Privatinsolvenz anmelden: Wann, wo und wie ist das möglich?

Das Wichtigste zur Anmeldung der Privatinsolvenz

Welchen Sinn hat die Privatinsolvenz für zahlungsunfähige Verbraucher?

Die Privatinsolvenz ermöglicht einen finanziellen Neustart für den Schuldner. Nach der Wohlverhaltensperiode und der Restschuldbefreiung ist der Betroffene schuldenfrei.

Wer darf Verbraucherinsolvenz anmelden?

Normalerweise steht die Privatinsolvenz nur Verbrauchern, also Privatpersonen offen. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch ehemalige Selbstständige die Verbraucherinsolvenz beantragen.

Wie gehe ich am besten vor, wenn ich Privatinsolvenz anmelden möchte?

Wie Sie am besten vorgehen, erläutern wir in diesem Abschnitt genauer. Lassen Sie sich dennoch von einer Schuldnerberatungsstelle beraten und unterstützen.

Detaillierte Infos zur Anmeldung der Privatinsolvenz

Privatinsolvenz: Der letzte Ausweg aus den Schulden

Im Zuge der Privatinsolvenz: Wo beantragen Sie die Restschuldbefreiung?
Im Zuge der Privatinsolvenz: Wo beantragen Sie die Restschuldbefreiung?

Der Kredit für das Auto, die Finanzierung für das Eigenheim und die Waschmaschine, die in Raten abbezahlt wird: Unter herkömmlichen Umständen können die meisten Personen ihre angehäuften Schulden nach und nach begleichen. In gewissen Situationen jedoch – etwa bei eintretender Arbeitslosigkeit oder nach einem schweren Unfall – sinkt das Einkommen völlig unvorhergesehen.

Die Schulden können dann nicht mehr getilgt werden. Reicht das zur Verfügung stehende Geld nicht mehr aus, um die Lebenshaltungskosten zu tragen sowie die bestehenden Verbindlichkeiten zu begleichen, wird von einer Überschuldung gesprochen.

Den letzten Ausweg für viele Schuldner stellt eine Privatinsolvenz – offiziell Verbraucherinsolvenz genannt – dar. Doch welche Voraussetzungen müssen Personen erfüllen, damit sie die Privatinsolvenz anmelden können? Was ist beim Vorgehen zu beachten? Wo genau meldet man die Privatinsolvenz an? Diese und weitere Fragen werden im folgenden Ratgeber beantwortet sowie im Rahmen einer kostenlosen und unverbindlichen Erstberatung auf www.schuldenanalyse-kostenlos.de **.

Was bedeutet die Verbraucherinsolvenz für Schuldner?

Bevor wir uns mit dem für die Privatinsolvenz nötigen Antrag beschäftigen, wollen wir kurz näher darauf eingehen, was ein solches spezielles Insolvenzverfahren überhaupt bezweckt und welche Vorteile es für einen Schuldner hat.

Die grundlegenden gesetzlichen Regelungen rund um die Insolvenz finden sich in der sogenannten Insolvenzordnung (InsO). Das Vorgehen ermöglicht Schuldnern einen finanziellen Neustart. Wenn Personen die Privatinsolvenz anmelden, wird ihr Einkommen und Vermögen von einem Treuhänder verwaltet.

Pfändbares Vermögen und Einkommen wird an die Gläubiger ausbezahlt. Nach einer dreijährigen Wohlverhaltensperiode, in welcher Schuldner strenge Regeln befolgen müssen, erfolgt die sogenannte Restschuldbefreiung. Auch wenn noch nicht sämtliche Forderungen der Gläubiger erfüllt wurden, ist der ehemalige Schuldner dann schuldenfrei und kann befreit in die Zukunft starten.

Wer kann die private Insolvenz anmelden?

Schuldner können nur dann für die Privatinsolvenz einen Antrag stellen, wenn es sich bei ihnen um natürliche Personen – also Privatpersonen – handelt. Selbstständige haben keine Möglichkeit, dieses vereinfachte Insolvenzverfahren zu durchlaufen. Für ehemalige Selbstständige gelten besondere Regeln. Sie können nur dann die Privatinsolvenz anmelden, wenn die folgenden Voraussetzungen gegeben sind:

  • Zum Zeitpunkt des Eröffnungsantrages darf der Schuldner maximal 19 Gläubiger haben.
  • Es dürfen keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen. Hierzu gehören sowohl Schulden beim Finanzamt oder den Sozialversicherungsträgern als auch Ansprüche der Arbeitnehmer.

Doch wann genau sollten Sie die Privatinsolvenz anmelden? Dieser Schritt ist in der Regel nötig, wenn ein Schuldner zahlungsunfähig ist. Er ist also nicht mehr in der Lage, all seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Ist keine Besserung der Lage in Sicht, ist ein Insolvenzverfahren in der Regel die letzte Chance, um die Schulden loszuwerden.

Wie bereits erwähnt, können nur natürliche Personen für die Privatinsolvenz einen Antrag stellen. Unternehmen sowie Selbstständige müssen ein reguläres Insolvenzverfahren anstreben. Sie sind dazu verpflichtet, die Insolvenz anzumelden, wenn sie zahlungsunfähig oder überschuldet sind. Auch bei einer drohenden Zahlungsunfähigkeit besteht die Möglichkeit der Insolvenz.

Wo kann ich die Privatinsolvenz anmelden bzw. beantragen?

Sind die grundlegenden Fragen geklärt, geht es dann um Probleme ganz praktischer Art. So sind sich etwa viele Schuldner unsicher, wo sie die Privatinsolvenz beantragen können und wer genau ihr Ansprechpartner ist.

Die Antwort auf die Frage „Wo melde ich die Privatinsolvenz an?“ findet sich in § 3 Abs. 1 InsO:

Örtlich zuständig ist ausschließlich das Insolvenzgericht, in dessen Bezirk der Schuldner seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.

In der Regel müssen Sie sich also, wenn Sie die Privatinsolvenz anmelden wollen, an das Amtsgericht wenden, welches für Ihren Wohnort zuständig ist.

Viele Schuldner schämen sich für ihre wirtschaftliche Situation. Es bereitet ihnen Unbehagen, über ihre finanzielle Lage Auskunft zu geben. Aus diesem Grund fragen sich viele Schuldner, bevor sie die Privatinsolvenz anmelden, ob dies online möglich ist. Zwar können die nötigen Formulare für den Privatinsolvenzantrag im Internet heruntergeladen werden, jedoch müssen diese gemäß § 305 InsO zwingend in schriftlicher Form mit allen Unterschriften an das zuständige Amtsgericht übermittelt werden.

Richtige Vorgehensweise: Wie meldet man die Privatinsolvenz an?

Viele Betroffene stellen sich die folgende Frage: „Wie kann ich die Privatinsolvenz überhaupt beantragen?“ Damit dieser Schritt möglich ist, müssen im Vorhinein bereits wichtige Schritte eingeleitet werden. Lassen Sie sich Ihre Fragen zur Anmeldung der Privatinsolvenz kostenlos und unverbindlich auf Schuldencheck ** im Rahmen einer Ersteinschätzung Ihrer Situation beantworten.

Bevor Schuldner die Privatinsolvenz anzeigen können, muss zunächst ein ernsthafter Versuch gestartet werden, um mit den Gläubigern eine außergerichtliche Einigung auszuhandeln. Betroffene sollten sich dabei an eine geeignete Stelle wenden. Hierzu gehören unter anderem:

Damit ein solcher außergerichtlicher Einigungsversuch erfolgen kann, müssen zunächst die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Schuldners genau geprüft werden. Auf Grundlage der so gewonnenen Erkenntnisse wird ein Schuldenbereinigungsplan aufgestellt.

War der Versuch der außergerichtlichen Einigung erfolglos, muss dies vom Rechtsanwalt oder einer anderen geeigneten Person schriftlich bestätigt werden. Erst dann kann der Schuldner die Privatinsolvenz anmelden.

Wenn Sie für das Insolvenzverfahren einen Antrag gestellt haben, bedeutet das nicht, dass dieses sofort eingeleitet wird. Vielmehr wird zunächst ein gerichtliches Einigungsverfahren angestrebt. Erst wenn dieses erfolglos ist und die Gläubiger nicht zustimmen, wird das eigentliche Verfahren aufgenommen.

Antrag auf Privatinsolvenz: Welche Unterlagen sind einzureichen?

Damit Schuldner die Privatinsolvenz anmelden können, müssen sie beim zuständigen Amtsgericht eine Vielzahl von Unterlagen einreichen. Hierzu gehören die offiziellen Formulare für das Insolvenzverfahren und das Restschuldbefreiungsverfahren. Diese umfassen insgesamt 45 Seiten.

 Wie gehe ich in die Privatinsolvenz?
Wie gehe ich in die Privatinsolvenz?

Grundlegend ist zunächst der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Mit diesem erklärt der Schuldner, dass sein Vermögen und sein Einkommen es ihm nicht erlauben, seine bestehenden sowie in Zukunft fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen.

Des Weiteren sind zusätzlich unterschiedliche Anlagen, welche jeweils noch durch Ergänzungsblätter erweitert werden, einzureichen, wenn Personen die Privatinsolvenz anmelden. Hierzu gehören die folgenden Formulare:

  • Personalbogen (Angaben zur Person)
  • Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuches
  • Gründe für das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuches
  • Abtretungserklärung gemäß § 287 Abs. 2 InsO
  • Vermögensübersicht
  • Vermögensverzeichnis
  • Gläubiger- und Forderungsverzeichnis
  • Schuldenbereinigungsplan für das gerichtliche Verfahren
Angesichts der umfangreichen Unterlagen zeigt sich: Wer die Privatinsolvenz anmelden möchte, ist auf professionelle Hilfe angewiesen. Ein Anwalt kann Ihnen helfen. Sie sollten jedoch bedenken, dass für seine Dienste Kosten anfallen. Viele Schuldnerberatungsstellen arbeiten hingegen gemeinnützig und verlangen keine Bezahlung. Allerdings haben diese häufig lange Wartezeiten.

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Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike erwarb ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn und ist seit 2016 Teil des schuldnerberatung.de-Teams. Ihr thematischer Fokus liegt insbesondere auf unterschiedlichsten Fragestellungen rund ums Schulden- und Insolvenzrecht.

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2 Gedanken zu „Privatinsolvenz anmelden: Wann, wo und wie ist das möglich?

  1. Marina

    Hallo ich brauche dringend hilfe, ich brauche Privatinsolvenz,

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Marina,
      bitte wenden Sie sich an eine Schuldnerberatungsstelle. Wir bieten keine Schuldnerberatung an.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

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