Aktueller Pfändungsfreibetrag: Wie hoch ist die Pfändungsfreigrenze?

Das Wichtigste zur Pfändungsfreigrenze

Was ist der Pfändungsfreibetrag?

Ein Schuldner muss trotz Lohn- oder Kontopfändung ausreichend Geld zum Leben zur Verfügung haben. Die Pfändungsfreigrenze ist der unpfändbare Betrag, der dem Schuldner trotz Pfändung verbleiben muss.

Wie hoch ist der Pfändungsfreibetrag?

Für alleinstehende Menschen ohne Unterhaltspflichten liegt die aktuelle Pfändungsfreigrenze bei mindestens 1.589,99 Euro. Die Höhe des Pfändungsfreibetrags richtet sich nach dem bereinigten Nettoeinkommen des Schuldners und dessen bestehenden Unterhaltspflichten. An dieser Stelle erfahren Sie mehr.

Wie kann ich den mir zustehenden Pfändungsfreibetrag berechnen?

Sie können die für Sie geltende Pfändungsfreigrenze mit dem untenstehenden Rechner ermitteln oder mithilfe der Pfändungstabelle, die wir Ihnen am Ende des Ratgebers vollständig zur Verfügung stellen.

Kurz & Knapp im Video: Der Pfändungsfreibetrag

Was ist der Pfändungsfreibetrag und wie hoch fällt dieser aus? Die Antwort gibt es im Video!
Was ist der Pfändungsfreibetrag und wie hoch fällt dieser aus? Die Antwort gibt es im Video!

Weitere Ratgeber zur Pfändungsfreigrenze

Pfändungsfreibetrag mit dem Rechner ermitteln

Wie viel darf gepfändet werden? Rechnen Sie es hier aus!

Wann und für wen gilt der Pfändungsfreibetrag?

Der Pfändungsfreibetrag sichert den Lebensunterhalt des Schuldners. Auf dieses Geld hat der Gläubiger keinen Zugriff.
Der Pfändungsfreibetrag sichert den Lebensunterhalt des Schuldners. Auf dieses Geld hat der Gläubiger keinen Zugriff.

Veranlasst ein Gläubiger eine Gehaltspfändung oder eine Kontopfändung, so muss trotzdem sichergestellt werden, dass dem Schuldner ein Existenzminimum zum Leben verbleibt und dass er weiterhin seinen Unterhaltspflichten nachkommen kann.

Außerdem soll nicht die Allgemeinheit für dessen Schulden einstehen, indem die verschuldete Person aufgrund der Pfändung auf Sozialleistungen angewiesen ist.

Deshalb sieht § 850c Abs. 1 S. 1 ZPO einen Pfändungsfreibetrag vor, der allein dem Schuldner zusteht. Einkommen in Höhe dieses Betrags ist unpfändbar. Dieser Betrag ergibt sich aus der gesetzlichen Pfändungstabelle, die Sie unten im Ratgeber finden.

Dieser Freibetrag gilt insbesondere für die Forderungspfändung und damit auch für die Pfändung von Leistungen, die aus verschiedenen Gründen anstelle des Lohns gezahlt werden (sog. Lohnersatzfunktion). Dazu gehören beispielsweise die Altersrente, das Krankengeld, Arbeitslosengeld und das Bürgergeld.

Gläubiger dürfen nur das Einkommen pfänden, das oberhalb der Pfändungsfreigrenze liegt. Haben Sie Fragen zu Ihrem persönlichen Pfändungsfreibetrag, können Sie sich auf www.schuldenanalyse-kostenlos.de ** kostenlos und unverbindlich dazu beraten lassen.

Pfändungsfreibetrag – Nettoeinkommen für die Höhe ausschlaggebend

Die Höhe des Pfändungsfreibetrags und des pfändbaren Betrags richten sich zunächst nach der Höhe des bereinigten Nettoeinkommens des Schuldners. Bei einer Lohnpfändung ermittelt der Arbeitgeber das Nettoeinkommen wie folgt:

  • Ermittlung des Bruttogehalts
  • abzüglich der (teilweise) unpfändbaren Sonderbezüge (siehe hierzu weiter unten)
  • abzüglich Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeitrag

Bezieht ein Schuldner mehrere Arbeitseinkommen, so rechnet das Vollstreckungsgericht diese Einkünfte auf Antrag des Gläubigers zusammen. Auch laufende Geldleistungen nach dem Sozialgesetzbuch können laut § 850e Nr. 2a ZPO mit dem Arbeitseinkommen zusammengerechnet werden, aber nur, soweit sie die der Pfändung unterworfen sind.

Wie hoch ist die Pfändungsfreibetrag mit Unterhaltspflicht?

Einen deutlich höheren Pfändungsfreibetrag erhält, wer Unterhalt leistet.
Einen deutlich höheren Pfändungsfreibetrag erhält, wer Unterhalt leistet.

Neben dem Nettoeinkommen beeinflusst die gesetzliche Unterhaltpflicht des Schuldners die Pfändungsfreigrenze. Wenn Sie verheiratet sind und/oder Kinder haben, gilt für Sie ein höherer Betrag als für Alleinstehende.

Schauen wir uns einige Beispiele zur aktuellen Pfändungstabelle an:

  • Für eine alleinstehende Person ohne Unterhaltspflichten liegt die Pfändungsschutzgrenze bei 1.589,99 Euro.
  • Der Pfändungsfreibetrag mit einem Kind beträgt für eine alleinstehende Person 2.189,99 Euro.
  • Der Pfändungsfreibetrag mit 2 Kindern liegt bei 2.519,99 Euro, sofern nur diese beiden Kinder unterhaltsberechtigt sind.
  • Der Pfändungsfreibetrag mit 3 Kindern steigt auf 2.859,99 Euro, wenn es keine weiteren unterhaltsberechtigten Personen gibt.

Wie hoch ist der Pfändungsfreibetrag bei einer Privatinsolvenz? Während der Verbraucherinsolvenz sind dieselben Freibeträge geschützt wie bei einer Lohnpfändung. Die gesetzlichen Regelungen insbesondere der §§ 850, 850a, 850c sowie die Pfändungstabelle gelten hier entsprechend. Der Schuldner muss lediglich die pfändbaren Bezüge an den Treuhänder abtreten.

Was ist außer der Pfändungsfreigrenze noch unpfändbar?

Der Pfändungsfreibetrag mit einem Kind, wenn Sie unverheiratet sind, beträgt 2.189,99 Euro.
Der Pfändungsfreibetrag mit einem Kind, wenn Sie unverheiratet sind, beträgt 2.189,99 Euro.

Laut § 850c Abs. 3 ZPO ist nicht nur der Pfändungsfreibetrag unpfändbar, sondern auch ein Teil des Einkommens, das über diesen Freibetrag hinausgeht. Wenn Sie also mehr Gehalt bekommen als die geschützten 1.589,99 Euro, dann bleibt Ihnen auch mehr Geld zum Leben übrig.

Angenommen, Ihr Nettogehalt beträgt 2.000 Euro und Sie müssen niemandem Unterhalt gewähren. Dann sind laut Pfändungstabelle lediglich 288,82 Euro pfändbar. Damit haben Sie jeden Monat 1.711,18 Euro zur Verfügung – und nicht nur 1.589,99 Euro.

Darüber hinaus sind bestimmte Einkünfte gesetzlich besonders geschützt. Laut § 850a ZPO dürfen folgende Bezüge nicht gepfändet werden:

  • für Überstunden gezahlte Lohnanteile sind zur Hälfte unpfändbar
  • Urlaubsgeld, wenn es „den Rahmen des Üblichen nicht übersteigt“
  • Aufwandsentschädigungen, Gefahrenzulagen sowie Schmutz- und Erschwerniszulagen, jeweils“ im Rahmen des Üblichen“
  • Weihnachtsgeld bis zum hälftigen, aufgerundeten Pfändungsfreibetrag (aktuell maximal 795 Euro)
  • „Geburtsbeihilfen sowie Beihilfen aus Anlass der Eingehung einer Ehe oder Begründung einer Lebenspartnerschaft“
  • Erziehungsgelder und Studienbeihilfen
  • Blindenzulagen

Diese Bezüge dürfen, wie laut § 850e Nr. 1 ZPO bei der Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens nicht mitgerechnet werden.

Wie hoch ist der Pfändungsfreibetrag bei einem P-Konto?

Auf dem P-Konto ist ein Pfändungsfreibetrag von 1.560 Euro pro Kalendermonat geschützt.
Auf dem P-Konto ist ein Pfändungsfreibetrag von 1.560 Euro pro Kalendermonat geschützt.

Der gesetzliche Pfändungsschutz gilt zwar auch bei der Kontopfändung. Aber die Bank berücksichtigt den Pfändungsfreibetrag nicht automatisch, sondern sperrt das Konto vollständig, sobald ihr der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Vollstreckungsgerichts zugeht.

Das hat zur Folge, dass der Gläubiger auf das gesamte Bankguthaben zugreifen kann, wenn der Schuldner lediglich ein herkömmliches Girokonto besitzt.

Der Schuldner kann das nur verhindern, indem er sein Girokonto rechtzeitig in ein Pfändungsschutzkonto umwandelt. Dieses P-Konto schützt zunächst einen festen Grundfreibetrag von aktuell 1.590 Euro – auch dann, wenn das Gehalt des Schuldners diesen Betrag übersteigt und/oder, wenn er Unterhalt zahlen muss.

Kontopfändung: Pfändungsfreibetrag erhöhen mithilfe einer Bescheinigung

Unter bestimmten Voraussetzungen können Schuldner, die von einer Kontopfändung betroffen sind, die Pfändungsfreigrenze erhöhen lassen, sodass ihnen mehr Geld verbleibt als nur der Grundbetrag. Dafür müssen sie eine P-Konto-Bescheinigung bei der Bank vorlegen.

Eine Erhöhung vom Pfändungsfreibetrag ist möglich, wenn der Schuldner …

  • einer oder mehreren Personen gesetzlichen Unterhalt leistet, sodass ihm laut Pfändungstabelle ein höherer Freibetrag zusteht
  • Kindergeld oder andere gesetzliche Geldleistungen entgegennimmt, die ausschließlich für seine Kinder bestimmt sind
  • Elterngeld, Mutterschaftsgeld, Wohngeld oder andere laut § 54 Abs. 3 SGB I unpfändbare Sozialleistungen bezieht
  • als Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft, nach den sozialrechtlichen Regelungen Leistungen für Personen annimmt, denen gegenüber er nicht unterhaltspflichtig ist

Benötigen Sie weitere Informationen dazu, wie Sie Ihren Freibetrag erhöhen können, können Sie sich an dieser Stelle ** kostenlos und unverbindlich beraten lassen.

Wie funktioniert die Pfändungstabelle?

Pfändungsfreigrenze: Die Tabelle mit den pfändbaren Beträgen wird jedes Jahr zum 1. Juli aktualisiert.
Pfändungsfreigrenze: Die Tabelle mit den pfändbaren Beträgen wird jedes Jahr zum 1. Juli aktualisiert.

Die unten stehende Pfändungstabelle ist recht einfach aufgebaut. In den ersten beiden Spalten ist das Nettoeinkommen „von … bis … „ angegeben.

Die anderen Spalten enthalten das pfändbare Einkommen – je nach Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen: Spalte 3 ist für die Schuldner relevant, die niemandem Unterhalt gewähren müssen, Spalte 4 für Schuldner, die einer Person Unterhalt zahlen usw.

Zuerst suchen Sie die zu Ihrem Nettoeinkommen passende Zeile. Anschließend rutschen Sie in die für Sie ausschlaggebende Spalte.

Beispiel: Sie verdienen 2.300 Euro netto. Wie hoch ist der Pfändungsfreibetrag, wenn Sie verheiratet sind und keine Kinder haben? Sie rutschen zuerst in die Zeile „2.300 – 2.309,99“ und dort in die Spalte mit der Überschrift „1“, weil Sie einer Person – Ihrem Ehepartner – Unterhalt schulden. Dann sehen Sie, dass 57,59 Euro pfändbar sind. Ihnen verbleiben also 2.242,41 Euro.

Pfändungsfreibetrag: Aktuelle Tabelle

(gilt vom 1.7.2026 bis zum 30.6.2027)

monatlicher NettolohnPfänd­barer Be­trag nach An­zahl der unter­halts­be­rech­tig­ten Per­so­nen
von ... €bis ... €01234ab 5
01589,99000000
1590,001599,991,8200000
1600,001609,998,8200000
1610,001619,9915,8200000
1620,001629,9922,8200000
1630,001639,9929,8200000
1640,001649,9936,8200000
1650,001659,9943,8200000
1660,001669,9950,8200000
1670,001679,9957,8200000
1680,001689,9964,8200000
1690,001699,9971,8200000
1700,001709,9978,8200000
1710,001719,9985,8200000
1720,001729,9992,8200000
1730,001739,9999,8200000
1740,001749,99106,8200000
1750,001759,99113,8200000
1760,001769,99120,8200000
1770,001779,99127,8200000
1780,001789,99134,8200000
1790,001799,99141,8200000
1800,001809,99148,8200000
1810,001819,99155,8200000
1820,001829,99162,8200000
1830,001839,99169,8200000
1840,001849,99176,8200000
1850,001859,99183,8200000
1860,001869,99190,8200000
1870,001879,99197,8200000
1880,001889,99204,8200000
1890,001899,99211,8200000
1900,001909,99218,8200000
1910,001919,99225,8200000
1920,001929,99232,8200000
1930,001939,99239,8200000
1940,001949,99246,8200000
1950,001959,99253,8200000
1960,001969,99260,8200000
1970,001979,99267,8200000
1980,001989,99274,8200000
1990,001999,99281,8200000
2000,002009,99288,8200000
2010,002019,99295,8200000
2020,002029,99302,8200000
2030,002039,99309,8200000
2040,002049,99316,8200000
2050,002059,99323,8200000
2060,002069,99330,8200000
2070,002079,99337,8200000
2080,002089,99344,8200000
2090,002099,99351,8200000
2100,002109,99358,8200000
2110,002119,99365,8200000
2120,002129,99372,8200000
2130,002139,99379,8200000
2140,002149,99386,8200000
2150,002159,99393,8200000
2160,002169,99400,8200000
2170,002179,99407,8200000
2180,002189,99414,8200000
2190,002199,99421,822,590000
2200,002209,99428,827,590000
2210,002219,99435,8212,590000
2220,002229,99442,8217,590000
2230,002239,99449,8222,590000
2240,002249,99456,8227,590000
2250,002259,99463,8232,590000
2260,002269,99470,8237,590000
2270,002279,99477,8242,590000
2280,002289,99484,8247,590000
2290,002299,99491,8252,590000
2300,002309,99498,8257,590000
2310,002319,99505,8262,590000
2320,002329,99512,8267,590000
2330,002339,99519,8272,590000
2340,002349,99526,8277,590000
2350,002359,99533,8282,590000
2360,002369,99540,82 87,590000
2370,002379,99547,82 92,590000
2380,002389,99554,8297,590000
2390,002399,99561,82102,590000
2400,002409,99568,82107,590000
2410,002419,99575,82112,590000
2420,002429,99582,82117,590000
2430,002439,99589,82122,590000
2440,002449,99596,82127,590000
2450,002459,99603,82132,590000
2460,002469,99610,82137,590000
2470,002479,99617,82142,590000
2480,002489,99624,82147,590000
2490,002499,99631,82152,590000
2500,002509,99638,82157,590000
2510,002519,99645,82162,590000
2520,002529,99652,82167,590,94000
2530,002539,99659,82172,594,94000
2540,002549,99666,82177,598,94000
2550,002559,99673,82182,5912,94000
2560,002569,99680,82187,5916,94000
2570,002579,99687,82192,5920,94000
2580,002589,99694,82197,5924,94000
2590,002599,99701,82202,5928,94000
2600,002609,99708,82207,5932,94000
2610,002619,99715,82212,5936,94000
2620,002629,99722,82217,5940,94000
2630,002639,99729,82222,5944,94000
2640,002649,99736,82227,5948,94000
2650,002659,99743,82232,5952,94000
2660,002669,99750,82237,5956,94000
2670,002679,99757,82242,5960,94000
2680,002689,99764,82247,5964,94000
2690,002699,99771,82252,5968,94000
2700,002709,99778,82257,5972,94000
2710,002719,99785,82262,5976,94000
2720,002729,99792,82267,5980,94000
2730,002739,99799,82272,5984,94000
2740,002749,99806,82277,5988,94000
2750,002759,99813,82282,5992,94000
2760,002769,99820,82287,5996,94000
2770,002779,99827,82292,59100,94000
2780,002789,99834,82297,59104,94000
2790,002799,99841,82302,59108,94000
2800,002809,99848,82307,59112,94000
2810,002819,99855,82312,59116,94000
2820,002829,99862,82317,59120,94000
2830,002839,99869,82322,59124,94000
2840,002849,99876,82327,59128,94000
2850,002859,99883,82332,59132,94000
2860,002869,99890,82337,59136,942,8600
2870,002879,99897,82342,59140,945,8600
2880,002889,99904,82347,59144,948,8600
2890,002899,99911,82352,59148,9411,8600
2900,002909,99918,82357,59152,9414,8600
2910,002919,99925,82362,59156,9417,8600
2920,002929,99932,82367,59160,9420,8600
2930,002939,99939,82372,59164,9423,8600
2940,002949,99946,82377,59168,9426,8600
2950,002959,99953,82382,59172,9429,8600
2960,002969,99960,82387,59176,9432,8600
2970,002979,99967,82392,59180,9435,8600
2980,002989,99974,82397,59184,9438,8600
2990,002999,99981,82402,59188,9441,8600
3000,003009,99988,82407,59192,9444,8600
3010,003019,99995,82412,59196,9447,8600
3020,003029,991002,82417,59200,9450,8600
3030,003039,991009,82422,59204,9453,8600
3040,003049,991016,82427,59208,9456,8600
3050,003059,991023,82432,59212,9459,8600
3060,003069,991030,82437,59216,9462,8600
3070,003079,991037,82442,59220,9465,8600
3080,003089,991044,82447,59224,9468,8600
3090,003099,991051,82452,59228,9471,8600
3100,003109,991058,82457,59232,9474,8600
3110,003119,991065,82462,59236,9477,8600
3120,003129,991072,82467,59240,9480,8600
3130,003139,991079,82472,59244,9483,8600
3140,003149,991086,82477,59248,9486,8600
3150,003159,991093,82482,59252,9489,8600
3160,003169,991100,82487,59256,9492,8600
3170,003179,991107,82492,59260,9495,8600
3180,003189,991114,82497,59264,9498,8600
3190,003199,991121,82502,59268,94101,861,340
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4660,004669,992150,821237,59856,94542,86295,34114,39
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4700,004709,992178,821257,59872,94554,86303,34118,39
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4720,004729,992192,821267,59880,94560,86307,34120,39
4730,004739,992199,821272,59884,94563,86309,34121,39
4740,004749,992206,821277,59888,94566,86311,34122,39
4750,004759,992213,821282,59892,94569,86313,34123,39
4760,004769,992220,821287,59896,94572,86315,34124,39
4770,004779,992227,821292,59900,94575,86317,34125,39
4780,004789,992234,821297,59904,94578,86319,34126,39
4790,004799,992241,821302,59908,94581,86321,34127,39
4800,004809,992248,821307,59912,94584,86323,34128,39
4810,004819,992255,821312,59916,94587,86325,34129,39
4820,004829,992262,821317,59920,94590,86327,34130,39
4830,004839,992269,821322,59924,94593,86329,34131,39
4840,004849,99 276,821327,59928,94596,86331,34132,39
4850,004859,992283,821332,59932,94599,86333,34133,39
4860,004866,302290,821337,59936,94602,86335,34134,39
Der Mehrbetrag über 4866,30 € ist voll pfändbar

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich promovierte nach seinem Jura-Studium bei Prof. Dr. Hoffmann-Riem (damaliger Richter am BVerfG). Sein Referendariat absolvierte er am OLG Hamburg. Seit 2007 ist er zugelassener Rechtsanwalt in Deutschland. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Privatinsolvenz und Pfändung.

Bildnachweise

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59 Kommentare zu „Aktueller Pfändungsfreibetrag: Wie hoch ist die Pfändungsfreigrenze?

  1. Giuseppe

    Hallo schönen guten tag , ich möchte wissen wie viel ist meine Freibetrag von privatinsolvenz Steuer klasse 3 1 vertreten mit 1Kind

    Antworten
  2. Tobias J.

    Hallo liebes Team der Schuldnerberatung,

    meine Ehefrau und Ich habe relativ hohe Schulden.
    Wir bezahlen immer alle Rechnungen, aber aufgrund der momentanen Situation in der Welt wird es immer knapper am
    Ende des Monats.
    Wir Leben zusammen in einer Mietswohnung mit unserem fast 4 Jährigen Sohn.
    Wir haben versucht einen Kredit zu bekommen um alle Schulden in einer monatlichen Rate zu zahlen.
    Dies wird jedoch leider abgelehnt weil ich mal einen Negativen Schufa Eintrag hatte der beglichen ist aber dies lief leider über ein Abwicklungskonto und eine Löschung wird seitens der Schufa abgelehnt.
    Jetzt bietet mir eine Plattform im Internet an, eine sogenannte Schuldensanierung mit mir und meiner Frau zu machen.
    Ich zahle dort eine geringere Rate (550€) als all unseren Verpflichtungen den Gläubigern gegenüber und die Plattform trifft mit allen Gläubigern einen außergerichtlichen Vergleich, wobei ich alle Einzugsermächtigungen zurückziehen soll.
    Ich kann dem nicht wirklich glauben schenken.
    Des weiteren und das ist mein Hauptanliegen, mir wurde am Telefon erklärt das meine Frau (Ihr Lohn 1760€) und Ich (Lohn 1909€) nicht gepfändet werden dürfen obwohl wir beide inkl. Kindergeld ein Einkommen in höhe von 3919€ haben.
    Ist das so das wir dann nicht gepfändet werden dürfen weil wir ein Kind haben das bei uns lebt (weil es unser Leibliches Kind ist)
    Ich wäre für eine schnelle Antwort sehr Dankbar, da das Angebot dieses wohl Zeitlich begrenzt ist.

    Mit freundlichen Grüßen

    Tobias J.

    Antworten
  3. Virginia

    Sehr geehrte Damen und Herren ,
    ich bekomme eine rente von etwa 400euro ich habe
    alte schulden bei der berufsgenossenschaft von etwa 1000 euro die haben direkt bei der rentenversicherung
    mir die rente um 10euro gekürzt ist das legal?
    nach dem pfändungsfreigrenzen dürfte doch nichts
    gekürzt werden

    Antworten
    1. Jürgen M.

      Hallo ! Ich habe Schulden beim Finazamt ( 30.000 €)Ich habe eine eidesstatliche Versicherung vor einem Obergerichtsvollzieher abgelegt.habe ein P-Konto.Alle 2 Jahre wiederhole ich den Eid.Wie lange bin ich vor dem Finanzamt sicher?War früher Selbsständig.

      Antworten
  4. Markus

    Schönen guten Abend,
    meine Mutter lebt im Pflegeheim seit August 2019. Ihr Ehemann (mein Stiefvater)ist im Januar 2020 verstorben und hatte über das Gemeinschaftskonto das er mit meiner Mutter führte einen Kredit über 6300 € mit 11,43 % Zins abgeschlossen. Die monatlichen Rückzahlung von 108,60 € bis Ende 2024 belasten meine Mutter enorm. Sie hat eine Gesamtrente (mit Witwenrente) von 1.404 €/mtl. Da das Pflegeheim 4298 € im Monat kostet und die Pflegekasse monatlich nur 1775 € bezahlt,
    steuert das Sozialamt 1026,43 € dazu und meine Mutter monatlich 1496,62 €. Das geht nur weil sie noch Wohngeld in Höhe von 279 € monatlich erhält.
    In der Differenz bleiben so dann meiner Mutter 186,38 €/mtl.
    Meine Frage ist kann die Gläubigerbank mit Gerichtsvollzieher einen Teil der Rente pfänden und wenn, wer zahlt dann den Ausgleich zu den Pflegeheimkosten? Das Sozialamt? Ich bin der leibliche Sohn und vorsorgebevollmächtigt.
    Mit freundlichem Gruß, Markus

    Antworten
  5. Tin

    Hallo ich habe da mal eine frage uzw. Habe ich eine lohnpfändung mit einem Freibetrag da ich ein Unterhaltsberechtigtes Kind habe.
    Ich habe düsen Monat aufgehört nur habe ich meine Abrechnung bekommen wo ich 1841 Euro verdient habe und davon wurden 520 an mich ausgezahlt und der Rest wurde gepfändet ist das so richtig?

    Antworten
  6. Klaus

    Guten Morgen!
    Ich beziehe ALG 1 800,-€ . Meine Krankenkasse hat eine Forderung von nicht bezahlten Beiträgen an die ARGE gestellt und von meinem ALG1 wird jetzt die Hälfte (400,-€) einbehalten und an die Krankenkasse bezahlt. Ist das rechtend – was ist in dem Fall mit dem Pfändungsfreibetrag? Für eine schnelle Antwort wäre ich ihnen dankbar.
    Mit freundlichem Gruß
    Klaus A.

    Antworten
  7. Lisa

    Hallo,
    ich habe eine Frage Als Hartz iv Empfänger habe ich die Scheidung eingereicht und Verfahrenskostenhilfe in Anspruch genommen.
    Ich bekomme 830 Euro netto Rente und soll nun in Raten den Betrag zurück erstatten.
    Gilt für diese Sache auch der Pfändungsfreibetrag bzw Pfändungsfreigrenze?

    Antworten
  8. Peter H.

    Hallo,
    hab mal eine Frage. ein Bekannter von mir hat so viel bzw. so wenig, dass er unter der Pfändungsgrenze liegt. Jetzt hat eine Kontopfändung statt gefunden und jetzt hat er nach Miete Zahlen und die weiteren Kosten bezahlt hat, nichts mehr zum Leben, bzw. zum Essen oder Trinken. Ist das Legal?

    Ciao

    Antworten
    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Peter,

      grundsätzlich müssen die gültigen Pfändungsfreigrenzen beachtet werden. Hat Ihr Bekannter bereits ein P-Konto einrichten lassen? Auf diesem sind mindestens 1.178,59 Euro je Kalendermonat geschützt.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

      Antworten
  9. Nicole

    Hallo …ich lebe in einer Lebensgemeinschaft in der mein Sohn mit mir und meinem Partner lebt . ich habe auch noch eine Tochter die allerdings beim leiblichen Vater lebt . ich müsste unterhalt für meine Tochter zahlen und der leibliche Vater für meinen Sohn. Da sich das gegenseitig aufhebt sorgt jeder für das Kind das bei ihm lebt . wie ermittle ich meine pfändungsfreigrenze ? LG nicole

    Antworten
    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Nicole,
      da wir keine Rechtsberatung anbieten, ermitteln wir auch keine Pfändungsfreigrenzen für Einzelfälle. Eine Schuldnerberatungsstelle kann Ihnen hierbei helfen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

      Antworten

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