Pfändung: Wer darf pfänden? Was ist pfändbar? Was kann ich tun?

Das Wichtigste zur Pfändung

Was bedeutet Pfändung?

Die Pfändung dient als Maßnahme der Zwangsvollstreckung dazu, die Forderungen des Gläubigers zu erfüllen.

Wann ist eine Pfändung zulässig?

Nach dem Pfändungsrecht ist eine Pfändung nur zulässig, wenn der Gläubiger einen Pfändungsantrag beim zuständigen Vollstreckungsorgan stellt und wenn er einen Vollstreckungstitel besitzt, der dem Schuldner auch zugestellt wurde.

Wie kann ich mein Konto vor der Pfändung schützen?

Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ist die einzige Möglichkeit, um im Falle einer Forderungspfändung weiterhin Zugriff auf das eigene Konto zu haben. Die Kontopfändung wird dadurch nicht verhindert, sondern nur auf einen bestimmten Betrag beschränkt.

Detaillierte Infos zu den Arten der Pfändung

Wie viel darf gepfändet werden? Rechnen Sie es hier aus!

Im Video mehr: Alles zur Pfändung

Was Sie über die Pfändung wissen müssen, erfahren Sie auch im Video.
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Was passiert, wenn Insolvenz und Pfändung drohen

Gläubiger können mit Hilfe einer Pfändung ihr Geld bekommen.
Gläubiger können mit Hilfe einer Pfändung ihr Geld bekommen.

Überschuldung ist in der heutigen Zeit kein Einzelfall mehr. Zahlreiche Menschen stecken in einer finanziellen Notsituation und können ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen. Suchen Sie selbst einen Weg aus den Schulden, kann Ihnen der kostenlose und unverbindliche Schuldencheck ** weiterhelfen.

Wer seine Schulden nicht mehr abzahlen kann, gerät schnell in eine brenzlige Situation, weil Gläubiger mithilfe einer Pfändung versuchen können, an ihr Geld zu kommen. Richtig unangenehm wird es dann, wenn aus diesem Grund der Gerichtsvollzieher vor der eigenen Haustür steht oder wenn die Bank aufgrund einer Kontopfändung das Konto sperrt.

Was bedeutet Pfändung?

Wenn der Schuldner nicht zahlt, hat der Gläubiger die Möglichkeit, seine Geldforderung auf dem Wege der Zwangsvollstreckung durchzusetzen. Die Pfändung ist in diesem Zusammenhang die Beschlagnahme eines Gegenstands oder einer Forderung durch den Staat, und zwar durch das Vollstreckungsgericht oder den Gerichtsvollzieher. Die gepfändeten Sachen oder Forderungen werden anschließen verwertet, um mit dem Erlös die Gläubiger befriedigen zu können.

Hierbei ist zu unterscheiden zwischen

  • der Pfändung von Sachen und
  • der Pfändung von Forderungen, die dem Schuldner zustehen, und anderen Vermögenswerten.

Bewegliche Sachen nimmt in der Regel der Gerichtsvollzieher in Besitz. Oder er versieht sie mit einem Pfandsiegel, dem sogenannten „Kuckuck“.

Unbewegliches Vermögen, wie z. B. Grundstücke und Immobilien werden zwangsversteigert oder zwangsverwaltet. Aber auch die Belastung mit einer Zwangshypothek ist möglich.

Gewöhnlich hat der Schuldner selbst Forderungen gegenüber andern, z. B. gegenüber seinem Arbeitgeber. Auch diese Forderungen können gepfändet werden. Die Lohn- oder Gehaltspfändung ist ein typischer Fall der Pfändung von Forderungen.

Je nach Art des Vermögens und der Pfändung variiert deren Ablauf.

Weitere Ratgeber zum pfändbaren Vermögen

Voraussetzungen einer Pfändung

Der Gläubiger darf das Vermögen des Schuldners nur unter bestimmten Voraussetzungen pfänden lassen:

  • Er muss zunächst einen Pfändungsantrag beim Gericht stellen. Bevor dieser Antrag nicht eingegangen ist, darf auch nicht gepfändet werden.
  • Der Gläubiger muss einen Vollstreckungstitel gegen den Schuldner besitzen. Dieser Titel muss dem Schuldner zunächst zugestellt werden.

Diese benannten Voraussetzungen gelten im privaten Recht bzw. im Zivilrecht. Bei einer Pfändung durch das Finanzamt wegen Steuerschulden genügt in der Regel eine Vollstreckungsanordnung.

Pfändet der Gerichtsvollzieher beim Schuldner eine Sache oder eine Forderung, so löst dies ein Verfügungsverbot aus.

Wer darf das Konto pfänden?
Wer darf das Konto pfänden?

Und wer darf pfänden bzw. die Pfändung veranlassen? Grundsätzlich kann jeder Gläubiger die Zwangsvollstreckung betreiben und das Vermögen des Schuldners pfänden lassen, wenn er die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt. So ist z. B. auch eine Pfändung wegen Unterhalt möglich, wenn der Unterhaltspflichtige nicht zahlt.

Die Pfändung vom eigenen Konto (Kontopfändung)

Die Kontopfändung richtet sich nach denselben Vorschriften wie die Forderungspfändung. Sie ist eine der wirksamsten Maßnahmen der Zwangsvollstreckungen und dementsprechend besonders schmerzhaft für den Schuldner. Voraussetzung für die Kontopfändung ist, dass der Schuldner der Kontoinhaber ist.

Die Pfändung auf das eigene Konto ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.

  1. Der Gläubiger besitzt einen Vollstreckungstitel gegen den Schuldner, welcher diesem auch zugestellt wurde. Es kann sich hierbei um ein Urteil oder einen Vollstreckungsbescheid handeln.
  2. Der Gläubiger muss die Kontopfändung beim zuständigen Vollstreckungsgericht beantragen. Dieses erlässt daraufhin einen Pfändung- und Überweisungsbeschluss.
  3. Der Gerichtsvollzieher muss den Pfändung- und Überweisungsbeschluss bei der Bank zustellen.

Die Konsequenzen der Kontopfändung sind für den Schuldner besonders unangenehm. Seine EC-Karte wird eingezogen und er kann kein Bargeld mehr abheben. Daueraufträge und Lastschriften werden nicht mehr erfüllt. Dadurch kann der Schuldner auch keine laufenden Kosten mehr bezahlen, weil die Beträge für Strom, Miete und Telefon nicht mehr abgebucht werden können.

Weitere Informationen zur Kontopfändung

Pfändung durch das Finanzamt

Für das Finanzamt ist eine Pfändung des Kontos sogar noch einfacher: Seine Forderungen, insbesondere die Steuern, gehören zum öffentlichen Recht. Als vollstreckbarer Titel genügt hier der Leistungsbescheid, beispielsweise in Form der Nachforderung von Steuerzahlungen.

Doch auch dieser Bescheid muss dem Schuldner zugestellt werden. Gerät der Schuldner mit seinen Zahlungen in Verzug, so erlässt das Finanzamt eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung. Diese muss lediglich von der Post an die Bank als Drittschuldner zugestellt werden. Auch Krankenkassen können auf diesem Wege ihre Forderungen eintreiben.

Das eigene Konto vor der Pfändung schützen – Pfändungsschutzkonto (P-Konto)

Spätestens wenn Ihnen Mahnbescheide oder Vollstreckungsbescheide Ihrer Gläubiger zugestellt wurden, sollten Sie sich ein Pfändungsschutzkonto einrichten. Das gilt auch, wenn Ihnen bereits Mahnungen der Krankenkasse oder des Finanzamtes zugegangen sind. Denn in diesem Stadium der Überschuldung müssen Sie mit einer Kontopfändung rechnen, vor allem dann, wenn Sie bereits eine eidesstattliche Versicherung abgegeben haben. Bei Abgabe dieser Versicherung müssen Sie Ihre Kontodaten offen legen.

Ist etwas Geld im Konto trotz Pfändung noch möglich?
Ist etwas Geld im Konto trotz Pfändung noch möglich?

Es kann sinnvoll sein, Kontakt zum Gläubiger aufzunehmen und eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Lässt sich der Gläubiger darauf ein, so stellt er die Kontopfändung bei Ratenzahlung zumindest ruhend.

So haben Sie weiterhin Zugriff auf Ihr Konto und können andere offene Rechnungen begleichen. Haben Sie Fragen zur Verhandlung mit dem Gläubiger über eine Ratenzahlung? Hier ** können Sie Ihre Möglichkeiten unverbindlich und kostenlos prüfen lassen.

Das Pfändungsschutzkonto ist die einzige Möglichkeit, um das eigene Konto vor einer Pfändung zu schützen. Ein normales Girokonto ist vor der Pfändung nicht sicher. Sie können Ihr Girokonto in ein P-Konto umwandeln lassen. So sorgen Sie dafür, dass Sie auch weiterhin über Ihr pfändungsfreies Einkommen verfügen können. Diese Umwandlung ist kostenfrei, die Kontoführung jedoch nicht. Wurde das Konto gepfändet, muss die Bank diese Umwandlung spätestens nach vier Geschäftstagen vornehmen.

Bei einem P-Konto ist Guthaben von 1.410 Euro pro Kalendermonat automatisch vor der Pfändung geschützt. Im Falle einer Pfändung hat der Schuldner trotzdem Zugang zu seinem P-Konto und kann über sein Guthaben bis zur Höhe des besagten Freibetrags verfügen. Das bedeutet, die Pfändung auf ein P-Konto ist trotzdem möglich. Nur der Ihnen zustehende Freibetrag ist vor der Pfändung geschützt.

Weiterführende Ratgeber zur Pfändung und den damit zusammenhängenden Formalitäten

Gehaltspfändung bzw. Lohnpfändung

Auch das eigene Arbeitseinkommen, das für die meisten Schuldner die einzige Möglichkeit zur Existenzsicherung darstellt, kann bis zu einen bestimmten Betrag gepfändet werden. Der Pfändungsfreibetrag von mindestens 1.409,99 € muss dem Schuldner verbleiben.

Dieser Freibetrag steigt, wenn der Schuldner Anderen Menschen Unterhalt zahlen muss, bei …

  • einem Unterhaltsberechtigen auf 1.939,99 €
  • zwei Unterhaltsberechtigten auf 2.229,99 €
  • bei drei Unterhaltsberechtigten auf 2.519,99 €
  • bei vier Unterhaltsberechtigen auf 2.809,99 € und
  • bei fünf oder mehr Unterhaltsberechtigten auf 3.109,99 €.

Bei der Gehaltspfändung handelt es sich ebenfalls um eine Forderungspfändung, sodass deren Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Auch hier ist es dringend zu empfehlen, ein Pfändungsschutzkonto anzulegen, um einen gewissen Freibetrag vor der Pfändung zu schützen und um weiterhin Zugriff auf das Konto zu haben.

Die Lohnpfändung ist in den §§ 850 ff. Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt. Um dem Schuldner weiterhin eine gewisse Existenz und Lebensführung zu sichern, schränkt das Gesetz die Pfändung von Arbeitseinkommen ein. Bestimmte Bezüge sind unpfändbar oder nur bedingt pfändbar. Hierzu gehören beispielsweise Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und Aufwandsentschädigung.

Der Pfändung der Rente wegen einer Geldforderung ist demselben Umfang zulässig, wie die Gehaltspfändung. Sind Sie als Rentner verschuldet und möchten wissen, was Sie unternehmen können? Eine unverbindliche Schuldenanalyse ** kann Ihnen weiterhelfen.

Die Pfändung vom Weihnachtsgeld und deren Berechnung

Auch die Pfändung von Weihnachtsgeld ist in bestimmten Grenzen möglich.
Auch die Pfändung von Weihnachtsgeld ist in bestimmten Grenzen möglich.

In diesem Zusammenhang stellen sich Schuldner oft die Frage, ob eine Pfändung auch ihr Weihnachtsgeld betreffen kann. Geregelt ist dies in § 850a Nr. 4 ZPO. Weihnachtsgeld ist danach bis zur Hälfte des monatlichen Arbeitseinkommens unpfändbar, maximal jedoch bis zu 705 Euro (Stand: 1.7.2023).

Schuldner können also im Zahlungsmonat über bis zu 705 Euro mehr verfügen, vorausgesetzt ihr Arbeitgeber berechnet die Lohnpfändung richtig. Für die Berechnung des unpfändbaren Anteils Ihres Weihnachtsgeldes gibt es zwei Berechnungsmethoden. Wenn Sie der Ansicht sind, dass dieser Anteil als pfändbar berechnet wurde, sollten Sie sich von einem Anwalt oder Schuldnerberater helfen lassen.

Um Ihr Weihnachtsgeld vor der Pfändung zu schützen, sollten Sie prüfen, ob der Freibetrag Ihres P-Kontos für den Schutz dieser Zuwendung ausreicht. Sollte Ihr mit dem Weihnachtsgeld ausgezahltes Gehalt über dem Freibetrag des Pfändungsschutzkontos liegen, können Sie beim zuständigen Vollstreckungsgericht die Festsetzung eines Zusatzbetrags beantragen. (§ 850k Abs. 4 ZPO).

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Pfändung: Wer darf pfänden? Was ist pfändbar? Was kann ich tun?
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Über den Autor

Franziska
Franziska L.

Seit 2017 verstärkt Franziska das Redaktionsteam von schuldnerberatung.de. In ihren Texten vermittelt sie Wissen rund um Schuldenabbau, Finanzen sowie Verbraucherschutz und beantwortet Fragen zur Insolvenz und Zwangsvollstreckung. Entsprechendes Fachwissen bringt sie aus ihrer juristischen Ausbildung mit.

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114 Gedanken zu „Pfändung: Wer darf pfänden? Was ist pfändbar? Was kann ich tun?

  1. Oliviero

    Was passiert mit meiner Privatimmobilie in Falle einer Insolvenz?

    Auf der Immobilie lasten noch 100000 Euro bei der Bank. Die Immobilie hat aber einen Wert von 250000 Euro.
    Die Hälfte der Immobilie gehört meiner Ehefrau. Kann man dann von mir die Hälfte , also 75000 Euro Pfänden ?

    Danke im Voraus

  2. Doro

    Wer weiss denn nun ob die energiepauschale von 200 Euro bei grundsicherung,einbehalten wird bei einem PKonto der Sparkasse,hab ich nämlich
    Bitte um Hilfe
    Danke
    Doro

  3. Mulo

    Guten Tag,

    ich habe durch ein Schneeballsystem einer Verwandten eine sehr hohe Geldsumme verlieren. Jetzt kommt auch noch das Finanzamt und möchte wegen diesen Schneeballsystem von mir 95.000 Euro Steuern eintreiben, eine Summe die ich unmöglich bezahlen kann.
    Soll ich Privatinsolvenz anmelden oder was ist die beste Lösung in so einem Fall?

    Danke
    Mulo

  4. maik

    So wie ich das sehe werden die 300€ Energiepauschale auch der Pfändung unterliegen und damit nicht dass tun, was es soll.
    Wo bitte sind die Organisationen die der Politik hier Mal reingratschen und das Geld für unpfändbar erklären lassen, bzw. Wegen der steigenden Kosten die Pfändungsfreigrenzen außer der Reihe erhöhen zu lassen?

    1. Irina

      Als die Energiepauschale im Gespräch war und der Gesetzesentwurf verfasst, hatte ich mich sofort an Herrn Lindner und das Bundesministerium für Finanzen per Email gewandt und darauf hingewiesen, dass man sich bitte Gedanken über die Pfändbarkeit macht. Es kann ja nicht im Sinne des Erfinders sein, wenn die Pauschale zu den Gläubigern fließt.
      Was ich zurück erhielt war zwar tatsächlich eine Email vom Ministerium mit dem Betreff „Energiepauschale während Privatinsolvenz“ aber der Text war dann doch nur ein nichtssagender Pressetext ohne Beantwortung auf die Frage nach der Pfändbarkeit.

      Soviel dazu…

  5. Rampelt

    Ich hätte eher eine Frage und zwar geht es darum das , eine Freundin gepfändet wurde., nur leider ist dabei auch gleich das Ausbildungsgehalt von ihrem Sohn gepfändet wurde. Kann er das Geld zurück holen? Er hat es leider nur diese Woche geschafft sich ein eigenes Konto zu machen,daher ist das erste Ausbildungsgehalt auf das Konto seiner Mutter gegangen und jetzt ist es weg. Was kann er dagegen tun?

  6. jurgen

    Sehr geehrte Damen und Herren
    ich bin Deutscher Wohne in Berlin.
    Habe jahrelang in Polen gearbeitet,und bekomme Polnische Rente.
    Der Pfändung frei betrag ist in Deutschland ca 1170 Euro
    in Polen sind es 1300 zl ca 300 Euro
    Geld wird gepfändet in Polen,in Deutschland währe es nicht möglich weil ich Rente habe unter 1170 Euro
    Welcher Pfändung s betrag ist n meiner Situation rechtskräftig

    Vielen Dank für eine Rückmeldung

    mit freundlichen Grüßen
    Jürgen

  7. Myrjam

    Hallo, ich bekomme Hilfe vom Bund, coronabedingte Neustarthilfe, da ich seinständig bin und nicht arbeiten darf.
    Laut Bescheid ist die Hilfe nicht pfändbar, das sie zweckgebunden ist.
    Die Bank sagt aber, sobald diese Hilfe auf das Konto eingeht ist sie pfändbar.
    Was kann ich tun?

  8. Andre

    Hallo,
    mein Sohn (30) wohnt noch bei uns im Haus. Er bekommt ALG 2. Jetzt steht wohl eine Pfändung an. Kann man von uns Eltern im Haus auch was pfänden ?

  9. Sonja

    Hallo,
    ich wollte mal fragen, was ich machen soll. Ich bin seit Ende 2019 in Insolvenz. Jetzt hatte ich eine Stromnachzahlung und als ich das der Insolvenzverwalterin gesagt habe, hat sie mir geschrieben, dass ich den kompletten Betrag an Sie überweisen soll. Ich habe das Geld aber schon ausgegeben. Was passiert jetzt?

  10. Sonja

    Habe schulden .möchte in privat insolvenz gehen .habe 1800 euro miete 2kinder essen trinken will ein p konto machren .was bleibt uns

  11. Daniel

    Zum Gruße,
    seit 2006 hat meine Hausbank mir meinen Kredit 38.000 € gekündigt und mir per Lohnpfändung eingefordert.
    Jetzt in 2020 steht noch eine Restsumme von 6.000 € auf meiner Lohnabrechnung.
    Ich hab mich schon gefreut, das ich bald durch bin.
    Bei meiner Schufa-Auskunft hab ich allerdings gesehen, das ich dort immer noch mit 35.000€ vertreten bin.
    Es wird nur eine jährliche Stundung von ein paar Hundert Euro angezeigt.
    Welche Summe ist denn nun richtig, bzw wo bekomme ich Infos dazu ?

    Gruß Daniel

  12. Kristina

    Hallo, ich wollte mal fragen wo und wie ich den monatlichen Pfändungsfreibetrag erhöhen kann. Ich habe ein P-Konto, bin verheiratet und habe zwei Kinder. Eigentlich habe ich einen 450€ Job, aber wegen der Corona Krise derzeit überhaupt kein Einkommen…

  13. D.Masur

    hallo

    habe ein pfändung auf mein konnto versuche seit 1 wochen den P antarg bei der N26 durchzuführen scheiter an das und jenes zum kotzen.
    habe noch 20euro sozialhilfe auf den konnto darf ich aber nicht abheben karte wurde eingezogen ist das rechtens das die das kommplete konnto dicht machen, ich kenne das anders hatte vor 20 jahrenn schon mall eione pfändung.
    das problem ist das mein kühlschrank lerr ist und ich nicht weiter weis.

  14. Ronald

    Guten Tag

    Ich hab eine Frage ein Inkassobüro will meine Mutter als Drittschuldnerin einsetzen nur weil ich eine Kontovollmacht habe sollte ihr was passieren und sie im Krankenhaus ist….Sie ist 90 Jahre alt. Ihr Konto benutze ich nicht da ich selber ein P Konto habe. Dort kommt meine Rente und mein Teilzeitgehalt hin…..Verstehe nicht was das soll ……sie hat nichts damit zu tuen……Können Sie mir einen Rat geben…..Sie soll ein Formular ausfüllen was ihr der GV zugestellt hat…

    Grüße
    Ronald

  15. Nicole

    Hallo.Habe beim Landratsamt hohe Schulden.Habe eine Ratenzahlungsvereinbahrung über monatlich. 25 Euro abgeschlossen. Habe ein Dauerauftrag seit 2017 laufen ,die pünktlich jeden Monat runter gehen. Jetzt kam ein Pfändung Ihres Bank/Sparkassenkontos Schreiben an,obwohl ich ein Dauerauftrag habe.Dürfen die mein Konto trotzdem pfänden?

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