Das Wichtigste zum P-Konto
- Das P-Konto schützt einen bestimmten Freibetrag vor der Kontopfändung. Dieser Betrag kann unter Umständen auf Antrag erhöht werden.
- Der P-Konto-Antrag darf nicht zur Erhöhung der Kontoführungsgebühr führen. Die Umwandlung muss vielmehr kostenlos erfolgen.
- Jedem Schuldner steht nur ein einziges Pfändungsschutzkonto zu. Anderenfalls wären die Gläubiger benachteiligt, die ein Recht auf Tilgung der Schulden haben.
Inhalt
Was ist ein P-Konto? – Schutz vor der Kontopfändung

Was ist ein Pfändungsschutzkonto? Ein Girokonto mit einem zusätzlichen Schutz vor Kontopfändungen.
Weil es keinen automatischen Schutz vor der Kontopfändung gibt, müssen hiervon betroffene Kontoinhaber selbst aktiv werden und sich um einen Pfändungsschutz kümmern. Diesen Schutz gewährt das Pfändungsschutzkonto (auch P-Konto genannt). Hierbei handelt es sich um ein ganz normales Girokonto, welches einen gesetzlich festgelegten Schutz für Kontoguthaben gewährt.
Wie kann ich ein P-Konto eröffnen?
Seit dem 01.07.2010 hat jeder Kontoinhaber Anspruch auf die Umwandlung seines Kontos in ein P-Konto. Hierfür treffen Bank und Kunde (oder sein gesetzlicher Vertreter) eine entsprechende Vereinbarung. Es handelt sich also um ein normales Girokonto mit einer zusätzlich vereinbarten Schutzfunktion.
Bei manchen Sparkassen und Banken ist es übrigens möglich, ein P-Konto auch online zu eröffnen. Dort wird z. B. der entsprechende Antrag online zur Verfügung gestellt.
Jedem Schuldner steht nur ein Pfändungsschutzkonto zu, anderenfalls würde dies die Gläubiger benachteiligen und somit einem Missbrauch gleichkommen. Wer ein P-Konto einrichten möchte, muss der Bank daher versichern, dass er noch kein solches Konto besitzt. Diese kann sich bei der SCHUFA erkundigen, ob ein solcher Schutz zugunsten des Schuldners bereits besteht.
Tipp: Sie können übrigens auch dann ein P-Konto beantragen, wenn Ihr Girokonto bereits gepfändet wurde. Ihnen steht die Führung Ihres Kontos als P-Konto zum 4. auf Ihre Beantragung folgenden Geschäftstag zu. Unter folgenden Bedingungen wirkt der Pfändungsschutz bereits für den Monat der Kontopfändung:
- Der Schuldner veranlasst die Umwandlung zeitnah nach der Pfändung.
- Die Umwandlung ist innerhalb von vier Wochen ab Eingang des gerichtlichen Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses bei der Bank abgeschlossen.
Verursacht ein P-Konto Gebühren und wenn ja, welche?

Für die Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto darf die Bank keine Gebühr erheben.
Weil dieses Konto kein eigenständiges Kontomodell ist, sondern nur ein bestehendes Konto ergänzt, darf die anfallende Kontoführungsgebühr durch eine Umwandlung nicht erhöht werden.
Diese Regel wird auch vom Bundesgerichtshof bestätigt (z. B. BGH, Urteil vom 16.07.2013, Az. XI ZR 260/12).
Wie hoch ist beim P-Konto der Freibetrag?
Um einem Missverständnis vorzubeugen: Der Gläubiger kann eine Pfändung trotz P-Konto durchführen lassen. Es wird lediglich ein gewisser Freibetrag auf dem Girokonto geschützt, der es dem Schuldner ermöglichen soll, weiterhin einen angemessenen Lebensbedarf zu decken. Geldeingänge, die über diesen Freibetrag hinausgehen, überweist die Bank an den Gläubiger.
Das Pfändungsschutzkonto schützt einen Freibetrag von 1.133,80 Euro (Stand: 01.07.2017) je Kalendermonat. Nur Einkommen, das diesen Betrag übersteigt, wird zugunsten des Gläubigers gepfändet.
Bitte beachten Sie, dass der Freibetrag auf dem P-Konto nicht der gesetzlich gewährten Pfändungsfreigrenze laut Pfändungstabelle entspricht. Das Konto schützt lediglich 1.133,80 Euro, während die Pfändungsfreigrenze gemäß Pfändungstabelle bei 1.139,99 Euro (ohne Unterhaltszahlung) liegt.
Wie kann ich beim P-Konto den Freibetrag erhöhen?
Nachdem der Kontoinhaber sein Konto umgewandelt hat, erhält er automatisch den benannten Grundfreibetrag. Unter gewissen Umständen ist es möglich, diesen Betrag zu erhöhen, z. B. in folgenden Fällen:
- gesetzliche Unterhaltspflicht
- Entgegennahme von Sozialleistungen für Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft
- auf dem Konto eingehendes Kindergeld oder Kinderzuschläge
- (einmalige) Sozialleistungen und Leistungen für Kinder, z. B. für die Klassenfahrt, die Erstausstattung der Wohnung oder Kostenerstattungen der gesetzlichen Krankenkasse
- Mehrbedarf aufgrund körperlicher oder gesundheitlicher Beeinträchtigungen (z. B. Pflegegeld)
- weitere außergewöhnliche Kosten, die nicht in den Pauschalbeträgen berücksichtigt werden

Lassen Sie sich von einer Schuldnerberatung eine Bescheinigung zum P-Konto ausstellen, um Ihren Freibetrag zu erhöhen.
Sollte die Bank eine solche Bescheinigung nicht akzeptieren, muss das zuständige Vollstreckungsgericht den zusätzlich gewährten Freibetrag bestimmen.
Ähnlich wie beim Grundfreibetrag gewährt auch die Erhöhung nicht die in der Pfändungstabelle festgeschriebenen Pfändungsfreibeträge. Es werden immer nur bestimmte Erhöhungssachverhalte berücksichtigt. Das heißt, dass unter Umständen ein weiterer Erhöhungsantrag gestellt werden muss, um die gesetzlich gewährten Beträge auf dem P-Konto zu schützen.
Fazit: Ein verschuldeter Kontoinhaber muss sich selbst um einen ausreichenden Pfändungsschutz kümmern, gegebenenfalls mit Unterstützung einer Schuldnerberatung. Denn die Banken können und sollen nicht für jeden Einzelfall prüfen, welcher Betrag vor der Pfändung geschützt ist.
Tipp zum monatlichen Grundfreibetrag
Ein nicht aufgebrauchter monatlicher Grundfreibetrag kann in den Folgemonat übertragen werden. Dieser Restbetrag ist dann im nächsten Monat auf dem P-Konto ebenso geschützt wie der neue monatliche Freibetrag. Wenn der Guthabenrest jedoch auch im Folgemonat nicht aufgebraucht wird, so bekommt der Gläubiger diesen Betrag.
P-Konto-Freibetrag berechnen
Um den Freibetrag exakt berechnen zu können, müssen verschiedene Fragen geklärt werden, um festzustellen, ob Ihnen ein höherer Betrag als Pfändungsschutz zusteht.
- Sind Sie verheiratet oder zahlen einem getrennt lebenden Ehegatten Unterhalt?
- Leben in Ihrem Haushalt minderjährige Kinder oder zahlen Sie Unterhalt für Kinder?
- Nehmen Sie für andere als den bereits benannten Personen Sozialleistungen, z. B. vom Jobcenter entgegen?
- Werden Ihnen Monatsbezüge gezahlt, die einen Mehraufwand für gesundheitliche oder körperliche Schäden ausgleichen sollen?
Welcher zusätzliche Betrag kann bei Unterhaltszahlungen auf dem P-Konto geschützt werden?

P-Konto: Den Freibetrag können Sie erhöhen, wenn Sie Unterhalt zahlen oder Kindergeld entgegennehmen.
- 1 unterhaltsberechtigte Personen: 426,71 Euro
- 2 unterhaltsberechtigte Personen: 664,44 Euro
- 3 unterhaltsberechtigte Personen: 902,17 Euro
- 4 unterhaltsberechtigte Personen: 1.139,90 Euro
- 5 unterhaltsberechtigte Personen: 1.377,63 Euro
Welchen Zusatzbetrag kann ich bei Kindergeld auf dem P-Konto schützen lassen?
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Folgende Erhöhungen des Grundfreibetrags sind für Kindergeldzahlungen möglich:
- 1 Kind: 192 Euro
- 2 Kinder: 384 Euro
- 3 Kinder: 582 Euro
- 4 Kinder: 805 Euro
- 5 Kinder: 1.028 Euro
Bringt ein P-Konto auch Nachteile mit sich?
In erster Linie gewährt das Pfändungsschutzkonto seinem Inhaber ein gewisses Existenzminimum. Es sorgt dafür, dass dieser weiterhin monatliche Ausgaben für Miete, Strom, Nahrung und dergleichen decken kann. Dennoch ist es nicht von der Hand zu weisen, dass es auch einige Nachteile gibt:
- Da das P-Konto eine Pfändung nicht gänzlich verhindert, muss der Schuldner sich in seiner Lebensführung entsprechend einschränken. Ihm steht nur noch der gewährte Freibetrag zur Verfügung. Dennoch sollten Sie den positiven Aspekt nicht außer Acht lassen: Ohne P-Konto hätten Sie überhaupt keinen Zugriff auf Ihr Bankguthaben.
- Abgesehen von dem nach der Kontoumwandlung automatisch geschützten Grundbetrag muss sich der Kontoinhaber selbst darum kümmern, dass die ihm gesetzlich zustehenden Freibeträge nicht gepfändet werden.
- Ein längerfristiges Sparen ist nicht möglich, weil angespartes Geld im Folgemonat aufgebraucht werden muss.
- Die Bank kann dem Kontoinhaber Leistungen, die eine gewisse Bonität voraussetzen, nach den geltenden AGB kündigen. Hierzu gehören z. B. Kreditkarten und die Gewährung eines Dispokredits. Die automatische und sofortige Entziehung dieser Leistungen ist jedoch nicht zulässig.
- Die Bank meldet das P-Konto in der Regel an die SCHUFA.
Wie viel pfändungen darf ein p Konto haben ?
Hallo Anja,
die Summe, die den Schutzbetrag übersteigt, kann gepfändet werden – egal wie viele Gläubiger Forderungen angemeldet haben.
Ihr Team von schuldnerberatung.de
Ich habe auf einen gemeinsam (Ehe) veranlagten Steuerbescheid eine Gutschrift von 1077€ auf mein P-Konto gutgeschrieben bekommen.
und damit bin ich über der Pfändungsfreigrenze.
Ist das Rechtens?
Hallo Klaus,
Ansprüche auf Erstattung von Steuern, Steuervergütungen etc können nach § 46 Abs. 1 AO gepfändet werden.
Ihr Team von schuldnerberatung.de
Mein Gehalt ist heute eingegangen warum habe ich keinen Zugriff und kann kein Geld holen??
Hallo Tanja,
aus der Ferne lässt sich dies schwerlich beurteilen. Fragen dieser Art müssen Sie mit Ihrer Bank klären.
Ihr Team von schuldnerberatung.de
Hallo ich bekomme den letzten Arbeitstag im Monat meine Rente von 1080 Euro muß ich das Geld am gleichen Tag abholen damit das nicht weg ist oder wielange darf das auf dem Konto bleiben
Hallo Hans,
der Betrag, der unter dem gültigen Freibetrag liegt, ist auf dem P-Konto geschützt. Den Betrag müssen Sie nicht sofort abheben. Beachten Sie jedoch Folgendes: Ein nicht aufgebrauchter monatlicher Grundfreibetrag kann in den Folgemonat übertragen werden. Dieser Restbetrag ist dann im nächsten Monat ebenso geschützt wie der neue monatliche Freibetrag. Wenn der Guthabenrest jedoch auch im Folgemonat nicht aufgebraucht wird, so bekommt der Gläubiger diesen Betrag.
Ihr Team von schuldnerberatung.de
Ich habe pfendung konto ich bickome 1480eura ich bin verheiratet man hat kleine Rente vievil geld kann gepfändet dancke
Hallo Mirka,
auf dem P-Konto ist grundsätzlich ein Betrag von 1.133,80 Euro geschützt. Sind Sie einer anderen Person zu Unterhalt verpflichtet oder haben Sie andere Belastungen, lässt sich der Freibetrag erhöhen. Mehr dazu erfahren Sie im Abschnitt https://www.schuldnerberatung.de/p-konto/#wie-kann-ich-beim-p-konto-den-freibetrag-erhoehen
Ihr Team von schuldnerberatung.de
Guten Tag, folgende Frage zum P-Konto.
Der geschützte Betrag von € 1133,80 bezieht der sich auf den Kontostand oder auf den monatlichen Umsatz auf diesem Konto?
MfG Wolfgang
Hallo Wolfgang,
das Pfändungsschutzkonto schützt einen Freibetrag von 1.133,80 Euro (Stand: 01.07.2017) je Kalendermonat. Ein nicht aufgebrauchter monatlicher Grundfreibetrag kann in den Folgemonat übertragen werden. Dieser Restbetrag ist dann im nächsten Monat auf dem P-Konto ebenso geschützt wie der neue monatliche Freibetrag. Wenn der Guthabenrest jedoch auch im Folgemonat nicht aufgebraucht wird, so bekommt der Gläubiger diesen Betrag.
Ihr Team von schuldnerberatung.de
Ist durch das P-Konto auch meine Bonität eingeschränkt?
Hallo Daniel,
liegt eine Kontopfändung gegen Sie vor, wirkt sich dies negativ auf Ihre Bonität aus.
hr Team von schuldnerberatung.de
Hallo, wie hoch ist der verfügbare Rahmen wenn man zwar ein P-Konto hat aber dort gar keine Pfändungen drauf sind?
Hallo Andreas,
wenn keine Pfändung vorliegt, steht das gesamte Guthaben zur Verfügung.
Ihr Team von schuldnerberatung.de
Hallo,
mein Konto wurde gepfändet. Ein paar Tage später habe ich es in ein P-Konto gewandelt.Trotzdem kann ich nicht über mein Guthaben verfügen, keine Überweisungen machen bzw. kein Bargeld abheben. Aktuell ist ein Guthaben zu meinen Gunsten drauf (unterhalb der pfändbaren Grenze). Warum geht es trotzdem nicht? Vielen Dank für Ihr Antwort!
Hallo C.,
aus der Ferne lässt sich dies nur schwer beurteilen. Am besten fragen Sie direkt bei der Bank nach. Dort sollte Ihnen Auskunft erteilt werden.
Ihr Team von schuldnerberatung.de
Hallo, ich habe mein Konto vor ca.2 Jahr in ein P-Konto umwandeln lassen weil ich es nicht mehr schaffte den Gläubigern ihr geld zu überweisen,
weil wenn dann eine neue Pfändung kam ging das telefoniern von vorne los. einige kennen es sicher.
und nun kam ein Brief mit einer Pfändung..
ich hab es damals ja nicht umsonst gemacht,da ich meine Schulden unbedingt bezahlen möchte aber nicht alles auf einmal bezahlen kann.
Viele wissen ja wie es ist..ich war auch jung(und dumm) und brauchte das geld..
Jetzt meine frage: Ist mein Konto durch den neuen Brief jetzt wieder komplett gesperrt oder hab ich noch zugriff auf meinen Freibetrag?
lg Nicole
Hallo Nicole,
in der Regel sollte weiterhin der Pfändungsschutz bestehen. Die Bank kann Ihnen darüber Auskunft erteilen.
Ihr Team von schuldnerberatung.de
Hallo
Mir wurde 2013 Restschuldbefreiung gewährt aufgrund von Ehegesamtschulden.Jetzt,leider nur 5 Jahre danach und einer weiteren gescheiterten Ehe stehebich vor selbigem Problem.Darf aber durch die 10 Jahresfrist keine Insolvenz mehr anmelden.Meine Frage :
ist die /meine Vorgehensweise richtig ,indem ich a)(m) ein Konto schnellstmöglich in P wechsele und auch meinen unterhaltsbedürftigen nichtehelichen Sohn angebe(mit welchem Nachweis??) reicht da ein Schreiben vom Ju.amt zur Darlegung der Unterhaltspflicht?
b) ich zusätzlich den OE -oder wie er sich heutzutage schimpft – ablege?geht das freiwillig und wie?
Vielen lieben Dank
Gruß
Peter I.
Hallo Peter,
grundsätzlich können Sie jederzeit ein P-Konto einrichten lassen. Mit einem Nachweis, beispielsweise vom Jugendamt, können Sie eine Erhöhung des Grundfreibetrages bei der Bank beantragen. Werden noch weitere Nachweise benötigt, wird die Bank Ihnen dies mitteilen. Die Vermögensauskunft wird nur auf Gläubigerantrag abgenommen. Zum weiteren Vorgehen sollten Sie sich an eine Schuldnerberatungsstelle wenden.
Ihr Team von schuldnerberatung.de
Wie verhält sich der Freibetrag wenn im Monat in mehreren Abschnitten 3 * 450€ gutgeschrieben werden.
Am 2. des Monats / am 15. und am 20…. Es wird nach der Gutschrift jeweils 250€ abgehoben…
Hallo Timo,
der Freibetrag gilt pro Kalendermonat.
Ihr Team von schuldnerberatung.de
Hallo….wie verhält es sich wenn man seinen Freibetrag am Ende des Monats ausgereizt hat und am letzten Tag Geld bekommt? Wann wird das Geld freigegeben wenn der 1te im Monat auf einen Samstag fällt?
Hallo Sarah,
bei Fragen dieser Art sollte die Bank der erste Ansprechpartner sein.
Ihr Team von schuldnerberatung.de
Ich habe auf mein P-konto 264 Euro überwiesen bekommen.Jetzt habe ich festgestellt das die Bank davon 259 Euro an meinen Gläubiger überwiesen hat. Ist so etwas zulässig
Hallo Angelika,
wurde der Freibetrag überschritten, kann der Mehrbetrag gepfändet werden.
Ihr Team von schuldnerberatung.de
Mein Kindergeld für 9 Monate ging auf mein Konto … nicht das ganze Geld wurde freigegeben, warum?
Hallo Lavinia,
aus der Ferne können wir das nur schwer beurteilen. Die Bank sollte bei Fragen dieser Art der erste Ansprechpartner sein.
Ihr Team von schuldnerberatung.de
Ich habe ein Paar Konto
Und bekomme im Monat 1650euro Lohn
Netto.
Jetzt Pfändet das Finanzamt weil ich 850 euro
Steuern Nachteulen muss.
Und jetzt kommt es
1650 euro Minus
Wohnung mit allen Nebenkosten (Tel. Strom usw)850 euro
Minus 200 Euro an Versicherung ( Auto . Haftpflicht) was man halt so Braucht.
Tanken 100euro muss ja zur Arbeit kommen.
Raten Zahlung beim Finanzamt .kein Erfolg.
Echt Krass warum noch arbeiten
Hallo, ich bin 2000 € im soll und kann das nicht sofort ausgleichen. Mir steht aber evtl. Eine Pfändung ins Haus und meine Bank sagt das erst das soll ausgeglichen werden muss bevor ich ein p Konto eröffnen kann…ich beziehe Arbeitslosengeld und bald auch wohngeld, könnte evtl. Eine Umschulung/Weiterbildung zum Restaurator über BAföG/Stipendium machen(entscheidet sich nächste Woche)
Meine Frage daher : kann überhaupt etwas gepfändet werden?
Und: wie soll ich weiter vorgehen?
Mit freundlich grüssen
B. H.
Hallo Benjamin,
Sie meinen sicherlich, dass Sie mit 2.000 Euro im Minus sind. Grundsätzlich gilt, dass eine Bank Ihren Antrag auf ein P-Konto nicht ablehnen darf (“Der Kunde kann jederzeit verlangen, dass das Kreditinstitut sein Girokonto als Pfändungsschutzkonto führt. Ist das Guthaben des Girokontos bereits gepfändet worden, so kann der Schuldner die Führung als Pfändungsschutzkonto zum Beginn des vierten auf seine Erklärung folgenden Geschäftstages verlangen.” § 850k Abs. 7 ZPO). Inwiefern eine Pfändung möglich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Eine Schuldnerberatungsstelle oder ein Anwalt kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten.
Ihr Team von schuldnerberatung.de
Hallo,
ich habe ein p konto aber keine pfändung…zumindest im moment noch nicht. ich verstehe das nicht ganz genau mit dem restguthaben . wenn ich in etwa 700 euro monatlich bekomme und immer so um die 600 € auf meinem konto habe-kann man mir das pfänden? oder spielt das keine rolle wieviel ich auf dem konto habe solange es den freibetrag nicht übersteigt?? über eine antwort wäre ich sehr dankbar. viele grüße
agnes
Hallo Agnes,
ein Restguthaben aus einem nicht ausgeschöpften Freibetrag kann einmalig in den Folgemonat übertragen werden. Im nächsten Monat muss dieser Betrag dann jedoch verbraucht werden, da er sonst der Pfändung unterliegt.
Ihr Team von schuldnerberatung.de
Hi, mein p-Konto wurde auf 750€ gekürzt. Wie soll man da Schulden bezahlen? Was kann ich tun?
LG
Hallo Oliver,
zunächst sollten Sie versuchen, in Erfahrung zu bringen, warum der Betrag gekürzt wurde. Ein Anwalt oder eine Schuldnerberatungsstelle kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten.
Ihr Team von schuldnerberatung.de
Hallo, ich habe ein Pfändungsschutzkonto mit einen Mastercard. Jetzt habe ich mit der Mastercard ein Auto gemietet. Nun würde der Betrag nur von der Vermietung blockiert und erst beu Rückgabe verrechnet. Nun nehme ich den Betrag von 354€ im neuen Monat mit, obwohl ich es am 15.des alten Monat schon bezahlt habe. Wie wird das dann berechnet?Mfg Ronny G.
Hallo Ronny,
bei Fragen dieser Art sollte die Bank der erste Ansprechpartner sein.
Ihr Team von schuldnerberatung.de
Hallo, wie verhält es sich mit Rückerstattungen auf einem P-Konto. Also Rückerstattungen vom Energieversorger, Versicherungen u.ä.
Hallo Toralf,
in der Regel handelt es sich dabei um pfändbare Beträge. Ausnahmen bestehen etwa, wenn doe Anordnung der Unpfändbarkeit des Kontoguthabens beantragt wurde und nur kleinere, einmalige Gutschriften erfolgen.
Ihr Team von schuldnerberatung.de
Hallo, ich habe ein P Konto, mein Lohn beträgt ca 1800 Euro monatlich. Meine Frage ist: wieviel Geld muss mir bleiben? Geht vom Grundfreibetrag also ca 1133,80 noch davon die Miete ect ab? Oder bleibt mir die 1133,80 Komplet zum Leben? Ich habe noch ein Unterhaltspflichtges Kind und wollte den Nachweis Erhöhung Freibetrag demnächst bei der Bank einreichen. Wird das Geld dann rückwirkend freigegeben oder erst im nächsten Monat anerkannt? Und Wielange dauert bis die Erhöhung freigeschaltet ist? Gruß Daniel
Hallo Daniel,
der Grundfreibetrag auf dem P-Konto liegt momentan bei 1.133,80 Euro je Kalendermonat. Für die erste zusätzliche Person kann seit 1. Juli 2017 ein Betrag von 426,71 Euro bescheinigt werden, für weitere Personen jeweils 237,73 Euro. Die Miete wird in der Regel nicht berücksichtigt. In der Regel ist eine rückwirkende Berücksichtigung nicht möglich. Wie lange es dauert, kann die Bank einschätzen.
Ihr Team von schuldnerberatung.de
Sind Fragen zur Pfändung bei Ihnen kostenlos? Das müsste ich vorher wissen bevor ich meine Situation schildere.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Gabriele,
allgemeine Fragen können wir hier im Kommentarbereich beantworten. Benötigen Sie eine Rechtsberatung, müssen Sie sich an einen Anwalt wenden.
Ihr Team von schuldnerberatung.de
Hallo ist es rechtens wenn die Bank ohne vorher Bescheid zu geben einfach das Konto sperrt? Mein sohn wollte heute seinen Lohn abheben u nd jetzt ist das Konto gesperrt. Das ist doch kriminell oder, das Konto einfach ohne Vorwarnung zu sperren.
Hallo Christine,
zuerst sollten Sie bei der Bank nachfragen, warum die Sperrung vorliegt.
Ihr Team von schuldnerberatung.de
Können Sie bitte die gesetzlichen Grundlagen für ein P-Konto nennen; danke!
Hallo C.,
grundlegend ist hier § 850k ZPO.
Ihr Team von schuldnerberatung.de
Dürfen Sonderzulagen und Prämien auch
vom Konto gepfändet werden,oder stehen diese Sonderzahlungen,dem Kontoinhaber zu.
MFG.Karlheinz
Hallo Karlheinz,
gesetzliche Grundlage ist § 850a ZPO. Hier finden Sie nähere Angaben zu unpfändbaren Bezügen.
Ihr Team von schuldnerberatung.de
Ich bin privat krankenversichert und muss jeden Monat 305 € bezahlen. Kann ich den pfändungsfreibetrag deshalb erhöhen lassen? Wenn ja wo und bei wem? Ich bin Beamtin und dadurch privat versichert. Komme auch bei Zwangspensionierung nicht aus dieser privaten Versicherung raus.
Hallo König,
es sollte möglich sein, einen Antrag auf Erhöhung des Freibetrages beim zuständigen Vollstreckungsgericht zu stellen.
Ihr Team von schuldnerberatung.de
Was habe ich für ein frei Betrag als alleinerziehende Mutter mit zwei Kinder ??
Hallo Man,
wie Sie dem oben stehenden Text entnehmen können, sind auf dem P-Konto grundsätzlich 1.133,80 Euro geschützt. Bei zwei unterhaltsberechtigten Personen erhöht sich der Freibetrag auf insgesamt 1.798,24 Euro.
Ihr Team von schuldnerberatung.de
Moin ich habe Sozialleistungen Kindergeld und unterhalten gekommen es liegt leider über 1.798,24 weil ich alleinerziehend bin nun haben die davon alles auf ein extra Konto gebucht kann ich das nicht mehr wieder bekommen??? Danke in voraus
Hallo Moni,
nur der Betrag, welcher den Freibetrag übersteigt, darf gepfändet werden. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Bank.
Ihr Team von schuldnerberatung.de
Hallo.
Ich habe eine Pfändung vom Finanzamt. Diese Pfändung bezog sich erst auf meinen Lohn und nun wird auch mein Konto gepfändet. Darf das Finanzamt meinen Lohn und auch mein Konto pfänden?
Hallo Olli,
das ist durchaus möglich.
Ihr Team von schuldnerberatung.de
Hallo ich habe die Bank gewechselt bei der Bank voher hatte ich auch schon ein P Konto .Das habe ich jetzt auch bei meiner neuen Bank auch gemacht.Jetzt zu meiner Frage arbeite Vollzeit und wollte den Freibetrag erhöhen lassen wo kann ich es machen lassen .Arbeite nur im Nachtdienst.
Hallo Nadine,
Informationen finden Sie im oben stehenden Text unter https://www.schuldnerberatung.de/p-konto/#wie-kann-ich-beim-p-konto-den-freibetrag-erhoehen
Ihr Team von schuldnerberatung.de