Das Wichtigste zur ehrenamtlichen Schuldnerberatung
- In der ehrenamtlichen Schuldnerberatung arbeiten neben Sozialpädagogen und Sozialarbeitern auch Betriebswirtschaftler und Rechtswissenschaftler mit langjähriger Erfahrung in der Schuldnerberatung.
- Prüfen Sie für eine seriöse und professionelle Hilfe die Anerkennung der Schuldnerberatungsstelle gemäß § 305 Absatz 1 Nr. 1 Insolvenzordnung (InsO)
- Die Anforderungen für eine anerkannte ehrenamtliche Schuldnerberatungsstelle, welche eine Privatinsolvenz einleiten kann, variieren von Bundesland zu Bundesland.
Inhalt
Die ehrenamtliche Schuldnerberatung und andere Beratungsarten

Erfolgt die Schuldnerberatung ehrenamtlich, ist sie für den Schuldner kostenlos.
- Staatliche bzw. öffentliche Schuldnerberatung
- Schuldnerberatung durch Rechtsanwälte
- Schuldnerberatung durch private Anbieter
Die staatliche Schuldnerberatung ist meistens kostenlos und wird deswegen entsprechend stark von Betroffenen nachgefragt. Neben entsprechenden Einrichtungen der Städte und Kommunen zählen auch gemeinnützige und karitative Organisationen zu den öffentlichen Beratungsstellen.
Diese gemeinnützigen Einrichtungen streben mit der Schuldnerberatung keinen Gewinn an, sondern bieten diese Leistung ehrenamtlich an. Einige dieser Organisationen oder Vereine werden staatlich gefördert oder finanziert.
Diese ehrenamtliche, meist kostenlose Schuldnerberatung hat einen großen Nachteil: Schuldner warten wegen der starken Nachfrage oft wochen- oder monatelang auf einen Beratungstermin.
Mitunter gerät die ehrenamtliche Schuldnerberatung von karitativen oder gemeinnützigen Einrichtungen nicht nur wegen der langen Wartezeit in Kritik:
So wird z. B. argumentiert, dass diese Institutionen oft Sozialarbeiter und Sozialpädagogen als ehrenamtliche Schuldnerberater einsetzen würden. Diesen könnten zwar zu Schulden beraten, seien aber weniger für die Rechtsberatung und Insolvenzberatung geeignet. Mit anderen Worten: Es wird behauptet, den Ehrenamtlichen fehle es an der entsprechenden Qualifizierung für die angemessene Schuldenberatung.
Eine solche Behauptung lässt sich nicht pauschalisieren. In der Regel setzen öffentliche Schuldnerberatungsstellen qualifizierte Fachleute ein, die z. B. ein Studium der Betriebswirtschaft oder der Rechtswissenschaften abgeschlossen haben und über langjährige Erfahrungen in der Schuldnerberatung verfügen. Und auch ehemalige Bankangestellte arbeiten ehrenamtlich in der Schuldnerberatung. Aber auch Pädagogen, Sozialarbeiter und Soziologen arbeiten als Schuldenberater.
Die Anerkennung ehrenamtlicher Schuldnerberatung
Doch was bedeutet das für Schuldner? Wie können verschuldete Menschen sichergehen, dass ihnen die ehrenamtliche Schuldnerberatung eine professionelle und fachlich qualifizierte Hilfe bietet?
Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, prüfen Sie, ob die besagte Stelle, egal ob ehrenamtlich, öffentlich oder privat, als geeignete Stelle gemäß § 305 Absatz 1 Nr. 1 Insolvenzordnung (InsO) anerkannt ist und lassen Sie sich einen entsprechenden Nachweis zeigen.
Eine derart anerkannte Stelle kann Sie nicht nur zu Ihren Schulden beraten, sondern Sie notfalls auch bei der Einleitung der Privatinsolvenz unterstützen. Sie ist berechtigt, Ihnen die hierfür notwendige Bescheinigung über einen gescheiterten außergerichtlichen Einigungsversuch mit Ihren Gläubigern auszustellen.

Mit der entsprechenden Anerkennung kann eine ehrenamtliche Schuldnerberatung auch die Privatinsolvenz einleiten.
Die entsprechenden Vorschriften der Bundesländer verlangen z. B.
- eine „ausreichende praktische Erfahrung in der Schuldnerberatung“ von mindestens einem Berater (z. B. § 4 Absatz 1 Nr. 3 AGInso Berlin – Gesetz zur Ausführung der Insolvenzordnung des Landes Berlin)
- die Sicherstellung der erforderlichen Rechtsberatung durch die Beratungsstelle (z. B. § 4 Absatz 1 Nr. 4 AGInso Berlin) bzw.
- dass eine „ordnungsgemäße Beratung und Unterstützung … im außergerichtlichen Einigungsversuch und im gerichtlichen Verbraucherinsolvenzverfahren … gewährleistet“ wird (§ 1 AGInso NRW – Gesetz zur Ausführung der Insolvenzordnung des Landes Nordrhein-Westfalen)
Daneben werden in diesen Gesetzen noch weitere Anforderungen wie die Zuverlässigkeit des Betreibers aufgezählt, die von Bundesland zu Bundesland leicht voneinander abweichen können.
Sehr geehrter Damen und Herren,
Ich würde gerne mit Ihenen einen Termin bezüglich einerPrivatinsolvenz vereinbaren.
Mit freundlichen grüßen Petra S.
Hallo Petra,
hier liegt ein Missverständnis vor. Wir bieten selbst keine Schuldnerberatung an. Eine Übersicht über Schuldnerberatungsstellen finden Sie auf https://www.schuldnerberatung.de/beratungsstellen/.
Ihr Team von schuldnerberatung.de