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Hilfe bei angedrohter Zwangsversteigerung
Plötzlich sinkende Einnahmen, Trennung vom Partner und falsche Beratung sind die häufigsten Ursachen für eine notleidende Baufinanzierung.

Die Eigentümer fühlen sich gerade in dieser Situation ohnmächtig den Gläubigern ausgeliefert. Gleichfalls bietet der Immobilienmarkt derzeit geringe Chancen, durch einen Verkauf der Immobilie die Belastungen auszugleichen.

In dieser ohnehin schwierigen Situation berechnen die Banken noch einen Zinsverschlechterungsschaden.........

Eine Beratung in der Schuldnerberatung kann Ihre Verhandlungsposition stärken!

Terminvereinbarung

Für eine Analyse werden folgende Unterlagen benötigt:

aktueller Grundbuchauszug
Kreditverträge
Kontostände
eine Aufstellung über die mtl. Einnahmen und Ausgaben.

Hiefür empfehlen wir Ihnen nachfolgende Übersicht.

Übersicht für Eigentümer (47kB)


Warnung!

Wenn Sie kurz nach Veröffentlichung einer anstehenden Zwangsversteigerung von verschiedenen "Spezialisten" angeschrieben werden, die Ihnen gegen hohe Gebühren den Erhalt der Immobilie versprechen, ist dem mit großen Misstrauen zu begegnen!!!

Die Not der Menschen, insbesondere der Druck, in ganz kurzer Zeit sehr viel regeln zu müssen, führt immer wieder dazu, dass die Schuldner auf diese Nepper reinfallen. Beträge bis zu € 10.000,- wurden bereits für "wertlose" Beratungen hingelegt!
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Schrottimmobilien
In unserer Beratungsstelle werden immer häufiger Immobilienfinanzierungen vorgelegt, die zu der Kategorie Schrottimmobilien zählen.

Erklärung: Hierbei handelt es sich um Eigentumswohnungen, die zum Zwecke von Steuereinsparungen von gewissenlosen Vermittlern verkauft wurden. Die Eigentumswohnung befinden sich fernab der Vermittlungsstandorte. Die Wohnungen wurden überteuert mit einer Mietgarantie erstanden. Die Mietgarantie wird häufig von einer GmbH übernommen, welche nach kurzer Zeit Pleite geht. Die Wohnungsverwaltung fällt ebenfalls häufig in die Hände von Firmen, die nicht seriös arbeiten etc.

Die Banken haben ia aller Regel eine Vollfinanzierung übernommen. Hiermit haben sie dem Käufer signalisiert, dass das Objekt auch über den Wert des Verkaufpreises verfügt. Leider stellt sich nach Besichtigung bzw. beim Versuch des Wiederverkaufes des Objektes heraus, dass die Wohnung nur einen geringen Wert hat und hatte.