Schulden: Hilft die Verjährung Schuldnern aus der Patsche?

Das Wichtigste zur Verjährung von Schulden

Wann verjähren meine Schulden?

Gemäß § 195 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) tritt bei Schulden eine Verjährung gewöhnlich nach drei Jahren ein. Lesen Sie hierzu auch unseren Ratgeber über die Verjährung von Forderungen.

Zu welchem Zeitpunkt beginnt die Verjährungsfrist zu laufen?

Die Verjährungsfrist beginnt erst mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger davon Kenntnis erlangen musste.

Gibt es Situationen, in denen die Schulden erst später verjähren?

Ja. Liegt z. B. eine titulierte Forderung vor, beträgt die Verjährungsfrist 30 Jahre. Auch Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung beruhen, verjähren erst nach 30 Jahren.

Wann verjähren Schulden?

Wann bei Schulden die Verjährung eintritt, ist gesetzlich geregelt.
Wann bei Schulden die Verjährung eintritt, ist gesetzlich geregelt.

Eine Forderung von einem Gläubiger kann einen Schuldner schnell in finanzielle Bedrängnis bringen. So mancher Betroffener fragt sich in einem solchen Moment, wie er der Zahlung entgehen kann.

In einer solchen Situation mögen Schuldner vielleicht daran denken, dass gesetzliche Verjährungsfristen von Schulden ihre Rettung sein können. Ist bei Schulden die Verjährung abgelaufen, kann ein Anspruch eines Gläubigers schließlich nicht mehr eingefordert werden, oder? Die Verjährung würde dann dabei helfen, Schulden abzubauen.

Die regelmäßige Verjährungsfrist von Schulden ist § 195 BGB zu entnehmen. Sie wird auf drei Jahre festgelegt und gilt etwa für die folgenden Forderungen aus

  • Lohn- und Gehaltsansprüchen,
  • Kaufverträgen,
  • der Lieferung von Waren oder
  • Handwerks- und anderen Dienstleistungen.

Wann beginnt die Verjährungsfrist?

Wichtig zu beachten ist hierbei aber, wann diese Verjährungsfrist genau beginnt. Wurde eine Forderung etwa zum 3. März 2017 fällig, bedeutet dies nicht, dass bei den Schulden die Verjährung am 3. März 2020 eintritt. Vielmehr besagt § 199 Abs. 1 BGB Folgendes:

„Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt, soweit nicht ein anderer Verjährungsbeginn bestimmt ist, mit dem Schluss des Jahres, in dem
1. der Anspruch entstanden ist und
2.der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.“

In unserem Beispiel beginnt die Verjährungsfrist also erst am 31. Dezember 2017 und die Forderung ist erst am 1. Januar 2021 verjährt.

Auch wenn bei Ihren Schulden die Verjährung eingetreten ist, bedeutet das noch nicht, dass Forderungen der Gläubiger nicht mehr bestehen. Vielmehr können sie Ansprüche nicht mehr einfordern. Der Schuldner muss in einem solchen Fall schriftlich darauf hinweisen, dass die Verjährungsfrist bereits abgelaufen ist. Sind Sie unsicher, ob die Forderungen Ihrer Gläubiger bereits verjährt sind? Im Rahmen einer unverbindlichen Erstberatung auf www.schuldenanalyse-kostenlos.de ** können Fragen dieser Art geklärt werden.

Besondere Arten von Schulden und ihre Verjährung

Was ist bezüglich der Verjährung von Mietschulden zu beachten?
Was ist bezüglich der Verjährung von Mietschulden zu beachten?

Im Folgenden möchten wir uns nun mit einigen speziellen Formen von Schulden und ihrer Verjährung beschäftigen, zu denen viele Schuldner Fragen haben.

  • Mietschulden: Welche Verjährung wird angesetzt?
    Wann verjähren Mietschulden? Hier gelten die gleichen Regelungen, die wir auch schon weiter oben genannt haben. Haben Mieter also Schulden, tritt die Verjährung nach drei Jahren ein.
  • Welches Gesetz greift bei Schulden bei der Krankenkasse?
    Wann bei Schulden bei der Krankenkasse die Verjährung eintritt, ist § 25 Abs. 1 des Vierten Sozialgesetzbuches zu entnehmen. Laut diesem verjähren Ansprüche auf Beiträge in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie fällig geworden sind. Wurden Beiträge vorsätzlich vorenthalten, tritt die Verjährung der Beiträge erst nach 30 Jahren ein.
  • Wann verjähren Schulden bei Inkasso-Maßnahmen?
    Auch wenn ein Inkassounternehmen mit der Eintreibung von Schulden beauftragt wird, gilt die dreijährige gesetzliche Verjährungsfrist. Sollte allerdings ein Vollstreckungsbescheid vorliegen, verlängert sich die Frist auf 30 Jahre.
  • Wie ist die Verjährung von Steuerschulden geregelt?
    Wann verjähren Steuerschulden? Bei dieser Art von Schulden tritt die Verjährung gemäß § 228 der Abgabenordnung (AO) nach fünf Jahren ein.

Verjährung von Schulden mit Titel: Die Frist wird stark verlängert

Schuldner sollten sich jedoch nicht zu früh freuen: Die Verjährungsfrist für Schulden kann nämlich verlängert werden. Erwirkt der Gläubiger einen gerichtlichen Mahnbescheid, setzt bei den betreffenden Schulden die Verjährung erst sechs Monate später ein.

Zu einer noch viel bedeutenderen Verlängerung der Verjährungsfrist kommt es, wenn der Gläubiger einen Schuldtitel vorweisen kann. Dies ist eine offizielle Bestätigung der schuldrechtlichen Verpflichtung des Schuldners dem Gläubiger gegenüber. Hierzu zählen etwa ein Vollstreckungsbescheid, ein gerichtliches Urteil oder eine notarielle Urkunde.

Liegt ein Schuldtitel vor, verlängert sich die Verjährung laut § 197 BGB auf 30 Jahre. Gläubiger können dann also noch viel länger ihre Forderungen geltend machen. Befinden Sie sich selbst in finanziellen Schwierigkeiten und suchen einen Weg aus den Schulden? Beim Online-Schuldencheck ** erhalten Sie eine unverbindliche und kostenlose Erstberatung.

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Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike erwarb ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn und ist seit 2016 Teil des schuldnerberatung.de-Teams. Ihr thematischer Fokus liegt insbesondere auf unterschiedlichsten Fragestellungen rund ums Schulden- und Insolvenzrecht.

Bildnachweise

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212 Gedanken zu „Schulden: Hilft die Verjährung Schuldnern aus der Patsche?

  1. Patrick

    Hallo,

    ich habe ein Frage.
    Das Zinsen welche nach der Erlangung eines Vollstreckungsbescheides i.d.R. der 3-jährigen Verjährungsfrist unterliegen (sofern der Gläubiger nichts unternimmt) ist bekannt, aber wie verhält es sich mit Kosten für Adressermittlungen oder Umsatzsteuer wegen Forderungsübergang. Unterliegen dies auch der allg. Verjährungsfrist oder gelten hier andere Vorschriften?

  2. Patrick

    ich habe vom Landkreis einen Brief bekommen, dass ich von 2013 noch was nachzahlen soll. ist das nicht schon längst verjährt?

  3. Stephen

    Ich habe eine Titel und bin in eine Grundbuch eingetragen. Ich soll jetzt das Geld bekommen, aber da die Titel aus 2002 ist soll die Zinsen verjährt sein von die ersten 30 Jahre und nur Zinsen für die letzte paar Jahre bezahlt werden. Ist das Korrekt? Ich bin der Meinung, dass alles was über 30 Jahre alt ist verjährt ist aber die Zinsen der letzten 29 Jahre nicht verjährt sind! Ist das korrekt?

  4. Karl Heinz

    Erst nach 2 Jahren erhielt ich eine Rechnung für eine anwaltliche Dienstleistung. Jedoch war ich zu diesem Zeitpunkt bereits aus Deutschland abgemeldet. Der Brief mit der Rechnung wurde von meinem früheren Vermieter an mich nach Schweden weitergeleitet. Muss ich diese Rechnung begleichen bzw. welche Möglichkeiten hat der Rechnungsschreiber, um diese Schuld einzutreiben? Vielen Dank im voraus für eine Antwort.

  5. Marina

    Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage zur Verjährung.

    Ich weiß mittlerweile, dass betitelte Forderungen (+ Zinsen und Kosten) nach 30 Jahren verjähren.
    Nach dem VB angefallene Zinsen verjähren nach drei Jahren.

    Wie verhält es sich aber mit danach angefallenen Kosten?
    Ich habe eine Forderungsaufstellung vorliegen, da stehen so Kosten drin wie
    „Auftrag an Gerichtsvollzieher“
    „verauslagt an Gerichtsvollzieher“
    „verauslagte Gerichtskosten“
    „Antrag Abgabe Vermögensauskunft“
    „Kosten Anschriftenermittlung“ (obwohl ich jahrelang nicht mehr umgezogen bin)
    Verjähren diese Kosten nach drei oder 30 Jahren?

    Vielen Dank vorab.

    Gruß

    Marina

  6. Anton

    Hallo Sie schreiben:

    Liegt ein Schuldtitel* vor, verlängert sich die Verjährung laut § 197 BGB auf 30 Jahre. Gläubiger können dann also noch viel länger ihre Forderungen geltend machen.

    Dazu meine Frage ein Schuldtitel ist ja auch ein gerichtlicher Mahnbescheid und auch da gilt ja dann die verlängerte Frist von 30 Jahren. Kann sich diese Frist zusätzlich verlängern und was muss man als Schuldner nach den 30 Jahren beachten?

  7. P. P.

    Guten Tag zusammen.

    Ich hätte eine Frage bezüglich eines Schreibens.

    Mir wurde aus heiterem Himmel ein gelber Brief von einem Inkasso Unternehmen geschickt. (ohne andere Kontakt Aufnahme o.ä.)
    Darauf habe ich natürlich umgehend beim Amtsgericht Berlin Widerspruch innerhalb der Frist gelegt, da die Forderung angeblich von 2017 sein sollte und Konto Disposition aufzählen soll.
    Ich habe nachgefragt und Unterlagen angefordert, jedoch keine erhalten.

    Ich dachte die Sache wäre erledigt.
    Nun bekomme ich erneut einen „normalen“ Brief, mit der Bitte (hört hört) bzw dem Vergleichsangebot in halber Höhe.

    Nun bin ich doch irritiert und weiß nicht genau wie ich damit umgehen soll.

    Die aggressive Art hat mich doch verwundert, jedoch bin ich niemand der sich einschüchtern lässt.
    Diese Kehrtwende macht mich nun jedoch, paradoxerweise nervös.

    Können Sie mir vielleicht weiterhelfen?

    Mit dankenden Grüßen.
    P. P.

  8. Julian

    Guten tag
    Habe von meiner Krankenkasse einen Brief bekommen wo sie mir aus dem jahr 2015 geld Pfänden wollen. Ist diese Forderung verjährt? Oder haben sie darauf Anspruch?

    Mit Freundlichen Grüssen

  9. Michelle

    Guten Tag,

    Ich habe vor über elf Jahren mal ein Darlehen bei der arge beantragt .. ich war auch der Meinung das ich das zurück gezahlt habe.
    Allerdings habe ich von der Zeit keine Kontoauszüge mehr und mein online Bank Konto erlaubt es mir nicht sooo lang in die Vergangenheit zurück zu schauen.

    Jetzt nach elf Jahren kam eine Zahlungsaufforderung … Das schreiben ist vom 15.12 und ich soll die Summe von knapp 500€ bis zum 30.12. zahlen… was mir nicht möglich ist. Das Schreiben ist von der arge und der eigenen inkoassobeauftragten Firma …

    Muss ich dieses Geld zahlen? Die Schulden sind 2010 entstanden …

  10. Heiko

    Guten Tag ich habe von der Firma ein Schreiben bekommen worauf ich 20000 Euro an Sie Zahlen soll es ist kein Titel drauf es handelt sich wohl um Ein Dispokredit aus dem Jahr 2009 ,nun meine Frage ist dies nicht schon Verjährt, sie drohen mir jetzt mit Gerichtsvollzieher desweiteren mit Lohnpfändung.

  11. Stefan

    Hallo zusammen,
    bin gerade am Umziehen und der neue Vermieter wollte eine Schufa. Also ich freudestrahlend die 29 Euro ausgegeben und dann heute der Schock! Da ist ein Eintrag drin das ein Inkasso ein Abwicklungskonto besteht. Von dem wusste ich nichts, habe auih meines Wissens nie ein Schreiben bekommen. Erster Eintrag in Schufa 12.07.2019. Nächster Eintrag 09.02.2021 mit Erhötem Saldo.
    Nun zu meiner Frage:
    Wenn ich nun die Anschreibe und erst einmal wissen möchte, was das überhaut ist, können die mir da einen Strick draus drehen von wegen “ er hat Reagiert dann muss er zahlen“? Ich denke ja nicht. Müssen die mir Auskunft geben? Und habe ich das Richtig verstanden, das die Verjährung ab Rechnung des Gläubigers los geht und nicht mit der Zahlungsaufforderung des Inkasso? Es liegen keine Titulierten Titel vor! Kein Mahnbescheid oder sonstiges, sonst hätte ich das ja mitbekommen.

    Grüße
    Stefan

  12. Neumann

    Hallo und guten Tag,

    habe eine Forderung aus 2010 heute von einem Inkasso Institut bekommen. Habe diese per Fax darauf aufmerksam gemacht, das die Verjährungsfrist eingetreten ist . Darüber hinaus habe ich denen mitgeteilt das ich seit 2014 eine komplette Restschuldbefreiung aus früherer Insolvenz habe laut Gerichtsurteil und das, wenn evtl. damals diese Forderung bestanden haben sollte ,eh mit aufgeführt war und somit auch keinerlei Rückzahlung mehr erfolgt?

    Sollte ich trotzdem vorsorglich oder bei weiteren Schreiben einen Anwalt nehmen ,der eigentlich unnötig wäre und mit Kosten verbunden die nicht nötig sind?

    Mit freundlichen Grüßen
    Michael

  13. Michael

    Hallo,
    hatte eine Firma die in Insolvenz gegangen ist. Seit 2 Jahre ist sie auch durch das Gericht durch. Also Inslovenz verfahren wurde eingestellt vom Gericht.
    Jetzt bekomm ich Post von einem Inkasso Unternehmen für Offene Schulden. Da ich aber das Unternehmen mit in die Insolvenz genommen hab. Wofür es beauftragt worden ist.
    Die Firma gibt es jetzt seit 4 Jahren nicht mehr.
    Wie soll man sich da verhalten?

    Lg Michael

  14. Sebastian

    Hallo, bin seit längeren dran meine Schulden abzubezahlen. Nun habe ich genau noch 2 titulierte Forderungen. Dabei ist mir aufgefallen das laut Vollstreckungsbescheid das Rechnungsdatum des Dienstleistungvertrag auf 09.2009 datiert ist. Mahnbescheid wurde 02.2015 und Vollstreckungsbescheid 05.2015 ausgestellt. Meiner Meinung nach ist ja bevor überhaupt der Mahnbescheid und darauf der Vollstreckungsbescheid für rechtskräftig erteilt worden ist die verjährung schon in Kraft getreten. Einspruch durch Unwissenheit wurde damals nicht gemacht. Auch keine Teilzahlungen sowie Schuldanerkenntnis. Somit könnte ich doch auch jetzt noch Einspruch dagegen einlegen da der Vollstreckungsbescheid ja nach der verjährung ausgestellt wurde und somit garnicht rechtskräftig sein kann. Vielen Dank schon mal

  15. Chris D

    Was passiert wenn 30 Jahre rum sind? Wird der Titel und die Forderung dann hinfällig? Wo findet man dazu genauere Informationen?

  16. Michael b

    Guten Tag . Ich habe Kreditkartenschulden aus dem Jahr 2012/2013 .Dieses ist auch bei der Schufa eingetragen. Habe seitdem von der Kreditkartenfirma nichts mehr gehört bis jetzt im November 2020 . Kann es sein das diese Forderung verjährt ist ?

  17. Irma

    Guten Tag,
    gegen mich wurden im Zug meiner Firmenpleite Anfang der 2000er Jahre mehrere Titel erwirkt, von denen einige noch nicht bezahlt werden konnten. Auf eine Privatinsolvenz habe ich verzichtet.
    Die Vermögensauskunft wurde seitdem ebenfalls mehrfach wegen unterschiedlicher Titel abgegeben.
    Meine Frage: Sind die Schulden alle 30 Jahre nach dem jeweiligen Titel verjährt oder beginnt die 30- Jahresfrist mit jeder Vollstreckungsmaßnahme/ Vermögensauskunft/ Einsatz eines GV für den entsprechenden Titel von neuem?

    Stimmt es, daß Ansprüche evt verfallen, wenn ein Gläubiger sich nach Erwirken des Titels über 10 Jahre nicht mehr meldet/ in keiner Weise aktiv wird?
    Danke und mfG

  18. Martina

    Ich habe von einen Inkassobüro eine Zahlungsaufforderung bekommen die ich nicht nachvollziehen konnte .Ich habe dann da angerufen sie haben mir eine Kopie von dem Vollstreckungstitel bekommen der von 1986 ist .Ich habe vorher nie eine Zahlungsaufforderung bekommen .Ist das nach 30 Jahren nicht verjährt ?

  19. Julia L

    Hallo. Ich wollte fragen ob es eine titulierte-Forderung ist, wenn man eine Zahlungsaufforderung vom Gericht bzw.Anwalt bekommt? LG Julia

  20. Hans

    Guten Tag,
    es besteht eine Forderung einer Bank über ein Inkassounternehmen, aus dem Vertragsabschlussjahr 2015 . Gilt für die Verjährung hierbei das Jahr des Vertragsabschlusses mit der Bank (2015) oder das Jahr in dem das Inkassounternehmen tätig geworden ist und die Forderung offiziell an mich richtet?

  21. Tatjana

    Hallo, ich hätte folgende Frage:: mein Ex Mann ist in die Schweiz gezogen, er hat hier aber eine Inkasso Forderung von 2004. Wie verhält sich das jetzt ? Ich habe den Vertag nicht mit Unterschrieben, aber ich habe das Konto behalten wo die Zahlung abgebucht wird. Aber ich sehe nicht ein die Schulden meines Ex zu zahlen. Was kann ich jetzt tun ? Danke schonmal für Ihre Antwort. Gruß Tatjana

  22. Ch.L.

    Hallo,
    ich habe eine Rückforderung aus dem Jahr 2010 der Bundesargetur für Arbeit heute am 6.8.2020 bekommen.
    Angeblich soll am 2.08.2010 eine Rückforderung gestellt worden sein, habe allerdings nie post darüber bekommen.
    Ich lese heute im jahr 2020 zum ersten mal davon und es ist aus dem Inkassovertreter der Bundesargentur für Arbeit.
    Wie sieht das hier aus mit der Verjährungsfrist?
    Können die jetzt überhaupt noch ansprüche stellen?
    Tituliert wurde bisher nichts

  23. Schinoba

    Hallo,
    heute habe ich ein Schreiben von einem Inkassobüro erhalten, in der sie eine Forderung von Quelle aus 2004 mit einemTitel geltend machen wollen.
    Ich hatte vor ca. 10 Jahren Kontakt mit der Inkasso (die zu diesem Zeitpunkt das Inkasso waren) dort hatte ich schriftlich erhalten, dass meine Forderung mit in die Insovenzmasse gefallen ist und ich keine weiteren Raten mehr zahlen brauche.
    Somit habe ich vor 3-4 Jahren alle Unterlagen in die Datentonne geschmissen.
    Jetzt weiß ich nicht wie ich mich verhalten soll, denn das Inkasso beruft sich auf den Titel und ich habe das Schreiben nicht mehr.
    Ich hoffe Sie können mir weiter helfen.

  24. Malene

    Eine Frage zur Verjährung: Urteil Okt. 1986 ergangen, kurze Zeit später der Kostenfestsetzungsbeschluss – seitdem werden kleine Raten bezahlt.
    Die Forderung ist noch nicht bezahlt und der Schuldbetrag im Laufe der Jahre größer geworden.
    Auf Rückfrage sagte das Inkassounternehmen, dass keine Verjährung (nach 30 Jahren) eingetreten sei, da der Schuldbetrag in Raten abgezahlt würde…(das ist die einzige Begründung auf die Nachfrage)…
    Stimmt das?
    Danke für eine Antwort

  25. Carla

    Hallo,

    Ich hátte gerne gewusst, ob eingetragene Schulden im Deutschen Grundbuch der Verjáhrung unterliegen, auch wenn aufgrund des Verwaltungszwangsverfahrens?
    Vielen Dank
    CM

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