht...etc.

Unterbrechen Sie diesen Kreislauf. Ein Insolvenzverfahren führt dazu, dass der Treuhänder bzw. Insolvenzverwalter dem Arbeitgeber eine Abtretung vorlegt, damit dieser ihm die pfändbaren Beträge überweist. Ab Eröffnung des Verfahrens ist es den anderen Gläubigern untersagt, Pfändungsmaßnahmen zu ergreifen. Bestehende Pfändungen werden eingestellt. Ihr Arbeitgeber bekommt endlich die gewünschte Ruhe. Mit dem Insolvenzverwalter hat er einen kompetenten Ansprechpartner, um die weiteren Dinge zu besprechen. Sie haben den Kopf frei, weil Sie nun wissen, dass alles seinen geregelten Gang geht. Und weitere Bedrohungen der Gläubiger bleiben nun aus.
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Wird mein Insolvenzverfahren veröffentlicht?  
Alle Insolvenzverfahren werden im Internet veröffentlicht. siehe www.Insolvenzbekanntmachungen.de !

Die Privatinsolvenzen (IK-Verfahren) werden grundsätzlichn nicht mehr in der Zeitung, sondern nur noch im Internet veröffentlicht. Die sogenannten Regelinsolvenzen (IN-Verfahren) werden weiterhin in den Zeitungen veröffentlicht.

Welchen Sinn haben die Veröffentlichungen?

Der Schuldner möchte von allen Schulden befreit werden. Es kann aber vorkommen, dass er nicht alle seine Gläubiger kennt, da er seine Unterlagen nicht vollständig hat. Deswegen ist es gut, wenn die Gläubiger auf die Insolvenz hingewiesen werden. So können Sie ihre Forderung beim Insolvenzverwalter anmelden.

Gleichfalls kann es sein, dass dem Schuldner noch Gelder zustehen (z.B. aus Versicherungsleistungen) die nun allen Gläubigern zur gleichmäßigen Befriedigung zufallen sollen. Daher werden die Schuldner des Insolvenz-Antragstellers aufgefordert, nur noch an den Insolvenzverwalter zu zahlen.