Pfändungstabelle – für Privatinsolvenz und Lohnpfändung relevant

Von schuldnerberatung.de, letzte Aktualisierung am: 7. Mai 2023

Das Wichtigste zur Pfändungstabelle

Was besagt die Pfändungstabelle?

Der Pfändungstabelle nach § 850c der Zivilprozessordnung (ZPO) können Sie den Pfändungsfreibetrag entnehmen, der Ihnen bei der Privatinsolvenz und bei einer Lohn- bzw. Gehaltspfändung oder einer Kontopfändung zusteht.

Wonach richtet sich die Höhe der Pfändungsfreigrenze?

Die Höhe der Pfändungsfreigrenze ist abhängig von Ihrem monatlichen Nettoeinkommen sowie der Anzahl der Personen, denen Sie gegenüber unterhaltspflichtig sind.

Wo finde ich die aktuelle Pfändungstabelle?

Hier gelangen Sie direkt zur aktuellen Pfändungstabelle.

Wie viel darf gepfändet werden? Rechnen Sie es hier aus!

Pfändbares Einkommen bei der Privatinsolvenz und Zwangsvollstreckung

Zum Einkommen laut Pfändungstabelle zählen auch Rente und Krankengeld.
Zum Einkommen laut Pfändungstabelle zählen auch Rente und Krankengeld.

Die Privatinsolvenz gibt Schuldnern die Möglichkeit, innerhalb von meist etwas mehr als drei Jahren durch die Restschuldbefreiung schuldenfrei zu werden. Bis dahin ist es jedoch ein entbehrungsreicher Weg.

Zunächst wird das pfändbare Vermögen des Betroffenen, hierzu gehören unter anderem Immobilien, Bausparverträge und Barvermögen, verwertet. Der Erlös wird anschließend an die Gläubiger ausgezahlt und zur Finanzierung der Verfahrenskosten verwendet.

Mit dem eigentlichen Insolvenzverfahren beginnt auch die drei Jahre dauernde Wohlverhaltensphase. In dieser Zeit muss der Schuldner gewissen Pflichten nachkommen. So besteht unter anderem eine Erwerbsobliegenheit. Der Betroffene ist dazu verpflichtet, einer angemessenen Erwerbstätigkeit nachzugehen.

Das Einkommen, welches er erzielt, darf er jedoch nicht komplett selbst behalten. Einen Teil der Summe – das sogenannte pfändbare Einkommen – muss er an den Insolvenzverwalter abgeben, welcher es wiederum an die Gläubiger verteilt. Hier kommt die Pfändungstabelle ins Spiel.

Dem Schuldner muss jedoch so viel Geld übrig bleiben, dass er weiterhin seinen Lebensunterhalt bestreiten und seinen Unterhaltspflichten nachkommen kann. Aus diesem Grund gibt es nach den Regelungen der ZPO aufgestellte Tabelle mit den Pfändungsfreibeträgen. Bei der Privatinsolvenz ist dieser zu entnehmen, wie hoch die Pfändungsfreigrenzen für Schuldner sind – wie viel sie also von seinem Einkommen behalten dürfen.

Pfändungstabelle laut ZPO bei der Gehalts- bzw. Lohnpfändung

Haben Sie die Pfändungstabelle, wird kein Rechner zur Ermittlung des pfändbaren Einkommens benötigt.
Haben Sie die Pfändungstabelle, wird kein Rechner zur Ermittlung des pfändbaren Einkommens benötigt.

Kommen Personen ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nach, können Gläubiger unter gewissen Umständen einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirken. Zahlt der Schuldner daraufhin immer noch nicht, kann der Gläubiger im Anschluss einen vollstreckbaren Titel beantragen, welcher ihn dazu berechtigt, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchzuführen.

Eine solche Maßnahme besteht in der Gehalts- bzw. Lohnpfändung. Diese setzt direkt beim Arbeitgeber des Schuldners an. Er ist dazu verpflichtet, den pfändbaren Teil des Arbeitseinkommens des Schuldners zu ermitteln und an den Gläubiger zu überweisen.

Auch in diesem Zusammenhang wird die Pfändungstabelle genutzt. Das Arbeitseinkommen wird also zum Teil an die Gläubiger überwiesen, während der Schuldner den Pfändungsfreibetrag behalten darf, damit sein Existenzminimum gesichert ist.

Droht eine Kontopfändung, sollten Sie schnellstmöglich ein P-Konto einrichten. Dadurch schützen Sie einen Teil des Guthabens schnell vor der Pfändung. Beachten Sie in diesem Zusammenhang jedoch Folgendes: Die Pfändungsfreigrenzen unterscheiden sich zwischen Pfändungstabelle und P-Konto. Auf dem P-Konto sind grundsätzlich 1.330,16 € geschützt (gültig vom 01.07.2022 bis 30.06.2023). Der Freibetrag kann nur erhöht werden, wenn Sie entsprechende Nachweise, etwa über von ihnen zu leistenden Unterhaltszahlungen, einreichen. Welche Möglichkeiten Sie persönlich dabei haben, erfahren Sie mit einer kostenlosen und unverbindlichen Beratung auf www.schuldenanalyse-kostenlos.de **.

Pfändungstabelle bei Kindesunterhalt

Kümmern sich Eltern nicht gemeinsam um ihr Kind, so ist derjenige Elternteil, bei welchem das Kind nicht lebt, zur Zahlung von Kindesunterhalt verpflichtet. Anspruch haben minderjährige Kinder sowie volljährige Kinder – Letztere jedoch nur, wenn sie sich noch in der Erstausbildung befinden. Die Höhe des Unterhalts ist in der Düsseldorfer Tabelle geregelt.

Kommt eine Person ihren Unterhaltspflichten nicht nach, kann die andere Partei den Unterhalt einklagen. Bei Erfolg erwirkt sie einen Unterhaltstitel, mit dem eine Vollstreckung erfolgen kann. In der Regel findet dann eine Lohn- bzw. Gehaltspfändung, wie wir sie schon im vorigen Abschnitt beschrieben haben, statt. Es gibt in diesem Zusammenhang keine spezielle Pfändungstabelle für die Unterhaltspfändung. Vielmehr wird hier die gleiche Tabelle wie auch bei der Privatinsolvenz verwendet.

Beachten Sie jedoch Folgendes: Die Pfändungsfreigrenzen laut Pfändungstabelle müssen nicht zwingend eingehalten werden, wenn es sich um gesetzlich vorgesehene Unterhaltsforderungen handelt. In diesem Fall kann mehr Geld eingefordert werden, als laut Tabelle vorgesehen ist.

Was ist der Pfändungsfreibetrag?

Es gibt keine spezielle Pfändungstabelle für Rentner oder Selbstständige.
Es gibt keine spezielle Pfändungstabelle für Rentner oder Selbstständige.

Die Pfändungstabelle spielt bei Unterhaltsschulden, einer Lohn- bzw. Gehaltspfändung und der Privatinsolvenz also eine wichtige Rolle. Doch wie wird die Tabelle genau abgelesen und was ist im Allgemeinen zu beachten?

Grundsätzlich zeigt Ihnen die Pfändungstabelle an, wie viel von Ihrem Einkommen gepfändet werden darf. Dabei handelt es sich demnach um den pfändbaren Betrag. Möchten Sie Ihren Pfändungsfreibetrag – also die Summe, welche Sie behalten dürfen – berechnen, müssen Sie den pfändbaren Betrag von Ihrem Einkommen abziehen.

Möchten Sie die Pfändungstabelle fürs Insolvenzverfahren oder in anderen Fällen zurate ziehen, sind zwei Faktoren entscheidend: Die Pfändungsfreigrenzen richten sich sowohl nach Ihrem monatlichen Nettoeinkommen als auch nach der Anzahl der Personen, denen Sie gegenüber zu Unterhalt verpflichtet sind.

Grundsätzlich gilt: Verdient eine Person mehr als die in der Pfändungstabelle angegebene Pfändungsfreigrenze, darf sie von diesem Betrag einen Teil behalten. Außerdem ist zu beachten, dass der Freibetrag steigt, wenn der Betroffene Kindern oder einem (Ex-)Partner Unterhalt zahlen muss. Somit sorgt die Pfändungstabelle dafür, dass Unterhalt weiterhin gezahlt werden kann.

Einkommen berechnen für die Pfändungstabelle: Brutto oder Netto?

Möchten Sie bei Pfändung oder Insolvenz mit der Pfändungstabelle ihren persönlichen Freibetrag ermitteln, müssen Sie dafür Ihr monatliches Nettoeinkommen kennen. Netto bedeutet dabei nach Abzug aller Steuern, Abgaben und Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung.

Doch was zählt eigentlich alles laut Pfändungstabelle zum Einkommen? Grundsätzlich gehören hierzu Arbeitseinkommen, Arbeitslosengeld 1, Hartz-4-Leistungen sowie die Altersrente. Für das Einkommen laut Pfändungstabelle ist auch Krankengeld zu berücksichtigen. Dieses ist dementsprechend nicht vor einer Pfändung geschützt. Von all diesen Beträgen sind Steuern und Sozialversicherungsabgaben abzuziehen.

Es gibt jedoch auch gewisse Einkommensbestandteile, welche nicht oder nur bedingt pfändbar sind. Diese sind § 850a ZPO und § 850 b ZPO zu entnehmen. Laut der gesetzlichen Grundlage darf beispielsweise nur die Hälfte der für die Leistung von Mehrarbeitsstunden gezahlten Teile des Arbeitseinkommens berücksichtigt werden.

Für Laien Ist häufig nur schwer ersichtlich, welche Beträge in welcher Höhe gepfändet werden dürfen. Benötigen Sie dabei Unterstützung, erhalten Sie hier ** eine kostenlose und unverbindliche Beratung.

Unter anderem zählt zum Einkommen laut Pfändungstabelle das Weihnachtsgeld nur zum Teil. Weihnachtsvergütungen dürfen laut § 850 a Nr. 4 ZPO „bis zu der Hälfte des Betrages, dessen Höhe sich nach Aufrundung des monatlichen Freibetrages nach § 850c Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 4 auf den nächsten vollen 10-Euro-Betrag ergibt“. Das heißt Folgendes:

  • Aktuell (Stand: 1.7.2022) liegt der Freibetrag laut § 850c I ZPO bei 1.330,16 €.
  • Aufgerundet auf den nächsten vollen 10-Euro-Betrag sind dies 1.340 €.
  • Die Hälfte davon sind 670 €. Bis zu diesem Betrag ist Weihnachtsgeld unpfändbar.

Aktuelle Pfändungstabelle: So lesen Sie diese richtig ab

Pfändungstabelle: Wird Unterhalt gefordert kommt es zur Pfändung, muss der Betroffene einen Teil seines Einkommens abgeben.
Pfändungstabelle: Wird Unterhalt gefordert kommt es zur Pfändung, muss der Betroffene einen Teil seines Einkommens abgeben.

Möchten Sie die Pfändungstabelle ablesen, um gültige Pfändungsfreigrenzen zu ermitteln, müssen Sie wie folgt vorgehen: Suchen Sie in den Spalten ganz rechts den Bereich, der Ihrem monatlichen Nettolohn entspricht. Danach müssen Sie, je nach Anzahl der Personen, denen Sie zu Unterhalt verpflichtet sind, einige Zeilen weiter nach links rutschen. Dort finden Sie denn den pfändbaren Betrag.

Ein Beispiel an Hand der aktuellen Pfändungstabelle:

  • Manuela hat ein Nettoeinkommen von 1.721,00 €. Ist sie alleinstehend und muss für niemanden Unterhalt zahlen, dürfen 272,89 gepfändet werden.
  • Hätte Manuela ein Kind, dürfte sie laut Pfändungstabelle ihr gesamtes Einkommen behalten. In diesem Fall wären 0 € pfändbar.

Aktuelle Pfändungstabelle mit pfändbarem Betrag

Im Folgenden finden Sie die vollständige aktuelle Pfändungstabelle. Diese ist gültig vom 1. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2023. Danach erfolgt eine Anpassung. Beachten Sie: Der Mehrbetrag über 4 077,72 ist voll pfändbar.

monatl. NettolohnPfänd­barer Be­trag nach An­zahl der unter­halts­be­rech­tig­ten Per­so­nen
von ... €bis ... €012345
01339,99000000
1340,001349,996,8900000
1350,001359,9913,8900000
1360,001369,9920,8900000
1370,00379,9927,8900000
1380,001389,9934,8900000
1390,001399,9941,8900000
1400,001409,9948,8900000
1410,001419,9955,8900000
1420,001429,9962,8900000
1430,001439,9969,8900000
1440,001449,9976,8900000
1450,001459,9983,8900000
1460,001469,9990,8900000
1470,001479,9997,8900000
1480,001489,99104,8900000
1490,001499,99111,8900000
1500,001509,99118,8900000
1510,001519,99125,8900000
1520,001529,99132,8900000
1530,001539,99139,8900000
1540,001549,99146,8900000
1550,001559,99153,8900000
1560,001569,99160,8900000
1570,001579,99167,8900000
1580,001589,99174,8900000
1590,001599,99181,8900000
1600,001609,99188,8900000
1610,001619,99195,8900000
1620,001629,99202,8900000
1630,001639,99209,8900000
1640,001649,99216,8900000
1650,001659,99223,8900000
1660,00 1669,99230,8900000
1670,00 1679,99237,8900000
1680,001689,99244,8900000
1690,001699,99251,8900000
1700,001709,99258,8900000
1710,001719,99265,8900000
1720,001729,99272,8900000
1730,001739,99279,8900000
1740,001749,99286,8900000
1750,001759,99293,8900000
1760,001769,99300,8900000
1770,001779,99307,8900000
1780,001789,99314,8900000
1790,001799,99321,8900000
1800,001809,99328,8900000
1810,001819,99335,8900000
1820,001829,99342,8900000
1830,001839,99349,8900000
1840,001849,99356,894,610000
1850,001859,99363,899,610000
1860,001869,99370,8914,610000
1870,001879,99377,8919,610000
1880,001889,99384,8924,610000
1890,001899,99391,8929,610000
1900,001909,99398,8934,610000
1910,001919,99405,8939,610000
1920,001929,99412,8944,610000
1930,001939,99419,8949,610000
1940,001949,99426,8954,610000
1950,001959,99433,8959,610000
1960,001969,99440,8964,610000
1970,001979,99447,8969,610000
1980,001989,99454,8974,610000
1990,001999,99461,8979,610000
2000,002009,99468,8984,610000
2010,002019,99475,8989,610000
2020,002029,99482,8994,610000
2030,002039,99489,8999,610000
2040,002049,99496,89104,610000
2050,002059,99503,89109,610000
2060,002069,99510,89114,610000
2070,002079,99517,89119,610000
2080,002089,99524,89124,610000
2090,002099,99531,89129,610000
2100,002109,99538,89134,610000
2110,002119,99545,89139,610,13000
2120,002129,99552,89144,614,13000
2130,002139,99559,89149,618,13000
2140,002149,99566,89154,6112,13000
2150,002159,99573,89159,6116,13000
2160,002169,99580,89164,6120,13000
2170,002179,99587,89169,6124,13000
2180,002189,99594,89174,6128,13000
2190,002199,99601,89179,6132,13000
2200,002209,99608,89184,6136,13000
2210,002219,99615,89189,6140,13000
2220,002229,99622,89194,6144,13000
2230,002239,99629,89199,6148,13000
2240,002249,99636,89204,6152,13000
2250,002259,99643,89209,6156,13000
2260,002269,99650,89214,6160,13000
2270,002279,99657,89219,6164,13000
2280,002289,99664,89224,6168,13000
2290,002299,99671,89229,6172,13000
2300,002309,99678,89234,6176,13000
2310,002319,99685,89239,6180,13000
2320,002329,99692,89244,6184,13000
2330,002339,99699,89249,6188,13000
2340,002349,99706,89254,6192,13000
2350,002359,99713,89259,6196,13000
2360,002369,99720,89264,61100,13000
2370,002379,99727,89269,61104,13000
2380,002389,99734,89274,61108,13000
2390,002399,99741,89279,61112,130,4300
2400,002409,99748,89284,61116,133,4300
2410,002419,99755,89289,61120,136,4300
2420,002429,99762,89294,61124,139,4300
2430,002439,99769,89299,61128,1312,4300
2440,002449,99776,89304,61132,1315,4300
2450,002459,99783,89309,61136,1318,4300
2460,002469,99790,89314,61140,1321,4300
2470,002479,99797,89319,61144,1324,4300
2480,002489,99804,89324,61148,1327,4300
2490,002499,99811,89329,61152,1330,4300
2500,002509,99818,89334,61156,1333,4300
2510,002519,99825,89339,61160,1336,4300
2520,002529,99832,89344,61164,1339,4300
2530,002539,99839,89349,61168,1342,4300
2540,002549,99846,89354,61172,1345,4300
2550,002559,99853,89359,61176,1348,4300
2560,002569,99860,89364,61180,1351,4300
2570,002579,99867,89369,61184,1354,4300
2580,002589,99874,89374,61188,1357,4300
2590,002599,99881,89379,61192,1360,4300
2600,002600,99888,89384,61196,1363,4300
2610,002619,99895,89389,61200,1366,4300
2620,002629,99902,89394,61204,1369,4300
2630,002639,99909,89399,61208,1372,4300
2640,002649,99916,89404,61212,1375,4300
2650,002659,99923,89409,61216,1378,4300
2660,002669,99930,89414,61220,1381,4300
2670,002679,99937,89419,61224,1384,430,500
2680,002689,99944,89424,61228,1387,432,500
2690,002699,99951,89429,61232,1390,434,500
2700,002709,99958,89434,61236,1393,436,500
2710,002719,99965,89439,61240,1396,438,500
2720,002729,99972,89444,61244,1399,4310,500
2730,002739,99979,89449,61248,13102,4312,500
2740,002749,99986,89454,61252,13105,4314,500
2750,002759,99993,89459,61256,13108,4316,500
2760,002769,991000,89464,61260,13111,4318,500
2770,002779,991007,89469,61264,13114,4320,500
2780,00278,991014,89474,61268,13117,4322,500
2790,002799,991021,89479,61272,13120,4324,500
2800,002809,991028,89484,61276,13123,4326,500
2810,002819,991035,89489,61280,13126,4328,500
2820,002829,991042,89494,61284,13129,4330,500
2830,002839,991049,89499,61288,13132,4332,500
2840,002849,991056,89504,61292,13135,4334,500
2850,002859,991063,89509,61296,13138,4336,500
2860,002869,991070,89514,61300,13141,4338,500
2870,002879,991077,89519,61304,13144,4340,500
2880,002889,991084,89524,61308,13147,4342,500
2890,002899,991091,89529,61312,13150,4344,500
2900,002909,991098,89534,61316,13153,4346,500
2910,002919,991105,89539,61320,13156,4348,500
2920,002929,991112,89544,61324,13159,4350,500
2930,002939,991119,89549,61328,13162,4352,500
2940,002949,991126,89554,61332,13165,4354,500
2950,002959,991133,89559,61336,13168,4356,500,36
2960,002969,991140,89564,61340,13171,4358,501,36
2970,002979,991147,89569,61344,13174,4360,502,36
2980,002989,991154,89574,61348,13177,4362,503,36
2990,002999,991161,89579,61352,13180,4364,504,36
3000,003009,991168,89584,61356,13183,4366,505,36
3010,003019,991175,89589,61360,13186,4368,506,36
3020,003029,991182,89594,61364,13189,4370,507,36
3030,003039,991189,89599,61368,13192,4372,508,36
3040,003049,991196,89604,61372,13195,4374,509,36
3050,003059,991203,89609,61376,13198,4376,5010,36
3060,003069,991210,89614,61380,13201,4378,5011,36
3070,003079,991217,89619,61384,13204,4380,5012,36
3080,003089,991224,89624,61388,13207,4382,5013,36
3090,003099,991231,89629,61392,13210,4384,5014,36
3100,003109,991238,89634,61396,13213,4386,5015,36
3110,003119,991245,89639,61400,13216,4388,5016,36
3120,003129,991252,89644,61404,13219,4390,5017,36
3130,003139,991259,89649,61408,13222,4392,5018,36
3140,003149,991266,89654,61412,13225,4394,5019,36
3150,003159,991273,89659,61416,13228,4396,5020,36
3160,003169,991280,89664,61420,13231,4398,5021,36
3170,003179,991287,89669,61424,13234,43100,5022,36
3180,003189,991294,89674,61428,13237,43102,5023,36
3190,003199,991301,89679,61432,13240,43104,5024,36
3200,003209,991308,89684,61436,13243,43106,5025,36
3210,003219,991315,89689,61440,13246,43108,5026,36
3220,003229,991322,89694,61444,13249,43110,5027,36
3230,003239,991329,89699,61448,13252,43112,5028,36
3240,003249,991336,89704,61452,13255,43114,5029,36
3250,003259,991343,89709,61456,13258,43116,5030,36
3260,003269,991350,89714,61460,13261,43118,5031,36
3270,003279,991357,89719,61464,13264,43120,5032,36
3280,003289,991364,89724,61468,13267,43122,5033,36
3290,003299,991371,89729,61472,13270,43124,5034,36
3300,003309,991378,89734,61476,13273,43126,5035,36
3310,003319,991385,89739,61480,13276,43128,5036,36
3320,003329,991392,89744,61484,13279,43130,5037,36
3330,003339,991399,89749,61488,13282,43132,5038,36
3340,003349,991406,89754,61492,13285,43134,5039,36
3350,003359,991413,89759,61496,13288,43136,5040,36
3360,003369,991420,89764,61500,13291,43138,5041,36
3370,003379,991427,89769,61504,13294,43140,5042,36
3380,003389,991434,89774,61508,13297,43142,5043,36
3390,003399,991441,89779,61512,13300,43144,5044,36
3400,003409,991448,89784,61516,13303,43146,5045,36
3410,003419,991455,89789,61520,13306,43148,5046,36
3420,003429,991462,89794,61524,13309,43150,5047,36
3430,003439,991469,89799,61528,13312,43152,5048,36
3440,003449,991476,89804,61532,13315,43154,5049,36
3450,003459,991483,89809,61536,13318,43156,5050,36
3460,003469,991490,89814,61540,13321,43158,5051,36
3470,003479,991497,89819,61544,13324,43160,5052,36
3480,003489,991504,89824,61548,13327,43162,5053,36
3490,003499,991511,89829,61552,13330,43164,5054,36
3500,003509,991518,89834,61556,13333,43166,5055,36
3510,003519,991525,89839,61560,13336,43168,5056,36
3520,003529,991532,89844,61564,13339,43170,5057,36
3530,003539,991539,89849,61568,13342,43172,5058,36
3540,003549,991546,89854,61572,13345,43174,5059,36
3550,003559,991553,89859,61576,13348,43176,5060,36
3560,003569,991560,89864,61580,13351,43178,5061,36
3570,003579,991567,89869,61584,13354,43180,5062,36
3580,003589,991574,89874,61588,13357,43182,5063,36
3590,003599,991581,89879,61592,13360,43184,5064,36
3600,003609,991588,89884,61596,13363,43186,5065,36
3610,003619,991595,89889,61600,13366,43188,5066,36
3620,003629,991602,89894,61604,13369,43190,5067,36
3630,003639,991609,89899,61608,13372,43192,5068,36
3640,003649,991616,89904,61612,13375,43194,5069,36
3650,003659,991623,89909,61616,13378,43196,5070,36
3660,003669,991630,89914,61620,13381,43198,5071,36
3670,003679,991637,89919,61624,13384,43200,5072,36
3680,003689,991644,89924,61628,13387,43202,5073,36
3690,003699,991651,89929,61632,13390,43204,5074,36
3700,003709,991658,89934,61636,13393,43206,5075,36
3710,003719,991665,89939,61640,13396,43208,5076,36
3720,003729,991672,89944,61644,13399,43210,5077,36
3730,003739,991679,89949,61648,13402,43212,5078,36
3740,003749,991686,89954,61652,13405,43214,5079,36
3750,003759,991693,89959,61656,13408,43216,5080,36
3760,003769,991700,89964,61660,13411,43218,5081,36
3770,003779,991707,89969,61664,13414,43220,5082,36
3780,003789,991714,89974,61668,13417,43222,5083,36
3790,003799,991721,89979,61672,13420,43224,5084,36
3800,003809,991728,89984,61676,13423,43226,5085,36
3810,003819,991735,89989,61680,13426,43228,5086,36
3820,003829,991742,89994,61684,13429,43230,5087,36
3830,003839,991749,89999,61688,13432,43232,5088,36
3840,003849,991756,891004,61692,13435,43234,5089,36
3850,003859,991763,891009,61696,13438,43236,5090,36
3860,003869,99 770,891014,61700,13441,43238,5091,36
3870,003879,991777,891019,61704,13444,43240,5092,36
3880,003889,991784,891024,61708,13447,43242,5093,36
3890,003899,991791,891029,61712,13450,43244,5094,36
3900,003909,991798,891034,61716,13453,43246,5095,36
3910,003919,991805,891039,61720,13456,43248,5096,36
3920,003929,991812,891044,61724,13459,43250,5097,36
3930,003939,991819,891049,61728,13462,43252,5098,36
3940,003949,991826,891054,61732,13465,43254,5099,36
3950,003959,991833,891059,61736,13468,43256,50100,36
3960,003969,991840,891064,61740,13471,43258,50101,36
3970,003979,991847,891069,61744,13474,43260,50102,36
3980,003989,991854,891074,61748,13477,43262,50103,36
3990,003999,991861,891079,61752,13480,43264,50104,36
4000,004009,991868,891084,61756,13483,43266,50105,36
4010,004019,991875,891089,61760,13486,43268,50106,36
4020,004029,991882,891094,61764,13489,43270,50107,36
4030,004039,991889,891099,61768,13492,43272,50108,36
4040,004049,991896,891104,61772,13495,43274,50109,36
4050,004059,991903,891109,61776,13498,43276,50110,36
4060,004069,99 910,891114,61780,13501,43278,50111,36
4070,004077,721917,891119,61784,13504,43280,50112,36
Der Mehrbetrag über 4077,72 € ist voll pfändbar.

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Pfändungstabelle – für Privatinsolvenz und Lohnpfändung relevant
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32 Gedanken zu „Pfändungstabelle – für Privatinsolvenz und Lohnpfändung relevant

  1. Marie

    Ich habe eine eidesstattliche Erklärung abgegeben. Ich schulde meiner Krankenkasse ca 10.000 Euro und hat mir jetzt einen Pfändungsbewxheid geschickt.
    Momentan verdiene ich ca. 670 Euro netto, kann denn davon irgendetwas gepfändet werden?
    Danke im Voraus für Ihre Hilfe.

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Marie,

      wie Sie der Pfändungstabelle entnehmen können, ist bei einem Einkommen von unter 1.139,99 Euro kein pfändbarer Betrag vorhanden.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

      1. Silvana

        Guten Tag,

        ich verdiene 1560 netto bin in der Insolvenz und zahle zur Zeit 250 Euro Unterhalt an meine Tochter. Jetzt wird neu berechnet. Was muss ich zahlen. Ich steige durch die Tabelle nicht durch.

        Mit freundlichen Grüßen
        S.

        1. Sven

          Ich verstehe bei den Freibeträgen eines nicht: Laut Pfändungstabelle sind die Beträge gestaffelt. Je höher das Netto, desto höher zwar auch der pfändbare Betrag, aber desto höher auch der verbleibende verfügbare Restbetrag. Bei netto 2500 und 1 unterhaltsber. Person sind knapp 400 EUR pfändbar, bleiben also ca 2100, die vom Arbeitgeber überwiesen werden. Auf dem P-Konto ist aber nur der (einkommensunabhängige) Grundfreibetrag 1253 + Ehepartner 471 = 1724 EUR eingetragen. Somit besteht eine Differenz von knapp 400 EUR. Wie wird sichergestellt, dass die Freibeträge der Tabelle auch auf dem Konto gelten? Denn sonst wäre man ja blöd, wenn man sich um eine Arbeit bemüht, bei der man mehr als 1700 EUR verdient, weil einem vom Mehr-Netto eh nichts übrig bleibt.

    2. Daniel

      Hallo, ich habe ein unregelmäßigen Einkommen zwischen 1700 und 3000 Euro im Monat, je nach Arbeit und Montagetätigkeit. Ich leiste Unterhalt für 3 Kinder aber nur 174 Euro je Kind. Wie sieht es hier aus mit dem pfändbaren Betrag bei privatinsolvenz.

  2. Werner L.

    Hallo
    Meine Frage bei Sachpfändungen ist , ob ein Haustier ( Hund / Katze ) gepfändet werden darf . Ich bin Hundebesitzer seit ca.16 Jahren und mein jetziger Hund lebt seit knapp neun Jahren bei mir . Kann mir mein Hund gepfändet werden ?
    Dazu bitte eine Auskunft , da die gesamten Aufstellungen diesbezüglich nicht viel hergeben .
    Danke im voraus für eine Auskunft .

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Werner,

      in der Regel dürfen Haustiere nicht gepfändet werden. Ausnahmen bestehen, wenn es sich um wertvolle Rassetiere handelt.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  3. Tanja H.

    Guten Morgen…
    Habe ein P-Konto u z. Z. Nur ein Einkommen von 858,60€.
    Bin alleinerziehende mit Kind in Ausbildung, somit habe ich meinen Freibetrag erhöhen können.
    Jedoch zahle ich von dem wenigen, dass eh schon weit unter dem Freibetrag liegt, eine Geldstrafe aufgrund 2er Anzeigen an die Staatsanwaltschaft zurück.
    Auch noch eine weitere Geldstrafe soll ich ich, laut Gerichtsbeschluss mit monatlich 30€ zurück zahlen, allerdings nicht an den Anwalt der Gegenseite.

    Nun meine Frage, zu diesen Ratenzahlungen an die Staatsanwaltschaft.
    Sind diese berechtigt an das Geld zu gehen, dass sogar weit unter meinem Freibetrag liegt gehenn, ist das zulässig? Darf die Staatsanwaltschaft an dieses Geld?
    Die andere Ratenzahlung an den Anwalt der Gegenseite, dürfte doch auch klar sein u Dieser darf nicht an das Geld das unter dem Freibetrag liegt gehen.
    Jedoch bei der Staatsanwaltschaft bin ich mir absolut nicht sicher.

    Vielen Dank schon einmal
    MfG
    ichbindas78

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Tanja,

      unseres Kenntnisstandes nach darf keine Pfändung stattfinden, wenn das Einkommen unter dem Freibetrag liegt. Nähere Informationen erhalten Sie bei einem Anwalt.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

    2. Andrea und Stefan

      Guten morgen!
      Meine Schwiegermutter soll an das Job Center fast 3000 Euro zurück bezahlen. Sie ist aber seit 2017 in Rente. Mit Rente und einer Zusatz Rente der R+V hat sie knapp 1000 Euro im Monat. Sie hat aber noch etwas auf der hohen Kante. Wieviel darf man dort haben, das nicht gepfändet werden kann?
      Liebe Grüße und Danke!
      Andrea

  4. Andi

    Hallo, eine Frage…

    Ich bin alleinverdiener und verdiene netto 1879 € und lebe mit meiner Frau und meiner Tochter zusammen. Bin ich dann ihnen gegenüber unterhaltspflichtig und wie viel kann gepfändet werden. Diese 4abellw irritiert mich ein wenig.

    1. Robert

      Laut tabelle, müssen Sie bei zwei Unterhaltspflichtigen Personen nur 0,29€ Cent abgeben, wenn nur 1 Person Unterhaltspflichtig ist, wie z.B.: nur das Kind, müssten Sie höchstens 123,92€ abgeben. ( Ich glaube es sind nur 0,29€ Cent)

  5. Ingrid

    Hallo
    Ich lebe mit meinem Partner in einem eheähnlichem Verhältnis und wir sind beide Rentner. Mein Partner schuldet einer Krankenkasse 2900 Euro
    Er bekommt 650 Euro rente . Ich 850 Euro netto .Zusammen hätten wir ja 1500 euro. . Deshalb soll seine Rente um 200 Euro gekürt werden . Stimmt das ?

  6. Andre

    Ich verdiene ca. 1800,00 € Netto und zahle momentan Unterhalt für zwei Kinder (9 und 13), ich überlege in die Privatinsolvenz zu gehen da mir mit Schulden & Unterhalt nichts mehr zum Leben übrig bleibt. Wieviel Unterhalt hab ich im Falle einer Privatinsolvenz noch für meine 2 Kinder zu zahlen bei meinem Nettoverdienst? Momentan zahle ich 688 € für beide Kinder!!

  7. Robert

    Hallo, ich verdiene zwischen 1280-1290 Netto, jetzt steht in der Tabelle, das der Pfändbare Betrag 70,99 beträgt, ich hab aber ausversehen nach der alten tabelle gehandelt und meiner Insolvenzverwalterin, 102,34 Überwiesen. Bekomme ich die Differenz zurück, oder bleibt das auf meinem Treuhandkonto?

  8. Ivonne

    Hallo,
    Ich bin alleinerziehend in Elternzeit. Mein monatl. Einkommen beträgt 1108€ Beziehend aus Elterngeld, Kindergeld und Unterhaltsvorschuss. Heute kam ein Brief vom Amtsgericht, dass ich binnen kürzester Zeit meine Schulden von 2000€ Bezahlen muss.. ich weiß nur nicht wie ich das machen soll, wenn mir das Geld so schon nicht reicht! Wie kann ich richtig argumentieren um mit dem Gericht eine Einigung zu finden.
    Vielen lieben Dank im Voraus,
    Ivonne V.

  9. Wilfried

    Bei Privat Insolvenz die ich angemeldet habe beziehe ich eine Altersrente und eine Witwenrente werden beide Renten zusammen gerechnet für die Pfändungstabelle.

  10. Tom

    Hallo
    Ich verdiene Netto ca 2218€ und zahle für 3 Kinder insgesamt 890€ Unterhalt. Wieviel kann danach noch für die Insolvenz gepfändet werden?

    MfG

    1. Tatiana

      Ich bin privat Insolvenz, ich bekomme 1100 erwebsminderung Rente, und ab Juni bin Pflegestufe 2 geworden,und Pflegestelle 316 eu monatlich,aber ab Juni bis September och warte auf Nachzahlung,aber bis etz hab nicht bekommen diese Geld, lieg das wegen Insolvenz,??
      Kann das auch diese Pflegestelle gepfändet???
      Mfg Tatiana

  11. NORBERT

    UNSERE RENTEN WURDEN GEPFÄNDET. – WAS SOLLEN WIR TUN?

    WIR HABEN UNSERE KONTEN BEI DER . – VOR EINIGEN TAGEN WURDEN GROSE GELDMENGEN AUF UNSER KONTEN ÜBERWIESEN,

    DIESE SUMMEN ( 35,000.00 – 25,000.00 UND ANDERE BETRÄGE. – UNSERE BANK SAGTE – MUSS GEKLÄRT WERDEN,WER DAS GELD SENDET UND HAT DIE GANZE SACHE DER STAATSANWALTSCHAFT GEGEBEN. – JETZT SIND UNSERE KONTEN GESPERRT. – WAS TUN? – MIETE – VERSICHERUNG – STROM UND ANDERE DINGE MÜSSEN BEZAHLT WERDEN – LEBEN MUSS MAN AUCH! – DANKE FÜR INFO UND HILFE.

  12. Tom W.

    Hallo,
    mein Insolvenzverfahren wurde eröffnet und ein P-Konto habe ich auch. Nach Abzug des pfändbaren Betrages wurden mit Netto 1.503€ überwiesen. Dennoch ist mein Verfügungsrahmen bei der Bank mit dem heutigen Tag 1.089€. Woran liegt das? Sieh mir nicht die gesamten 1.500€ zur Verfügung stehen?

  13. Christine

    Hallo,

    ich lebe seit letztem Jahr November mit meiem Partner zusammen. Ich habe ein Kind mit n die Beziehung gebracht, für dieses ich nur UVG leistungen erhalte.
    Er ist nun steit Längerem in der Privainsolvens und bis auf den Selbsterhalt für ene Person bleibt nichts von seinem gehalt übrieg.
    Da ich im Juni unser gemeinsames Kind erwarte, ich kein einkommen mehr habe und nun ALG2 beantragen musste.
    Wollte ich mal nachfragen ob man seinen Pfändungsfrei betrag beim Amtsgericht erhöhen lassen kann ?
    Da auch das Jobcenter meint das er für uns mit aufkommen soll.

    Wenn es hierzu eine möglichkeit gibt, wie müsste dieses dann beantragt werden ?
    Mit welchen nachweisen?

    Vielen dank schon mal im vorraus

    MFG

  14. Guido

    Hallo. .Frage darf man eine Sterbeversicherung mit in die Insolvenzulassen laut insolvenzberater mit rein nehmen.Vielen dank im voraus

  15. Savannah

    Guten Tag,
    Ich bin seit Anfang des Jahres in einer Insolvenz, habe ein P Konto und verdiene ca 1800 Euro netto. Ich bin verheiratet und habe einen Freiheitsbegrenzung bis zu 1625Euro. Ist es möglich diese zu erhöhen?

    Vielen Dank

  16. Reinhard

    Wie sieht es bei der Pfändung bei selbständigen aus? Von meinem Umsatz geht ja zuerst die MwSt. ab, dann hab ich betriebliche Kosten und vor allem auch die Krankenversicherung. Auf meinem P-Konto sind nun 1178,59€ Pfändungsfreibetrag eingetragen. Das hilft mir aber gar nicht weiter, wenn ich schon 500€ Krankenkasse und 550€ Miete zahlen muss. Was ist da zu tun?

  17. Hagemann

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Ich befinde mich seit Oktober 2020 in einer Insolvenz.
    Ich bin Verheiratet, meine Frau bekommt Erwerbsminderungsrente in Höhe von 980€ .
    Ich habe ein Arbeitseinkommen in Höhe von ca 1400€ netto. Mein Pfändungsfreibetrag ligt bei ca 1620 €.
    Jetzt hat der Insolvenzverwalter einen Antrag gestellt, das nach einer 4/5 berechnet wird und ich somit 139€ monatlich zahlen soll.
    Geht das ? Ist das Rechtens?
    Mit freundlichen Grüßen

  18. Corinna

    Guten Abend,
    ich befinde mich seit 2017 in der Verbraucherinsolvenz. Bin alleinerziehende Mutter einer studierenden Tochter, die bislang kein BAföG erhält. Mir wurdne im November 2021 530€ gepfändet. Befinde mich seit 06/2019 in der Wohlverhaltensphase. Trotzdem wird jeden Monat der abführbare Betrag abgetreten. Ist das richtig???
    Auch interessiert mich, wie es sich im Fall eine Erbschaft mit der Insolvenz verhält?

  19. Aaron

    Hallo Guten Tag, bin verheiratet und hab 3 Kinder, leider hab ich etwas Schulden, und hab Schuldenberater aufgesucht. Laut Schuldenberater stehen uns über 2500 EUR von mein Gehalt zu Verfügung, das Schreiben hab auch beim mein Bank vorgelegt Letztes Jahr und diese Jahr. Die Bank hält aber nicht an diese Regeln, ich darf nur 1170 EUR behalten das Rest ist weg seit Dieses Jahr, mittlerweile haben wir auch Wohnung verloren da wir die Miete nicht mehr zahlen konnten, weil es fehlten über 1400 Euro von mein Lohn. Schuldenberater sagt die Bank muss das Ganze Geld was Ihnen zu Unrecht abgezogen haben zurück erstatten ist das korrekt?
    Und was muss ich machen?
    Bitte um ein Rat weil Amt sagt Sie verdienen genug sie bekommen keine Hilfe, wir wohnen seit 1 Monaten beim Verwanden weil wir nicht genug Geld zu Verfügung haben, wegen Fehler bei der Bank!
    Mfg
    Aaron

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