Privatinsolvenz: Welcher Selbstbehalt wird für Schuldner angesetzt?

Das Wichtigste zum Eigenbehalt bei einer Privatinsolvenz

Was passiert während der Privatinsolvenz mit dem Vermögen und Einkommen des Schuldners?

Mit der Insolvenzeröffnung nimmt der Insolvenzverwalter das pfändbare Schuldnervermögen – die sogenannte Insolvenzmasse – in Beschlag, um diese zu verwerten und den Erlös an die Gläubiger zu verteilen. Auf diese Art werden die Schulden zumindest teilweise getilgt.

Welche Pflichten bzw. Obliegenheiten des Schuldners sind damit verbunden?

Während der Wohlverhaltensphase muss der Schuldner den pfändbaren Teil seines Einkommens an den Insolvenzverwalter abtreten. Anderenfalls ist eine Restschuldbefreiung ausgeschlossen.

Wie viel Geld darf man bei der Privatinsolvenz behalten?

Auch bei der Privatinsolvenz gilt ein Selbstbehalt zugunsten des Schuldners, damit er weiterhin seinen Lebensunterhalt bestreiten kann. Dieser lässt sich mithilfe der Pfändungstabelle ermitteln. Er beträgt derzeit mindestens 1.499,99 Euro (Stand: 1.7.2024).

Einkommen: Wie viel Geld bleibt bei der Privatinsolvenz übrig?

Wie hoch ist der Selbstbehalt bei einer Privatinsolvenz?
Wie hoch ist der Selbstbehalt bei einer Privatinsolvenz?

Die Frage „Wie viel Geld darf man bei der Privatinsolvenz behalten?“ beschäftigt viele Schuldner. Sie befürchten mitunter, während der Insolvenz völlig mittellos dazustehen. Diese Sorge ist jedoch unbegründet. Zwar ist dies eine Zeit der Entbehrungen, jedoch sorgt bei der Privatinsolvenz eine Pfändungsfreigrenze dafür, dass dem Schuldner trotzdem ausreichend Geld zum Leben übrig bleibt und das Existenzminimum gesichert ist.

Wie hoch während der Privatinsolvenz der Selbstbehalt beim Lohn bzw. Gehalt ausfällt, hängt von zwei Faktoren ab: Entscheidend ist zum einen das Einkommen an sich. Hierbei ist stets der Nettolohn entscheidend. Zum anderen ist von Bedeutung, ob der Schuldner einer oder mehreren Personen – etwa Kindern oder einem Ex-Partner – zu Unterhalt verpflichtet ist.

Grundsätzlich liegt der bei einer Privatinsolvenz anzusetzende Freibetrag für Personen, die keinen Unterhalt zahlen müssen, bei 1.499,99 Euro netto. Liegt der Lohn bzw. das Einkommen unter dieser Grenze für den Selbstbehalt, findet demnach keine Pfändung statt und der Schuldner muss kein Geld an die Gläubiger abgeben.

Wie ist bei der Privatinsolvenz der Selbstbehalt für ein Ehepaar geregelt? Die Freigrenze steigt nur, wenn der Partner, der die private Insolvenz durchläuft, seinem Ehegatten zu Unterhalt verpflichtet ist. Das ist in der Regel der Fall, wenn der Ehepartner kein eigenes Einkommen erzielt oder geringfügig beschäftigt ist. Haben Sie hierzu Fragen, erhalten Sie auf www.schuldenanalyse-kostenlos.de ** eine unverbindliche und kostenlose Beratung.

Die Pfändungstabelle zeigt, wie viel von Ihrem Einkommen abzugeben ist

Bei der Privatinsolvenz hängt der Selbstbehalt davon ab, ob Sie Unterhalt zahlen müssen.
Bei der Privatinsolvenz hängt der Selbstbehalt davon ab, ob Sie Unterhalt zahlen müssen.

Möchten Sie genau erfahren, wie hoch in Ihrem Fall bei einer Privatinsolvenz der Selbstbehalt ausfällt, sollten Sie einen Blick in die Pfändungstabelle werfen. Diese ist nicht nur für Pfändungen an sich gültig, sondern greift auch bei der privaten Insolvenz.

Laut § 850c Abs. 4 Zivilprozessordnung (ZPO) werden die in der Pfändungstabelle festgelegten Freigrenzen und Beträge jährlich jeweils zum 1. Juli angepasst.

So lesen Sie die Pfändungstabelle für den Selbstbehalt richtig

Doch wie ist die Pfändungstabelle genau zu lesen, wenn Sie den bei einer Privatinsolvenz gültigen Selbstbehalt feststellen wollen? Zunächst müssen Sie in der linken Spalte Ihr jeweiliges Einkommen suchen. Je nachdem, für wie viele Personen Sie Unterhalt zahlen müssen, wählen Sie die entsprechende Zeile aus und erfahren dann, wie hoch der pfändbare Betrag ausfällt. Die Differenz zum Einkommen stellt Ihren persönlichen Selbstbehalt dar.

Ein Beispiel auf Basis der aktuellen Werte: Max Müller verfügt über ein monatliches Einkommen von 1.771 Euro netto. Ist er niemandem zu Unterhalt verpflichtet, werden 194,78 Euro davon gepfändet. Ist er jedoch unterhaltspflichtig, sei es nun für eine oder mehrere Personen, findet keine Pfändung statt.

Bei einem sehr hohen Einkommen ist Folgendes zu beachten: Der Betrag, der die Grenze von 4.573,10 Euro übersteigt, ist laut Pfändungstabelle 2024 voll pfändbar.

Aktuelle Pfändungstabelle (gilt ab 1.7.2024)

monatl. NettolohnPfänd­barer Be­trag nach An­zahl der unter­halts­be­rech­tig­ten Per­so­nen
von ... €bis ... €01234ab 5
01499,99000000
1500,001509,995,7800000
1510,001519,9912,7800000
1520,001529,9919,7800000
1530,001539,9926,7800000
1540,001549,9933,7800000
1550,001559,9940,7800000
1560,001569,9947,7800000
1570,001579,9954,7800000
1580,001589,9961,7800000
1590,001599,9968,7800000
1600,001609,9975,7800000
1610,001619,9982,7800000
1620,001629,9989,7800000
1630,001639,9996,7800000
1640,001649,99103,7800000
1650,001659,99110,7800000
1660,001669,99117,7800000
1670,001679,99124,7800000
1680,001689,99131,7800000
1690,001699,99138,7800000
1700,001709,99145,7800000
1710,001719,99152,7800000
1720,001729,99159,7800000
1730,001739,99166,7800000
1740,001749,99173,7800000
1750,001759,99180,7800000
1760,001769,99187,7800000
1770,001779,99194,7800000
1780,001789,99201,7800000
1790,001799,99208,7800000
1800,001809,99215,7800000
1810,001819,99222,7800000
1820,001829,99229,7800000
1830,001839,99236,7800000
1840,001849,99243,7800000
1850,001859,99250,7800000
1860,001869,99257,7800000
1870,001879,99264,7800000
1880,001889,99271,7800000
1890,001899,99278,7800000
1900,001909,99285,7800000
1910,001919,99292,7800000
1920,001929,99299,7800000
1930,001939,99306,7800000
1940,001949,99313,7800000
1950,001959,99320,7800000
1960,001969,99327,7800000
1970,001979,99334,7800000
1980,001989,99341,7800000
1990,001999,99348,7800000
2000,002009,99355,7800000
2010,002019,99362,7800000
2020,002029,99369,7800000
2030,002039,99376,7800000
2040,002049,99383,7800000
2050,002059,99390,7800000
2060,002069,99397,783,680000
2070,002079,99404,788,680000
2080,002089,99411,7813,680000
2090,002099,99418,7818,680000
2100,002109,99425,7823,680000
2110,002119,99432,7828,680000
2120,002129,99439,7833,680000
2130,002139,99446,7838,680000
2140,002149,99453,7843,680000
2150,002159,99460,7848,680000
2160,002169,99467,7853,680000
2170,002179,99474,7858,680000
2180,002189,99481,7863,680000
2190,002199,99488,7868,680000
2200,002209,99495,7873,680000
2210,002219,99502,7878,680000
2220,002229,99509,7883,680000
2230,002239,99516,7888,680000
2240,002249,99523,7893,680000
2250,002259,99530,7898,680000
2260,002269,99537,78103,680000
2270,002279,99544,78108,680000
2280,002289,99551,78113,680000
2290,002299,99558,78118,680000
2300,002309,99565,78123,680000
2310,002319,99572,78128,680000
2320,002329,99579,78133,680000
2330,002339,99586,78138,680000
2340,002349,99593,78143,680000
2350,002359,99600,78148,680000
2360,002369,99607,78153,680000
2370,002379,99614,78158,681,83000
2380,002389,99621,78163,685,83000
2390,002399,99628,78168,689,83000
2400,002409,99635,78173,6813,83000
2410,002419,99642,78178,6817,83000
2420,002429,99649,78183,6821,83000
2430,002439,99656,78188,6825,83000
2440,002449,99663,78193,6829,83000
2450,002459,99670,78198,6833,83000
2460,002469,99677,78203,6837,83000
2470,002479,99684,78208,6841,83000
2480,002489,99691,78213,6845,83000
2490,002499,99698,78218,6849,83000
2500,002509,99705,78223,6853,83000
2510,002519,99712,78228,6857,83000
2520,002529,99719,78233,6861,83000
2530,002539,99726,78238,6865,83000
2540,002549,99733,78243,6869,83000
2550,002559,99740,78248,6873,83000
2560,002569,99747,78253,6877,83000
2570,002579,99754,78258,6881,83000
2580,002589,99761,78263,6885,83000
2590,002599,99768,78268,6889,83000
2600,002609,99775,78273,6893,83000
2610,002619,99782,78278,6897,83000
2620,002629,99789,78283,68101,83000
2630,002939,99796,78288,68105,83000
2640,002949,99803,78293,68109,83000
2650,002659,99810,78298,68113,83000
2660,002669,99817,78303,68117,83000
2670,002679,99824,78308,68121,83000
2680,002689,99831,78313,68125,830,5400
2690,002699,99838,78318,68129,833,5400
2700,002709,99845,78323,68133,836,5400
2710,002719,99852,78328,68137,839,5400
2720,002729,99859,78333,68141,8312,5400
2730,002739,99866,78338,68145,8315,5400
2740,002749,99873,78343,68149,8318,5400
2750,002759,99880,78348,68153,8321,5400
2760,002769,99887,78353,68157,8324,5400
2770,002779,99894,78358,68161,8327,5400
2780,002789,99901,78363,68165,8330,5400
2790,002799,99908,78368,68169,8333,5400
2800,002809,99915,78373,68173,8336,5400
2810,002819,99922,78378,68177,8339,5400
2820,002829,99929,78383,68181,8342,5400
2830,002839,99936,78388,68185,8345,5400
2840,002849,99943,78393,68189,8348,5400
2850,002859,99950,78398,68193,8351,5400
2860,002869,99957,78403,68197,8354,5400
2870,002879,99964,78408,68201,8357,5400
2880,002889,99971,78413,68205,8360,5400
2890,002899,00978,78418,68209,8363,5400
2900,002909,99985,78423,68213,8366,5400
2910,002919,99992,78428,68217,8369,5400
2920,002929,99999,78433,68221,8372,5400
2930,002939,991006,78438,68225,8375,5400
2940,002949,991013,78443,68229,8378,5400
2950,002959,991020,78448,68233,8381,5400
2960,002969,991027,78453,68237,8384,5400
2970,002979,991034,78458,68241,8387,5400
2980,002989,991041,78463,68245,8390,5400
2990,002999,991048,78468,68249,8393,5400
3000,003009,991055,78473,68253,8396,541,800
3010,003019,991062,78478,68257,8399,543,800
3020,003029,991069,78483,68261,83102,545,800
3030,003039,991076,78488,68265,83105,547,800
3040,003049,991083,78493,68269,83108,549,800
3050,003059,991090,78498,68273,83111,5411,800
3060,003069,991097,78503,68277,83114,5413,800
3070,003079,991104,78508,68281,83117,5415,800
3080,003089,991111,78513,68285,83120,5417,800
3090,003099,991118,78518,68289,83123,5419,800
3100,003109,991125,78523,68293,83126,5421,800
3110,003119,991132,78528,68297,83129,5423,800
3120,003129,991139,78533,68301,83132,5425,800
3130,003139,991146,78538,68305,83135,5427,800
3140,003149,991153,78543,68309,83138,5429,800
3150,003159,991160,78548,68313,83141,5431,800
3160,003169,991167,78553,68317,83144,5433,800
3170,003179,991174,78558,68321,83147,5435,800
3180,003189,991181,78563,68325,83150,5437,800
3190,003199,991188,78568,68329,83153,5439,800
3200,003209,991195,78573,68333,83156,5441,800
3210,003219,991202,78578,68337,83159,5443,800
3220,003229,991209,78583,68341,83162,5445,800
3230,003239,991216,78588,68345,83165,5447,800
3240,003249,991223,78593,68349,83168,5449,800
3250,003259,991230,78598,68353,83171,5451,800
3260,003269,991237,78603,68357,83174,5453,800
3270,003279,991244,78608,68361,83177,5455,800
3280,003289,991251,78613,68365,83180,5457,800
3290,003299,991258,78618,68369,83183,5459,800
3300,003309,991265,78623,68373,83186,5461,800
3310,003319,991272,78628,68377,83189,5463,800,62
3320,003329,991279,78633,68381,83192,5465,801,62
3330,003339,991286,78638,68385,83195,5467,802,62
3340,003349,991293,78643,68389,83198,5469,803,62
3350,003359,991300,78648,68393,83201,5471,804,62
3360,003369,991307,78653,68397,83204,5473,805,62
3370,003379,991314,78658,68401,83207,5475,806,62
3380,003389,991321,78663,68405,83210,5477,807,62
3390,003399,991328,78668,68409,83213,5479,808,62
3400,003409,991335,78673,68413,83216,5481,809,62
3410,003419,991342,78678,68417,83219,5483,8010,62
3420,003429,991349,78683,68421,83222,5485,8011,62
3430,003439,991356,78688,68425,83225,5487,8012,62
3440,003449,991363,78693,68429,83228,5489,8013,62
3450,003459,991370,78698,68433,83231,5491,8014,62
3460,003469,991377,78703,68437,83234,5493,8015,62
3470,003479,991384,78708,68441,83237,5495,8016,62
3480,003489,991391,78713,68445,83240,5497,8017,62
3490,003499,991398,78718,68449,83243,5499,8018,62
3500,003509,991405,78723,68453,83246,54101,8019,62
3510,003519,991412,78728,68457,83249,54103,8020,62
3520,003529,991419,78733,68461,83252,54105,8021,62
3530,003539,991426,78738,68465,83255,54107,8022,62
3540,003549,991433,78743,68469,83258,54109,8023,62
3550,003559,991440,78748,68473,83261,54111,8024,62
3560,003569,991447,78753,68477,83264,54113,8025,62
3570,003579,991454,78758,68481,83267,54115,8026,62
3580,003589,991461,78763,68485,83270,54117,8027,62
3590,003599,991468,78768,68489,83273,54119,8028,62
3600,003609,991475,78773,68493,83276,54121,8029,62
3610,003619,991482,78778,68497,83279,54123,8030,62
3620,003629,991489,78783,68501,83282,54125,8031,62
3630,003639,991496,78788,68505,83285,54127,8032,62
3640,003649,991503,78793,68509,83288,54129,8033,62
3650,003659,991510,78798,68513,83291,54131,8034,62
3660,003669,991517,78803,68517,83294,54133,8035,62
3670,003679,991524,78808,68521,83297,54135,8036,62
3680,003689,991531,78813,68525,83300,54137,8037,62
3690,003699,991538,78818,68529,83303,64139,8038,62
3700,003709,991545,78823,68533,83306,54141,8039,62
3710,003719,991552,78828,68537,83309,54143,8040,62
3720,003729,991559,78833,68541,83312,54145,8041,62
3730,003739,991566,78838,68545,83315,54147,8042,62
3740,003749,991573,78843,68549,83318,54149,8043,62
3750,003759,991580,78848,68553,83321,54151,8044,62
3760,003769,991587,78853,68557,83324,54153,8045,62
3770,003779,991594,78858,68561,83327,54155,8046,62
3780,003789,991601,78863,68565,83330,54157,8047,62
3790,003799,991608,78868,68569,83333,54159,8048,62
3800,003809,991615,78873,68573,83336,54161,8049,62
3810,003819,991622,78878,68577,83339,54163,8050,62
3820,003829,991629,78883,68581,83342,54165,8051,62
3830,003839,991636,78888,68585,83345,54167,8052,62
3840,003849,991643,78893,68589,83348,54169,8053,62
3850,003859,991650,78898,68593,83351,54171,8054,62
3860,003869,991657,78903,68597,83354,54173,8055,62
3870,003879,991664,78908,68601,83357,54175,8056,62
3880,003889,991671,78913,68605,83360,54177,8057,62
3890,003899,991678,78918,68609,83363,54179,8058,62
3900,003909,991685,78923,68613,83366,54181,8059,62
3910,003919,991692,78928,68617,83369,54183,8060,62
3920,003929,991699,78933,68621,83372,54185,8061,62
3930,003939,991706,78938,68625,83375,54187,8062,62
3940,003949,991713,78943,68629,83378,54189,8063,62
3950,003959,991720,78948,68633,83381,54191,8064,62
3960,003969,991727,78953,68637,83384,54193,8065,62
3970,003979,991734,78958,68641,83387,54195,8066,62
3980,003989,991741,78963,68645,83390,54197,8067,62
3990,003999,991748,78968,68649,83393,54199,8068,62
4000,004009,991755,78973,68653,83396,54201,8069,62
4010,004019,991762,78978,68657,83399,54203,8070,62
4020,004029,991769,78983,68661,83402,54205,8071,62
4030,004039,991776,78988,68665,83405,54207,8072,62
4040,004049,991783,78993,68669,83408,54209,8073,62
4050,004059,991790,78998,68673,83411,54211,8074,62
4060,004069,991797,781003,68677,83414,54213,8075,62
4070,004079,991804,781008,68681,83417,54215,8076,62
4080,004089,991811,781013,68685,83420,54217,8077,62
4090,004099,991818,781018,68689,83423,54219,8078,62
4100,004109,991825,781023,68693,83426,54221,8079,62
4110,004119,991832,781028,68697,83429,54223,8080,62
4120,004129,991839,781033,68701,83432,54225,8081,62
4130,004139,991846,781038,68705,83435,54227,8082,62
4140,004149,991853,781043,68709,83438,54229,8083,62
4150,004159,991860,781048,68713,83441,54231,8084,62
4160,004169,991867,781053,68717,83444,54233,8085,62
4170,004179,991874,781058,68721,83447,54235,8086,62
4180,004189,991881,781063,68725,83450,54237,8087,62
4190,004199,991888,781068,68729,83453,54239,8088,62
4200,004209,991895,781073,68733,83456,54241,8089,62
4210,004219,991902,781078,68737,83459,54243,8090,62
4220,004229,991909,781083,68741,83462,54245,8091,62
4230,004239,991916,781088,68745,83465,54247,8092,62
4240,004249,991923,781093,68749,83468,54249,8093,62
4250,004259,991930,781098,68753,83471,54251,8094,62
4260,004269,991937,781103,68757,83474,54253,8095,62
4270,004279,991944,781108,68761,83477,54255,8096,62
4280,004289,991951,781113,68765,83480,54257,8097,62
4290,004299,991958,781118,68769,83483,54259,8098,62
4300,004309,991965,781123,68773,83486,54261,8099,62
4310,004319,991972,781128,68777,83489,54263,80100,62
4320,004329,991979,781133,68781,83492,54265,80101,62
4330,004339,991986,781138,68785,83495,54267,80102,62
4340,004349,991993,781143,68789,83498,54269,80103,62
4350,004359,992000,781148,68793,83501,54271,80104,62
4360,004369,992007,781153,68797,83504,54273,80105,62
4370,004379,992014,781158,68801,83507,54275,80106,62
4380,004389,992021,781163,68805,83510,54277,80107,62
4390,004399,992028,781168,68809,83513,54279,80108,62
4400,004409,992035,781173,68813,83516,54281,80109,62
4410,004419,992042,781178,68817,83519,54283,80110,62
4420,004429,992049,781183,68821,83522,54285,80111,62
4430,004439,992056,781188,68825,83525,54287,80112,62
4440,004449,992063,781193,68829,83528,54289,80113,62
4450,004459,992070,781198,68833,83531,54291,80114,62
4460,004469,992077,781203,68837,83534,54293,80115,62
4470,004479,992084,781208,68841,83537,54295,80116,62
4480,004489,992091,781213,68845,83540,54297,80117,62
4490,004499,992098,781218,68849,83543,54299,80118,62
4500,004509,992105,781223,68853,83546,54301,80119,62
4510,004519,992112,781228,68857,83549,54303,80120,62
4520,004529,992119,781233,68861,83552,54305,80121,62
4530,004539,992126,781238,68865,83555,54307,80122,62
4540,004549,992133,781243,68869,83558,54309,80123,62
4550,004559,992140,781248,68873,83561,54311,80124,62
4560,004569,992147,781253,68877,83564,54313,80125,62
4570,004573,102154,781258,68881,83567,54315,80126,62
Der Mehrbetrag über 4573,10 Euro ist voll pfändbar.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (61 Bewertungen, Durchschnitt: 3,95 von 5)
Loading ratings...Loading...

Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike erwarb ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn und ist seit 2016 Teil des schuldnerberatung.de-Teams. Ihr thematischer Fokus liegt insbesondere auf unterschiedlichsten Fragestellungen rund ums Schulden- und Insolvenzrecht.

Bildnachweise

** Anzeige

33 Gedanken zu „Privatinsolvenz: Welcher Selbstbehalt wird für Schuldner angesetzt?

  1. Nicole P.

    Sehr geherte Damen und Herren,

    Ich habe eine Frage. Ich bin zum ersten Mal seit dem 18.10.23 in der Privatinsolvenz und weiß im überhaupt nicht was ich darf und was nicht. Ich wollte daher mal fragen, ob meine Familie mir 50€ überweisen dürfen, damit ich über die Woche komme bis mein ALG 1 und mein Wohngeld kommt. Bevor ich meinen Bruder frage, wollte ich erst mal hier nachfragen, nicht das ich Probleme und noch mehr Ärger bekomme.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Nicole

  2. Nicole

    Hallo,
    Im März wurde mein Insolvenzverfahren eröffnet. Im Juni habe ich geheiratet. Leider hat mein Insolvenzberater erst vor kurzen den Antrag auf Unterhalt bzgl. meines Ehemannes gestellt. Seit Juli bin ich Vollzeit am arbeiten. Ich habe bis jetzt immer meinen vollen Lohn ausgezahlt bekommen. Was passiert mit dem Pfändungsbetrag vor dem Beschluss? Muss ich das Geld an den Insolvenzberater nachzahlen?

  3. Vanessa

    Guten Tag
    Ich befinde mich nun aktuell in der Wohlverhaltensphase. Nun habe ich ein Schreiben erhalten von meiner Insolvenzverwalterin und muss Angaben machen. Mein Sohn geht seit neustem arbeiten. Er verdient ca 700€ im Monat.
    Was passiert nun ? Werden mir die kompletten 700€ abgezogen? Denn wenn das der Fall sein sollte, weiß ich ja nun kaum noch zu überleben. Die Miete ist so hoch. Alles wird teurer. Ich kann nicht mal wirklich sparen für die Betriebskostenabrechnung die noch auf mich zukommt. Und wer weiß wie das mit dem Strom aussieht. Ich habe gerade wirklich große Angst, dass es vorne und hinten nicht mehr reicht. Und ich kann ja schlecht von meinem Sohn verlangen, dass er mir seine ganzen 700€ gibt, für die er arbeiten gegangen ist.

    Liebe Grüße

  4. Sunny

    Guten Tag,

    Ich bin alleinerziehende mit einem Kind und lebe aktuell von Hartz IV. Nachdem das Amt einen Fehler begangen hat und mir über ein Jahrzu wenigLeistungüberwiesen hat, kriege ich jetzt eine Nachzahlung von über 2000,-. Meine Frage ist jetzt natürlich wie das jetzt mit meinem Insolvenzverfahren aussieht und vor allem auf meinem Konto.

    LG

  5. Biggi

    Wie ist es bei Bafögbezug eines Kindes/ Studenten (26). Ich verdiene z. B. 1800 Brutto und das Bafögamt sagt, mein Sohn bekommt entsprechend weniger Leistungen. Der Insoverwalter sagt ebenfalls, ich liege über der Pfändungsgrenze. Da ich schlecht beide bedienen kann, frage ich mich wer von beiden vorrangig ist.
    Danke für die Antwort.

  6. Rene

    Guten Tag! Wenn ich im privatkonkurs bin sind dann Urlaub sowie weihnachtsgeld abzugeben bzw. Das ausbezahlte geldvon der arbeitnehmerveranlagung??? Mit freundlichen Grüßen

  7. Annelie

    Guten Tag, ich binseit Januar in Privatinsolvenz mit ca. 11.00€ Beziehe ein Rente von 850,00€ Netto und 70€ Wohngeld. Nun bekomme ich eine Nebenkostenrückzahlung von 140,00€ die mir nicht ausgezahlt wird. Lebe allein und bin zu nirgens zumUnterhalt verpflichtet.. Was muss ich tun?
    Danke für Ihre Antwort

  8. Heike

    Guten Tag,
    können Sie mir bitte erklären, wie lange bei einer Privatinsolvenz das eigentliche Insolvenzverfahren dauert bzw. wie man diese Dauer berechnen kann?
    Nach meinen Informationen kann während des eigentlichen Insovenzverfahrens kein neues Vermögen, auch nicht aus dem unpfändbaren Einkommen, gebildet werden. Nach Abschluss des Insolvenzverfahrens, während der Wohlverhaltensphase, ist dies jedoch möglich. Ich habe gehört, dass sich die Dauer des eigentlichen Insolvenverfahrens nach der Masse richtet. Die Insolvenzeröffnung war in diesem Fall am 26.08.2020 und die angemeldeten Forderungen der Gläubiger betragen ca. 56.000,– €. Wann kann ist dann mit der Beendigung des eigentlichen Insolvenzverfahrens zu rechnen?
    Vielen Dank für Ihre Mühe

  9. Marlen

    Moin Moin kann mir jemand sagen mit viel € ich bei der restschuldbefreiung rechnen muss?
    So ca.
    Vielen Dank

  10. Lorwie

    Guten Tag ich habe mal eine frage ich überlege ob ich Privatinsolvenz gehen soll ich verdiene 2040 monatlich was würde mir übrig bleiben ? Und meine 2 frage wäre wird dann meine ganzen Schulden übernommen? Was wären die ganzen negative Auswirkungen sprich was könnte ich nicht mehr machen etc? MfG

    1. Britta

      Zunächst einmal vielen Dank für die verständnisvolle Erklärung auf Ihrer Seite. Ich habe eine Frage. Ein Freund von mir verdient 2.300 Euro netto ist 1 Person unterhaltspflichtig. Nach der Tabelle kann ihm nur ein Betrag von ca 200 Euro gepfändet werden. Sodass der nicht pfändbar Betrag ca 2100 Euro wären, richtig? Denn er muss ja auch den Unterhalt zahlen. Dementsprechend stehen ihm zum Lebensunterhalt ca 1.724 mtl. zu. Oder muss er von der Pfändungsfreigrenze (1.724,00) den Unterhalt bezahlen?

  11. Sigrid

    Hallo…ich habe einen großen Teil Schulden angehäuft Auto.. Verbraucher Kredite und Finanzierungen …belaufen sich auf 50.000euro .5verschiedene Gläubiger.ich verdiene 1200 u.mein Mann erhält 1250euro Rente wir wohnen zur Miete .was raten sie soll ich machen ….LG Siegried

    1. yvonne

      hallo….. ich hab da mal ine frage …… mein mann hat noch einen sohn der bei seiner mutter ist …..die eigenliche frage ist es wurde sein lohn gepfändet …so wie ich das aus der tabelle lese kann man bei meinem mann nichts pfänden da er nur ca 1500 euro netto hat u ein kind noch mit im haushalt lebt u ich im momet arbeitslos bin …… verstehe ich das richtig ……lg yvonne

  12. Brigitte T

    Guten Tag,
    ich bin in Rente, zur Zeit in Privatinsolvenz. Mir stellt sich die Frage ob ich monatlich den Betrag der über dem Freibetrag liegt auf dem Konto lassen muss.
    Wird dieser monatlich vom Insolvenzverwalter eingezogen, oder wie verfährt er damit?

    Freundliche Grüße

    Brigitte T.

  13. Andrea R.

    Hallo, ich werde wohl in der nächsten Zeit in die Privatinsolvenz gehen. Ich verdiene 2205 € netto und mein Mann hat einen geringfügigen Job. Hat er zum 01.08.19 . Was der Nettobetrag ist wissen wir noch nicht. Was ist die Grenze für meinen Mann, damit ich für ihn Unterhalt bezahlen muss? Denn dann singt für mich der pfänbare Teil meines Gehaltes.
    MfG Andrea R.

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Andrea,

      in der Regel gilt Ihr Mann unabhängig von seinem Einkommen als unterhaltsberechtigt.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  14. Mandy

    Hallo ich hab da mal eine Frage zählt bei einer Insolvenz nur mein Einkommen sprich Wittwenrente und Lohn oder auch das Geld meiner 4 Kinder also 4 mal Kindergeld, 3 mal halbweisenrente, 1 mal BAföG und 1 mal Ausbilgungsendgeld

  15. Peter

    Guten Tag,
    Fallen Rückzahlungen der Lohnsteuer durch das Finanzamt auch unter die Pfändungstabile?
    Oder sind diese komplett an die Insolvenverwaltun im Restschuldbefreiungsverfahren abzuführen?
    MFG P.T.

  16. Fabia

    Hallo liebes Team!

    Ich hätte da ebenfalls eine Frage..
    Mein „Erzeuger“ schuldet mir Unterhalt und zwar min. 38.000€ und ich habe selbstverständlich darüber einen Titel. Ich bin mittlerweile 23 Jahre alt und im Juli 2020 mit meiner langen Ausbildung fertig. Er hat leider 11 Jahre lang KEINEN Cent bezahlt und habe ihn als ich 18 wurde, auf 38.000€ angeklagt. Anschließend hat er Privatinsolvenz beantragt und alles, denn er ist Selbstständig, auf seine Frau überschreiben lassen. Dumm ist er ja nicht. Nun, in dieser Zeit war er mir verpfichtet einen Betrag von 334€ monatlich für den Unterhalt zu überweisen, was er auch tat. Nun sind 5 Jahre rum und ich frage ich, ob ich jetzt nochmals klagen sollte, um endlich an das Geld zu kommen. Denn laut dem neuen Gesetz ist er von einer Unterhaltszahlung die noch aussteht (vorallem in der Höhe) nicht befreit. Außerdem gehe ich hier ebenfalls von einem Insolvenzbetrug aus, denn wie kann man in einer Privatinsolvenz leben, drei „fette“ Autos fahren, ein großes Haus haben und 3x im Jahr in den Urlaub fahren? Meine Mama muss heute noch ihre „Gemeinsamen“ Schulden abbezahlen und er gar nichts, nur weil er Privatinsolvenz ist? Nach meiner Anklage, kam alles zu uns. Sogar Telefonrechnungen von 1996!

    Liebe Grüße

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Fabia,

      inwiefern sich eine erneute Klage lohnt, kann ein Anwalt einschätzen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  17. Henry D.

    Guten Tag,

    Meine Frau hat kein Einkommen. Ich bin Insolvent.. Bin verheiratet mit Lohnsteuer 3. Ich verdiene ca 1700 Euro netto. Mir werden ca 400 Euro gepfändet. Ist das so richtig ?

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Henry,

      den für Sie geltenden pfändbaren Betrag können Sie der aktuellen Pfändungstabelle entnehmen. Da Ihre Frau nicht arbeitet, sollten Sie Ihr gegenüber zu Unterhalt verpflichtet sein. Schauen Sie hierzu in der richtigen Spalte der Tabelle nach.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  18. Sabine

    Wenn die Einkommensgrenze überschritten wird,wie wird der Betrag eingezogen? Im Falle einer Privatinsolvenz wendet sich der Insolvenzverwalter direkt an den Arbeitgeber und lässt es von diesem abziehen?

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Sabine,

      in der Regel ist dies so.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  19. Paul H.

    Hallo,
    Ich habe nach dem ich privatinsolvenz angemeldet habe geheiratet und die steuerklasse auf eine günstigere geändert, da meine Ehefrau der besser verdiener ist, also sie 3 ich 5 (steuerklasse).
    Wird dan nach dem Netto gepfändet, oder als hätte ich die steuerklasse 4?

    Mit freundlichen Grüßen

    Paul H.

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Paul,

      die Pfändung erfolgt gemäß Pfändungstabelle. Der Freibetrag richtet sich nach dem monatlichen Nettoeinkommen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

    2. Kai

      Hallo,
      werden die Son- und Feiertagszuschläge sowie Nachtzuschläge die oben auf dem Grundnettolohn kommen ebenfalls bei einer Privatinsolvenz gepfändet?

  20. Sven

    Ich hätte mal eine Frage wieviel von meinem übergangsgeld muss ich an abführen während der wohbehaltungs Phase ich bekomme 2080 Euro mir wurde gesagt das ich alles über 1560 abführen muss was aber laut Tabelle nicht zutreffen würde !

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Sven,

      laufende Geldleistungen wie das Übergangsgeld können in der Regel wie Arbeitseinkommen gepfändet werden. Dabei sind die für Sie maßgeblichen Freibetröge zu beachten.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  21. Dani R.

    Hallo
    Wie genau läuft eine Insolvenz ab, bzw das abzahlen der Schulden, wenn der Pfändbare Betrag 0€ ist?
    Beispiel :
    2000€ Netto Einkommen
    Ehepaar + 3 Kinder

    Und wird z.b. Wohngeld, Kinderzuschlag als Einkommen angerechnet?

    LG

  22. Klaus

    Hallo um wie viel erhöht sich die Pfändung Streugrenze ab 1.7.2019

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Klaus,

      momentan liegen hierzu noch keine Informationen vor.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert