Privatinsolvenz: Welcher Selbstbehalt wird für Schuldner angesetzt?

Das Wichtigste zum Eigenbehalt bei einer Privatinsolvenz

Was passiert während der Privatinsolvenz mit dem Vermögen und Einkommen des Schuldners?

Mit der Insolvenzeröffnung nimmt der Insolvenzverwalter das pfändbare Schuldnervermögen – die sogenannte Insolvenzmasse – in Beschlag, um diese zu verwerten und den Erlös an die Gläubiger zu verteilen. Auf diese Art werden die Schulden zumindest teilweise getilgt.

Welche Pflichten bzw. Obliegenheiten des Schuldners sind damit verbunden?

Während der Wohlverhaltensphase muss der Schuldner den pfändbaren Teil seines Einkommens an den Insolvenzverwalter abtreten. Anderenfalls ist eine Restschuldbefreiung ausgeschlossen.

Wie viel Geld darf man bei der Privatinsolvenz behalten?

Auch bei der Privatinsolvenz gilt ein Selbstbehalt zugunsten des Schuldners, damit er weiterhin seinen Lebensunterhalt bestreiten kann. Dieser lässt sich mithilfe der Pfändungstabelle ermitteln. Er beträgt derzeit mindestens 1.589,99 Euro (Stand: 1.7.2026).

Einkommen: Wie viel Geld bleibt bei der Privatinsolvenz übrig?

Wie hoch ist der Selbstbehalt bei einer Privatinsolvenz?
Wie hoch ist der Selbstbehalt bei einer Privatinsolvenz?

Die Frage „Wie viel Geld darf man bei der Privatinsolvenz behalten?“ beschäftigt viele Schuldner. Sie befürchten mitunter, während der Insolvenz völlig mittellos dazustehen. Diese Sorge ist jedoch unbegründet. Zwar ist dies eine Zeit der Entbehrungen, jedoch sorgt bei der Privatinsolvenz eine Pfändungsfreigrenze dafür, dass dem Schuldner trotzdem ausreichend Geld zum Leben übrig bleibt und das Existenzminimum gesichert ist.

Wie hoch während der Privatinsolvenz der Selbstbehalt beim Lohn bzw. Gehalt ausfällt, hängt von zwei Faktoren ab: Entscheidend ist zum einen das Einkommen an sich. Hierbei ist stets der Nettolohn entscheidend. Zum anderen ist von Bedeutung, ob der Schuldner einer oder mehreren Personen – etwa Kindern oder einem Ex-Partner – zu Unterhalt verpflichtet ist.

Grundsätzlich liegt der bei einer Privatinsolvenz anzusetzende Freibetrag für Personen, die keinen Unterhalt zahlen müssen, bei 1.589,99 Euro netto. Liegt der Lohn bzw. das Einkommen unter dieser Grenze für den Selbstbehalt, findet demnach keine Pfändung statt und der Schuldner muss kein Geld an die Gläubiger abgeben.

Wie ist bei der Privatinsolvenz der Selbstbehalt für ein Ehepaar geregelt? Die Freigrenze steigt nur, wenn der Partner, der die private Insolvenz durchläuft, seinem Ehegatten zu Unterhalt verpflichtet ist. Das ist in der Regel der Fall, wenn der Ehepartner kein eigenes Einkommen erzielt oder geringfügig beschäftigt ist. Haben Sie hierzu Fragen, erhalten Sie auf www.schuldenanalyse-kostenlos.de ** eine unverbindliche und kostenlose Beratung.

Die Pfändungstabelle zeigt, wie viel von Ihrem Einkommen abzugeben ist

Bei der Privatinsolvenz hängt der Selbstbehalt davon ab, ob Sie Unterhalt zahlen müssen.
Bei der Privatinsolvenz hängt der Selbstbehalt davon ab, ob Sie Unterhalt zahlen müssen.

Möchten Sie genau erfahren, wie hoch in Ihrem Fall bei einer Privatinsolvenz der Selbstbehalt ausfällt, sollten Sie einen Blick in die Pfändungstabelle werfen. Diese ist nicht nur für Pfändungen an sich gültig, sondern greift auch bei der privaten Insolvenz.

Laut § 850c Abs. 4 Zivilprozessordnung (ZPO) werden die in der Pfändungstabelle festgelegten Freigrenzen und Beträge jährlich jeweils zum 1. Juli angepasst.

So lesen Sie die Pfändungstabelle für den Selbstbehalt richtig

Doch wie ist die Pfändungstabelle genau zu lesen, wenn Sie den bei einer Privatinsolvenz gültigen Selbstbehalt feststellen wollen? Zunächst müssen Sie in der linken Spalte Ihr jeweiliges Einkommen suchen. Je nachdem, für wie viele Personen Sie Unterhalt zahlen müssen, wählen Sie die entsprechende Zeile aus und erfahren dann, wie hoch der pfändbare Betrag ausfällt. Die Differenz zum Einkommen stellt Ihren persönlichen Selbstbehalt dar.

Ein Beispiel auf Basis der aktuellen Werte: Max Müller verfügt über ein monatliches Einkommen von 1.771 Euro netto. Ist er niemandem zu Unterhalt verpflichtet, werden 127,82 Euro davon gepfändet. Ist er jedoch unterhaltspflichtig, sei es nun für eine oder mehrere Personen, findet keine Pfändung statt.

Bei einem sehr hohen Einkommen ist Folgendes zu beachten: Der Betrag, der die Grenze von 4.866,30 Euro übersteigt, ist laut Pfändungstabelle 2026 voll pfändbar.

Aktuelle Pfändungstabelle

(gilt vom 1.7.2026 bis zum 30.6.2027)

monatlicher NettolohnPfänd­barer Be­trag nach An­zahl der unter­halts­be­rech­tig­ten Per­so­nen
von ... €bis ... €01234ab 5
01589,90000000
1590,001599,991,8200000
1600,001609,998,8200000
1610,001619,9915,8200000
1620,001629,9922,8200000
1630,001639,9929,8200000
1640,001649,9936,8200000
1650,001659,9943,8200000
1660,001669,9950,8200000
1670,001679,9957,8200000
1680,001689,9964,8200000
1690,001699,9971,8200000
1700,001709,9978,8200000
1710,001719,9985,8200000
1720,001729,9992,8200000
1730,001739,9999,8200000
1740,001749,99106,8200000
1750,001759,99113,8200000
1760,001769,99120,8200000
1770,001779,99127,8200000
1780,001789,99134,8200000
1790,001799,99141,8200000
1800,001809,99148,8200000
1810,001819,99155,8200000
1820,001829,99162,8200000
1830,001839,99169,8200000
1840,001849,99176,8200000
1850,001859,99183,8200000
1860,001869,99190,8200000
1870,001879,99197,8200000
1880,001889,99204,8200000
1890,001899,99211,8200000
1900,001909,99218,8200000
1910,001919,99225,8200000
1920,001929,99232,8200000
1930,001939,99239,8200000
1940,001949,99246,8200000
1950,001959,99253,8200000
1960,001969,99260,8200000
1970,001979,99267,8200000
1980,001989,99274,8200000
1990,001999,99281,8200000
2000,002009,99288,8200000
2010,002019,99295,8200000
2020,002029,99302,8200000
2030,002039,99309,8200000
2040,002049,99316,8200000
2050,002059,99323,8200000
2060,002069,99330,8200000
2070,002079,99337,8200000
2080,002089,99344,8200000
2090,002099,99351,8200000
2100,002109,99358,8200000
2110,002119,99365,8200000
2120,002129,99372,8200000
2130,002139,99379,8200000
2140,002149,99386,8200000
2150,002159,99393,8200000
2160,002169,99400,8200000
2170,002179,99407,8200000
2180,002189,99414,8200000
2190,002199,99421,822,590000
2200,002209,99428,827,590000
2210,002219,99435,8212,590000
2220,002229,99442,8217,590000
2230,002239,99449,8222,590000
2240,002249,99456,8227,590000
2250,002259,99463,8232,590000
2260,002269,99470,8237,590000
2270,002279,99477,8242,590000
2280,002289,99484,8247,590000
2290,002299,99491,8252,590000
2300,002309,99498,8257,590000
2310,002319,99505,8262,590000
2320,002329,99512,8267,590000
2330,002339,99519,8272,590000
2340,002349,99526,8277,590000
2350,002359,99533,8282,590000
2360,002369,99540,82 87,590000
2370,002379,99547,82 92,590000
2380,002389,99554,8297,590000
2390,002399,99561,82102,590000
2400,002409,99568,82107,590000
2410,002419,99575,82112,590000
2420,002429,99582,82117,590000
2430,002439,99589,82122,590000
2440,002449,99596,82127,590000
2450,002459,99603,82132,590000
2460,002469,99610,82137,590000
2470,002479,99617,82142,590000
2480,002489,99624,82147,590000
2490,002499,99631,82152,590000
2500,002509,99638,82157,590000
2510,002519,99645,82162,590000
2520,002529,99652,82167,590,94000
2530,002539,99659,82172,594,94000
2540,002549,99666,82177,598,94000
2550,002559,99673,82182,5912,94000
2560,002569,99680,82187,5916,94000
2570,002579,99687,82192,5920,94000
2580,002589,99694,82197,5924,94000
2590,002599,99701,82202,5928,94000
2600,002609,99708,82207,5932,94000
2610,002619,99715,82212,5936,94000
2620,002629,99722,82217,5940,94000
2630,002639,99729,82222,5944,94000
2640,002649,99736,82227,5948,94000
2650,002659,99743,82232,5952,94000
2660,002669,99750,82237,5956,94000
2670,002679,99757,82242,5960,94000
2680,002689,99764,82247,5964,94000
2690,002699,99771,82252,5968,94000
2700,002709,99778,82257,5972,94000
2710,002719,99785,82262,5976,94000
2720,002729,99792,82267,5980,94000
2730,002739,99799,82272,5984,94000
2740,002749,99806,82277,5988,94000
2750,002759,99813,82282,5992,94000
2760,002769,99820,82287,5996,94000
2770,002779,99827,82292,59100,94000
2780,002789,99834,82297,59104,94000
2790,002799,99841,82302,59108,94000
2800,002809,99848,82307,59112,94000
2810,002819,99855,82312,59116,94000
2820,002829,99862,82317,59120,94000
2830,002839,99869,82322,59124,94000
2840,002849,99876,82327,59128,94000
2850,002859,99883,82332,59132,94000
2860,002869,99890,82337,59136,942,8600
2870,002879,99897,82342,59140,945,8600
2880,002889,99904,82347,59144,948,8600
2890,002899,99911,82352,59148,9411,8600
2900,002909,99918,82357,59152,9414,8600
2910,002919,99925,82362,59156,9417,8600
2920,002929,99932,82367,59160,9420,8600
2930,002939,99939,82372,59164,9423,8600
2940,002949,99946,82377,59168,9426,8600
2950,002959,99953,82382,59172,9429,8600
2960,002969,99960,82387,59176,9432,8600
2970,002979,99967,82392,59180,9435,8600
2980,002989,99974,82397,59184,9438,8600
2990,002999,99981,82402,59188,9441,8600
3000,003009,99988,82407,59192,9444,8600
3010,003019,99995,82412,59196,9447,8600
3020,003029,991002,82417,59200,9450,8600
3030,003039,991009,82422,59204,9453,8600
3040,003049,991016,82427,59208,9456,8600
3050,003059,991023,82432,59212,9459,8600
3060,003069,991030,82437,59216,9462,8600
3070,003079,991037,82442,59220,9465,8600
3080,003089,991044,82447,59224,9468,8600
3090,003099,991051,82452,59228,9471,8600
3100,003109,991058,82457,59232,9474,8600
3110,003119,991065,82462,59236,9477,8600
3120,003129,991072,82467,59240,9480,8600
3130,003139,991079,82472,59244,9483,8600
3140,003149,991086,82477,59248,9486,8600
3150,003159,991093,82482,59252,9489,8600
3160,003169,991100,82487,59256,9492,8600
3170,003179,991107,82492,59260,9495,8600
3180,003189,991114,82497,59264,9498,8600
3190,003199,991121,82502,59268,94101,861,340
3200,003209,991128,82507,59272,94104,863,340
3210,003219,991135,82512,59276,94107,865,340
3220,003229,991142,82517,59280,94110,867,340
3230,003239,991149,82522,59284,94113,869,340
3240,003249,991156,82527,59288,94116,8611,340
3250,003259,991163,82532,59292,94119,8613,340
3260,003269,991170,82537,59296,94122,8615,340
3270,003279,991177,82542,59300,94125,8617,340
3280,003289,991184,82547,59304,94128,8619,340
3290,003299,991191,82552,59308,94131,8621,340
3300,003309,991198,82557,59312,94134,8623,340
3310,003319,991205,82562,59316,94137,8625,340
3320,003329,991212,82567,59320,94140,8627,340
3330,003339,991219,82572,59324,94143,8629,340
3340,003349,991226,82577,59328,94146,8631,340
3350,003359,991233,82582,59332,94149,8633,340
3360,003369,991240,82587,59336,94152,8635,340
3370,003379,991247,82592,59340,94155,8637,340
3380,003389,991254,82597,59344,94158,8639,340
3390,003399,991261,82602,59348,94161,8641,340
3400,003409,991268,82607,59352,94164,8643,340
3410,003419,991275,82612,59356,94167,8645,340
3420,003429,991282,82617,59360,94170,8647,340
3430,003439,991289,82622,59364,94173,8649,340
3440,003449,991296,82627,59368,94176,8651,340
3450,003459,991303,82632,59372,94179,8653,340
3460,003469,991310,82637,59376,94182,8655,340
3470,003479,991317,82642,59380,94 185,8657,340
3480,003489,991324,82647,59384,94188,8659,340
3490,003499,991331,82652,59388,94191,8661,340
3500,003509,991338,82657,59392,94194,8663,340
3510,003519,991345,82662,59396,94197,86 65,340
3520,003529,991352,82667,59400,94200,8667,340,39
3530,003539,991359,82672,59404,94203,8669,341,39
3540,003549,991366,82677,59408,94206,8671,342,39
3550,003559,991373,82682,59412,94209,8673,343,39
3560,003569,991380,82687,59416,94212,8675,344,39
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3580,003589,991394,82697,59424,94218,8679,346,39
3590,003599,991401,82702,59428,94221,8681,347,39
3600,003609,991408,82707,59432,94224,8683,348,39
3610,003619,991415,82712,59436,94227,8685,349,39
3620,003629,991422,82717,59440,94230,8687,3410,39
3630,003639,991429,82722,59444,94233,8689,3411,39
3640,003649,991436,82727,59448,94236,8691,3412,39
3650,003659,991443,82732,59452,94239,8693,3413,39
3660,003669,991450,82737,59456,94242,8695,3414,39
3670,003679,991457,82742,59460,94245,8697,3415,39
3680,003689,991464,82747,59464,94248,8699,3416,39
3690,003699,991471,82752,59468,94251,86101,3417,39
3700,003709,991478,82757,59472,94254,86103,3418,39
3710,003719,991485,82762,59476,94257,86105,3419,39
3720,003729,991492,82767,59480,94260,86107,3420,39
3730,003739,991499,82772,59484,94263,86109,3421,39
3740,003749,991506,82777,59488,94266,86111,3422,39
3750,003759,991513,82782,59492,94269,86113,3423,39
3760,003769,991520,82787,59496,94272,86115,3424,39
3770,003779,991527,82792,59500,94275,86117,3425,39
3780,003789,991534,82797,59504,94278,86119,3426,39
3790,003799,991541,82802,59508,94281,86121,3427,39
3800,003809,991548,82807,59512,94284,86123,3428,39
3810,003819,991555,82812,59516,94287,86125,3429,39
3820,003829,991562,82817,59520,94 290,86127,3430,39
3830,003839,991569,82822,59524,94293,86129,3431,39
3840,003849,991576,82827,59528,94296,86131,3432,39
3850,003859,991583,82832,59532,94299,86133,3433,39
3860,003869,991590,82837,59536,94302,86135,3434,39
3870,003879,991597,82842,59540,94305,86137,3435,39
3880,003889,991604,82847,59544,94308,86139,3436,39
3890,003899,991611,82852,59548,94311,86141,3437,39
3900,003909,991618,82857,59552,94314,86143,3438,39
3910,003919,991625,82862,59556,94317,86145,3439,39
3920,003929,991632,82867,59560,94320,86147,3440,39
3930,003939,991639,82872,59564,94323,86149,3441,39
3940,003949,991646,82877,59568,94326,86151,3442,39
3950,003959,991653,82882,59572,94329,86153,3443,39
3960,003969,991660,82887,59576,94332,86155,3444,39
3970,003979,991667,82892,59580,94335,86157,3445,39
3980,003989,991674,82897,59584,94338,86159,3446,39
3990,003999,991681,82902,59588,94341,86161,3447,39
4000,004009,991688,82907,59592,94344,86163,3448,39
4010,004019,991695,82912,59596,94347,86165,3449,39
4020,004029,991702,82917,59600,94350,86167,3450,39
4030,004039,991709,82922,59604,94353,86169,3451,39
4040,004049,991716,82927,59608,94356,86171,3452,39
4050,004059,991723,82932,59612,94359,86173,3453,39
4060,004069,991730,82937,59616,94362,86175,3454,39
4070,004079,991737,82942,59620,94365,86177,3455,39
4080,004089,991744,82947,59624,94368,86179,3456,39
4090,004099,991751,82952,59628,94371,86181,3457,39
4100,004109,991758,82957,59632,94374,86183,3458,39
4110,004119,991765,82962,59636,94377,86185,3459,39
4120,004129,991772,82967,59640,94380,86187,3460,39
4130,004139,991779,82972,59644,94383,86189,3461,39
4140,004149,991786,82977,59648,94386,86191,3462,39
4150,004159,991793,82982,59652,94389,86193,3463,39
4160,004169,991800,82987,59656,94392,86195,3464,39
4170,004179,991807,82992,59660,94395,86197,3465,39
4180,004189,991814,82997,59664,94398,86199,3466,39
4190,004199,991821,821002,59668,94401,86201,3467,39
4200,004209,991828,821007,59672,94404,86203,3468,39
4210,004219,991835,821012,59676,94407,86205,3469,39
4220,004229,991842,821017,59680,94410,86207,3470,39
4230,004239,991849,821022,59684,94413,86209,3471,39
4240,004249,991856,821027,59688,94416,86211,3472,39
4250,004259,991863,821032,59692,94419,86213,3473,39
4260,004269,991870,821037,59696,94422,86215,3474,39
4270,004279,991877,821042,59700,94425,86217,3475,39
4280,004289,991884,821047,59704,94428,86219,3476,39
4290,004299,991891,821052,59708,94431,86221,3477,39
4300,004309,991898,821057,59712,94434,86223,3478,39
4310,004319,991905,821062,59716,94437,86225,3479,39
4320,004329,991912,821067,59720,94440,86227,3480,39
4330,004339,991919,821072,59724,94443,86229,3481,39
4340,004349,991926,821077,59728,94446,86231,3482,39
4350,004359,991933,821082,59732,94449,86233,3483,39
4360,004369,991940,821087,59736,94452,86235,3484,39
4370,004379,991947,821092,59740,94455,86237,3485,39
4380,004389,991954,821097,59744,94458,86239,3486,39
4390,004399,991961,821102,59748,94461,86241,3487,39
4400,004409,991968,821107,59752,94464,86243,3488,39
4410,004419,991975,821112,59756,94467,86245,3489,39
4420,004429,991982,821117,59760,94470,86247,3490,39
4430,004439,991989,821122,59764,94473,86249,3491,39
4440,004449,991996,821127,59768,94476,86251,3492,39
4450,004459,992003,821132,59772,94479,86253,3493,39
4460,004469,992010,821137,59776,94482,86255,3494,39
4470,004479,992017,821142,59780,94485,86257,3495,39
4480,004489,992024,821147,59784,94488,86259,3496,39
4490,004499,992031,821152,59788,94491,86261,3497,39
4500,004509,992038,821157,59792,94494,86263,3498,39
4510,004519,992045,821162,59796,94497,86265,3499,39
4520,004529,992052,821167,59800,94500,86267,34100,39
4530,004539,992059,821172,59804,94503,86269,34101,39
4540,004549,992066,821177,59808,94506,86271,34102,39
4550,004559,992073,821182,59812,94509,86273,34103,39
4560,004569,992080,821187,59816,94512,86275,34104,39
4570,004579,992087,821192,59820,94515,86277,34105,39
4580,004589,992094,821197,59824,94 518,86279,34106,39
4590,004599,992101,821202,59828,94521,86281,34107,39
4600,004609,992108,821207,59832,94524,86283,34108,39
4610,004619,992115,821212,59836,94527,86285,34109,39
4620,004629,992122,821217,59840,94530,86287,34110,39
4630,004639,992129,821222,59844,94533,86289,34111,39
4640,004649,992136,821227,59848,94536,86291,34112,39
4650,004659,992143,821232,59852,94539,86293,34113,39
4660,004669,992150,821237,59856,94542,86295,34114,39
4670,004679,992157,821242,59860,94545,86297,34115,39
4680,004689,992164,821247,59864,94548,86299,34116,39
4690,004699,992171,821252,59868,94551,86301,34117,39
4700,004709,992178,821257,59872,94554,86303,34118,39
4710,004719,992185,821262,59876,94557,86305,34119,39
4720,004729,992192,821267,59880,94560,86307,34120,39
4730,004739,992199,821272,59884,94563,86309,34121,39
4740,004749,992206,821277,59888,94566,86311,34122,39
4750,004759,992213,821282,59892,94569,86313,34123,39
4760,004769,992220,821287,59896,94572,86315,34124,39
4770,004779,992227,821292,59900,94575,86317,34125,39
4780,004789,992234,821297,59904,94578,86319,34126,39
4790,004799,992241,821302,59908,94581,86321,34127,39
4800,004809,992248,821307,59912,94584,86323,34128,39
4810,004819,992255,821312,59916,94587,86325,34129,39
4820,004829,992262,821317,59920,94590,86327,34130,39
4830,004839,992269,821322,59924,94593,86329,34131,39
4840,004849,99 276,821327,59928,94596,86331,34132,39
4850,004859,992283,821332,59932,94599,86333,34133,39
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Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Sascha Münch ist Rechtsanwalt für Verbraucher-, Schadens- und Wirtschaftsrecht und außerdem Notar a. D. Er studierte an der Universität Bremen und absolvierte anschließend am OLG Celle sein Referendariat. Als Autor für schuldnerberatung.de informiert er seine Leser zu Themen wie Pfändung und Insolvenzrecht.

Bildnachweise

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35 Kommentare zu „Privatinsolvenz: Welcher Selbstbehalt wird für Schuldner angesetzt?

  1. Gabriele

    Guten Abend,
    unsere Tochter ist in Insolvenz, in der WVPhase. Nun sollte sie ihre Steuererklärung der vergangenen 3 Jahre machen.
    Sie hat Gelder zurückbekommen und der Insolvenzverwalter fordert die gesamte Geldmenge.
    Muss sie alles abgeben oder nur den Teil oberhalb der Pfändungsgrenze.
    Vielen Dank

    Antworten
  2. Paul

    Hallo, ich hätte da mal eine Frage.
    Bin seit Anfang diesen Jahres in Privatinsolvenz und weiß ehrlich gesagt nicht wie viel ich nun genau Netto verdienen darf.
    Ich bin verheiratet und meine Frau verdient auch relativ gut, heute meinte mein Arbeitgeber zu mir, dass ich sie trotzdem als Unterhaltsberechtigte Person angeben kann/sollte, da wir im selben Haushalt leben. Damit würde sich mein Freibetrag von ca. 1400€ auf fast 1700€ erhöhen, aber ich weiß jetzt nicht ob das so korrekt ist, weil wie erwähnt sie ja arbeitet und nicht insolvent ist.

    Antworten
  3. Nicole P.

    Sehr geherte Damen und Herren,

    Ich habe eine Frage. Ich bin zum ersten Mal seit dem 18.10.23 in der Privatinsolvenz und weiß im überhaupt nicht was ich darf und was nicht. Ich wollte daher mal fragen, ob meine Familie mir 50€ überweisen dürfen, damit ich über die Woche komme bis mein ALG 1 und mein Wohngeld kommt. Bevor ich meinen Bruder frage, wollte ich erst mal hier nachfragen, nicht das ich Probleme und noch mehr Ärger bekomme.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Nicole

    Antworten
  4. Nicole

    Hallo,
    Im März wurde mein Insolvenzverfahren eröffnet. Im Juni habe ich geheiratet. Leider hat mein Insolvenzberater erst vor kurzen den Antrag auf Unterhalt bzgl. meines Ehemannes gestellt. Seit Juli bin ich Vollzeit am arbeiten. Ich habe bis jetzt immer meinen vollen Lohn ausgezahlt bekommen. Was passiert mit dem Pfändungsbetrag vor dem Beschluss? Muss ich das Geld an den Insolvenzberater nachzahlen?

    Antworten
  5. Vanessa

    Guten Tag
    Ich befinde mich nun aktuell in der Wohlverhaltensphase. Nun habe ich ein Schreiben erhalten von meiner Insolvenzverwalterin und muss Angaben machen. Mein Sohn geht seit neustem arbeiten. Er verdient ca 700€ im Monat.
    Was passiert nun ? Werden mir die kompletten 700€ abgezogen? Denn wenn das der Fall sein sollte, weiß ich ja nun kaum noch zu überleben. Die Miete ist so hoch. Alles wird teurer. Ich kann nicht mal wirklich sparen für die Betriebskostenabrechnung die noch auf mich zukommt. Und wer weiß wie das mit dem Strom aussieht. Ich habe gerade wirklich große Angst, dass es vorne und hinten nicht mehr reicht. Und ich kann ja schlecht von meinem Sohn verlangen, dass er mir seine ganzen 700€ gibt, für die er arbeiten gegangen ist.

    Liebe Grüße

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  6. Sunny

    Guten Tag,

    Ich bin alleinerziehende mit einem Kind und lebe aktuell von Hartz IV. Nachdem das Amt einen Fehler begangen hat und mir über ein Jahrzu wenigLeistungüberwiesen hat, kriege ich jetzt eine Nachzahlung von über 2000,-. Meine Frage ist jetzt natürlich wie das jetzt mit meinem Insolvenzverfahren aussieht und vor allem auf meinem Konto.

    LG

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  7. Biggi

    Wie ist es bei Bafögbezug eines Kindes/ Studenten (26). Ich verdiene z. B. 1800 Brutto und das Bafögamt sagt, mein Sohn bekommt entsprechend weniger Leistungen. Der Insoverwalter sagt ebenfalls, ich liege über der Pfändungsgrenze. Da ich schlecht beide bedienen kann, frage ich mich wer von beiden vorrangig ist.
    Danke für die Antwort.

    Antworten
  8. Rene

    Guten Tag! Wenn ich im privatkonkurs bin sind dann Urlaub sowie weihnachtsgeld abzugeben bzw. Das ausbezahlte geldvon der arbeitnehmerveranlagung??? Mit freundlichen Grüßen

    Antworten
  9. Annelie

    Guten Tag, ich binseit Januar in Privatinsolvenz mit ca. 11.00€ Beziehe ein Rente von 850,00€ Netto und 70€ Wohngeld. Nun bekomme ich eine Nebenkostenrückzahlung von 140,00€ die mir nicht ausgezahlt wird. Lebe allein und bin zu nirgens zumUnterhalt verpflichtet.. Was muss ich tun?
    Danke für Ihre Antwort

    Antworten
  10. Heike

    Guten Tag,
    können Sie mir bitte erklären, wie lange bei einer Privatinsolvenz das eigentliche Insolvenzverfahren dauert bzw. wie man diese Dauer berechnen kann?
    Nach meinen Informationen kann während des eigentlichen Insovenzverfahrens kein neues Vermögen, auch nicht aus dem unpfändbaren Einkommen, gebildet werden. Nach Abschluss des Insolvenzverfahrens, während der Wohlverhaltensphase, ist dies jedoch möglich. Ich habe gehört, dass sich die Dauer des eigentlichen Insolvenverfahrens nach der Masse richtet. Die Insolvenzeröffnung war in diesem Fall am 26.08.2020 und die angemeldeten Forderungen der Gläubiger betragen ca. 56.000,– €. Wann kann ist dann mit der Beendigung des eigentlichen Insolvenzverfahrens zu rechnen?
    Vielen Dank für Ihre Mühe

    Antworten
  11. Marlen

    Moin Moin kann mir jemand sagen mit viel € ich bei der restschuldbefreiung rechnen muss?
    So ca.
    Vielen Dank

    Antworten
  12. Lorwie

    Guten Tag ich habe mal eine frage ich überlege ob ich Privatinsolvenz gehen soll ich verdiene 2040 monatlich was würde mir übrig bleiben ? Und meine 2 frage wäre wird dann meine ganzen Schulden übernommen? Was wären die ganzen negative Auswirkungen sprich was könnte ich nicht mehr machen etc? MfG

    Antworten
    1. Britta

      Zunächst einmal vielen Dank für die verständnisvolle Erklärung auf Ihrer Seite. Ich habe eine Frage. Ein Freund von mir verdient 2.300 Euro netto ist 1 Person unterhaltspflichtig. Nach der Tabelle kann ihm nur ein Betrag von ca 200 Euro gepfändet werden. Sodass der nicht pfändbar Betrag ca 2100 Euro wären, richtig? Denn er muss ja auch den Unterhalt zahlen. Dementsprechend stehen ihm zum Lebensunterhalt ca 1.724 mtl. zu. Oder muss er von der Pfändungsfreigrenze (1.724,00) den Unterhalt bezahlen?

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  13. Sigrid

    Hallo…ich habe einen großen Teil Schulden angehäuft Auto.. Verbraucher Kredite und Finanzierungen …belaufen sich auf 50.000euro .5verschiedene Gläubiger.ich verdiene 1200 u.mein Mann erhält 1250euro Rente wir wohnen zur Miete .was raten sie soll ich machen ….LG Siegried

    Antworten
    1. yvonne

      hallo….. ich hab da mal ine frage …… mein mann hat noch einen sohn der bei seiner mutter ist …..die eigenliche frage ist es wurde sein lohn gepfändet …so wie ich das aus der tabelle lese kann man bei meinem mann nichts pfänden da er nur ca 1500 euro netto hat u ein kind noch mit im haushalt lebt u ich im momet arbeitslos bin …… verstehe ich das richtig ……lg yvonne

      Antworten
  14. Brigitte T

    Guten Tag,
    ich bin in Rente, zur Zeit in Privatinsolvenz. Mir stellt sich die Frage ob ich monatlich den Betrag der über dem Freibetrag liegt auf dem Konto lassen muss.
    Wird dieser monatlich vom Insolvenzverwalter eingezogen, oder wie verfährt er damit?

    Freundliche Grüße

    Brigitte T.

    Antworten
  15. Andrea R.

    Hallo, ich werde wohl in der nächsten Zeit in die Privatinsolvenz gehen. Ich verdiene 2205 € netto und mein Mann hat einen geringfügigen Job. Hat er zum 01.08.19 . Was der Nettobetrag ist wissen wir noch nicht. Was ist die Grenze für meinen Mann, damit ich für ihn Unterhalt bezahlen muss? Denn dann singt für mich der pfänbare Teil meines Gehaltes.
    MfG Andrea R.

    Antworten
    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Andrea,

      in der Regel gilt Ihr Mann unabhängig von seinem Einkommen als unterhaltsberechtigt.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

      Antworten
  16. Mandy

    Hallo ich hab da mal eine Frage zählt bei einer Insolvenz nur mein Einkommen sprich Wittwenrente und Lohn oder auch das Geld meiner 4 Kinder also 4 mal Kindergeld, 3 mal halbweisenrente, 1 mal BAföG und 1 mal Ausbilgungsendgeld

    Antworten
  17. Peter

    Guten Tag,
    Fallen Rückzahlungen der Lohnsteuer durch das Finanzamt auch unter die Pfändungstabile?
    Oder sind diese komplett an die Insolvenverwaltun im Restschuldbefreiungsverfahren abzuführen?
    MFG P.T.

    Antworten
  18. Fabia

    Hallo liebes Team!

    Ich hätte da ebenfalls eine Frage..
    Mein „Erzeuger“ schuldet mir Unterhalt und zwar min. 38.000€ und ich habe selbstverständlich darüber einen Titel. Ich bin mittlerweile 23 Jahre alt und im Juli 2020 mit meiner langen Ausbildung fertig. Er hat leider 11 Jahre lang KEINEN Cent bezahlt und habe ihn als ich 18 wurde, auf 38.000€ angeklagt. Anschließend hat er Privatinsolvenz beantragt und alles, denn er ist Selbstständig, auf seine Frau überschreiben lassen. Dumm ist er ja nicht. Nun, in dieser Zeit war er mir verpfichtet einen Betrag von 334€ monatlich für den Unterhalt zu überweisen, was er auch tat. Nun sind 5 Jahre rum und ich frage ich, ob ich jetzt nochmals klagen sollte, um endlich an das Geld zu kommen. Denn laut dem neuen Gesetz ist er von einer Unterhaltszahlung die noch aussteht (vorallem in der Höhe) nicht befreit. Außerdem gehe ich hier ebenfalls von einem Insolvenzbetrug aus, denn wie kann man in einer Privatinsolvenz leben, drei „fette“ Autos fahren, ein großes Haus haben und 3x im Jahr in den Urlaub fahren? Meine Mama muss heute noch ihre „Gemeinsamen“ Schulden abbezahlen und er gar nichts, nur weil er Privatinsolvenz ist? Nach meiner Anklage, kam alles zu uns. Sogar Telefonrechnungen von 1996!

    Liebe Grüße

    Antworten
    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Fabia,

      inwiefern sich eine erneute Klage lohnt, kann ein Anwalt einschätzen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

      Antworten
  19. Henry D.

    Guten Tag,

    Meine Frau hat kein Einkommen. Ich bin Insolvent.. Bin verheiratet mit Lohnsteuer 3. Ich verdiene ca 1700 Euro netto. Mir werden ca 400 Euro gepfändet. Ist das so richtig ?

    Antworten
    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Henry,

      den für Sie geltenden pfändbaren Betrag können Sie der aktuellen Pfändungstabelle entnehmen. Da Ihre Frau nicht arbeitet, sollten Sie Ihr gegenüber zu Unterhalt verpflichtet sein. Schauen Sie hierzu in der richtigen Spalte der Tabelle nach.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

      Antworten
  20. Sabine

    Wenn die Einkommensgrenze überschritten wird,wie wird der Betrag eingezogen? Im Falle einer Privatinsolvenz wendet sich der Insolvenzverwalter direkt an den Arbeitgeber und lässt es von diesem abziehen?

    Antworten
    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Sabine,

      in der Regel ist dies so.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

      Antworten
  21. Paul H.

    Hallo,
    Ich habe nach dem ich privatinsolvenz angemeldet habe geheiratet und die steuerklasse auf eine günstigere geändert, da meine Ehefrau der besser verdiener ist, also sie 3 ich 5 (steuerklasse).
    Wird dan nach dem Netto gepfändet, oder als hätte ich die steuerklasse 4?

    Mit freundlichen Grüßen

    Paul H.

    Antworten
    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Paul,

      die Pfändung erfolgt gemäß Pfändungstabelle. Der Freibetrag richtet sich nach dem monatlichen Nettoeinkommen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

      Antworten
    2. Kai

      Hallo,
      werden die Son- und Feiertagszuschläge sowie Nachtzuschläge die oben auf dem Grundnettolohn kommen ebenfalls bei einer Privatinsolvenz gepfändet?

      Antworten
  22. Sven

    Ich hätte mal eine Frage wieviel von meinem übergangsgeld muss ich an abführen während der wohbehaltungs Phase ich bekomme 2080 Euro mir wurde gesagt das ich alles über 1560 abführen muss was aber laut Tabelle nicht zutreffen würde !

    Antworten
    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Sven,

      laufende Geldleistungen wie das Übergangsgeld können in der Regel wie Arbeitseinkommen gepfändet werden. Dabei sind die für Sie maßgeblichen Freibetröge zu beachten.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

      Antworten
  23. Dani R.

    Hallo
    Wie genau läuft eine Insolvenz ab, bzw das abzahlen der Schulden, wenn der Pfändbare Betrag 0€ ist?
    Beispiel :
    2000€ Netto Einkommen
    Ehepaar + 3 Kinder

    Und wird z.b. Wohngeld, Kinderzuschlag als Einkommen angerechnet?

    LG

    Antworten
  24. Klaus

    Hallo um wie viel erhöht sich die Pfändung Streugrenze ab 1.7.2019

    Antworten
    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Klaus,

      momentan liegen hierzu noch keine Informationen vor.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

      Antworten

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