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| Über die Insolvenz zur Restschuldbefreiung |
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| Ein Blick in die Vergangenheit.- § 117 -
Restschuldbefreiung erlangt, wer 3 Jahre im Haushalt seines Gläubigers wohnt und dort die Schuld (teilweise) abarbeitet.
(Aus dem babylonischen Codex Hamurabi, vor ca. 3750 Jahren!)
Restschuldbefreiung ist also nichts Neues, sondern ein Recht, das schon andere Kulturen eingeführt hatten. Darum sollen wir uns in Deutschland nicht allzuviel auf unsere InsolvenzOrdnung einbilden, denn sie kam leider viel zu spät...
Hier nun der §1 aus der gültigen InsO!
§ 1 Ziele des Insolvenzverfahrens
Das Insolvenzverfahren dient dazu, die Gläubiger eines Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen, indem das Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös verteilt oder in einem Insolvenzplan eine andere Regelung insbesondere zum Erhalt des Unternehmens getroffen wird. Dem redlichen Schuldner wird Gelegenheit gegeben, sich von seinen restlichen Verbindlichkeiten zu befreien.
Sie können sich den kompletten Gesetzestext mit den neuesten Änderungen mit dem Acrobat-Reader herunterladen und dann ausdrucken.
Die Insolvenzordnung neueste Fassung (204kB)
Die Insolvenzordnung (204kB) | |
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Der geordnete Weg in ein Insolvenzverfahren ist komplex und schwierig. Die Mühe lohnt sich dennoch.
Ein Beispiel in vereinfachter Darstellung:
Sie sind verheiratet und haben zwei Kinder. Ihr Einkommen beträgt 1.980,- zzg. 368,- Kindergeld. Allerdings haben Sie auch bei der Stadtbank ca. 38.000,- Schulden. Als einzige Sicherheit steht Ihnen eine neue noch kaum besparte Lebensversicherung zur Verfügung. Ihr mtl. Aufwand für den Kredit bei der Stadtbank beträgt 631,- und soll noch 60 Monate bezahlt werden. Aufgrund der hohen Belastungen können Sie ggf. anderen Verpflichtungen (Miete, KFZ-Versicherung) nicht nachkommen.....
In einem Insolvenzverfahren müssen Sie ihre pfändbaren Beträge an einen Treuhänder (vom Gericht bestellt) abtreten. Dieser erhält in diesem Fall (3 Personen zum Unterhalt verpflichtet) über einen Zeitraum von 72 Monate ca. 39,73. (Kindergeld ist pfändungsfrei).
Es werden also insgesamt 2.860,56 an den Treuhänder geleistet, welche auch die Verfahrenskosten decken. Es bleiben erhebliche Restschulden bei der Stadtbank übrig, von denen Sie im Rahmen einer Restschuldbefreiung befreit werden. Sie sind nun schuldenfrei!
Jeder Monat Wartezeit auf eine kompetente Beratung hätte Ihnen womöglich weiterhin 631,- gekostet. Deswegen empfehlen wir Ihnen im Zweifelsfall eine sofortige Erstberatung wahrzunehmen, um Ihre Chancen auf eine Restschuldbefreiung besser einschätzen zu können.
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