Privatinsolvenz: Welcher Ablauf ist gesetzlich vorgegeben?

Achtung, wichtiger Hinweis! Dieser Ratgeber bezieht sich auf die alte Rechtslage, die bis zum 30.09.2020 galt. Sie findet nur noch bei älteren Privatinsolvenzverfahren Anwendung. Verbraucher, die ab dem 1.10.2020 Privatinsolvenz beantragt haben, durchlaufen nur noch ein dreijähriges Verfahren bis zur Restschuldbefreiung. Weitere Informationen zur generellen Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens von sechs auf drei Jahre lesen Sie in unserem Ratgeber zur Restschuldbefreiung.

Das Wichtigste zum Ablauf der Privatinsolvenz

Kann ich so ohne Weiteres Privatinsolvenz beantragen?

Nein. Zunächst müssen Sie versuchen, sich mit Ihren Gläubigern über die Schuldenregulierung zu einigen. Erst wenn dieser außergerichtliche Einigungsversuch scheitert und eine Schuldnerberatung dies bescheinigt, dürfen Sie Privatinsolvenz anmelden.

Wie geht es nach dem Insolvenzantrag weiter?

Nach Anmeldung der Privatinsolvenz erfolgt ein gerichtlicher Einigungsversuch. Scheitert dieser ebenfalls, wird das eigentliche Verfahren eingeleitet.

Und wann genau bin ich meine Schulden los?

Nach der Wohlverhaltensphase erteilt das Insolvenzgericht die Restschuldbefreiung. Diese Phase beginnt mit Eröffnung der Privatinsolvenz und dauert normalerweise sechs Jahre.

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Eine Privatinsolvenz ist keinesfalls ein einfaches und schnelles Unterfangen. Der Ablauf ist streng geregelt und muss genau befolgt werden. In unserem E-Book erklären wir unter anderem

➥ was eine Privatinsolvenz genau ist,
➥ warum ein außergerichtlicher Einigungsversuch nötig ist,
➥ wann der Antrag gestellt werden kann,
➥ wie das eigentliche Insolvenzverfahren abläuft und
➥ wie lange die Wohlverhaltensperiode dauert.

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Was wird unter einer Privatinsolvenz verstanden?

Viele Betroffene fragen sich: "Wie funktioniert eine Privatinsolvenz?"
Viele Betroffene fragen sich: „Wie funktioniert eine Privatinsolvenz?“

Seit 2014 nimmt die Zahl der überschuldeten Menschen laut dem Schuldneratlas 2017, welcher von Creditreform herausgegeben wird, stetig zu. Von einer Überschuldung wird gesprochen, wenn Personen mehr Geld ausgeben, aus ihnen zur Verfügung steht. Dies trifft auf rund 6,9 Millionen Menschen über 18 Jahren in Deutschland zu.

Haben Personen erst einmal so viele Schulden angehäuft, ist die Privatinsolvenz häufig die einzige Möglichkeit, um einen Weg aus der Schuldenspirale zu finden. Sie ermöglicht es Betroffenen, nach spätestens sechs Jahren wieder schuldenfrei zu sein. Die Privatinsolvenz und ihr Verlauf sind jedoch kein Zuckerschlecken, dessen sollten sich Schuldner bewusst sein.

Aber wie läuft eine Privatinsolvenz genau ab? Was passiert im Verlauf des Insolvenzverfahrens und worauf müssen sich Betroffene einstellen? Der folgende Ratgeber bietet Ihnen eine ausführliche Übersicht über die Privatinsolvenz und ihren Ablauf. So wissen Schuldner ganz genau, was auf sie zukommt. Informieren Sie sich außerdem mithilfe einer kostenlosen und unverbindlichen Erstberatung auf Schuldenanalyse **.

Wie funktioniert eine Privatinsolvenz und was bedeutet sie für Schuldner?

Durch Zahlungsunfähigkeit zur Privatinsolvenz: Der Ablauf des Verfahrens ist genau geregelt.
Durch Zahlungsunfähigkeit zur Privatinsolvenz: Der Ablauf des Verfahrens ist genau geregelt.

Können Schuldner ihre bestehenden Schulden nicht mehr begleichen, sind sie zahlungsunfähig. Droht die Zahlungsunfähigkeit oder ist sie bereits eingetreten, haben Privatpersonen die Möglichkeit, ein Insolvenzverfahren anzustreben. Die Privatinsolvenz ist im Ablauf genau geregelt und ermöglicht es Schuldnern, nach maximal sechs Jahren schuldenfrei zu sein.

Doch was passiert genau bei einer Privatinsolvenz? Ein Insolvenzverwalter – auch Treuhänder genannt – verwertet das Vermögen und Einkommen des Schuldners. Alle Gläubiger erhalten einen Teil ihrer offenen Forderungen. Dem Schuldner bleibt dabei ein Teil seines Einkommens erhalten, damit er weiter wirtschaften kann. Wie hoch der Betrag ist, kann der Pfändungstabelle entnommen werden.

Ein privates Insolvenzverfahren endet im Ablauf mit der sogenannten Restschuldbefreiung, welche jedoch im Vorhinein zusätzlich beantragt werden muss. Der Schuldner wird dann von allen Schulden befreit, die er zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens hatte. Hiervon ausgenommen sind jedoch unter anderem Geldstrafen oder Geldbußen.

Die folgende Tabelle beantwortet die Frage „Wie läuft ein Insolvenzverfahren ab?“ und gibt Ihnen einen Überblick über die Privatinsolvenz und ihren Ablauf. Dieser wird im folgenden Text näher beschrieben:

Außergerichtlicher Einigungsversuch- Erstellung eines Schuldenbereinigungsplans
- Wenn der Versuch scheitert: Bescheinigung darüber ausstellen lassen
Anmeldung der Privatinsolvenz und gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren- Antrag beim zuständigen Insolvenzgericht stellen
- Lehnen die Gläubiger den gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan ab, kommt es zum eigentlichen Insolvenzverfahren
Privates Insolvenzverfahren mit Wohlverhaltensperiode- Treuhänder verwaltet Einkommen und Vermögen
- Wohlverhaltensperiode dauert drei, fünf oder sechs Jahre
- Schuldner muss strenge Regeln befolgen
Restschuldbefreiung- Die restlichen Schulden werden erlassen
- Ausnahmen: Geldstrafen, -bußen etc.

Die Privat- bzw. Verbraucherinsolvenz steht als spezielles Verfahren nur Privatpersonen offen. Selbstständige und Unternehmen müssen die sogenannte Regelinsolvenz durchlaufen. Nur Personen, die in der Vergangenheit einmal selbstständig tätig waren, die maximal 19 Gläubiger haben und gegen die keine Forderungen aus der Zeit der Selbstständigkeit bestehen, können auch ein privates Insolvenzverfahren anmelden.
Ablauf vom Privatinsolvenzverfahren. (Für größere Ansicht bitte auf das Bild klicken.)
Infografik: Ablauf vom Privatinsolvenzverfahren

Erster Schritt im Ablauf einer Privatinsolvenz: Versuch einer außergerichtlichen Einigung

Privatinsolvenz: Der Verfahrensablauf sieht vor, dass Schuldner sich professionell beraten lassen müssen.
Privatinsolvenz: Der Verfahrensablauf sieht vor, dass Schuldner sich professionell beraten lassen müssen.

Wie läuft eine Privatinsolvenz ab? Der Ablauf beginnt, noch bevor das eigentliche Verfahren bei Gericht angemeldet wird. Zunächst muss der Schuldner eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern anstreben. Hierzu wird ein Schuldenbereinigungsplan aufgestellt, welchem zu entnehmen sein muss, wie der Schuldner gedenkt, seine Schulden abzutragen.

Hierbei ist zwingend professionelle Hilfe, etwa von einem Rechtsanwalt, einer Schuldnerberatung oder einer anderen geeigneten Stelle, nötig. Scheitert der Versuch der Einigung, muss die Beratungsperson darüber eine Bescheinigung ausstellen. Nur wenn diese vorliegt, kann die Privatinsolvenz in ihrem Ablauf in die nächste Phase kommen.

Sie streben eine außergerichtliche Einigung mit Ihren Gläubigern an? Eine erste Orientierung, wie dies am besten gelingt, bietet Online-Schuldencheck ** mit einer unverbindlichen und kostenlosen Erstberatung.

Antragsstellung und gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren

Wie geht die Privatinsolvenz dann weiter? Nachdem die außergerichtliche Einigung gescheitert ist, kann beim zuständigen Gericht – das Insolvenzgericht befindet sich meist im Amtsgericht, welches für den Wohnort des Schuldners zuständig ist – die Insolvenz angemeldet werden. Zeitgleich ist die Restschuldbefreiung zu beantragen.

Der für die Privatinsolvenz zu berücksichtigende Ablauf geht dann in die nächste Phase. Doch auch zu diesem Zeitpunkt startet das eigentliche Insolvenzverfahren noch nicht. Zunächst wird vom Gericht ein weiteres Schuldenbereinigungsverfahren eingeleitet. Es wird erneut versucht, eine Einigung mit den Gläubigern zu finden. Schlägt auch dieser Versuch fehl, kommt es schließlich zur eigentlichen Insolvenz.

Wussten Sie schon? Nicht nur der Schuldner selbst kann private Insolvenz beantragen. Auch ein Gläubiger hat die Möglichkeit, das Verfahren einer Privatinsolvenz in Gang zu bringen.

Weiterer Ablauf: Das eigentliche Privatinsolvenzverfahren beginnt

Wie verläuft nun eine Privatinsolvenz, nachdem sie angemeldet wurde? Zunächst wird vom Gericht geklärt, ob der Schuldner die für das Verfahren anfallenden Kosten tragen kann oder ob eine Stundung nötig ist. Hierzu zählen etwa die folgenden Posten:

Nach Anmeldung der Privatinsolvenz folgt im Ablauf das gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren.
Nach Anmeldung der Privatinsolvenz folgt im Ablauf das gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren.

Die Privatinsolvenz geht im Ablauf dann in die heiße Phase: Das Insolvenzverfahren wird offiziell eröffnet. Das Gericht legt einen Treuhänder fest, welcher dazu befugt ist, über die Insolvenzmasse zu verfügen. Er sorgt dafür, dass die Gläubiger einen Teil des ihnen zustehenden Geldes erhalten.

Wurde das Vermögen dementsprechend verteilt, schreitet die Privatinsolvenz voran. Im Ablauf schließt sich nun ein Schlusstermin an. Gläubiger und Treuhänder werden angehört. Das Gericht beschließt dann, dass eine Restschuldbefreiung möglich ist, wenn der Schuldner während der sich anschließenden Wohlverhaltensperiode seinen Pflichten – Obliegenheiten genannt – nachkommt und keine anderen Gründe dagegen sprechen.

Wohlverhaltensphase: Wie lange läuft eine Privatinsolvenz?

Bezüglich der Frage „Wie läuft ein Insolvenzverfahren ab?“ sind wir nun bei der Wohlverhaltensperiode angekommen. Während dieser Zeit muss der Schuldner strenge Regeln befolgen, ansonsten kann ihm die Restschuldbefreiung versagt werden. Die gesamte Privatinsolvenz mit bisherigem Ablauf wäre damit umsonst.

Unter anderem hat der Schuldner während dieser Phase der Insolvenz die folgenden Obliegenheiten, die Sie sich während einer kostenlosen und unverbindlichen Erstberatung auf /www.schuldenanalyse-kostenlos.de ** erläutern lassen können:

  • Er muss einer Arbeit nachgehen oder sich ernsthaft um eine neue Stelle bemühen und jede zumutbare Arbeit annehmen.
  • Kommt es zu persönlichen Veränderungen, wie einem Umzug oder dem Wechsel oder Verlust der Arbeitsstelle, ist dies dem Gericht und dem Treuhänder mitzuteilen.
  • Gleiches gilt für Veränderungen des Einkommens und des Vermögens.
  • Der pfändbare Teil des Einkommens muss an den Treuhänder abgeführt werden.
  • Erhält der Schuldner ein Erbe, muss dieses zur Hälfte an den Treuhänder übergeben werden.

Doch wie lange dauert die Wohlverhaltensperiode? Dies kommt auf die jeweiligen Umstände an. Sie endet frühestens nach drei Jahren, eine Dauer von fünf sowie maximal sechs Jahren ist jedoch auch möglich.

Kann der Schuldner innerhalb von drei Jahren 35 Prozent der Forderungssumme inklusive der Kosten für das Verfahren bezahlen, endet die Privatinsolvenz frühzeitig. Der Ablauf verlängert sich auf fünf Jahre, wenn er zumindest die Verfahrenskosten selbst tragen kann. In der Regel dauert die Wohlverhaltensperiode jedoch sechs Jahre.

Privatinsolvenz: Das Verfahren endet mit der Restschuldbefreiung

Wie lange läuft eine Privatinsolvenz? Sie dauert drei, fünf oder sechs Jahre.
Wie lange läuft eine Privatinsolvenz? Sie dauert drei, fünf oder sechs Jahre.

Hat der Schuldner die Wohlverhaltensperiode überstanden, geht die Privatinsolvenz in ihrem Ablauf in die letzte Phase. Ganz zum Schluss des Verfahrens kommt es zur Restschuldbefreiung. Das bedeutet, dass alle noch bestehenden Forderungen ungültig werden. Der Betroffene ist damit schuldenfrei und kann befreit in eine neue Lebensphase starten.

Die Restschuldbefreiung kann jedoch aus verschiedenen Gründen versagt werden. Hierzu kommt es etwa, wenn der Betroffene

  • wegen einer Insolvenzstraftat verurteilt wurde,
  • seine Auskunft- und Mitwirkungspflichten verletzt hat,
  • drei Jahre vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder während des Verlaufs unvollständige bzw. falsche Angaben gemacht hat oder
  • neue Schulden angehäuft hat.

Bildnachweise: istockphoto.com/denisenko, istockphoto.com/wavebreakmedia, istockphoto.com/AlexRaths, fotolia.com/aerogondo, fotolia.com/Les Cunliffe

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Privatinsolvenz: Welcher Ablauf ist gesetzlich vorgegeben?
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Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike erwarb ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn und ist seit 2016 Teil des schuldnerberatung.de-Teams. Ihr thematischer Fokus liegt insbesondere auf unterschiedlichsten Fragestellungen rund ums Schulden- und Insolvenzrecht.

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40 Gedanken zu „Privatinsolvenz: Welcher Ablauf ist gesetzlich vorgegeben?

  1. Stephan

    Hallo,
    Ich habe ca45000€ schulde, Hauptteil ist ein Privatkrediet 35000€ und Kontoüberziehung 10000€. Mein Gehalt beläuft sich noch auf 3100€
    Nach der Scheidung auf ca2300€.
    Jetzt kommt es zur Trennung von meiner Frau,
    Durch den Unterhalt für die 2 Kinder komme ich derzeit mit ca – 200€ meinen zahlungspflichten in Zukunft nicht hinterher!
    Ist eine Privatinsolvenz hier sinnvoll oder hab ich da keine Chance?

  2. Peter

    Hallo,
    ich befinde mich seit drei Jahren in der Privatinsolvenz. Werde ich über den Betrag der restlichen Forderungssumme informiert und kann somit erfahren ob eine Restschuldbefreiung bereits jetzt möglich ist?

  3. Jenny

    Kann ich auch bei einer Privatinzolvens , ein Auto besitzen, da ich es für den Arbeitsweg brauche!!

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Jenny,
      eine erste Orientierung bietet unser Ratgeber zum Thema „Auto in der Privatinsolvenz„. Weitere Informationen erhalten Sie bei einer Schuldnerberatung vor Ort.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  4. Kerstin

    Ich bin chronisch erkrankt, und dadurch schwer behindert werde noch ewig entweder Hartz IV oder Sozialleistungen beziehen, Ich bin vom Betreuer in die privatinsolvenz wegen unklarer schuldenverhaltnissen es sind knapp 5000 EU in die privatinsolvenz gezwungen worden. Mir wurde für zwei Jahre erstmal ein einwilligungsvorbehalt aufgedrückt. Schulden sind nicht wegen sinnloser Anschaffung entstanden, sondern hartz IV und Zuverdienst etc. Wie läuft es jetzt bei mir ab? Ich bekomme mtl 300 EU handgeld und das was jetzt alles angespart wurde durch stromruckzahlungen etc für rückzahlungen ,es sind mittlerweile knapp 3000 EU, was passiert jetzt mit dem Geld? Ich brauche Mehraufwand an Dingen und ich kann mir die nicht mehr leisten, job Center verweigert auch Übernahme von den Dingen, was ja auch klar ist, kann das alles so tatsächlich laufen? Und dann hat die vorgerige Betreuung auch noch fehlerhaft die Insolvenz angemeldet, es fehlen Schuldner die jetzt wieder auftauchen und Geld verlangen.
    Was und kann ich überhaupt noch tun? Ich fühle mich ausgeliefert.

  5. Michael

    Hallo,
    meine Frage ist, was mit einer Stellung im Grundbuch währen einer Privatinsolvenz passiert. Des Weiteren was mit einer hinterlegten Grundschuld geschieht.

    Mfg Michael

  6. Proggerdude

    Habe ein Informatikstudium abgeschlossen und muss jetzt Privatinsolvenz anmelden, da es in der IT-Branche keine Arbeit gibt. Noten sind Top. Programmieren kann ich auch. Gibt nur leider keine Jobs.

  7. Mika

    Hallo,
    Ich habe recht viele Schulden und beginne demnächst eine Ausbildung die wahrscheinlich 5 Jahre dauern wird. Kann man trotzdem ein Insolvenzverfahren einleiten auch wenn ich in der Zeit kein Geld verdienen kann ? Mein Eigenes „Gehalt“ ist Bafög in diesem Zeitraum. Zudem habe ich noch eine kleine Tochter, daher könnte ich auch nicht einen Nebenjob oder ähnliches annehmen. Oder gibt es zum Insolvenzverfahren noch andere Möglichkeiten die mir helfen könnten in die Schuldenfreiheit zu kommen.

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Mika,
      ein bestimmtes Einkommen ist keine Voraussetzung für ein Insolvenzverfahren. Es muss lediglich ein Insolvenzgrund vorliegen, also (drohende) Zahlungsunfähigkeit. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an eine Schuldnerberatung. Sie hilft ggf. auch bei einem Insolvenzantrag.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  8. Florian

    Werden Spesen also Verpflegungsmehraufwandt auch gepfändet.

  9. Manfred

    Hallo,

    ich bin in einer Regelinsolvenz und habe heute erfahren, dass mein Arbeitgeber den pfändbaren Teil meines Lohnes seit Monaten nicht an meinem Insolvenzverwalter abgeführt hat. Ist meine Regelinsolvenz dadurch gefährdet? Hafte ich oder der Arbeitgeber für die nicht abgeführten Lohnpfändungen?

    VG.

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Manfred,

      das entzieht sich unserer Kenntnis. Nähere Informationen erhalten Sie beim zuständigen Insolvenzgericht.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  10. Heidrun H.

    Hallo,
    ist es möglich in eine gemeinsame Wohnung zu ziehen?
    Mein Partner ist in der Privatinsolvenz, hat er oder ich finanzielle Nachteile davon?

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Heidrun,

      in der Regel sollte dies keine Nachteile mit sich bringen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  11. Peter

    Hallo
    Da ich am 31.05.16 meine restschuldbefreiung bekommen habe.Wird die jeztz am 31.05.19 oder am 31.12.19 gelöscht es steht überall was anderes .
    L.G. Peter

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Peter,

      geht es in Ihrer Frage um die Löschung der Informationen bei der SCHUFA? Informationen über Restschuldbefreiungsverfahren werden taggenau drei Jahre nach Erteilung der Restschuldbefreiung gelöscht.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  12. John

    Guten Tag,

    Ich möchte einmal kurz mein Problem schildern.
    Kredite für Eigentum, Verbraucherkredite und Unterhaltszahlungen für meine Kinder zehren mein Einkommen fast auf. Jetzt hat meine Frau noch alleine die
    Steuererklärung für die letzten 3 Jahre eingereicht. Der Lohmsteuerklassenwechsel hat die Situation ebenfalls verschärft.
    Wird bei einer Privatinsolvenz das Haus versteigert? 2 Familienhaus mit Wohnrecht der Eltern. Muss ich und meine Eltern das Haus verlassen, oder gibt
    Es da Ausnahmen bzw. Härteregelungen?

    Mfg

  13. Dilara

    Hallo ich verdiene ca. 1200 Euro habe aber Schulden in Höhe von 22 000 Euro könnte ich da eine privatinsolvenz beantragen wohne noch bei meine Eltern zahle aber die miete bin ledig und habe keine Kinder
    Mfg

  14. Patrick

    Hallo,

    wenn ich so schon meine Raten nicht bezahlen kann, wie trage ich denn die Kosten für das Insolvenzverfahren ?
    wie ich gelesen habe hat hier jemand 3250€ bezahlt. Wie soll man das noch stämmen ?

    Mfg

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Patrick,

      können Sie die Verfahrenskosten nicht tragen, können Sie die Stundung derer beantragen. Eine Rückzahlung erfolgt dann meist erst, nachdem das Verfahren abgeschlossen wurde – insofern der Betroffene dazu finanziell in der Lage ist.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  15. Carsten

    Hallo,
    mein Insolvenzverfahren wurde gerade eröffnet. Ich strebe die 3 jährige Insolvenz an.
    Wie verhält es sich in diesem Fall nach der Wohlverhaltensphase mit der Restschuld Befreiung? Muss ich dann noch einen extra Antrag zur Restschuldbefreiung stellen?
    MfG

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Carsten,

      das Gericht beendet das Verfahren nicht automatisch, wenn Sie die Voraussetzungen für die Verkürzung des Verfahrens erfüllen. Sie müssen einen entsprechenden Antrag stellen. Nähere Informationen erhalten Sie beim zuständigen Gericht.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  16. Sabine M.

    Hallo,

    mein Partner und ich würden gern zusammenziehen, nur muss er jetzt seine Geschäft aufgeben und Insolvenz anmelden.
    Da ich selbst auch selbständig bin, habe wir bedenken ob ich dann für seine Schulden mit aufkommen muss!?

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Sabine,

      nein, das müssen Sie in der Regel nicht.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  17. Oliver W.

    Am 14.11.2018 endet meine wohlverhaltensphase muss ich was was tun oder läuft das von alleine?

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Oliver,

      ist die Wohlberhaltensphase beendet, entscheidet das Gericht nach Anhörung der Verfahrensbeteiligten über die Restschuldbefreiung. Dafür müssen Sie keinen Antrag stellen. Nähere Informationen erhalten Sie beim zuständigen Insolvenzgericht.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  18. häubl

    voriges jahr habe ich privatinsolvenz beantragt, kosten 2250€,. bezahlt, es hat 1 jahr zum insolvenzantrag gedauert,leider sind noch 4 Gläubiger dazugekommen, und die Kanzlei sagt, wir müssen alles noch einmal alles neu machen, alle gläubiger noch mal anschreiben…kosten nochmal 1000€,.bezahlt, alles auf einmal, sonst können sie erst beginnen,wenn die 1000€.- bezahlt sind, jetzt hab ich auch noch eine vorpfändung auf meinem Konto, Gott sei dank habe ich ein pfändungskonto, bis jetzt 3250€.- bezahlt, und keine mails mehr,kein anruf der Kanzlei….einfach unverständlich liebe grüße auf eine Meinung von ihnen würde ich mich sehr freuen

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo,

      bei Problemen mit Anwälten können Sie sich an die zuständige Rechtsanwaltskammer wenden. Ein anderer Anwalt kann den Fall prüfen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

    2. Adam K.

      Ach du heillige……!….für Insolvenz muss man noch bezahlen?!….man hat doch sowieso kein Geld, deshalb beantragt man die Insolvenz!…Ja, dann kann ich die Lösung vergessen.

  19. Melanie

    Hallo
    In acht Monaten sind die sechs jahre um aber wir mussten nur drei mal lohnabrechnungen hin schicken und ansonsten ausser email Änderungen keinen Kontakt mit dem Insolvenzverwalter… Ist das normal???

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Melanie,

      in der Privatinsolvenz beschränkt sich der Kontakt mit dem Insolvenzverwalter in der Regel auf das Nötigste.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  20. Anja

    Hallo,

    wenn eine Privatinsolvenz nicht mehr abzuwenden ist, was passiert dann? Kommt der Treuhänder und pfändet auch Gegenstände aus der Wohnung/dem Haus?
    Was passiert mit z.B. dem Bankguthaben vom eigenen Konto, wird das alles gepfändet bis zum Freibetrag?

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Anja,

      wenn Sie die Privatinsolvenz anmelden, wird zunächst das verwertbare Vermögen verwertet. Alle nicht lebensnotwendigen Gegenstände, Geldanlagen, Bausparverträge und Co werden gepfändet. Das gilt auch für Bankguthaben. Die jeweiligen Freibeträge sind natürlcih zu beachten.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  21. Müller

    Ende der Privatinsolvens. Wird da das Konto überprüft? Oder wie läuf das ab?

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo,

      ist die Wohlverhaltenszeit beendet, entscheidet das Gericht über die Restschuldbefreiung. Dabei wird unter anderem geprüft, ob der Schuldner all seinen Pflichten während der Wohlverhaltensphase nachgekommen ist.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  22. Erika

    Hallo, ich bekomme 397 Euro Alters-Rente, dazu 630 Witwenrente. P-Konto hat eine Sperrre.

    Ich liege somit unter den Pfändungsbeitrag. Wie geht das mit der Insolvenz dann?

    Duch mein mann sind einige schulden aufgekommen, leider auf mein namen. er hat immer alle geldsachen erledigt.

    ich bin 72.

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Erika,

      eine Privatinsolvenz ist auch in diesem Fall nach dem regulären Prozedere möglich. Liegen Sie mit Ihrem Einkommen unter der Pfändungsgrenze, wird nichts abgezogen. Trotzdem kann die Restschuldbefreiung erreicht werden.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

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