Pfändungsfreigrenze für 2022 und 2023: Kostenloser Rechner

Von schuldnerberatung.de, letzte Aktualisierung am: 20. April 2023

Das Wichtigste zur Pfändungsfreigrenze

Wozu dient die Pfändungsfreigrenze?

Um dem Schuldner ein Existenzminimum zu sichern, legt der Gesetzgeber bestimmte Pfändungsfreibeträge fest. Das ist der unpfändbare Geldbetrag, der dem Schuldner z. B. bei einer Lohnpfändung verbleiben muss.

Wie hoch ist die Pfändungsfreigrenze?

Die Höhe dieser Grenze richtet sich nach dem bereinigten Nettoeinkommen des Schuldners sowie dessen bestehenden Unterhaltspflichten. Sie liegt für Alleinstehende ohne Unterhaltspflichten aktuell bei mindestens 1.339,99 Euro (Stand: 1.7.2022).

Wie ermittle ich den konkreten mir zustehenden Pfändungsfreibetrag?

Schuldner können die für sie geltende Pfändungsfreigrenze anhand der Pfändungstabelle ermitteln, die sie z. B. von der Schuldnerberatung ausgehändigt bekommen.

Weitere Ratgeber zur Pfändungsfreigrenze

Wie viel darf gepfändet werden? Rechnen Sie es hier aus!

Wie und wo ist die Pfändungsschutzgrenze geregelt?

Wie hoch ist die Pfändungsgrenze? Der Pfändungsfreibetrag ist in § 850c Absatz 1 Satz 1 ZPO geregelt.
Wie hoch ist die Pfändungsgrenze? Der Pfändungsfreibetrag ist in § 850c Absatz 1 Satz 1 ZPO geregelt.

Wenn Gläubiger die Zwangsvollstreckung betreiben und eine Gehaltspfändung beantragen, muss trotzdem sichergestellt werden, dass dem betroffenen Schuldner ein Existenzminimum verbleibt und er seinen Unterhaltspflichten nachkommen kann.

Außerdem soll nicht die Allgemeinheit für dessen Schulden einstehen, indem die verschuldete Person aufgrund der Pfändung auf Sozialleistungen angewiesen ist.

Aus diesen Gründen sieht § 850c Absatz 1 Satz 1 der Zivilprozessordnung (ZPO) einen Pfändungsfreibetrag (auch Pfändungsfreigrenze genannt) vor. In Höhe dieser Beträge ist das Arbeitseinkommen des Schuldners unpfändbar.

Die jeweils aktuelle Pfändungsfreigrenze können Schuldner in der Pfändungstabelle nachsehen, einer Anlage zu § 850c ZPO. Sie legt die jeweils geltende Pfändungsfreigrenze für das monatliche Arbeitseinkommen fest. Diese Tabelle wird amtlich festgelegt und jährlich angepasst.

Die dort festgeschriebenen Beträge stehen dem Schuldner zur freien Verfügung, um seine laufenden Lebenshaltungskosten für Essen, Miete, Strom usw. abzudecken.

Gläubiger dürfen nur das Einkommen pfänden, das oberhalb dieser Grenze liegt. Haben Sie Fragen zu Ihrem persönlichen Pfändungsfreibetrag, können Sie sich auf www.schuldenanalyse-kostenlos.de ** kostenlos und unverbindlich dazu beraten lassen.

Pfändungsfreibetrag berechnen – Wie hoch ist der jeweilige Pfändungsfreibetrag?

Und wie hoch ist die Pfändungsgrenze im Einzelfall? Die Pfändungsschutzgrenze bzw. der Betrag des unpfändbaren Einkommens hängt von folgenden Faktoren ab:

  • Zunächst ist die Höhe des bereinigten Nettoeinkommens des Schuldners ausschlaggebend.
  • Auch die Frage, gegenüber wie vielen Personen der Schuldner gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet ist, beeinflusst die Pfändungsfreigrenze. Wenn Sie verheiratet sind und Kinder haben, gilt für Sie ein anderer Betrag als für Alleinstehende.

Die Pfändungsfreigrenze gilt auch bei Privatinsolvenz. Auch insolventen Personen soll ein gewisser Betrag zur Sicherung ihrer Existenz verbleiben, damit er weiterhin ihren Unterhaltspflichten nachkommen können.

Wie hoch ist die Pfändungsfreigrenze für Rentner? Und wie hoch ist die Pfändungsfreigrenze für ein Ehepaar? Welcher Pfändungsfreibetrag steht mir mit Kind zu? Um all diese Fragen beantworten zu können, müssen Sie zuerst das zugrunde liegende Nettoeinkommen ermitteln und anschließend die Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen.

Hier einige Beispiele aus der aktuellen Pfändungstabelle (Stand: 1.7.2022):

  • Für eine alleinstehende Person ohne Unterhaltspflichten beträgt der Pfändungsfreibetrag  bis 1.339,99 Euro.
  • Ein Schuldner, der einer anderen Person gegenüber zu Unterhalt verpflichtet ist (z. B. eine alleinstehende Mutter mit Kind), darf bis zu 1.839,99 Euro Netto-Einkommen behalten.
  • Muss der Schuldner zwei Personen Unterhalt leisten, liegt die Grenze bei 2.109,99 Euro.

Können Betroffene die Pfändungsfreigrenze erhöhen?

Nimmt der Schuldner Kindergeld an, kann der Pfändungsfreibetrag erhöht werden.
Nimmt der Schuldner Kindergeld an, kann der Pfändungsfreibetrag erhöht werden.

Schuldner, die z. B. von einer Kontopfändung betroffen sind, können den Pfändungsbeitrag erhöhen, sodass ihnen mehr Geld verbleibt als nur der Grundbetrag.

Eine Erhöhung der Pfändungsgrenze ist in folgenden Fällen möglich:

  • Die Pfändungsfreigrenze steigt automatisch, wenn Unterhalt gezahlt werden muss.
  • Auch wenn der Schuldner Kindergeld annimmt, kann der Freibetrag erhöht werden.
  • Dies gilt auch bei einer Bedarfsgemeinschaft, wenn der Schuldner nach den sozialrechtlichen Regelungen Leistungen für Personen annimmt, denen gegenüber er nicht unterhaltspflichtig ist oder
  • wenn der Schuldner z. B. für die Kosten einer Klassenfahrt einmalige Sozialleistungen erhält.

Benötigen Sie weitere Informationen dazu, wie Sie Ihren Freibetrag erhöhen können, haben Sie die Möglichkeit, sich an dieser Stelle ** kostenlos und unverbindlich beraten zu lassen.

Aktuelle Pfändungstabelle (gültig: 1.7.22 – 30.6.23)

monatl. NettolohnPfänd­barer Be­trag nach An­zahl der unter­halts­be­rech­tig­ten Per­so­nen
von ... €bis ... €012345
01339,99000000
1340,001349,996,8900000
1350,001359,9913,8900000
1360,001369,9920,8900000
1370,00379,9927,8900000
1380,001389,9934,8900000
1390,001399,9941,8900000
1400,001409,9948,8900000
1410,001419,9955,8900000
1420,001429,9962,8900000
1430,001439,9969,8900000
1440,001449,9976,8900000
1450,001459,9983,8900000
1460,001469,9990,8900000
1470,001479,9997,8900000
1480,001489,99104,8900000
1490,001499,99111,8900000
1500,001509,99118,8900000
1510,001519,99125,8900000
1520,001529,99132,8900000
1530,001539,99139,8900000
1540,001549,99146,8900000
1550,001559,99153,8900000
1560,001569,99160,8900000
1570,001579,99167,8900000
1580,001589,99174,8900000
1590,001599,99181,8900000
1600,001609,99188,8900000
1610,001619,99195,8900000
1620,001629,99202,8900000
1630,001639,99209,8900000
1640,001649,99216,8900000
1650,001659,99223,8900000
1660,00 1669,99230,8900000
1670,00 1679,99237,8900000
1680,001689,99244,8900000
1690,001699,99251,8900000
1700,001709,99258,8900000
1710,001719,99265,8900000
1720,001729,99272,8900000
1730,001739,99279,8900000
1740,001749,99286,8900000
1750,001759,99293,8900000
1760,001769,99300,8900000
1770,001779,99307,8900000
1780,001789,99314,8900000
1790,001799,99321,8900000
1800,001809,99328,8900000
1810,001819,99335,8900000
1820,001829,99342,8900000
1830,001839,99349,8900000
1840,001849,99356,894,610000
1850,001859,99363,899,610000
1860,001869,99370,8914,610000
1870,001879,99377,8919,610000
1880,001889,99384,8924,610000
1890,001899,99391,8929,610000
1900,001909,99398,8934,610000
1910,001919,99405,8939,610000
1920,001929,99412,8944,610000
1930,001939,99419,8949,610000
1940,001949,99426,8954,610000
1950,001959,99433,8959,610000
1960,001969,99440,8964,610000
1970,001979,99447,8969,610000
1980,001989,99454,8974,610000
1990,001999,99461,8979,610000
2000,002009,99468,8984,610000
2010,002019,99475,8989,610000
2020,002029,99482,8994,610000
2030,002039,99489,8999,610000
2040,002049,99496,89104,610000
2050,002059,99503,89109,610000
2060,002069,99510,89114,610000
2070,002079,99517,89119,610000
2080,002089,99524,89124,610000
2090,002099,99531,89129,610000
2100,002109,99538,89134,610000
2110,002119,99545,89139,610,13000
2120,002129,99552,89144,614,13000
2130,002139,99559,89149,618,13000
2140,002149,99566,89154,6112,13000
2150,002159,99573,89159,6116,13000
2160,002169,99580,89164,6120,13000
2170,002179,99587,89169,6124,13000
2180,002189,99594,89174,6128,13000
2190,002199,99601,89179,6132,13000
2200,002209,99608,89184,6136,13000
2210,002219,99615,89189,6140,13000
2220,002229,99622,89194,6144,13000
2230,002239,99629,89199,6148,13000
2240,002249,99636,89204,6152,13000
2250,002259,99643,89209,6156,13000
2260,002269,99650,89214,6160,13000
2270,002279,99657,89219,6164,13000
2280,002289,99664,89224,6168,13000
2290,002299,99671,89229,6172,13000
2300,002309,99678,89234,6176,13000
2310,002319,99685,89239,6180,13000
2320,002329,99692,89244,6184,13000
2330,002339,99699,89249,6188,13000
2340,002349,99706,89254,6192,13000
2350,002359,99713,89259,6196,13000
2360,002369,99720,89264,61100,13000
2370,002379,99727,89269,61104,13000
2380,002389,99734,89274,61108,13000
2390,002399,99741,89279,61112,130,4300
2400,002409,99748,89284,61116,133,4300
2410,002419,99755,89289,61120,136,4300
2420,002429,99762,89294,61124,139,4300
2430,002439,99769,89299,61128,1312,4300
2440,002449,99776,89304,61132,1315,4300
2450,002459,99783,89309,61136,1318,4300
2460,002469,99790,89314,61140,1321,4300
2470,002479,99797,89319,61144,1324,4300
2480,002489,99804,89324,61148,1327,4300
2490,002499,99811,89329,61152,1330,4300
2500,002509,99818,89334,61156,1333,4300
2510,002519,99825,89339,61160,1336,4300
2520,002529,99832,89344,61164,1339,4300
2530,002539,99839,89349,61168,1342,4300
2540,002549,99846,89354,61172,1345,4300
2550,002559,99853,89359,61176,1348,4300
2560,002569,99860,89364,61180,1351,4300
2570,002579,99867,89369,61184,1354,4300
2580,002589,99874,89374,61188,1357,4300
2590,002599,99881,89379,61192,1360,4300
2600,002600,99888,89384,61196,1363,4300
2610,002619,99895,89389,61200,1366,4300
2620,002629,99902,89394,61204,1369,4300
2630,002639,99909,89399,61208,1372,4300
2640,002649,99916,89404,61212,1375,4300
2650,002659,99923,89409,61216,1378,4300
2660,002669,99930,89414,61220,1381,4300
2670,002679,99937,89419,61224,1384,430,500
2680,002689,99944,89424,61228,1387,432,500
2690,002699,99951,89429,61232,1390,434,500
2700,002709,99958,89434,61236,1393,436,500
2710,002719,99965,89439,61240,1396,438,500
2720,002729,99972,89444,61244,1399,4310,500
2730,002739,99979,89449,61248,13102,4312,500
2740,002749,99986,89454,61252,13105,4314,500
2750,002759,99993,89459,61256,13108,4316,500
2760,002769,991000,89464,61260,13111,4318,500
2770,002779,991007,89469,61264,13114,4320,500
2780,00278,991014,89474,61268,13117,4322,500
2790,002799,991021,89479,61272,13120,4324,500
2800,002809,991028,89484,61276,13123,4326,500
2810,002819,991035,89489,61280,13126,4328,500
2820,002829,991042,89494,61284,13129,4330,500
2830,002839,991049,89499,61288,13132,4332,500
2840,002849,991056,89504,61292,13135,4334,500
2850,002859,991063,89509,61296,13138,4336,500
2860,002869,991070,89514,61300,13141,4338,500
2870,002879,991077,89519,61304,13144,4340,500
2880,002889,991084,89524,61308,13147,4342,500
2890,002899,991091,89529,61312,13150,4344,500
2900,002909,991098,89534,61316,13153,4346,500
2910,002919,991105,89539,61320,13156,4348,500
2920,002929,991112,89544,61324,13159,4350,500
2930,002939,991119,89549,61328,13162,4352,500
2940,002949,991126,89554,61332,13165,4354,500
2950,002959,991133,89559,61336,13168,4356,500,36
2960,002969,991140,89564,61340,13171,4358,501,36
2970,002979,991147,89569,61344,13174,4360,502,36
2980,002989,991154,89574,61348,13177,4362,503,36
2990,002999,991161,89579,61352,13180,4364,504,36
3000,003009,991168,89584,61356,13183,4366,505,36
3010,003019,991175,89589,61360,13186,4368,506,36
3020,003029,991182,89594,61364,13189,4370,507,36
3030,003039,991189,89599,61368,13192,4372,508,36
3040,003049,991196,89604,61372,13195,4374,509,36
3050,003059,991203,89609,61376,13198,4376,5010,36
3060,003069,991210,89614,61380,13201,4378,5011,36
3070,003079,991217,89619,61384,13204,4380,5012,36
3080,003089,991224,89624,61388,13207,4382,5013,36
3090,003099,991231,89629,61392,13210,4384,5014,36
3100,003109,991238,89634,61396,13213,4386,5015,36
3110,003119,991245,89639,61400,13216,4388,5016,36
3120,003129,991252,89644,61404,13219,4390,5017,36
3130,003139,991259,89649,61408,13222,4392,5018,36
3140,003149,991266,89654,61412,13225,4394,5019,36
3150,003159,991273,89659,61416,13228,4396,5020,36
3160,003169,991280,89664,61420,13231,4398,5021,36
3170,003179,991287,89669,61424,13234,43100,5022,36
3180,003189,991294,89674,61428,13237,43102,5023,36
3190,003199,991301,89679,61432,13240,43104,5024,36
3200,003209,991308,89684,61436,13243,43106,5025,36
3210,003219,991315,89689,61440,13246,43108,5026,36
3220,003229,991322,89694,61444,13249,43110,5027,36
3230,003239,991329,89699,61448,13252,43112,5028,36
3240,003249,991336,89704,61452,13255,43114,5029,36
3250,003259,991343,89709,61456,13258,43116,5030,36
3260,003269,991350,89714,61460,13261,43118,5031,36
3270,003279,991357,89719,61464,13264,43120,5032,36
3280,003289,991364,89724,61468,13267,43122,5033,36
3290,003299,991371,89729,61472,13270,43124,5034,36
3300,003309,991378,89734,61476,13273,43126,5035,36
3310,003319,991385,89739,61480,13276,43128,5036,36
3320,003329,991392,89744,61484,13279,43130,5037,36
3330,003339,991399,89749,61488,13282,43132,5038,36
3340,003349,991406,89754,61492,13285,43134,5039,36
3350,003359,991413,89759,61496,13288,43136,5040,36
3360,003369,991420,89764,61500,13291,43138,5041,36
3370,003379,991427,89769,61504,13294,43140,5042,36
3380,003389,991434,89774,61508,13297,43142,5043,36
3390,003399,991441,89779,61512,13300,43144,5044,36
3400,003409,991448,89784,61516,13303,43146,5045,36
3410,003419,991455,89789,61520,13306,43148,5046,36
3420,003429,991462,89794,61524,13309,43150,5047,36
3430,003439,991469,89799,61528,13312,43152,5048,36
3440,003449,991476,89804,61532,13315,43154,5049,36
3450,003459,991483,89809,61536,13318,43156,5050,36
3460,003469,991490,89814,61540,13321,43158,5051,36
3470,003479,991497,89819,61544,13324,43160,5052,36
3480,003489,991504,89824,61548,13327,43162,5053,36
3490,003499,991511,89829,61552,13330,43164,5054,36
3500,003509,991518,89834,61556,13333,43166,5055,36
3510,003519,991525,89839,61560,13336,43168,5056,36
3520,003529,991532,89844,61564,13339,43170,5057,36
3530,003539,991539,89849,61568,13342,43172,5058,36
3540,003549,991546,89854,61572,13345,43174,5059,36
3550,003559,991553,89859,61576,13348,43176,5060,36
3560,003569,991560,89864,61580,13351,43178,5061,36
3570,003579,991567,89869,61584,13354,43180,5062,36
3580,003589,991574,89874,61588,13357,43182,5063,36
3590,003599,991581,89879,61592,13360,43184,5064,36
3600,003609,991588,89884,61596,13363,43186,5065,36
3610,003619,991595,89889,61600,13366,43188,5066,36
3620,003629,991602,89894,61604,13369,43190,5067,36
3630,003639,991609,89899,61608,13372,43192,5068,36
3640,003649,991616,89904,61612,13375,43194,5069,36
3650,003659,991623,89909,61616,13378,43196,5070,36
3660,003669,991630,89914,61620,13381,43198,5071,36
3670,003679,991637,89919,61624,13384,43200,5072,36
3680,003689,991644,89924,61628,13387,43202,5073,36
3690,003699,991651,89929,61632,13390,43204,5074,36
3700,003709,991658,89934,61636,13393,43206,5075,36
3710,003719,991665,89939,61640,13396,43208,5076,36
3720,003729,991672,89944,61644,13399,43210,5077,36
3730,003739,991679,89949,61648,13402,43212,5078,36
3740,003749,991686,89954,61652,13405,43214,5079,36
3750,003759,991693,89959,61656,13408,43216,5080,36
3760,003769,991700,89964,61660,13411,43218,5081,36
3770,003779,991707,89969,61664,13414,43220,5082,36
3780,003789,991714,89974,61668,13417,43222,5083,36
3790,003799,991721,89979,61672,13420,43224,5084,36
3800,003809,991728,89984,61676,13423,43226,5085,36
3810,003819,991735,89989,61680,13426,43228,5086,36
3820,003829,991742,89994,61684,13429,43230,5087,36
3830,003839,991749,89999,61688,13432,43232,5088,36
3840,003849,991756,891004,61692,13435,43234,5089,36
3850,003859,991763,891009,61696,13438,43236,5090,36
3860,003869,99 770,891014,61700,13441,43238,5091,36
3870,003879,991777,891019,61704,13444,43240,5092,36
3880,003889,991784,891024,61708,13447,43242,5093,36
3890,003899,991791,891029,61712,13450,43244,5094,36
3900,003909,991798,891034,61716,13453,43246,5095,36
3910,003919,991805,891039,61720,13456,43248,5096,36
3920,003929,991812,891044,61724,13459,43250,5097,36
3930,003939,991819,891049,61728,13462,43252,5098,36
3940,003949,991826,891054,61732,13465,43254,5099,36
3950,003959,991833,891059,61736,13468,43256,50100,36
3960,003969,991840,891064,61740,13471,43258,50101,36
3970,003979,991847,891069,61744,13474,43260,50102,36
3980,003989,991854,891074,61748,13477,43262,50103,36
3990,003999,991861,891079,61752,13480,43264,50104,36
4000,004009,991868,891084,61756,13483,43266,50105,36
4010,004019,991875,891089,61760,13486,43268,50106,36
4020,004029,991882,891094,61764,13489,43270,50107,36
4030,004039,991889,891099,61768,13492,43272,50108,36
4040,004049,991896,891104,61772,13495,43274,50109,36
4050,004059,991903,891109,61776,13498,43276,50110,36
4060,004069,99 910,891114,61780,13501,43278,50111,36
4070,004077,721917,891119,61784,13504,43280,50112,36
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Pfändungsfreigrenze für 2022 und 2023: Kostenloser Rechner
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56 Gedanken zu „Pfändungsfreigrenze für 2022 und 2023: Kostenloser Rechner

  1. Friedrich K.

    Lieber Schuldenberater,
    ich bin Rentner und beziehe Rente von der Deutsche Rentenversicherung und eine weitere Rente von der BVV Berlin und derzeit im Verbraucherinsolvenzverfahren.
    Ihre Werbeseite habe ich gelesen und darf bemerken, daß Sie ständig vom „Nettoeinkommen“ bei einem Rentner reden und nach der Pfändungstabelle und unter Anwendung des Nettoeinkommens das pfändungsfreie Einkommen für den Rentner ermittelt wird. Sehr lustig!! Ich bitte Sie einmal mir zu definieren, wie Sie bei der Rente der DRV zu einem monatlichen Nettoeinkommen finden wollen, wo doch keinerlei Steuerabzug erfolgt, diesen erfahren Sie frühestens nach der Steuererklärung und der Festsetzung der Steuervorauszahlung. Zwischenzeitlich bedeutet das, daß Sie Monat für Monat zuviel an den Inso-Verwalter zahlen, oder?
    Herzlichen Dank für eine Antwort. Friedrich K.

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Friedrich,

      auf unserer Informationsseite weisen wir darauf hin, dass sich die Pfändungsfreigrenze nach dem bereinigten Nettoeinkommen einer Person sowie nach seinen Unterhaltspflichten richtet. Auch bei Rentnern ist dies so, da die Rente als Einkommen betrachtet wird. Bei weiteren Fragen kann Ihnen ein Anwalt für Insolvenzrecht bzw. ein Mitarbeiter einer Schuldnerberatungsstelle weiterhelfen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  2. Helmut S.

    Ich führe einen Rechtsstreit mit der BfA wegen „unrechtmäßig“ erhaltener Zuzahlungen zur KV. Die Meldung der KK über den Wechsel meines Versicherungsverhältnisses von „privat“ auf „gesetzlich“ ist dort angeblich nie angekommen und erst 13 Jahre später „durch Abgleich“ aufgefallen.
    Ich bin 80 Jahre alt, meine Frau 75. Man fordert nun rückwirkend ca 16.000 Euro von uns. Ich beziehe eine berichtigte Rente von 1.170 Euro, meiner Frau eine solche von 203 Euro. Unser monatliches Gesamteinkommen beträgt also 1.371 Euro.
    Wie hoch beläuft sich die pfändbare Obergrenze in unserem Fall? Für jeden von uns? Für uns beide?
    2 weitere Fragen:
    1. Inwieweit wird meine Frau, werden meine Kinder für meine „Schulden“ aufkommen müssen?
    2. Inwieweit ist überhaupt meine Frau für „meine“ Schulden mit haftbar?

    Für eine Antwort bin ich Ihnen dankbar.

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Helmut,

      Ihre Frau ist nur dann für Ihre Schulden haftbar, wenn sie sich explizit dazu verpflichtet hat (sie also Verträge unterschrieben hat oder Ähnliches). Die Pfändungsfreigrenze bemisst sich anhand Ihres Einkommens und Ihrer Unterhaltsverpflichtungen, die wahrscheinlich gegenüber Ihrer Frau bestehen. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer Schuldnerberatungsstelle.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  3. Markus G.

    Liebes Team, ich habe eine Frage zu einer Pfändung meiner Abfindung +2 Gehälter von meinem Ex-Arbeitgeber durch eine Unterhaltsforderung.
    Ich habe durch Vergleich 2 Gehälter und eine Pauschalabfindung vom ehemaligen AG zugesprochen bekommen.
    Durch Untethaltsforderung soll der gesamte Betrag gepfändet werden.
    Stehen mir trotzdem Pfändungsfreigrenzen zu, auf
    a) beide Gehälter
    b) Abfindung
    ??
    Wie hoch sind diese dann?

    Vielen Dank,
    Markus

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Markus,

      auf den gesamten Betrag sollten die Freibeträge gemäß der Pfandungstabelle anzuwenden sein. Ein Anwalt kann Ihren Fall prüfen und genaue Angaben machen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  4. Anja

    Guten Abend zusammen,

    Ich befinde mich in PI. Jetzt habe ich einen gut bezahlen Job gefunden. Mein Lohnstreifen kommt aber erst Ende des Monats. Ich bekomme ca. 1820€ netto raus. Für meine beiden Kinder bekomme ich ca. 610€ Unterhalt und 388€ Kindergeld. Nun meine Frage, was pfändet mir die Bank? Da ich definitiv über meine Freigrenze komme. Vom Lohn werden mir paar Euro gepfändet, das weiß ich aber was bleibt mir nun über?

    VG Anja

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Anja,

      wie Sie dem oben stehenden Text entnehmen können, ist Ihr bereinigtes Nettoeinkommen entscheidend. Die Freigrenze steigt, wenn Sie Kindergeld bekommen und Sie anderen Personen zu Unterhalt verpflichtet sind. Der Pfändungstabelle ist zu entnehmen, wie viel Geld Sie behalten dürfen. Nähere Informationen erhalten Sie unter anderem auf https://www.schuldnerberatung.de/privatinsolvenz-freibetrag/. Eine Schuldnerberatungsstelle kann berechnen, wie hoch der Betrag bei Ihnen ausfallen wird.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  5. Anja

    Hallo , ich habe ein netto Gehalt von 1235 und bekomme Kindergeld 194 Euro da meine Töchter noch in der Ausbildung ist und aber kein eigenes Einkommen hat . Wie ist meine Grenze? MfG Anja

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Anja,

      das Kindergeld wird zu Ihrem Einkommen hinzugerechnet. Den Freibetrag können Sie der Pfändungstabelle entnehmen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  6. Doris

    Lieber Schuldnerberater,
    mir brennt eine Frage auf der Seele
    Mein Mann hat Schulden bei der Berufsgenossenschaft aus den 90 Jahren. Jetzt pfändet diese aus seiner Rente.
    Hierzu wurde auch mein Einkommen. Ich bin selbständig lt. Steuerbescheid ca 1400.netto im Monat hinzugezogen. Mein Mann hat
    eine Rente von 700 €. warum müssen wir nachweisen,das wir bei Kürzung der Rente um 50 % ALG 2 beziehen würden.
    Die sogenannten Pfändungsfreigrenzen werden hier vollkommen außer acht gelassen. Und warum muß ich für Schulden,die in der ehemaligen
    Firma meines Mannes entstanden sind aufkommen.Ich hatte damit nichts zu tun.
    Für eine Antwort und einen Hinweis wie wir diese Pfändung wieder abwenden können wäre ich sehr dankbar.

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Doris,

      in der Regel müssen Sie nur dann für die Schulden Ihres Ehegatten einstehen, wenn Sie sich hierzu explizit verpflichtet haben (durch Vertragsunterzeichnungen etc.). Ihr Einkommen sollte nur bezüglich der Unterhaltspflicht von Bedeutung sein. Ein Anwalt kann Sie detailliert beraten und Tipps zum weiteren Vorgehen geben.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Daniel,

      Sie können auch noch rückwirkend ein P-Konto einrichten lassen (bis zu vier Wochen nach Beginn der Pfändung). Ein Anwalt oder eine Schuldnerberatungsstelle kann Sie unterstützen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  7. Gilla

    Liebe Schuldnerberater,
    ich erhalte eine Rente in Höhe von 1.150,00 € brutto. Da ich während der letzten 25 Jahre vor Renteneintritt nicht durchgehend gesetzlich krankenversichert war, muss ich die Krankenversicherung selbst tragen, d,h. ich bekomme einen Zuschuss von der DRV , der in den 1.150.00 Euro enthalten ist. An die KV habe ich derzeit rd 202 Euro zu entrichten. Die Pfändungsfreigrenze liegt derzeit bei etwa 11.34 Euro. Kann ich die KV von den 1150 Euro abziehen? dann wäre ich bbei verbleibenden 948,00 Euro ja deutlich unter der Freigrenze. Pzw ist der Zuschussbetrag den die DRV für die KV zur Rente zahlt von der Rente abzuziehen? Mein Ehemann ist ebenfalls Rentner, er bezieht eine Rente in Höhe 621,00 € netto, wir haben vor langen Zeit Gütertrennung vereinbart. Kann man etwas bei mir pfänden?
    Gilla

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Gilla,

      in der Regel haften Sie nicht für die Schulden Ihres Ehegatten. Eine Schuldnerberatungsstelle oder ein Anwalt kann Ihre Unterlagen prüfen und beurteilen, ob der Zuschussbeitrag abgezogen werden kann.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  8. Will B.

    Der Staat hilft insbesondere den Kleinrentnern noch ämer zu werden und bedient sich dabei rechtwidriger Prozesse in der Hoffnung, dass die „dummen“ Rentner viele Gesetze und Verordnungen nicht kennen. In meinem Fall: Altersrente um die Euro 700, also unter oder geringfügig über dem Steuerfreibetrag, der jedoch aufgrund widersprüchlicher Verordnungen und Gesetze in meinem Fall nicht angewendet werden kann. Somit musste ich von meiner geringen Rente Steuern abführen und das über viele Jahre, was ich in der Annahme eines entsprechenden Steuerfreibetrages nicht gemacht habe. Nach vielen Jahren nun erhalte ich Post vom berüchtigten Finanzamt N. mit der Aufforderung einer Steuernachzahlung von mehren tausend Euro. Wie soll ich einen solchen Betrag aufbringen bei einer monatlichen Altersrente von ca. Euro 700,–? Diese Frage ignorierte das Finanzamt und pfändete meine Rente um monatlich etwa Euro 100,–, und das über mehrere Jahre. Das Finanzamt N. ignoriert dabei völlig, dass eine Rente erst ab einem Mindestbetrag von Euro 1.420,– pfändbar ist. Somit handelt das Finanzamt N. wissentlich gegen bestehende Gesetze und pfändet nach wie vor meine Altersrente mit monatlich Euro 100,–. Das ist kriminell, was das Finanzamt jedoch nicht stört. Inzwischen bin ich 80 Jahre alt und beabsichtige, mit meinem Fall an die Öffentlichkeit zu treten und das Finanzamt von meinem ausländischen Wohnsitz aus in Deutschland zu verklagen. Was ich damit sagen will: der Staat und im speziellen das Finanzamt N. scheuen sich nicht, mit kriminellen und somit gesetzeswidrigen Argumenten Kleinrentner zu betrügen. Vielleicht findet sich in Deutschland ein Rechtsanwalt, der mir bei meinen Bemühungen zur Seite stehen kann.

  9. Hanke

    Kumulierung von Pfändungsfreibeträgen über die Monatsgrenzen

    Wird der Prändungsfreibetrag im Monat nicht voll in Anspruch genommen, steht er auch im Folge rmonat zur Verfügung.
    .
    Verliert er den Pfändungaschutz? Gibt es da eine Norm?

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo,

      beziehen Sie sich in Ihrer Frage auf das P-Konto? Dort gilt Folgendes: Ein nicht ausgeschöpfter Freibetrag kann einmalig in den nächsten Monat übertragen werden.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  10. Erich S.

    Bin Rentner verwitwet werde 83 Jahre, bekomme 835,56 € muss 325,00 €’Miete zahlen, besitze ein altes Auto sonst kein €Euro Rücklage oder Vermögen , wo liegt bei mir die Pfändungsgrenze ? Kann man mir das Auto pfänden ? Danke für Ihre Auskunft .

  11. Jan

    Ich bin Kleingewerbetreibender (ledig, keine Kinder) und beziehe Alg2. Nun werde ich wohl eine Arbeitsstelle annehmen und das Kleingewerbe nebenbei betreiben. Damit liege ich erheblich über dem Pfändungsfreibetrag. Pfändungen sind zu erwarten. Wie sind die Voraussetzungen, den Pfändungsfreibetrag erhöhen zu lassen? Ich möchte für das Gewerbe noch ein paar Anschaffungen machen, die aber zu einer Erhöhung des Pfändungsfreibetrages führen sollen. Was muß ich unternehmen?

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Jan,

      die Erhöhung des Freibetrages ist nur in gewissen Fällen möglich. Sie müssen dafür entsprechende Nachweise vorlegen. Ein Anwalt kann prüfen, ob dies in Ihrem Fall möglich ist.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  12. Patrick K.

    Hallo Liebes Team.
    Ich habe ein kleines Problem und es bedarf einer Lösung.
    Ich bekomme 1006€ Krankengeld, davon zahle ich bereits unterhält das ich auch den selbsterhalt von 880€ komme. Aus gesundheitlichen Gründen wie oben bereits zu entnehmen ist, konnte ich meinen Job nicht weiter ausüben. Das jobcenter hatte dann versucht das Geld der Krankenkasse zu sperren damit die es zum Amt überweisen und die mir „nur“ meinen Regelsatz zukommen zu lassen. Ich habe die dann höflichst darauf hingewiesen das es nicht deren Entscheidung sei und ich dafür nichts unterschrieben habe. Nun nach 2 Wochen klagen die das Letzte Geld ein weil ich zu viel Leisung erhalten habe womit ich keine Probleme habe, nun zu meinem Anliegen. Aus welchem Grund sind die vom Jobcenter berechtigt mir von dem Geld weitere 126€ zu stehlen, und dafür mein Konto einzufrieren ? Bekomme ich nicht mittlerweile bereits zu wenig Geld wenn die das so handhaben ? Was sollte ich am besten in meinem Fall machen ? MfG Patrick

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Patrick,

      ohne genauere Informationen können wir nur schwer klären, inwiefern das Jobcenter hier involviert ist. Ein Anwalt kann die Unterlagen prüfen und Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  13. Alexandra

    Hallo,

    wer muss meiner Bank mitteilen, dass ich den Pfändungsfreibetrag erhalte?

    Ich dachte immer das muss IV machen!?

    Mir bleibt nur die Grundsicherung von 1.133,48 € im Monat, obwohl ich ein
    höheres Nettoeinkommen habe!

    Wie kann ich das ändern lassen?

    Für Ihre Hilfe vielen Dank im Voraus.

    Mit freundlichen Grüßen

    Alexandra

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Alexandra,

      erhält die Bank keine entsprechende Nachricht, geht sie von den üblichen Freigrenzen für das P-Konto aus. Nähere Informationen erhalten Sie beim Insolvenzverwalter.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  14. andreas s.

    Hallo ich bib EU Rentner und habe 6000,- € Schulden.Ein Inkasso wurde beauftragt das Geld einzutreiben. Sie wollten das icheine Tatenzahlung mache. Ich erhalte eine Grundsicherung von monatl . 420 € , abzüglich meiner Fixkosten bleiben mir noch 330 € . Muss icheine Ratenzahlung eingehen , was tun ?

    Andreas S.

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Andreas,

      Sie müssen einer Ratenzahlung nicht zustimmen. Dann hat das Inkassounternehmen allerdings meist die Option, Vollstreckungsmaßnahmen zu ergreifen, insofern ein Titel vorliegt. Eine Schuldnerberatungsstelle kann Sie dabei unterstützen, Ihre Finanzen wieder in den Griff zu bekommen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  15. Andrea

    Hallo,
    Ich habe 1300€ netto. Plus 300€ Kostgeld von meinem Erwachsenen Sohn der noch mit im HAushalt lebt.
    Muss ich das angeben? Und wird es dann mit angerechnet? Bzw. wird sein Gehalt, was ich nachweisen musste mit zur Gesamtsumme des Haushalts gerechnet? Also Miete und co?
    Die Schulden sind ja schließlich meine, nicht die meines Sohnes.
    Zahle regelmäßig 50€ ab. Nun wollen sie mich auf 200€ hoch setzen.
    Vielen Dank für eine Antwort.
    LG Andrea

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Andrea,

      inwiefern Kostgeld pfändbar ist und als Einkommen gewertet werden kann, entzieht sich unserer Kenntnis. Eine Schuldnerberatungsstelle oder ein Anwalt kann Sie beraten.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  16. Horst-Georg L.

    Guten Tag,

    die Pfändungsfreigrenze bei einem P Konto liegt doch bei 1.133,00 € mtl.
    Nun liegt bei mir folgender Sachverhalt vor : Mein Einkommen, abzüglich einer Gehaltspfändung, liegt bei 1.245 €. Nun kann ich, obwohl das Gehalt schon gepfändet ist, trotzdem nur über 1.133,00 € pro Monat verfügen, die Differenz von 112,00 € wird dann von der Bank an einen anderen den Gläubiger überwiesen.
    Somit liegt meiner meinung nach eine Doppelpfändung vor. Wie kann ich die Pfändungsgrenze bei dem P Konto erhöhen lassen damit keine Doppelpfändung
    vorgenommen werden kann.

    Besten Dank im Voraus HGL

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Horst-Georg,

      es können gleichzeitig eine Gehalts- und eine Kontopfändung vorliegen. Liegt ein entsprechender Beschluss vor, sollte das Vorgehen also in Ordnung sein.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  17. Patrick

    Hallo,

    ich würde gern meinen Fall schildern und hoffe auf Ihre Hilfe.

    Ich bekomme hartz4, baue mir nebenbei eine Selbstständigkeit auf und habe leider ein gepfändetes Konto.
    Nun habe in diesen Monat einen Auftrag bekommen und der Kunde hat bereits überwiesen. Der Betrag übersteigt leicht die Pfändungsfreigrenze (1.200€) Nun kann ich die nächste Zahlung vom Jobcenter (750 Euro) nicht mehr stoppen und komme am Ende des Monats auf rund 1.950,00 Euro. Diese zu viel gezahlte Leistung wird das jobcenter aber von mir völlig rechtmäßig zurück verlangen, obwohl sie mir zur Hälfte weggepfändet wird.
    Kann ich in diesem Fall durch eine Bescheinigung vom Jobcenter den Freibetrag um die vom jc gezahlte Summe erhöhen lassen, wie bei einer Nachzahlung vom jc, oder wird in diesem Fall dann die Zahlung vom Kunden dann weggepfändet? Also praktisch nur ein Zahlentausch auf dem Konto?..

    Da es dringet ist hoffe ich schnell von Ihnen zu lesen 🙂

    Herzlichen Dank 🙂

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Patrick,

      das Jobcenter kann Ihnen dazu Auskunft geben, ob Bescheinigungen dieser Art ausgestellt werden können.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  18. Evertz

    Ich habe eine frage soll 7ü00 Euro aus meine frühere Ehe jetzt neu verheiratet zahlen. Habe jetzt den Termin beim Gerichtsvollzieher ich verdiene 860 Netto mtl. Mein jetziger Mann 1400 Netto. Muss er für meine Schulden aufkommen ?muss seine lohnabrechnungen mitbringen warum er hat ja garnichts damit zu tun… was können die pfänden von meinen mickrigen Gehalt. Danke

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo,

      Ihr neuer Ehepartner haftet nicht für Ihre eigenen Schulden. Sein Einkommen kann dahingehend von Belang sein, ob er Ihnen zu Unterhalt verpflichtet ist. Bezüglich des pfändbaren Betrages ist die aktuelle Pfändungstabelle zu konsultieren.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  19. Udo Z.

    Guten Tag,
    ich würde gerne wissen ob ich gepfändet werden kann. Leider bin ich durch mehrere Schlaganfälle Frührentner und beziehe ca. 540 Euro Rente, Pflegegeld in Höhe von 316 Euro sowie Grundsicherung in Höhe von ca. 273 Euro. Nun wurde mir von einer Anwältin mit einer Pfändung gedroht, sollte ich nicht zahlen.
    Welche Tabelle wird bei Frührentnern angewandt und ist Pflegegeld nicht unpfändbar oder nicht anrechenbar ? Sollte ich nun vorsichtshalber ein P- Konto einrichten ? Letztens wollte ich ein P-Konto einrichten, das ging leider nicht nach Auskunft der Bank weil mein Konto geringfügig überzogen war.
    Für eine Antwort wäre ich Ihnen dankbar.
    Mit freundlichen Grüßen
    Udo

  20. Beate

    Hallo ich habe ein pkonto und mein Gehalt liegt bei 1555 netto… Ich bin ledig und habe eine Tochter die bei mir lebt… Ich beziehe Kindergeld 198 Euro und Unterhalt 305 Euro… Wie hoch ist mein monatlicher Freibetrag?

  21. Markus

    Hallo,
    Ich bin verheiratet und habe 2 Kinder,7 und 3 Jahre alt,
    Mir wurde der Kredit von der Bank gekündigt und es sind 2850€ offen,Jetzt droht wohl eine Pfändung bei meinem Arbeitgeber,Ich beziehe ca 3100 € netto und 388€ Kindergeld!
    Wieviel darf gepfändet werden.

    Mit freundlichen Grüßen
    Markus

  22. Jörg

    Hallo,
    ich habe im Internet gelesen, daß es für Selbständige keine Pfändungsfreigrenze gibt. Stimmt das?
    An anderer Stelle habe ich gelesen, daß Selbständige mit EV weiter arbeiten können und die Freigrenze um die geschäftlichen Kosten erhöht wird.
    Nun sind die monatlichen Kosten von Monat zu Monat anders. Wie macht man das? Der Gerichtsvollzieher sagt mir das nicht, ein Gerichtsmitarbeiter verweist mich an einen Rechtsanwalt, den ich mir nicht leisten kann und die Bank verweist mich an das Gericht
    freundliche Grüße
    Jörg

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Jörg,

      da Selbstständige meist nicht über ein geregeltes Einkommen verfügen, wird bei ihnen ein fiktives Einkommen vom Gericht angesetzt. Dieses bemisst sich anhand dessen, was Sie in einem entsprechenden Angestelltenverhältnis erhalten würden. Benötigen Sie rechtlichen Rat, können Sie einen Beratungshilfeschein beantragen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  23. Christian

    Hallo, die GEZ hat eine Pfändung bei mir irrtümlicherweise eingeleitet. Die GEZ hat gedacht ich hätte kein Konto. Also müsste ich bezahlen. Aber die GEZ hat nicht überprüft ob meine Frau bezahlt. Das war der Fehler. Die GEZ hat an die Stadt Diesen Fall weitergeleitet und mein Konto gepfändet. Der gepfändete Betrag beträgt circa 300 €. Wenn ich nun mir die Pfändungsgrenze ansehen, dürfte die Stadt eigentlich nur circa 1,50 € pfänden. Ich habe dies der Stadt mitgeteilt und habe auch gesagt dass es sich um Einen Irrtum handelt. Auch wurde ich von der Stadt nicht gefragt wie denn meine Finanzen sind bezüglich der gesetzlichen Pfändungsgrenze. Die Stadt hat also 300 € gepfändet obwohl sie nur 1,50 € hätte finden dürfen. Was nun. Die GEZ hat sich entschuldigt und hat mir einen gewissen Betrag via Scheck zukommen lassen. Nichts desto trotz durfte diese Pfändung nicht stattfinden, da die Pfändungsgrenze über das 250 fache überschritten wurde. Was kann ich in diesem Fall tun?

  24. Nicole

    Hallo …ich lebe in einer Lebensgemeinschaft in der mein Sohn mit mir und meinem Partner lebt . ich habe auch noch eine Tochter die allerdings beim leiblichen Vater lebt . ich müsste unterhalt für meine Tochter zahlen und der leibliche Vater für meinen Sohn. Da sich das gegenseitig aufhebt sorgt jeder für das Kind das bei ihm lebt . wie ermittle ich meine pfändungsfreigrenze ? LG nicole

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Nicole,
      da wir keine Rechtsberatung anbieten, ermitteln wir auch keine Pfändungsfreigrenzen für Einzelfälle. Eine Schuldnerberatungsstelle kann Ihnen hierbei helfen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  25. Peter H.

    Hallo,
    hab mal eine Frage. ein Bekannter von mir hat so viel bzw. so wenig, dass er unter der Pfändungsgrenze liegt. Jetzt hat eine Kontopfändung statt gefunden und jetzt hat er nach Miete Zahlen und die weiteren Kosten bezahlt hat, nichts mehr zum Leben, bzw. zum Essen oder Trinken. Ist das Legal?

    Ciao

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Peter,

      grundsätzlich müssen die gültigen Pfändungsfreigrenzen beachtet werden. Hat Ihr Bekannter bereits ein P-Konto einrichten lassen? Auf diesem sind mindestens 1.178,59 Euro je Kalendermonat geschützt.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  26. Lisa

    Hallo,
    ich habe eine Frage Als Hartz iv Empfänger habe ich die Scheidung eingereicht und Verfahrenskostenhilfe in Anspruch genommen.
    Ich bekomme 830 Euro netto Rente und soll nun in Raten den Betrag zurück erstatten.
    Gilt für diese Sache auch der Pfändungsfreibetrag bzw Pfändungsfreigrenze?

  27. Klaus

    Guten Morgen!
    Ich beziehe ALG 1 800,-€ . Meine Krankenkasse hat eine Forderung von nicht bezahlten Beiträgen an die ARGE gestellt und von meinem ALG1 wird jetzt die Hälfte (400,-€) einbehalten und an die Krankenkasse bezahlt. Ist das rechtend – was ist in dem Fall mit dem Pfändungsfreibetrag? Für eine schnelle Antwort wäre ich ihnen dankbar.
    Mit freundlichem Gruß
    Klaus A.

  28. Tin

    Hallo ich habe da mal eine frage uzw. Habe ich eine lohnpfändung mit einem Freibetrag da ich ein Unterhaltsberechtigtes Kind habe.
    Ich habe düsen Monat aufgehört nur habe ich meine Abrechnung bekommen wo ich 1841 Euro verdient habe und davon wurden 520 an mich ausgezahlt und der Rest wurde gepfändet ist das so richtig?

  29. Markus

    Schönen guten Abend,
    meine Mutter lebt im Pflegeheim seit August 2019. Ihr Ehemann (mein Stiefvater)ist im Januar 2020 verstorben und hatte über das Gemeinschaftskonto das er mit meiner Mutter führte einen Kredit über 6300 € mit 11,43 % Zins abgeschlossen. Die monatlichen Rückzahlung von 108,60 € bis Ende 2024 belasten meine Mutter enorm. Sie hat eine Gesamtrente (mit Witwenrente) von 1.404 €/mtl. Da das Pflegeheim 4298 € im Monat kostet und die Pflegekasse monatlich nur 1775 € bezahlt,
    steuert das Sozialamt 1026,43 € dazu und meine Mutter monatlich 1496,62 €. Das geht nur weil sie noch Wohngeld in Höhe von 279 € monatlich erhält.
    In der Differenz bleiben so dann meiner Mutter 186,38 €/mtl.
    Meine Frage ist kann die Gläubigerbank mit Gerichtsvollzieher einen Teil der Rente pfänden und wenn, wer zahlt dann den Ausgleich zu den Pflegeheimkosten? Das Sozialamt? Ich bin der leibliche Sohn und vorsorgebevollmächtigt.
    Mit freundlichem Gruß, Markus

  30. Virginia

    Sehr geehrte Damen und Herren ,
    ich bekomme eine rente von etwa 400euro ich habe
    alte schulden bei der berufsgenossenschaft von etwa 1000 euro die haben direkt bei der rentenversicherung
    mir die rente um 10euro gekürzt ist das legal?
    nach dem pfändungsfreigrenzen dürfte doch nichts
    gekürzt werden

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