Regelinsolvenz – Verfahren für Selbstständige, Unternehmen & Co

Das Wichtigste zur Regelinsolvenz

Wer darf eine Regelinsolvenz beantragen?

Die Regelinsolvenz können nur insolvente Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler durchlaufen. Für Privatpersonen ist hingegen die Privat- bzw. Verbraucherinsolvenz vorgesehen.

Wie endet die Regelinsolvenz für natürliche Personen, also z. B. für den Geschäftsführer einer GmbH?

Bei natürlichen Personen endet die Regelinsolvenz in ihrem Ablauf mit der Restschuldbefreiung. Für juristische Personen besteht diese Möglichkeit im Insolvenzverfahren nicht.

Wie lange dauert ein Regelinsolvenzverfahren?

Bei der Regelinsolvenz ist die Dauer von verschiedenen Faktoren abhängig, unter anderem von der Größe und Komplexität des Betriebs.

Wer kann einen Regelinsolvenzantrag stellen?

Unternehmen durchlaufen die Regelinsolvenz.
Unternehmen durchlaufen die Regelinsolvenz.

Es gibt zwei Formen der Insolvenz: Die Verbraucher- und die Regelinsolvenz. Erstere können nur Privatpersonen durchlaufen, sowie ehemalige Selbstständige, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Handelt es sich jedoch um juristische Personen oder Selbstständige sowie Freiberufler, so ist für diese die Regelinsolvenz vorgesehen.

Doch wann muss die Regelinsolvenz überhaupt beantragt werden? Die Insolvenzordnung – kurz InsO – gibt vor, dass ein Insolvenzverfahren eingeleitet werden muss, wenn bei Unternehmen oder Selbstständigen Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Hierzu kommt es, wenn sie offene Forderungen der Gläubiger nicht mehr begleichen können. Laut § 19 InsO ist bei juristischen Personen außerdem die Überschuldung als Grund für die Eröffnung der Regelinsolvenz zugelassen.

Regelinsolvenz oder Verbraucherinsolvenz: Was ist besser? Diese Frage stellt sich gar nicht erst, wenn Sie Schulden haben. Wie bereits erwähnt handelt es sich um unterschiedliche Verfahren für verschiedene Personengruppen. Eine Person, die aktuell selbstständig tätig ist, darf die private Insolvenz nicht durchlaufen.

Wie läuft das Regelinsolvenzverfahren ab?

Der Antrag auf die Eröffnung der Regelinsolvenz muss beim zuständigen Insolvenzgericht gestellt werden. Im Gegensatz zur Insolvenz für Verbraucher ist hier im Vorhinein kein außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern nötig.

Für den Antrag muss unter anderem ein vollständiges Verzeichnis über die Gläubiger eingereicht werden. Doch was geschieht, wenn bei der Regelinsolvenz ein Gläubiger vergessen wird? Während des laufenden Verfahrens sollten Schuldner dies unverzüglich dem Insolvenzverwalter mitteilen. Erfolgt die Meldung zu spät, kann die Restschuldbefreiung versagt werden.

Im Zuge der Regelinsolvenz ist die Restschuldbefreiung nur für natürliche Personen möglich.
Im Zuge der Regelinsolvenz ist die Restschuldbefreiung nur für natürliche Personen möglich.

Das Gericht gibt dem Antrag nur statt, wenn die Verfahrenskosten der Regelinsolvenz in voller Höhe gedeckt sind. Natürliche Personen haben allerdings die Möglichkeit, einen Antrag auf Stundung der für die Regelinsolvenz anfallenden Kosten zu stellen.

Werden alle Anforderungen erfüllt, wird das Regelinsolvenzverfahren eröffnet. In diesem Zuge wird ein Insolvenzverwalter bestimmt. Dieser untersucht und beurteilt die wirtschaftliche Lage des Unternehmens bzw. des Schuldners. Die Gläubigerversammlung, welche sich aus den Gläubigern zusammensetzt, beschließt im Anschluss, ob das Unternehmen saniert wird oder eine Verwertung des Vermögens erfolgt.

Wurde die Schlussverteilung durch den Insolvenzverwalter durchgeführt, kommt es zur Aufhebung des Verfahrens. Bei juristischen Personen bedeutet dies meist, dass das Unternehmen nicht mehr weiterbesteht, insofern keine Sanierung beschlossen wurde. Bei natürlichen Personen, also Selbstständigen und Freiberuflern, hingegen schließt sich die sogenannte Wohlverhaltensperiode an. Diese dauert drei, fünf oder sechs Jahre. Ist diese Zeit abgelaufen, kommt es schließlich zur Restschuldbefreiung.

Diese Form der Insolvenz stellt ein äußerst komplexes Verfahren dar. Anstatt die Regelinsolvenz selbst zu beantragen, sollten sich Schuldner an einen kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann sie in allen Phasen des Insolvenzverfahrens, etwa bei Fragen zur Restschuldbefreiung, umfassend beraten.

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Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike erwarb ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn und ist seit 2016 Teil des schuldnerberatung.de-Teams. Ihr thematischer Fokus liegt insbesondere auf unterschiedlichsten Fragestellungen rund ums Schulden- und Insolvenzrecht.

4 Gedanken zu „Regelinsolvenz – Verfahren für Selbstständige, Unternehmen & Co

  1. Mirja

    Hallo zusammen,

    meiner Bekannten wurde von der Anwältin geraten, das zweite Konto vor der Insolvenz aufzulösen, da hier ein zu hoher Freibetrag eingetragen war, der aber aktuell wieder runter gesetzt ist, damit der Insolvenzverwalter diesen nicht sieht.
    Und dann das Erstkonto wieder mit einem P belegen.
    Die Bank wiederum sagt, dass der IV diesen „alten“ Freibetrag gar nicht sieht und haben auch davon abgeraten, ebenso die Schuldnerberatung.
    Jetzt weiss sie nicht, was sie tun soll.

    Wenn ich darüber logisch nachdenke, würde ich als IV sehr skeptisch werden, wenn die Mandantin ein Konto vor der Insolvenz auflöst.

  2. ludwig

    hallo ich strebe eine Regelinsolvenz als Freiberufler an.
    wahrscheinlich werde ich meine Selbständigkeit behalten da ich eigentlich damit gut über die runden kommen sollte. mit 2 Kinder habe ich ca.1800€ die mir monatlich bleiben..
    wie wird das abgerechnet? muss ich einen erhöhten Buchhaltungsaufwand befürchten weil ich monatlich Abrechnung muss oder reicht die Steuererklärung? was ist mit Anschaffungen für den betrieb? muss ich jedesmal den Verwalter fragen falls ich etwas anschaffen muss? vielen dank liebe grüße

    1. SameSituation

      Hallo Ludwig,
      melde dich mal beim Bundesverband für Selbstständige in der Insolvenz (SIDO). Da gibt es gute Beratung.
      Aus dieser Erfahrung heraus kann ich dir sagen, dass der Verwalter dir einen monatlichen Betrag benennen wird, den du in die Masse abführen musst.
      Dieser wird ermessen an dem, was du mit deiner Berufsausbildung in deiner Gegend regulär als Angestellter verdienen könntest und dann entsprechend nach Pfändungstabelle abführen müsstest (angenommen 2800 Brutto, dann wären dies ca 400-500€ im Monat).
      Folgendes habe ich auch erst in der Beratung erfahren, denn das Internet bietet vermehrt Informationsgehalt nur für die Privatinsolvenz: du hast freie Hand über dein Einkommen. Das heißt, du kannst betriebliche Ausgaben tätigen wie du magst oder es für richtig hälst. Du solltest dabei natürlich auf finanziell stabilen Beinen stehen.
      Falls das Verfahren bei dir schon abgeschlossen ist bzw. läuft, ist die Beratung bis ans Ende der Insolvenz (Ende Wohlverhaltensphase) dort recht günstig (ein paar hundert euro Einmalbetrag). Für mich hat es sich bereits gelohnt. Ich konnte damit einige Forderungen des Verwalters abwähren, die nicht rechtens waren, die er aber dennoch versucht hat auf Grund meiner Unwissenheit durchzuführen.
      viel Glück für die Zukunft.

    2. U. Schulte

      Hallo Ludwig,

      ich plane auch seit einigen Wochen in eine Regelinsolvenz zu gehen. Ich bin Einzelunternehmerin und möchte auch meine Firma behalten.
      Hast Du für die Antragstellung einen Anwalt beauftragt? Ich hatte überlegt es alleine zu machen um die Kosten zu sparen, befürchte aber,
      dass mir der bürokratische Aufwand über den Kopf wächst und ich Fehler mache.
      Vielleicht kannst Du mir ein Feedbach geben, wie es bei Dir in den letzten Monaten gelaufen ist.

      Vielen Dank!

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