Ist die Rente pfändbar? Welcher Betrag bleibt pfändungsfrei?

Von schuldnerberatung.de, letzte Aktualisierung am: 20. März 2023

Das Wichtigste zur Frage „Kann eine Rente gepfändet werden?“

Ist die gesetzliche Rente pfändbar?

Ja, die gesetzliche Rente ist pfändbar. Es gelten die gleichen Regelungen wie für Arbeitseinkommen.

Sind zukünftige Rentenbezüge pfändbar?

Ja, in gewisser Weise,denn auch die Pfändung von Rentenanwartschaften – also einem zukünftigen Rentenanspruch – ist möglich.

Wie viel meiner Rente darf denn gepfändet werden?

Wie viel gepfändet werden darf, hängt von den Pfändungsfreigrenzen sowie den Angaben in der Pfändungstabelle ab.

Pfändung von Renteneinkünften: So kommen Gläubiger an ihr Geld

Ob die Rente pfändbar ist, fragen sich viele Betroffene.
Ob die Rente pfändbar ist, fragen sich viele Betroffene.

Zu einer Pfändung kann es kommen, wenn Gläubiger keinen anderen Weg mehr sehen, um einen Schuldner dazu zu bringen, seine Schulden zu bezahlen. Hierzu muss der Gläubiger zunächst einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen und anschließend einen Vollstreckungstitel erwirken. Mit einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (kurz PfÜB) ist die Pfändung dann möglich.

Zusätzlich spielt pfändbares Einkommen eine Rolle bei der Privatinsolvenz. Während der Wohlverhaltensphase muss der Schuldner einen Teil seines Einkommens an den Insolvenzverwalter abgeben, welcher das Geld wiederum an die Gläubiger verteilt.

Nun stellt sich für viele Betroffene die Frage, ob nur Arbeitseinkommen oder auch Ansprüche aus der gesetzlichen Rente pfändbar sind. Grundsätzlich gilt: Beziehen Sie eine Altersrente, so kann diese gepfändet werden. Es gelten die gleichen Regeln wie für Arbeitseinkommen.

Pfändung von Rentenanwartschaften

Zusätzlich ist zu beachten, dass auch Rentenanwartschaften gepfändet werden können. Das bedeutet, dass sein zukünftiger Rentenanspruch betroffen ist. Erreicht der Schuldner das Rentenalter und liegt die Auszahlungssumme über den Pfändungsfreigrenzen, so kann der Gläubiger eine Pfändung vornehmen.

Doch warum setzen Gläubiger auf diese Vorgehensweise? Sie möchten so mehr Druck auf die Schuldner ausüben. Letztere sollen sich davor sorgen, im Alter nicht ausreichend Geld zur Verfügung zu haben. Als Reaktion erhoffen sich die Gläubiger, dass die Schuldner ihre Schulden schnell abtragen, um der Pfändung von Rentenanwartschaften zu entgehen.

Ist die Riester-Rente pfändbar? Diese Frage hat der Bundesgerichtshof im November 2017 beantwortet (Az.: IX ZR 21/17). Diese spezielle staatlich geförderte, aber privat finanzierte Rente darf nicht gepfändet werden, wenn drei Voraussetzungen erfüllt werden:

  1. Die Rente ist zum Zeitpunkt der Pfändung förderfähig.
  2. Es wurde bereits ein Zulagenantrag für die entsprechenden Beitragsjahre gestellt.
  3. Es liegen die Voraussetzungen für die Gewährung einer Zulage vor.

Pfändung der Rente – Welcher Freibetrag ist zu berücksichtigen?

Pfändung der Rente: Zahlt die deutsche Rentenversicherung, gelten Pfändungsfreigrenzen.
Pfändung der Rente: Zahlt die deutsche Rentenversicherung, gelten Pfändungsfreigrenzen.

Die gesetzliche Rente ist also pfändbar wie Arbeitseinkommen. Das bedeutet jedoch nicht, dass eine Person durch eine Rentenpfändung mittellos wird. Es wird nur ein Teil der Bezüge gepfändet, damit der Betroffene weiterhin seinen Lebensunterhalt bestreiten und – falls nötig – seinen Unterhaltspflichten nachkommen kann.

Dabei sind die Pfändungsfreigrenzen gemäß § 850c ZPO zu beachten. Vom 01.07.2022 bis zum 30.06.2023 gilt eine Freigrenze in Höhe von 1.339,99 Euro für Personen, die niemandem Unterhalt zahlen müssen. Liegt Ihre Rente (netto) darunter, kann nichts gepfändet werden. Je nach Anzahl der Personen, denen Sie gegenüber unterhaltspflichtig sind, steigen die Pfändungsfreigrenzen. Welcher Teil von Ihrer gesetzlichen Rente pfändbar ist, können Sie der aktuellen Pfändungstabelle entnehmen. Bei Fragen zu diesem Thema erhalten Sie auch eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung auf Online-Schuldenanalyse **.

Wie viel darf gepfändet werden? Rechnen Sie es hier aus!

Droht eine Kontopfändung, sollten Schuldner so schnell wie möglich ein Pfändungsschutz-Konto – kurz P-Konto – einrichten lassen. Pro Monat ist so ein Guthaben von mindestens 1.330,16 Euro geschützt. Auf Nachweis lässt sich der Betrag für den Pfändungsschutz erhöhen.

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67 Gedanken zu „Ist die Rente pfändbar? Welcher Betrag bleibt pfändungsfrei?

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Sabine,

      unter Umständen können Leistungen dieser Art gepfändet werden, wenn sie die Pfändungsfreigrenze übersteigen. Beachten Sie, dass in der Regel nur Ihr eigenes Einkommen gepfändet werden darf.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  1. Joachim

    Meine Frau erhält 685€ Erwerbsunfaehigkeitsrente. Die Schulden sind mit ihrem verstorbenen Exmann also vor unserer Ehe entstanden. Kann diese gepfändet werden? Weil mein Verdienst geht dem Inkasso nichts an. Muss ich denen den Einkommenssteuerbescheid und die Familienversicherung zur Verfügung stellen?
    Mit freundlichen Grüßen
    Joachim

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Joachim,

      je nach Höhe Ihres Einkommens könnten Sie Ihrer Frau gegenüber zu Unterhalt verpflichtet sein.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

      1. Beate S

        Das stimmt nicht ganz. In Anbetracht der geringen Höhe der EU-Rente Ihrer Frau und Ihrer Erwerbsunfähigkeit kann gegen Sie ein pfändbarer Unterhaltsanspruch bestehen. Dieser hängt von der Höhe Ihres Einkommens ab.

        1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

          Hallo Beate,

          vielen Dank für die Anmerkung. Wir haben die Antwort entsprechend geändert.

          Ihr Team von schuldnerberatung.de

  2. Ann-Christin

    Hallo 🙂
    Folgendes… Meine Mutter erhält ca 800€ Erwerbsverminderungsrente. Da mein Vater damals über ihren Namen verschiedene Sachen im Internet bestellt hat,muss sie seine Schulden begleichen. Sie wohnt alleine mit mir (ich bin 18 Jahre alt und bekomme selber festes Einkommen) in einer Wohnung. Kann ihr Konto überhaupt gepfändet werden ? Es muss doch noch „Geld über bleiben“,damit sie die Miete etc. bezahlen kann und „Leben muss sie ja auch noch“ (also Einkaufen etc)

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Ann-Christin,

      grundsätlzich darf nur das Geld gepfändet werden, welches den jeweils gültigen Freibetrag laut Pfändungstabelle übersteigt. Bei einer Kontopfändung kann jedoch das Konto komplett gesperrt werden. Aus diesem Grund sollte Ihre Mutter so schnell wie möglich ein P-Konto einrichten. Damit ist ein Freibetrag von mindestens 1.133,80 Euro pro Monat geschützt.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Sonja,

      handelt es sich um eine private Rentenversicherung, die nicht vorzeitig gekündigt werden kann, ist gar keine Pfändung möglich. Bei anderen Arten der Altersvorsorge ist eine Pfändung meist möglich.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Siegfried,

      eine Pfändung ist möglich, wenn der für Sie gültige Freibetrag überstiegen wird. Das sollte hinsichtlich der Höhe Ihrer Rente nicht der Fall sein.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  3. Akgün B.

    Moin ich habe schulden bei der Bank können die auf meine rente von 400 Euro pfenden habe kein anderes ein kommen ich weiss bloß nicht op ich einen Vertrag bei der Bank unterschrieben habe wo die bank pfenden kann was nu

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Akgün,

      eine Pfändung ist nur dann möglich, wenn Ihr Einkommen (dazu gehört auch die Rente) die für Sie geltende Freigrenze übersteigt.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

    2. Emin

      Hallo. Mein Vater bezieht 650.euro Rente. Vor kurzem wurde sein Konto gesperrt weil er von früher eine Rechnung offen hatte., also gepfändet. Geht das, kann mann komplett sein Konto sperren.

  4. Manuela W.

    Mein Mann bekommt Altersrente bekommt 790.euro.Aok und Berufsgenossenschaft von 2005 soll gepfändet werden. Ich bekomme eine Rente von 979.wird meine mit angerechnet und ist die Rente zusammen pfandbar

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Manuela,

      bei Ihnen kann in der Regel nur gepfändet werden, wenn Sie auch für die Schulden verantwortlich sind bzw. für diese unterschrieben haben.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  5. Rene S.

    Hallo

    Ich schreibe Ihnen heute , da diesem Monat etwas komisches passiert ist. Die Rentenauszahlung betrug 0.01 € = 1 cent.
    Es liegt keine Pfändung vor oder ein Titel vom Amtsgericht.
    Parallel sind aber 3 Monatsbeiträge vom Altersheim fällig.
    Kann das Seniorenheim ohne Mahnverfahren oder ohne Wissen der Familien Rentenzahlungen pfänden obwohl keine Vorsorgevollmacht vorliegt seitens des Pflegeheims ??
    Wie muss ich mich verhalten ?

    Gruß
    Rene

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Rene,

      grundsätzlich sind Pfändungen in der Regel nur mit einem entsprechenden Beschluss bzw. Titel möglich. Hinweise zum weiteren Vorgehen erhalten Sie bei einem Anwalt. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung anbieten.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  6. Peter A.

    Ich habe aus früheren Zeiten eine Schuld bei der KK nun wird mir monatlich von 131.67 Rente 50 €• abgezogen habe Einspruch dagegen gemacht wurde abgewiesen ist das rechtens
    mfg

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Peter,

      ohne detaillierte Einblicke in die Umstände ist eine Prüfung nicht möglich. Des Weiteren dürfen wir hier keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Daher müssen wir Sie an einen Anwalt verweisen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  7. Gert

    Hallo!
    Ich habe ein P-Konto mit den normalen Freibeträgen. Zum 01.02. habe ich Altersrente beantragt; der Antrag ist noch nicht beschieden. Es wäre also möglich, dass ich ende März eine Rentennachzahlung zusammen mit der März-Rente bekomme. Dieser Betrag würde den Freibetrag überschreiten. Was raten Sie mir?

  8. Yvonne

    Guten Tag!
    Mein Vater hat die erforderliche Mindest-Beitragszeit für die gesetzliche Rentenversicherung nicht erreicht und nun besteht die Möglichkeit der Beitragsrückerstattung gezahlter Rentenbeiträge (Arbeitnehmer-Anteil). (Die Alternative mit einer einmaligen Beitragsnachzahlung in die Rentenversicherung ist keine Option)
    Nun hat mein Vater zudem eine Kontopfändung (P-Konto ist vorhanden).
    Darf die Rückerstattung gepfändet werden?
    Zur Info: Die Rückerstattung liegt über dem monatlichen Pfändungsfreibetrag.
    Vielen Dank vorab für Ihre Rückmeldung!

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Yvonne,

      grundsätzlich sind Beitragserstattungen in der Regel pfändbar, wenn diese den Freibetrag übersteigen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  9. Andy S.

    Liebes Team der Schuldnerberatung,
    ich betreue ehrenamtlich eine ältere Dame. Sie bezieht zusätzlich zu ihrer Altersrente (ca. 700€) eine Witwenrente (ca. 500€). Ist der Freibetrag laut Pfändungstabelle auf beide Rentenarten anzuwenden oder bezieht sich dieser ausschließlich auf die eigene Rente?

    Vielen Dank!

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Andy,

      die Altersrente ist grundsätzlich pfändbar, die Witwenrente ist unter gewissen Voraussetzungen unpfändbar. Sollte die Witwenrente in diesem Fall pfändbar sein, wird der Betrag zur Altersrente hinzugerechnet.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  10. Dietmar P.

    Didi
    Frage: Wie kann es sein, dass die §§ 52;51 SGB I den § 850c InsO aushebeln? Bin Rentner mit 1.144,99 € Rente. Man will trotz Freibetrag von 1.139.99 € rund 130,00 € verrechnen.
    Danke für eine Antwort

  11. Kai K.

    Guten Tag,
    ich bekomme Erwerbsminderungsrente von 1217€ und die Rente ist höher als die 1139,99€ die ja der Mindestpfändungsfreibetrag ist. Ich bin nicht Unterhaltspflichtig. Kann ich nun den pfändbaren Teil bei der Pfändungstabelle ablesen bei 1217€ wären das 53,34€ oder zählt bei der EU Rente 1139,99€ und nicht mehr?
    Vielen Dank

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Kai,

      die Erwerbsminderungsrente gilt als Einkommen. Laut Pfändungstabelle wären also 53,34 Euro pfändbar.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  12. Bruno S.

    Hallo
    Ich lebe in Polen und beziehe 620 EU Rente aus Deutschland diese wurde mir komplet gepfändet
    Was kann ich tun
    Ich bin komplett Mittellos u benltige dringend Herzmedikamente
    Ich würde mich auf Ratschläge freuen
    lg Bruno S.

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Bruno,

      in der Regel sollten auch in Ihrem Fall gewisse Freigrenzen beachtet werden müssen. Ein Anwalt kann Sie beraten und empfehlen, wie Sie am besten vorgehen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  13. Giusepe F.

    Bin Rentner 66 jahre ( 846 € netto )am 2.3.2018 hat mir eine Kredit
    angedreht blitzschnell ohne Beratung
    Auzahlungsdetrag. 4.800.00 €
    Schutzbrief. 0.00€
    Netto gesamt. 4800.00€
    Sollzins . 2581.38€
    Gesamt. 7381.38€
    monat.rate.1.5.2018. 119× 61.60€
    1.4.2028. 1× 50.98 €
    Werde am 15.09.2019 in die heimat. zurúck fahren fefinitiv. ( was mache ich mit Kredit ? Kann ich rente 946€ mit ins ausland mitnehmen?

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Giusepe,

      Rentenzahlungen werden in der Regel auch dann weiter geleistet, wenn Sie ins EU-Ausland ziehen. Den Kredit müssen Sie weiterhin abzahlen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  14. Wolfgang F.

    Leider bleiben viele Fragen unbeantwortet, obwohl die Antwort gar nichts mit unerlaubter Rechtsberatung zu tun hat. Und leider kann ich auch für mich bezüglich der Pfändbarkeit meiner Altersrente von netto 243.- Euro keine brauchbaren Antworten oder Ratschläge oder Hinweise finden. Für mich völlig unverständlich ist die stetige Verweisung auf ein sog. Pfändungsschutz-Konto (P-Konto): entweder darf jemand die gesetzliche Altersrente unter 1139.- € pfänden oder nicht! Falls diese nicht pfändbar ist, gilt diese Regelung generell, wozu brauche ich dann ein Pfändungsschutz-Konto? Es muss hier eine klare gesetzliche Regelung geben, unabhängig von der Art des Kontos. Und da Gesetz Gesetz ist und Gesetz bleibt, muss das in jedem Fall zur Anwendung kommen. Kann mir also das Schuldnerberatungsteam zweifelsfrei sagen, die Pfändung einer geseztlichen Altersrente von 243.- € ist rechtens und möglich oder nicht rechtens und unmöglich? (kein weiteres Einkommen auch keinerlei Unterstützung durch staatliche Stellen im Zuge der Grundsicherung!) Diese Antwort ist in keiner Weise mit einer rechtlichen Beratung verbunden.

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Wolfgang,

      eine „zweifelsfreie“ Aussage erhalten Sie bei einem Anwalt.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  15. Sosnowski

    Halo ich bekomme 1348€ rente und bei bank hab 3600€ Schulden.Wiefil € Bank kann von meine rente monatlich für Schulden Zehen Andreas Danke für Antwort

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo,

      beziehen Sie die herkömmliche Altersrente, ist die aktuelle Pfändungstabelle anzuwenden.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  16. Peter

    Guten Tag,
    ich werde am 01.08.2019 Rentner. Meine zu erwartende Rente liegt deutlich unter der Pfändungsfreigrenze. Die Knappschaft Rentenstelle schickte mir nun ein Schreiben, dass die BG Bauwirtschaft Frankfurt/M. eine Forderung aus dem Jahre 1992 über die Rentenstelle einziehen will. Fazit, man will monatlich 423 € von meiner Rente einbehalten. Mir würden ca. 400 € zum Leben bleiben.
    Ich habe erst einmal Widerspruch eingelegt.
    Was können Sie mir raten?

  17. Kurt

    Hallo,
    wie weise ich denn die Unterhaltspflicht bei der Rentenversicherung bzgl. einer Pfändung nach?
    Reicht da die mir schon vorliegende Bescheinigung für den Freibetrag für mein P-Konto aus?

    Vielen Dank!

  18. Jo-Nico

    Ich alleinstehend, Rentner 66 Jahre, habe meine Rent 320€ auf ein Sparkonto bekommen, da ich kein Girokonto habe. Nun hat ein Gläubiger dieses Sparbuch gepfändet!
    Habe ich noch eine Chance an meine Rente zu kommen?

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Jo-Nico,
      im Falle einer Pfändung empfiehlt es sich immer, ein Girokonto als Pfändungsschutzkonto einzurichten, um das dort eingehende Geld bis zum Freibetrag vor der Pfändung zu schützen. In Ihrem Fall ist es ratsam, sich von einer Schuldnerberatungsstelle oder einem Anwalt beraten zu lassen. Mithilfe eines Beratungshilfescheins vom zuständigen Amtsgericht müssen Sie keine Anwaltskosten bezahlen, lediglich eine Gebühr von 15 Euro.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  19. Bettina

    Hallo, es ist ein bisschen kompliziert!
    Ich bin auf einen Betrüger reingefallen, habe in Österreich und Deutschland ein Cafe/Restaurant auf gemacht! Habe ihm die Konzession für Geld vermietet! Nachdem die Gastronomie nichts einbrachte, sind wir zum Schuldnerberatung in Österreich gegangen. Der Betrüger beantragte in Traunstein Insolvenz! Es wurde mir erklärt, das man nicht in Österreich und Deutschland Insolvenz beantragen konnte – mir wurde ja nichts gesagt das man dies nicht machen kann! So kam alles nach Traunstein! Seit 2016 läuft die Insolvenz!
    Jetzt meine Frag: Ich bekomme in Februar 2020 meine Pension in Österreich mit 13.und 14. Gehalt – wieviel wird ungefähr abgezogen? Weiters bekomme ich in Deutschland eine Rente von ca. € 50,-. Wenn ich mich abfertigen lasse, muss ich in Insolvenz alles geben?
    In September habe ich in Wels OÖ, eine Verhandlung! Der Betrüger hat eine lange List, die er betrogen hat! Wenn ich Insolvenz in Deutschland habe, muss ich dann in Österreich auch noch was zahlen?
    Soll ich in Österreich auch P- Konto errichten? Ich bin Österreicherin!
    Vielen Danke in Voraus

    1. Bernd

      Wenn das geht, weil Sie in beiden Ländern Einkommen oder Rente haben, dass unabhängig von einander pfändungsschutzbedürftig ist. Dann ja. Mir ist aber nicht bekannt, dass es in Österreich P- Konten wie in Deutschland gibt mit Pfändungsschutz zur Existenzsicherung. Wäre gut, wenn es sowas in der gesamten EU gäbe damit jeder über ein Existenzminimum unabhängig von schuldrechtlichen Verpflichtungen hat.

  20. Kurt

    Guten Tag,

    ich bezihe eine Altersrente und bin meiner Frau gegenüber zum Unterhalt verpflichtet.

    Wie weise ich denn der Rentenverischerung nach, das ich meiner Frau zum Unterhakt verpflichtet bin?

    Unterhalt erhälte meine Frau lediglich in Naturalien und eben was sie sonst noch so benötigt!

    Herzlichen Dank.

  21. Massimo

    Hallo,

    meine Mutter hat vom Gericht ein Pfändungsbeschluss eines Inkasso bekommen. Es ging ein Pfändungsbeschluss auch die Rentenversicherung .
    1. Hat Sie vor einem Jahr den Finger gehoben beim Gerichtsvollzieher (EV)
    2. Witwenrente 1143 Euro plus Altersrente 502 euro
    Meine Frage:
    Werden diese beide Renten ( Witwenrente und Alterrente) zusammen addiert und dann in der Pfändungstabelle den Pfändbaren Betrag gepfändet?
    ODER Kann das Gericht beschließen komplett die 1143 Euro plus 502 EuroPfänden?
    Pfändungstabelle Stand 2019
    1179 Euro alleinstehende Freibetrag nicht Pfändbar

    Besten Dank

  22. Monika

    Hallo, ich lebe in Kanada und bekomme seit 4 Jahren meine Deutsche Altersrente in Höhe von 860.00 Euro was soeben zum Leben reicht. Ausserdem bekomme ich vom Kanadischen Staat ca. 350.00 CAD und von meinem Mann seiner Rente ca. 100.00 CAD Unterstützung. Nach fast 3 Jahren hatte sich das Deutsch Finanzamt zum ersten mal gemeldet und mir Formulare zum ausfüllen geschickt. Es wurden Fragen gestellt mit denen ich nichts anfangen kann. Ich hatte ihnen meine Kanadischen Einkünfte mitgeteilt und eine Rechnung bekommen die einfach nicht bezahlen konnte. Inzwischen wollen sie beinahe 6000.00 Euro haben und mir im Abstand von ein paar Tagen zwei Pfändungsverfügungen zugeschickt. Was kann ich da machen, wenn sie meine Rente einbehalten, wovon soll ich Leben? Das sind ja fast 6 monate meiner Rente. Wieviel können sie im Monat einbehalten? Schon jetzt herzlichen Dank

  23. Schewik

    Hallo, mein Vater bezieht 305,-Euro Witwerrente und umgerechnet 300,-Euro Auslandsrente. Er lebt im Ausland und hat ein P-Konto. Er kann knapp mit den beiden Rentenlöhne seinen Lebensunterhalt bestreiten. Er hat seit über 3 Jahren ca.2300,-Euro Schulden an die Krankenkasse. Bis jetzt hat er nur Mahnbriefe von der KK bekommen. Bei dem neuen Rentenbescheid hat er festgestellt, dass die Deutsche Rentenversicherung die Hälfte von der Witwerrente für die KK einbezogen und abgeführt hat. Ist das nicht Rechtswidrig?

  24. Susanne

    Hallo guten Abend,
    ich betreue meinen Bruder (lebt in Baden Württemberg). Da er schwer krank ist (Schwerbehindertenausweis) erhält er nun ab 12/2018 eine vorge-
    zogene Rentenleistung. Lt. Bescheid 1.032,62€ (ab 2023) und jetzt 876€. Leider gibt es wohl Forderungen in Höhe von ca. 70.000€ einer Krankenkasse.
    Der war selbst. und da er sich nicht abgemeldet hatte, wurde sein Beitrag auf den Höchstsatz gesetzt (750€, vorher 340€).
    Es sind Tausende an Säumniszuschlägen angefallen. Nun hat die RV von Karlsruhe erklärt, dass die Krankenkasse ca. 400€ mtl. pfänden will.
    Meine Frage: gibt es hierzu eine ges. Grundlage in Württemberg? Kann es sein, dass fast die 1/2 der Rente gepfändet werden darf?
    Meinem Bruder bleiben nur 476€! Es wäre sehr nett, wenn ich eine kurze Info erhalten könnte.
    Lieben Dank!

  25. Sonja

    Beziehe 884.12 AltersRente liege mit GEZ im Widerspruchsverfhren.trotzdem wurde mein ganze Rente einbehalten.sonst habe ich kein Einkommen bin mittellos.ist das rechtens

  26. christine

    Hallo und guten Tag,
    mein Ex- Ehemann zahlte weder Trennungsunterhalt für mich und meine Tochter noch einen nachehelichen Unterhalt.
    Nun möchte ich , da ein Titel aus dem Trennungsjahr vorliegt eine Rentenpfändung vornehmen lassen.
    Er hat jedoch jeden Kontakt zu Freunden und Familie abgebrochen, hielt sich im nichteuröpäischen Ausland sowie in Deutschland auf. Seine deutsche Rentenkasse ist mir aus den Scheidungsunterlagen bekannt.
    Wie kann ich am Besten vorgehen. Habe durch Krankheit selber keine Einnahmen.aus Erwerb,

  27. masemann

    Hallo und guten Tag,
    mein Ex- Ehemann zahlte weder Trennungsunterhalt für mich und meine Tochter noch einen nachehelichen Unterhalt.
    Nun möchte ich , da ein Titel aus dem Trennungsjahr vorliegt eine Rentenpfändung vornehmen lassen.
    Er hat jedoch jeden Kontakt zu Freunden und Familie abgebrochen, hielt sich im nichteuröpäischen Ausland sowie in Deutschland auf. Seine deutsche Rentenkasse ist mir aus den Scheidungsunterlagen bekannt.
    Wie kann ich am Besten vorgehen. Habe durch Krankheit selber keine Einnahmen.aus Erwerb,
    Antworten ↓

  28. Gustav

    Sehr geehrte Damen und Herren
    Ich bin Rentner und 67 Jahre alt. Ich lebe auf den Philippinen und bin dort verheiratet. Meine Frau hat eine 8jährige Tochter mit in die Ehe gebracht.
    Meine Rente beträgt 1245,67€ Netto da ich in D abgemeldet bin. Meine Schulden waren bei 1 Bank 500€ privat. Bei einer anderen Bank waren es ca. 3000€ auf dem Konto meiner insolventen Firma. Bei den 500€ habe ich mehrmals per Mail geschrieben,daß ich nicht zahlen kann. Bei der anderen Bank hab ich das ebenfalls gemacht weil ich den Kontostand wissen wollte,da ich laut Vereinbarung 30€ monatlich bezahle. Ich hab nie eine Antwort bekommen. Also hab ich die Zahlung eingestellt. Auch telef. ließ sich mein Sachbearbeiter immer verleugnen.
    Meine Rente geht auf ein Konto bei tranferwise das sich in Belgien befindet,da die am günstigsten sind und den besten Wechselkurs haben. Ich gehe davon aus, daß die Banken sich an ein Amtsgericht gewendet haben. Was kann ich machen, wenn die meine Rente direkt bei der DRV pfänden,obwohl ich unter der Pfändungsgrenze liege.

    Mit freundlichen Grüßen
    Gustav

  29. Albrecht

    Sehr verehrte Damen und Herren,
    Habe da ein Pfändungsproblem und eine Bitte für Ihre Antwort. – Vielen herzlichen Dank.
    Wir haben einen Notariellen Schuldanerkenntnis – Vertrag mit einem Ehepaar geschlossen und haben dafür eine Vollstreckbare – Ausfertigung. Der Ehemann hat nach seiner Insolvenz die Restschuldbefreiung bekommen. Die Ehefrau bekommt eine Rente von 794 Euro und der Ehemann eine Rente von 2112 Euro pro Monat. Welcher Betrag kann bei diesem Ehepaar gepfändet werden? – Vielen Dank vorab für Ihre Rückmeldung!
    Mit freundlichen Grüßen
    Albrecht

  30. Florian

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich bin seit 15.01.2019 im Verbraucherinsolvenzverfahren (mit Verwaltungs- und Verfügungsbeschluss)
    Nun hat mir die DRV- BW die volle Erwerbminderung für Juli 2017 bis August 2018 gewährt und eine Nachzahlung i. H. v. ca 4400 € auf mein P Konto ausgezahlt.

    Meine Frage wäre, ob hier eine Pfändung in Frage käme, bei dem es sich um einen Zeitraum vor Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens handelt?

  31. Steffen

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Eine Bank hat sowohl auf meine gesetzliche als auch auf meine private Direktversicherung (Betriebliche Altersversorgung durch Gehaltsumwandlung) eine Pfändung. Diese sind vor der privaten Insolvenz , in der ich mich momentan befinde, beantragt worden. Nun teilte man mir mit, dass diese Pfändungen auch nach der Restschuldbefreiung bestand hätten. Das hieße also, sobald ich dann in Rente gehen wird mein Anspruch gepfändet.
    Stimmt das und gibt es Möglichkeiten dies zu vermeiden?
    Mit freundlichen Grüßen
    Steffen

  32. jurgen

    Sehr geehrte Damen und Herren

    ich bin Deutscher Wohne in Berlin.
    Habe jahrelang in Polen gearbeitet,und bekomme Polnische Rente.
    Der Pfändung frei betrag ist in Deutschland ca 1170 Euro
    in Polen sind es 1300 zl ca 300 Euro
    Welcher Pfändung s betrag ist n meiner Situation rechtskräftig

    Vielen Dank für eine Rückmeldung

    mit freundlichen Grüßen
    Jürgen

  33. wilhelm

    ich bin rentner und lebe mit meine er familie in algerien 2015 haben wir uns in deutschland abgemelldet nun hat sich das finanzamt gemeldet mit einen steuer nachzahlung von rast 10000 .euro lch beziehe eine altersrente von1470 euro ich bin meinner freu gegenuebr unterhatlspflichtg und lliege mlt meiner rente unter derpfaendungs freien betreg in deutchland gelte ich als arm und hier soll ich mal eben innerhalb von 1 monat fast 10000 euro abdruecken wenn es nlcht so ernst waere koernnte man sich totlachen
    wilhelm

  34. Sielemann

    Hallo,
    vor zwei Tagen wurde mir mitgeteilt, dass ein aus dem Jahre 2008 stammendes Urteil des Amtsgerichts, von dem ich keine Kenntnis hatte, da die Unterlagen anscheinend an meinen Exmann gegangen sind. Bis zum Tag des Schreiben der Rentenanstalt vor zwei Tagen wusste ich gar nicht, dass ich Schulden habe. Ich habe nie eine Mahnung oder ähnliches erhalten. Dadurch, dass ich aufgrund eines bevorstehenden Umzuges Auskunft von der SCHUFA benötigte, hat das Rechtsanwaltsbüro, was die Schulden aufgekauft hat, festgestellt, dass da noch Forderungen eingetrieben werden können. Nun habe ich mit 73 Jahren plötzlich 25.000,– € Schulden, von den ich nichts wusste. Mir wird soviel abgezogen, dass ich nach Zahlung von Miete, Nebenkosten, Telefon etc. keinen Cent mehr habe. Ganz im Gegenteil. Ich verfüge über minimale Rücklagen, so dass ich spätestens im März nächsten Jahres obdachlos bin. Vielleicht hat jemand einen Rat für mich. Vielen Dank

  35. Klaus

    Ich habe ein P Konto ich bekomme 900,00 Rente .Habe jetzt eine Nachzahlung von 2400 Euro bekommen habe Pflegestufe 2 (316,00 Euro Ist mein Freibetrag
    dann höher?

  36. Bärbel

    Mein Mann ist leider Anfang des Jahres unerwartet verstorben. Wir hatten beide noch einen Kredit aus füherer Zeit zu begleichen. Das Erbe wurde von der Familie ausgeschlagen und bei mir als Ehefrau wurde seinerzeit versäumt sich diese Forderung titulieren zu lassen. Was bedeutet das für mich.

  37. Günter

    Die kkh hat einen Titel gegen mich. Ich bekomme 950€ Rente . Davon möchte die Drv 475 € an die kkh überweisen. Gilt hier keine Pfändungsfreigrenze ?

  38. Brigitte

    Bei mir wird ein Teil der Rente gepfändet. Jetzt muss ich Steuern nachzahlen.
    Wie ist das mit der Berechnung der Rentenpfändung? BeiArbeitnehmern wird der Nettolohn zugrundegelegt. Bei mir aber Rente minus Krankenkasse, die Stuer wird nicht berücksichtigt. Ich zahle also im Verhältnis zu einem Arbeitnehmer mehr. Ist das in Ordnung oder muss die Steuernachzahlung bei der Pfändung berücksichtigt werden?
    Weiß jemand wie das gehandhabt wird?

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