
Berliner Senat will solidarisches Grundeinkommen testen: Das Projekt soll im 2. Quartal 2019 starten.
Im kommenden Jahr will der Berliner Senat das solidarische Grundeinkommen als Alternative zu Hartz 4 einem Praxistest unterziehen. Dies geht aus Informationen des RBB hervor. Auf diese Weise sollen im zweiten Quartal 2019 1.000 geförderte Arbeitsplätze in Berlin entstehen. Der Vorschlag hierzu stammt von Berlins Regierendem Bürgermeister Thomas Müller (SPD), trotz Widerstands innerhalb der eigenen Partei. Die Idee dahinter: Ein solidarisches Grundeinkommen soll ALG 1-Empfängern den Abrutsch in die Dauerarbeitslosigkeit ersparen. Ob das funktioniert, soll der Praxistest zeigen.
Solidarisches Grundeinkommen für bestimmte Berufe
Die Bezieher des solidarischen Grundeinkommens sollen nach Tarif entlohnt werden, wobei der Berliner Landesmindestlohn die Untergrenze bilden soll. Der soll demnächst auf 10,50 Euro erhöht werden. Eine Liste möglicher Jobs, bei denen ein solidarisches Grundeinkommen gewährt werden könnte, gibt es auch schon. Sie umfasst:
- Begleitservice bei S- und U-Bahn
- Integrationslotsen
- Assistenz-Arbeiten in Kitas und Schulhorten
- Concierge-Dienste bei landeseigenen Wohnungsgesellschaften
- Unterstützung älterer Menschen im Haushalt
5.000 öffentlich geförderte Arbeitsplätze könnten nach Vorstellung des Senats entstehen, wenn dessen Konzept funktioniert und andere Städte sich dem anschließen. Um herauszufinden, ob ein solidarisches Grundeinkommen noch für mehr Menschen eine Alternative zu Hartz 4 darstellen könnte, soll das Projekt wissenschaftlich begleitet werden.
Breite Debatte um solidarisches Grundeinkommen

Ein solidarisches Grundeinkommen könnte dann für die Unterstützung älterer Menschen als Haushaltshilfe gewährt werden.
Seit Jahren wird die Einführung des solidarischen Grundeinkommens diskutiert. Zur Debatte stehen verschiedene Modelle, von denen das bedingungslose Grundeinkommen – eine Art staatliche Mindestabsicherung – am bekanntesten ist. Hier steht Bürgern eine Leistung zu, ohne an eine bestimmte Beschäftigung gebunden zu sein.
Hier liegt auch ein Kritikpunkt am Konzept des Berliner Senats. Denn bei genauerem Hinschauen wird deutlich, dass ein solidarisches Grundeinkommen sehr wohl an eine Leistung geknüpft ist, nämlich an eine Vollzeit-Arbeit. Kritiker vergleichen das Projekt daher auch gern mit einstigen Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) und bemängeln, dass es nicht zu weniger Arbeitslosigkeit führe.