Zahlungsunfähigkeit: Wann eine Insolvenz unvermeidbar ist

Das Wichtigste zur Zahlungsunfähigkeit

Wann ist man zahlungsunfähig?

Laut § 17 Abs. 2 Satz 1 Insolvenzordnung gilt ein Schuldner als zahlungsunfähig, wenn er fällige Zahlungsverbindlichkeiten nicht bezahlen kann.

Welche Folgen hat die Zahlungsunfähigkeit?

Ist eine juristische Person (z. B. ein Unternehmen wie die GmbH) insolvent, so müssen die Verantwortlichen unverzüglich Insolvenz anmelden. Anderenfalls machen sie sich u. U. wegen Insolvenzverschleppung strafbar.

Sind Privatpersonen auch verpflichtet, Insolvenz anzumelden?

Nein, eine vergleichbare gesetzliche Pflicht gibt es für Verbraucher nicht. Sie können jedoch Privatinsolvenz anmelden.

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Grundlagen: Definition der Zahlungsunfähigkeit

Zur Zahlungsunfähigkeit hat der BGH eine wichtige Definition gegeben.
Zur Zahlungsunfähigkeit hat der BGH eine wichtige Definition gegeben.

Sei es nun der Autokredit oder die Immobilienfinanzierung: Viele Privatpersonen haben Schulden. Im Normalfall ist das gar kein Problem. Die Betroffenen kommen ihren Zahlungspflichten pünktlich nach und haben nach einem gewissen Zeitraum ihre Schulden beglichen. Gleiches gilt für Unternehmen. Für wichtige Investitionen müssen Firmen häufig Schulden aufnehmen.

Problematisch wird es dann, wenn die Betroffenen die Forderungen der Gläubiger nicht mehr erfüllen können. In der Regel führt dieser Prozess über folgende Stufen in die Schuldenfalle:

  • Verschuldung und Zahlungsfähigkeit
  • Zahlungsstockung wegen eines finanziellen Engpasses (Liquiditätsengpass)
  • (drohende) Zahlungsunfähigkeit
  • Überschuldung

Sie sind sich unsicher, ob Sie bereits zahlungsunfähig sind oder wissen nicht, wie Sie Ihre Schulden bezahlen sollen. Wenden Sie sich für eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung an Schuldenanalyse **.

Gesetzliche Eröffnungsgründe für die Insolvenz

Schuldner, die zahlungsunfähig oder überschuldet sind, können einen Antrag auf Insolvenzeröffnung stellen. Die Insolvenzordnung hält in den §§ 17 – 19 InsO sowohl für die Überschuldung als auch für die (drohende) Zahlungsunfähigkeit eine genaue Definition bereit:

drohende Zahlungsunfähigkeit

Schuldner ist voraussichtlich nicht in der Lage, seine Verbindlichkeiten im Zeitpunkt der Fälligkeit zu bezahlen

Zahlungsunfähigkeit

Schuldner ist zahlungsunfähig, wenn er die fälligen Zahlungspflichten nicht erfüllen kann; gewöhnlich anzunehmen, wenn er seine Zahlungen einstellt

Überschuldung

das schuldnerische Vermögen des Schuldners deckt die bestehenden Verbindlichkeiten nicht

Zahlungsunfähig: Was kann ich tun? Tipps für Verbraucher

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Sind Sie als Privatperson überschuldet und reicht Ihr Geld nicht mehr aus, um sämtliche Verbindlichkeiten sowie Lebenshaltungskosten zu tragen? Dann kann Ihnen die Schuldnerberatung weiterhelfen. Die Berater analysieren Ihre finanzielle Situation und stellen mit Ihnen einen Schuldenregulierungsplan auf, damit Sie möglichst schnell schuldenfrei werden. Lässt sich eine Privatinsolvenz nicht vermeiden, hilft Ihnen die Schuldnerberatung auch dabei weiter.

Die Zahlungsunfähigkeit bzw. Insolvenz ist eine große finanzielle und psychische Belastung für die Betroffenen und dessen Angehörige. Aber ist gibt Auswege aus der Schuldenfalle, die wir in unserem eBook vorstellen. Darin erläutern wir unter anderem genau

➥ was der Begriff „pleite“ bedeutet
➥ was Sie selbst dagegen unternehmen können
➥ wo Sie sich Hilfe suchen können
➥ wie ein Verbraucherinsolvenzverfahren abläuft
➥ welche Rolle ein außergerichtlicher Vergleich spielt.

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Unternehmensinsolvenz: Wann liegt eine drohende Zahlungsunfähigkeit vor?

Mit der Zahlungsunfähigkeitserklärung geben Unternehmen Auskunft über ihre fehlende Liquidität.
Mit der Zahlungsunfähigkeitserklärung geben Unternehmen Auskunft über ihre fehlende Liquidität.

Laut § 18 Abs. 2 Insolvenzordnung droht ein Unternehmen zahlungsunfähig zu werden, „wenn es voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, die bestehenden Zahlungspflichten im Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen.

Was bedeutet das aber genau? Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Zahlungsunfähigkeit näher definiert. Ein Unternehmen ist dann als zahlungsunfähig anzusehen, wenn es über einen Zeitraum von drei Wochen mindestens zehn Prozent seiner fälligen Verbindlichkeiten nicht erfüllen kann.

Doch wie zeichnet sich eine drohende Zahlungsunfähigkeit aus? Beispiele für Hinweise, die auf Zahlungsschwierigkeiten hinweisen, sind etwa:

  • Schlechte Zahlungsmoral der Kunden
  • Rückläufiger Umsatz
  • Ungedeckte Konten führen dazu, dass Lastschriften zurückgehen
  • Zwang, den Preis für Produkte zu senken
  • Das Eigenkapital neigt sich dem Ende zu
Arbeitnehmer fragen sich oft, was geschieht, wenn Unternehmen die Insolvenz wegen Zahlungsunfähigkeit anmelden. Gemäß § 108 InsO bleiben die Arbeitsverhältnisse der Arbeitnehmer auch dann bestehen, wenn das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Allerdings können betriebsbedingte Kündigungen unter gewissen Voraussetzungen folgen. Lohnansprüche müssen Beschäftigte beim Insolvenzverwalter schriftlich anmelden. Sie haben Fragen hierzu? Wenden Sie sich an Schuldenanalyse ** für eine erste kostenlose und unverbindliche Einschätzung.

Wie erfolgt die Prüfung, ob Zahlungsunfähigkeit vorliegt?

Eine Prüfung der Zahlungsunfähigkeit einer GmbH kann auf unterschiedliche Weise erfolgen.
Eine Prüfung der Zahlungsunfähigkeit einer GmbH kann auf unterschiedliche Weise erfolgen.

Um rechtzeitig reagieren zu können, wenn etwa eine GmbH zahlungsunfähig ist, sollte der Geschäftsführer stets einen Überblick über die Zahlungsfähigkeit seines Unternehmens haben. Dafür muss er die finanzielle Situation stets überblicken und richtig einschätzen können.

Zeigt der Finanzplan, dass die fälligen Verbindlichkeiten am Stichtag nicht bezahlt werden können, ist eine Prognose für die nächsten drei Wochen. Werden die Rückstände innerhalb dieser Zeit ausgeglichen, so ist der Schuldner nicht zahlungsunfähig.

Weitere Methoden zur Feststellung der Zahlungsunfähigkeit sind die Zahlungsausfallrechnung sowie das Bugwellenmodell. Kommt es zu Problemen oder Fragen, ist die Hilfe durch einen Anwalt, der im Insolvenzrecht bewandert ist, dringend anzuraten.

Insolvenz wegen Zahlungsunfähigkeit: Die Folgen

Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung müssen die Verantwortlichen zwingend Insolvenz anmelden, wenn das Unternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH) betrieben wird.

Gemäß der Insolvenzordnung ist der Insolvenzantrag innerhalb von drei Wochen, nachdem die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eingetreten ist, zu stellen. Tun Betroffene dies nicht, kann ihnen Insolvenzverschleppung vorgeworfen werden.

Droht ein Schuldner, zahlungsunfähig zu werden, so kann er ein Insolvenzverfahren beantragen. Hierzu besteht jedoch kein Zwang.

Die Zahlungsunfähigkeit führt in Unternehmen zu großen Problemen. So können etwa Verbindlichkeiten, wie die Beträge für die Sozialversicherungsträger, nicht mehr bezahlt werden. In einem solchen Fall kann die Krankenkasse trotz Zahlungsunfähigkeit Schadensersatz fordern.

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Zahlungsunfähigkeit: Wann eine Insolvenz unvermeidbar ist
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Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike erwarb ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn und ist seit 2016 Teil des schuldnerberatung.de-Teams. Ihr thematischer Fokus liegt insbesondere auf unterschiedlichsten Fragestellungen rund ums Schulden- und Insolvenzrecht.

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4 Gedanken zu „Zahlungsunfähigkeit: Wann eine Insolvenz unvermeidbar ist

  1. S.mue

    Hallo,
    seit mehreren Jahren angestellt in der Buchhaltung einer Firma XY GmbH, stellt sich nun raus, dass die Kosten die Forderungen in hoher Summe übersteigen. Die lieferantenrechnungen können nicht innerhalb der Zahlungsfrist beglichen werden. Lieferanten fordern täglich Informationen bezüglich der Zahlungen, eine Antwort darauf kann ich nicht geben. Der geschäftsführer ist nicht ansprechbar bzw. Steckt den Kopf in den Sand und möchte sich damit nicht auseinandersetzen. Bisher wurden zahlungspläne mit den Kollegen aus den anderen Abteilungen abgestimmt , welche die Lieferanten bisher immer akzeptiert haben. Nun können wir uns seit einigen Wochen nicht mehr an die zahlungspläne halten.
    In wie weit, bin ich dazu verpflichtet die Zahlungsunfähigkeit zu melden, wenn der Geschäftsführer die Finanzpläne kennt? Und wie fern bin ich für die insolvenzanmeldung mit verantwortlich ? Ich habe Angst das ich mit meinem privaten Vermögen strafrechtlich haftbar gemacht werden kann.
    Ich bin lediglich die finanzbuchhalterin , habe weder eine Handlungsvollmacht oder ähnliches erhalten. Die Vollmachten liegen beim Geschäftsführer.
    Danke für Ihre Hilfe.

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo S.mue,
      bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an einen Rechtsanwalt. Wir bieten keine Rechtsberatung an.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  2. hans werner s.

    hallo. mein sohn,friseurmeister mit eigenem salon,hatte am 10 januar einen herzinfarkt.er wurde etwa 20min reannimiert,hat dadurch einen
    hirnschaden.er liegt heute noch im pflegeheim.sein geschäft läuft bis heute weiter.2.friseurinen können die unkosten,löhne,krankenkasse,
    miete,wareneinkauf ,steuerberater,finanzamt usw.nicht mehr reinhohlen.er ist seit dem24,7.18 zahlungsunfähig.er hat auch keine ersparnisse,
    wäre hier nicht eine insolvens die beste lösung.zumal der gesundheits zustand nicht erhoffen läst,das er nochmal in die lage kommt,seinen sa-
    lon wieder zu führen.
    seit dem 10.1.18 haben sich die kunden sowieso schon verlaufen.
    mit freundlichen grüßen
    hans werner s.

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Hans Werner,

      in der Regel sollte eine Insolvenz angebracht sein. Eine Beratungsstelle kann Sie zum Vorgehen beraten.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

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