Seit dem 1. Januar 2022 gelten bei einer Sachpfändung aufgrund der Neuregelung des § 811 ZPO mehr Gegenstände als unpfändbar. Darüber hinaus dürfen Schuldner mehr von ihrem Weihnachtsgeld behalten.
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Seit dem 1. Januar 2022 gelten bei einer Sachpfändung aufgrund der Neuregelung des § 811 ZPO mehr Gegenstände als unpfändbar. Darüber hinaus dürfen Schuldner mehr von ihrem Weihnachtsgeld behalten.