P-Konto: So funktioniert der Schutz vor der Kontopfändung

Von schuldnerberatung.de, letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2023

Das Wichtigste zum Pfändungsschutzkonto (P-Konto)

Wie komme ich trotz Kontopfändung an mein Geld?

Dafür beantragen Sie bei Ihrer Bank die Umwandlung Ihres Girokontos in ein P-Konto. Dieses schützt einen Freibetrag von 1.330,16 Euro pro Kalendermonat (Stand: 1.7.2022). Sie können diesen Grundfreibetrag unter Umständen auf Antrag erhöhen lassen. Näheres zur Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos erfahren Sie hier.

Kann bei einem P-Konto gepfändet werden?

Ja, eine Kontopfändung ist trotz P-Konto möglich. Ein absolut pfändungsfreies Konto gibt es nicht. Allerdings erhält der Gläubiger nur dann Geld überwiesen, wenn das Bankguthaben den geschützten Freibetrag übersteigt.

Ist das P-Konto kostenlos?

Die Bank muss das Girokonto kostenlos in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln. Das P-Konto selbst muss jedoch nicht unbedingt kostenfrei sein, sodass Kontoführungsgebühren zulässig sind. Allerdings dürfen diese durch die Umwandlung nicht erhöht werden (z. B. BGH, 16.07.2013, Az. XI ZR 260/12).

Darf ich mehrere P-Kontos einrichten?

Nein, jedem Schuldner steht nur ein einziges Pfändungskonto zu. Anderenfalls wären die Gläubiger benachteiligt, die ein Recht auf Tilgung der Schulden haben.

Weitere Ratgeber zum P-Konto

Pfändungsschutzkonto einrichten – Guthaben schützen

Was ist ein Pfändungsschutzkonto? Ein Girokonto mit einem zusätzlichen Schutz vor Kontopfändungen.
Was ist ein Pfändungsschutzkonto? Ein Girokonto mit einem zusätzlichen Schutz vor Kontopfändungen.

Eine Kontopfändung ist existenzgefährdend, weil der Kontoinhaber dadurch den Zugriff auf sein Bankguthaben verliert: Er kann weder Geld abheben noch Überweisungen vornehmen. Lastschriften und Daueraufträge funktionieren auch nicht mehr.

Weil es keinen automatischen Schutz vor der Kontopfändung gibt, muss der Kontoinhaber selbst aktiv werden und ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) einrichten. Nur dann ist ein Grundfreibetrag von 1.330,16 Euro je Kalendermonat vor der Pfändung sicher:

  • Jeder Mensch hat einen gesetzlichen Anspruch auf die Umwandlung seines Kontos in ein P-Konto. Er muss dies lediglich ausdrücklich bei seiner Bank beantragen.
  • Sie können auch dann ein P-Konto beantragen, wenn Ihr Girokonto bereits gepfändet wurde. Die Bank muss Ihr Konto innerhalb von vier Geschäftstagen in ein P-Konto umwandeln. Der Pfändungsschutz wirkt für den Monat der Kontopfändung, wenn der Schuldner die Umwandlung zeitnah veranlasst und diese innerhalb von vier Wochen ab Eingang des gerichtlichen Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses bei der Bank abgeschlossen ist.
  • Auch Schuldner, deren Konto um Minus steht, dürfen ein solches pfändungssicheres Konto beanspruchen. Die Bank darf die Umwandlung nicht mit der Begründung ablehnen, dass das Girokonto ein negatives Saldo aufweist. Sie darf auch nicht eingehende, vor der Pfändung geschützte Beträge mit dem Negativsaldo verrechnen bzw. aufrechnen, nachdem ihr Kunde die Umwandlung beantragt hat.
  • Schuldner, die einen Antrag auf Privatinsolvenz stellen wollen, sollten vorher ebenfalls ein P-Konto beantragen. Nur ein pfändungssicheres P-Konto schützt das Guthaben vor Verfügungen des Insolvenzverwalters. Der Kontoinhaber darf auf sein pfändungsfreies Bankguthaben zugreifen, ohne dass es einer Freigabe durch den Insolvenzverwalter bedarf.

Sie haben Schwierigkeiten mit der Bank bei der Umwandlung Ihres Kontos in ein P-Konto? Wenden Sie sich an schuldenanalyse-kostenlos.de ** und holen Sie sich eine Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten – kostenlos und unverbindlich.

Es ist jedoch nicht ratsam, vorbeugend ein Pfändungsschutzskonto zu eröffnen, obwohl gar keine Pfändung läuft. Denn zum einen wirkt sich das aufgrund des SCHUFA-Eintrags negativ auf die Bonität aus und zum anderen verfügt ein solches Konto nur über eingeschränkte Funktionen.

Jedem Schuldner steht nur ein Pfändungsschutzkonto zu, anderenfalls würde dies die Gläubiger benachteiligen und somit einem Missbrauch gleichkommen. Wer ein P-Konto einrichten möchte, muss der Bank versichern, dass er noch kein solches Konto besitzt. Diese kann sich bei der SCHUFA erkundigen, ob ein solcher Schutz zugunsten des Schuldners bereits besteht.

Was schützt das P-Konto? Freibetrag und seine Erhöhung

Für die Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto darf die Bank keine Gebühr erheben.
Für die Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto darf die Bank keine Gebühr erheben.

Zunächst einmal schützt das Pfändungsschutzkonto einen Freibetrag von 1.330,16 Euro (Stand: 01.7.2022) je Kalendermonat.

Nur Einkommen, das diesen Betrag übersteigt, darf zugunsten des Gläubigers gepfändet werden.

Der Kontoinhaber kann darüber hinaus folgende Geldleistungen ebenfalls schützen lassen:

  • gesetzliche Unterhaltspflichten
  • Empfang von Sozialleistungen gemäß Sozialgesetzbuch II oder XII oder Asylbewerberleistungsgesetz
  • Kindergeld, Kinderzuschläge und andere gesetzlich geregelte Geldleistungen
  • einmalige Sozialleistungen
  • Ausgleichszahlungen für den Mehraufwand aufgrund körperlicher oder gesundheitlicher Beeinträchtigungen (z. B. Pflegegeld)
  • Geldleistungen der Stiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“

Bescheinigung für das Pfändungsschutzkonto

Für eine solche Erhöhung des Freibetrags muss der Schuldner eine sogenannte P-Konto-Bescheinigung bei der Bank vorlegen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, an einen solchen Nachweis zu gelangen:

  1. Sozialleistungsträger wie das Jobcenter oder das Sozialamt und Familienkassen sind verpflichtet, eine solche Bescheinigung zum Pfändungsschutzkonto auszustellen.
  2. Schuldnerberatungsstellen können ebenfalls einen erhöhten Freibetrag zum P-Konto bescheinigen. Sie müssen aber nicht.
  3. Der Arbeitgeber des Schuldners darf ebenfalls Erhöhungen bescheinigen, muss dies aber nicht tun. Ist dieser bereits in eine Lohnpfändung involviert, kann sich eine Nachfrage nach einer Bescheinigung für das P-Konto lohnen.
  4. Auch Rechtsanwälte und Steuerberater stellen solche Nachweise aus, verlangen dafür aber Gebühren.
  5. Sollten Sie bei den vorbenannten Stellen keinen Nachweis erhalten oder die Bank eine solche Bescheinigung nicht akzeptieren, können Sie sich an das zuständige Vollstreckungsgericht wenden und den Schutz dort beantragen.
Tipp! Auch wenn die Pfändungsfreigrenze bei Ihnen höher ist als der durch die Bescheinigung geschützte Betrag, sollten Sie sich an das Vollstreckungsgericht wenden und dort eine individuelle Kontofreigabe beantragen. Bei einer Kontopfändung durch das Finanzamt oder eine andere öffentliche Institutionen beantragen Sie dort die Freigabe. Oder wenden Sie sich an Schuldencheck ** für eine Erstberatung – kostenlos und unverbindlich.

Wie viel Geld darf man auf einem P-Konto haben bzw. sparen?

P-Konto: Den Freibetrag können Sie erhöhen, wenn Sie Unterhalt zahlen oder Kindergeld entgegennehmen.
P-Konto: Den Freibetrag können Sie erhöhen, wenn Sie Unterhalt zahlen oder Kindergeld entgegennehmen.

Bisher durften Schuldner nicht verbrauchtes Guthaben nur in den Folgemonat übertragen. Blieb das Geld länger auf dem Konto, wurde es gepfändet. Das hat sich mit der Neuregelung durch das Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz geändert.

Seit dem 1.12.2021 gilt Folgendes:

  • Verbraucht der Schuldner seinen monatlichen Freibetrag auf dem Pfändungsschutzkonto nicht auf, so darf er dieses Guthaben in die nächsten drei Monate übertragen
  • Darüber hinaus ist nun der vom Bundesgerichtshof (BGH) entwickelte „First In – First Out“-Grundsatz im Gesetz verankert. Er besagt, dass Überweisungen, Lastschriften, Bargeld-Abhebungen und andere Transaktionen stets vom ältesten vorhandenen Bankguthaben laut Buchungsdatum abzuziehen sind.

Der Gesetzgeber möchte es Schuldnern mit dieser neuen Regel ermöglichen, für größere Anschaffungen zu sparen.

P-Konto-Funktion wieder beenden oder kündigen

Lassen Sie sich von einer Schuldnerberatung eine Bescheinigung zum P-Konto ausstellen, um Ihren Freibetrag zu erhöhen.
Lassen Sie sich von einer Schuldnerberatung eine Bescheinigung zum P-Konto ausstellen, um Ihren Freibetrag zu erhöhen.

Wer sein Pfändungsschutzkonto nicht mehr benötigt, kann diese Funktion einfach wieder beenden, indem er seiner Bank die Wunsch einer Rückumwandlung in ein normales Girokonto mitteilt

Weil sich in der Vergangenheit die Banken in einigen Fällen weigerten, diesem Wunsch ihrer Kunden nachzukommen, hat der Gesetzgeber den Anspruch auf Rückumwandlung nun ausdrücklich im Gesetz verankert:

Nach § 850k Abs. 5 ZPO muss ein Geldinstitut dem Antrag ihres Kunden auf Beendigung des Pfändungsschutzes innerhalb von vier Geschäftstagen zum Monatsende nachkommen. In diesem Fall lebt das ursprüngliche Girokonto zu den alten Vereinbarungen wieder auf. Sinnvoll ist eine solche Beendigung aber nur, wenn der Kontoinhaber tatsächlich keinen Pfändungsschutz mehr benötigt.

Falls sich die Bank weigert, das P-Konto wieder in ein Girokonto umzuwandeln, erhalten Sie hier ** eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu der Frage, wie Sie Ihren gesetzlichen Anspruch auf Rückumwandlung durchsetzen.

Es steht dem Kontoinhaber natürlich auch frei, sein P-Konto vollständigen zu kündigen, wenn er beispielsweise die Bank wechseln will.

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113 Gedanken zu „P-Konto: So funktioniert der Schutz vor der Kontopfändung

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Anja,

      die Summe, die den Schutzbetrag übersteigt, kann gepfändet werden – egal wie viele Gläubiger Forderungen angemeldet haben.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

    2. Klaus U.

      Ich habe auf einen gemeinsam (Ehe) veranlagten Steuerbescheid eine Gutschrift von 1077€ auf mein P-Konto gutgeschrieben bekommen.
      und damit bin ich über der Pfändungsfreigrenze.
      Ist das Rechtens?

      1. schuldnerberatung.de

        Hallo Klaus,

        Ansprüche auf Erstattung von Steuern, Steuervergütungen etc können nach § 46 Abs. 1 AO gepfändet werden.

        Ihr Team von schuldnerberatung.de

          1. schuldnerberatung.de

            Hallo Tanja,

            aus der Ferne lässt sich dies schwerlich beurteilen. Fragen dieser Art müssen Sie mit Ihrer Bank klären.

            Ihr Team von schuldnerberatung.de

        1. Anni

          Hallo och habe auf meinem Konto den Freibetrag für mich und Kindergeld für drei Kinder. Musste mir dir die Kinder nicht noch ein Grundfreibetrag zu stehen?

      2. Ben

        Hallo Blicke in dem ganzen Freibeträge Dschungel nicht mehr durch im Internet steht immer was anderes als tatsächlich von meiner Bank Geschützt wird. Also mein monatlicher verdienst liegt bei 1550 € +/-50€ Schicht Zuschlag Verheiratet und 2 kinder im Haushalt. Falls relevant beziehen wir als Familie noch Wohngeld Zuschuss von 311 €.
        Wir hoch sollte der Freibetrag in unserem Falle jetzt sein?
        Mfg Ben

  1. Hans W.

    Hallo ich bekomme den letzten Arbeitstag im Monat meine Rente von 1080 Euro muß ich das Geld am gleichen Tag abholen damit das nicht weg ist oder wielange darf das auf dem Konto bleiben

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Hans,

      der Betrag, der unter dem gültigen Freibetrag liegt, ist auf dem P-Konto geschützt. Den Betrag müssen Sie nicht sofort abheben. Beachten Sie jedoch Folgendes: Ein nicht aufgebrauchter monatlicher Grundfreibetrag kann in den Folgemonat übertragen werden. Dieser Restbetrag ist dann im nächsten Monat ebenso geschützt wie der neue monatliche Freibetrag. Wenn der Guthabenrest jedoch auch im Folgemonat nicht aufgebraucht wird, so bekommt der Gläubiger diesen Betrag.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

      1. Markus

        Hey!

        Ich habe eine Pfändung auf meinen Konto. Ich habe zwar ein P Konto. Aber ich bin 2 Kindern den Unterhalt verpflichtet und. ich weiß nicht wer mir die Bescheinigung der Bank ausfüllt. damit ich einen höheren frei Betrag habe und somit den Unterhalt nach kommen kann. die Unterhaltsvorschuss Kasse schreibt mir das sie das nicht können.An wenn wende ich mich damit der unterhalt beglaubigt wird und ich etwas in der Hand habe damit der Freibetrag steigt……..Über Horizonterweiterung hätte ich nichts dagegen.

        Mfg

        Markus

  2. wolfgang

    Guten Tag, folgende Frage zum P-Konto.
    Der geschützte Betrag von € 1133,80 bezieht der sich auf den Kontostand oder auf den monatlichen Umsatz auf diesem Konto?
    MfG Wolfgang

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Wolfgang,

      das Pfändungsschutzkonto schützt einen Freibetrag von 1.133,80 Euro (Stand: 01.07.2017) je Kalendermonat. Ein nicht aufgebrauchter monatlicher Grundfreibetrag kann in den Folgemonat übertragen werden. Dieser Restbetrag ist dann im nächsten Monat auf dem P-Konto ebenso geschützt wie der neue monatliche Freibetrag. Wenn der Guthabenrest jedoch auch im Folgemonat nicht aufgebraucht wird, so bekommt der Gläubiger diesen Betrag.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Daniel,

      liegt eine Kontopfändung gegen Sie vor, wirkt sich dies negativ auf Ihre Bonität aus.

      hr Team von schuldnerberatung.de

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Andreas,

      wenn keine Pfändung vorliegt, steht das gesamte Guthaben zur Verfügung.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  3. C.Ho

    Hallo,
    mein Konto wurde gepfändet. Ein paar Tage später habe ich es in ein P-Konto gewandelt.Trotzdem kann ich nicht über mein Guthaben verfügen, keine Überweisungen machen bzw. kein Bargeld abheben. Aktuell ist ein Guthaben zu meinen Gunsten drauf (unterhalb der pfändbaren Grenze). Warum geht es trotzdem nicht? Vielen Dank für Ihr Antwort!

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo C.,

      aus der Ferne lässt sich dies nur schwer beurteilen. Am besten fragen Sie direkt bei der Bank nach. Dort sollte Ihnen Auskunft erteilt werden.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  4. Nicole

    Hallo, ich habe mein Konto vor ca.2 Jahr in ein P-Konto umwandeln lassen weil ich es nicht mehr schaffte den Gläubigern ihr geld zu überweisen,
    weil wenn dann eine neue Pfändung kam ging das telefoniern von vorne los. einige kennen es sicher.
    und nun kam ein Brief mit einer Pfändung..
    ich hab es damals ja nicht umsonst gemacht,da ich meine Schulden unbedingt bezahlen möchte aber nicht alles auf einmal bezahlen kann.
    Viele wissen ja wie es ist..ich war auch jung(und dumm) und brauchte das geld..
    Jetzt meine frage: Ist mein Konto durch den neuen Brief jetzt wieder komplett gesperrt oder hab ich noch zugriff auf meinen Freibetrag?

    lg Nicole

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Nicole,

      in der Regel sollte weiterhin der Pfändungsschutz bestehen. Die Bank kann Ihnen darüber Auskunft erteilen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  5. Peter I.

    Hallo
    Mir wurde 2013 Restschuldbefreiung gewährt aufgrund von Ehegesamtschulden.Jetzt,leider nur 5 Jahre danach und einer weiteren gescheiterten Ehe stehebich vor selbigem Problem.Darf aber durch die 10 Jahresfrist keine Insolvenz mehr anmelden.Meine Frage :
    ist die /meine Vorgehensweise richtig ,indem ich a)(m) ein Konto schnellstmöglich in P wechsele und auch meinen unterhaltsbedürftigen nichtehelichen Sohn angebe(mit welchem Nachweis??) reicht da ein Schreiben vom Ju.amt zur Darlegung der Unterhaltspflicht?
    b) ich zusätzlich den OE -oder wie er sich heutzutage schimpft – ablege?geht das freiwillig und wie?

    Vielen lieben Dank
    Gruß
    Peter I.

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Peter,

      grundsätzlich können Sie jederzeit ein P-Konto einrichten lassen. Mit einem Nachweis, beispielsweise vom Jugendamt, können Sie eine Erhöhung des Grundfreibetrages bei der Bank beantragen. Werden noch weitere Nachweise benötigt, wird die Bank Ihnen dies mitteilen. Die Vermögensauskunft wird nur auf Gläubigerantrag abgenommen. Zum weiteren Vorgehen sollten Sie sich an eine Schuldnerberatungsstelle wenden.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  6. Timo

    Wie verhält sich der Freibetrag wenn im Monat in mehreren Abschnitten 3 * 450€ gutgeschrieben werden.
    Am 2. des Monats / am 15. und am 20…. Es wird nach der Gutschrift jeweils 250€ abgehoben…

  7. Sarah

    Hallo….wie verhält es sich wenn man seinen Freibetrag am Ende des Monats ausgereizt hat und am letzten Tag Geld bekommt? Wann wird das Geld freigegeben wenn der 1te im Monat auf einen Samstag fällt?

  8. Angelika S.

    Ich habe auf mein P-konto 264 Euro überwiesen bekommen.Jetzt habe ich festgestellt das die Bank davon 259 Euro an meinen Gläubiger überwiesen hat. Ist so etwas zulässig

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Lavinia,

      aus der Ferne können wir das nur schwer beurteilen. Die Bank sollte bei Fragen dieser Art der erste Ansprechpartner sein.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  9. Koch.O

    Ich habe ein Paar Konto
    Und bekomme im Monat 1650euro Lohn
    Netto.
    Jetzt Pfändet das Finanzamt weil ich 850 euro
    Steuern Nachteulen muss.
    Und jetzt kommt es
    1650 euro Minus
    Wohnung mit allen Nebenkosten (Tel. Strom usw)850 euro
    Minus 200 Euro an Versicherung ( Auto . Haftpflicht) was man halt so Braucht.
    Tanken 100euro muss ja zur Arbeit kommen.
    Raten Zahlung beim Finanzamt .kein Erfolg.
    Echt Krass warum noch arbeiten

  10. benjamin

    Hallo, ich bin 2000 € im soll und kann das nicht sofort ausgleichen. Mir steht aber evtl. Eine Pfändung ins Haus und meine Bank sagt das erst das soll ausgeglichen werden muss bevor ich ein p Konto eröffnen kann…ich beziehe Arbeitslosengeld und bald auch wohngeld, könnte evtl. Eine Umschulung/Weiterbildung zum Restaurator über BAföG/Stipendium machen(entscheidet sich nächste Woche)
    Meine Frage daher : kann überhaupt etwas gepfändet werden?
    Und: wie soll ich weiter vorgehen?

    Mit freundlich grüssen
    B. H.

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Benjamin,

      Sie meinen sicherlich, dass Sie mit 2.000 Euro im Minus sind. Grundsätzlich gilt, dass eine Bank Ihren Antrag auf ein P-Konto nicht ablehnen darf („Der Kunde kann jederzeit verlangen, dass das Kreditinstitut sein Girokonto als Pfändungsschutzkonto führt. Ist das Guthaben des Girokontos bereits gepfändet worden, so kann der Schuldner die Führung als Pfändungsschutzkonto zum Beginn des vierten auf seine Erklärung folgenden Geschäftstages verlangen.“ § 850k Abs. 7 ZPO). Inwiefern eine Pfändung möglich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Eine Schuldnerberatungsstelle oder ein Anwalt kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  11. Agnes

    Hallo,
    ich habe ein p konto aber keine pfändung…zumindest im moment noch nicht. ich verstehe das nicht ganz genau mit dem restguthaben . wenn ich in etwa 700 euro monatlich bekomme und immer so um die 600 € auf meinem konto habe-kann man mir das pfänden? oder spielt das keine rolle wieviel ich auf dem konto habe solange es den freibetrag nicht übersteigt?? über eine antwort wäre ich sehr dankbar. viele grüße

    agnes

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Agnes,

      ein Restguthaben aus einem nicht ausgeschöpften Freibetrag kann einmalig in den Folgemonat übertragen werden. Im nächsten Monat muss dieser Betrag dann jedoch verbraucht werden, da er sonst der Pfändung unterliegt.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Oliver,

      zunächst sollten Sie versuchen, in Erfahrung zu bringen, warum der Betrag gekürzt wurde. Ein Anwalt oder eine Schuldnerberatungsstelle kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  12. Ronny

    Hallo, ich habe ein Pfändungsschutzkonto mit einen Mastercard. Jetzt habe ich mit der Mastercard ein Auto gemietet. Nun würde der Betrag nur von der Vermietung blockiert und erst beu Rückgabe verrechnet. Nun nehme ich den Betrag von 354€ im neuen Monat mit, obwohl ich es am 15.des alten Monat schon bezahlt habe. Wie wird das dann berechnet?Mfg Ronny G.

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Toralf,

      in der Regel handelt es sich dabei um pfändbare Beträge. Ausnahmen bestehen etwa, wenn doe Anordnung der Unpfändbarkeit des Kontoguthabens beantragt wurde und nur kleinere, einmalige Gutschriften erfolgen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  13. Daniel

    Hallo, ich habe ein P Konto, mein Lohn beträgt ca 1800 Euro monatlich. Meine Frage ist: wieviel Geld muss mir bleiben? Geht vom Grundfreibetrag also ca 1133,80 noch davon die Miete ect ab? Oder bleibt mir die 1133,80 Komplet zum Leben? Ich habe noch ein Unterhaltspflichtges Kind und wollte den Nachweis Erhöhung Freibetrag demnächst bei der Bank einreichen. Wird das Geld dann rückwirkend freigegeben oder erst im nächsten Monat anerkannt? Und Wielange dauert bis die Erhöhung freigeschaltet ist? Gruß Daniel

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Daniel,

      der Grundfreibetrag auf dem P-Konto liegt momentan bei 1.133,80 Euro je Kalendermonat. Für die erste zusätzliche Person kann seit 1. Juli 2017 ein Betrag von 426,71 Euro bescheinigt werden, für weitere Personen jeweils 237,73 Euro. Die Miete wird in der Regel nicht berücksichtigt. In der Regel ist eine rückwirkende Berücksichtigung nicht möglich. Wie lange es dauert, kann die Bank einschätzen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  14. Gabriele C.

    Sind Fragen zur Pfändung bei Ihnen kostenlos? Das müsste ich vorher wissen bevor ich meine Situation schildere.
    Mit freundlichen Grüßen

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Gabriele,

      allgemeine Fragen können wir hier im Kommentarbereich beantworten. Benötigen Sie eine Rechtsberatung, müssen Sie sich an einen Anwalt wenden.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  15. Christine G.

    Hallo ist es rechtens wenn die Bank ohne vorher Bescheid zu geben einfach das Konto sperrt? Mein sohn wollte heute seinen Lohn abheben u nd jetzt ist das Konto gesperrt. Das ist doch kriminell oder, das Konto einfach ohne Vorwarnung zu sperren.

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Karlheinz,

      gesetzliche Grundlage ist § 850a ZPO. Hier finden Sie nähere Angaben zu unpfändbaren Bezügen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  16. König

    Ich bin privat krankenversichert und muss jeden Monat 305 € bezahlen. Kann ich den pfändungsfreibetrag deshalb erhöhen lassen? Wenn ja wo und bei wem? Ich bin Beamtin und dadurch privat versichert. Komme auch bei Zwangspensionierung nicht aus dieser privaten Versicherung raus.

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo König,

      es sollte möglich sein, einen Antrag auf Erhöhung des Freibetrages beim zuständigen Vollstreckungsgericht zu stellen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Man,

      wie Sie dem oben stehenden Text entnehmen können, sind auf dem P-Konto grundsätzlich 1.133,80 Euro geschützt. Bei zwei unterhaltsberechtigten Personen erhöht sich der Freibetrag auf insgesamt 1.798,24 Euro.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  17. Moni

    Moin ich habe Sozialleistungen Kindergeld und unterhalten gekommen es liegt leider über 1.798,24 weil ich alleinerziehend bin nun haben die davon alles auf ein extra Konto gebucht kann ich das nicht mehr wieder bekommen??? Danke in voraus

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Moni,

      nur der Betrag, welcher den Freibetrag übersteigt, darf gepfändet werden. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Bank.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  18. Olli

    Hallo.
    Ich habe eine Pfändung vom Finanzamt. Diese Pfändung bezog sich erst auf meinen Lohn und nun wird auch mein Konto gepfändet. Darf das Finanzamt meinen Lohn und auch mein Konto pfänden?

  19. Nadine

    Hallo ich habe die Bank gewechselt bei der Bank voher hatte ich auch schon ein P Konto .Das habe ich jetzt auch bei meiner neuen Bank auch gemacht.Jetzt zu meiner Frage arbeite Vollzeit und wollte den Freibetrag erhöhen lassen wo kann ich es machen lassen .Arbeite nur im Nachtdienst.

  20. Michelle

    Hallo ich habe eine frage wir sind ein 3Personen Haushalt (2Erwachsene und ein 1 Kind).Ich hab ein p-konto beziehen leider zur zeit hartz4 bekommen jetzt knapp 1130 nachgezahlt kann die summe gepfändet werden?

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Michelle,

      eine Pfändung ist in der Regel möglich, wenn die entsprechenden Freibeträge überschritten werden.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  21. Daniela

    Guten Tag
    Ich habe ein P Konto. Bin alleinerziehend mit einem Kind. Nun habe ich angefangen zu arbeiten. Verdiene 1150€ netto, bekomme Kindergeld für mein Kind von 194€ , einen Zuschuss vom Jobcenter von 320€ für 6 Monate, und der Vater zahlt Unterhalt in Höhe von 280€ .Die Frage ist kann was davon gepfändet werden?
    Danke im voraus

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Daniela,

      wie Sie dem obigen Text entnehmen können, sind auf dem P-Konto mindestens 1.133,80 Euro geschützt. Erhalten Sie Kindergeld oder andere Leistungen, kann der Freibetrag auf Nachweis erhöht werden.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  22. Necke

    Hallo, ich habe eine Frage, meine Tochter ist volljährig und wohnt zuhause, sie ist momentan erwerbslos und bezieht kein Geld vom Amt. Nun hat man mir mit ihrere Volljährigkeit, den erhöten Freibetrag gestrichen, damals hatte sie auch noch gearbeitet. Ist es nun möglich den Betrag wieder anheben zu lassen, da ich schließlich für sie sorge und noch keine Ausbildung abgeschlossen wurde/ bogonnen wurde. Es handelt sich um Naturalunterhalt? Vielen Dank

  23. Moustafa E.

    hallo guten tag ich bekomme Monatlich lohn von 2400 und von BG Noch 467 Euro wegen Arbeitsunfall 8 Gesundheit Schade und meine frage ist diese Rente frei bei Privatinsolvenz oder frei wie bei Kinder geld

  24. Sinned

    Hallo!

    Wie sieht es mit Spesen(Mehraufwandentschädigung) aus die mir mein Arbeitgeber zahlt. Sind diese Pfäbdbar?

    Wo muss Die Summe auf der Bescheinigung eingetragen werden, damit ich darauf zugreifen kann⁉️

    MFG

  25. Heidi

    Habe ein P Konto wo ein Gläubiger, Forderung stellt. Diesbezüglich hat mich die Bank angeschrieben. Ein Abzatz verstehe ich nicht. Ihre Zahlungsaufträge müssen grundsätzlich mit Zustimmung der Gläubiger eingereicht werden. Heißt das ich kann meine Fixkosten, Miete usw, nur mit deren Zustimmung überweisen.

  26. Christian

    Hallo ich habe ein p Konto und drei gläubiger aktiv laufen zur Pfändung insgesamt 3000euro.
    Ich habe nächsten Monat einen Betrag von ca 4000 Euro auf dem Konto, und zugl. Private Mietschulden von 2900 Euro, kann ich nicht meine Existenz erst sichern von dem Plus auf dem Konto bevor die glaubiger ihr Geld bekommen? Freundliche Grüße

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Christian,

      übersteigt das Guthaben den Freibetrag, können die Gläubiger darauf zugreifen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  27. Christian

    Ist ein Schuldner Berater kostenlos bzw wie soll ich ein Schuldner Berater bezahlen wenn ich nur den Freibetrag verfüge und aktive Pfändungen laufen habe. Ich bin echt überfordert. Der schuldnerberater hat besseren gläubiger Kontakt für Ratenzahlungen und ein besseren Überblick was und wo laufende Raten zuerst hingehen sollten. Ich verdiene ca. 2000 netto im Monat.. Freundliche Grüße

  28. Manfred B.

    Hallo ich habe mal eine Frage.
    Meine Frau hatte schon vor unsere Eheschließung ein P Konto. Ich zahle auf diesem Konto monatlich 100,00 € ein. Das Konto liegt immer weit unter der Freigrenze.
    Es bleiben am Ende des Monats ca. 40,00€ auf dem Konto. Jetzt hat die Bank diese 40,00 € dem Gläubiger überwiesen . Hätte das nicht erst nach überschreiten der Freigrenze passieren dürfen.?? Für Ihre Bemühungen meinen freundlichsten Dank.. M.B.

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Manfred,

      grundsätzlich gilt, dass nur Beträge, die den Freibetrag übersteigen, gepfändet werden dürfen. Beachten Sie aber auch Folgendes: Auf einem P-Konto können Sie nicht sparen. Angespartes Geld muss im Folgemonat aufgebraucht werden, ansonsten ist es pfändbar (siehe § 850k Abs. 1 ZPO).

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  29. Sandra

    Mir wird das Pflegegeld für meinen Schwerbehinderten Sohn nicht anerkannt, trotz unterschriebener Bestätigung der Pflegegeldkasse! Was muss ich noch tun?

  30. christine m.

    hallo, ich habe ein p-konto , dass soeben gepfändet wurde. ich habe die restschuldbefreiung vom gericht erhalten und trotzdem wird gepfändet. ist das überhaupt rechtens und werden meine sozialleistungen gepfändet

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Christine,

      aus der Ferne können wir nur schwer einschätzen, warum eine Pfändung vorliegt. Die Bank müsste Ihnen dazu Auskunft geben können. Sozialleistungen mit Lohnersatzfunktion, wie z. B. Arbeitslosengeld I und II, können gepfändet werden, wenn diese die geltenden Freigrenzen übersteigen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Petra,

      innerhalb des Freibetrags können Sie weiterhin über das Guthaben verfügen und unter anderem Überweisungen tätigen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  31. Aleen

    hallo habe gestern am geldautomat geld ziehen wollen.leider klappte es nicht .es stand nur aus technischen gründen ginge es nicht.habe es heute wieder versucht ging auch nicht..irgenwie komisch weil ich im konto etwa 50 euro noch hatte,und auf kontoumsätze war alles normal….meine frage ist muss ichmir gedanken machen ob mein konto gepfändet ist oder liegt es an der karte??

  32. Oliver

    Hallo,
    ich bekomme üblicherweise zum letzten Werktag im Monat mein Gehalt, davon bleiben nach Bezahlung der Fixkosten 500€ übrig. Diese gehen dann mit in den nächsten Monat. Bevor das nächste Gehalt kommt, leere ich vom Konto was übrig ist. Nach Geldeingang stehen zum Monatsende aber wieder 500€ auf dem Konto. Da das Konto nun den gleichen Kontostand wie im vorherigen Monat aufweist, zählt das dann als nicht aufgebrauchter Freibetrag?
    Grüße,
    oliver

  33. Erich

    Ich habe ein p-konto und es sind zwei gläubiger sind drauf und habe mein lohn von 1,398 euro netto bekommen .die bank hat 388 euro einbehalten das ist doch über den pfändungsschutz was mir zusteht der. pfändungbetrag liegt doch bei mir 174 euro .darf das ich bank einbehalten

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Erich,

      auf dem P-Konto sind grundsätzlich mindestens 1.133,80 Euro geschützt. Bedenken Sie: Restguthaben aus dem Vormonat muss im nächsten Monat aufgebraucht werden, ansonsten kann dies gepfändet werden.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  34. Nicole

    Hallo,
    habe ein P Konto wo auch Gläubiger sind. Mein Lohn ist deutlich höher als der Freibetrag. Jetzt meine Frage: Überweist die Bank dann automatisch an den Gläubiger oder muss ich da ne Überweisung tätigen?
    Vielen lieben Dank
    MfG

  35. Kevin

    Hallo

    Wenn ich Miete Strom unterhalt Versicherungen zusammen zähle komme ich auf fast 950€

    Da drin erhalten sind aber noch keine sachen wie tanken oder Kfz Versicherung und der gleichen.

    Wenn 7ch das mit rein rechne habe ich nichts mehr um mir was zu essen oder zu trinken zu leisten.

    Meine Frage wäre halt ob so sachen wie die täglich gefahrenen Kilometer, die versicherungssumme für ein jahr und so auch irgendwie angerechnet werden können und man das auch erhöhen kann.

    Weil ich so langsam nicht mehr weiß wie ich zur Arbeit kommen soll. Und ohne Job geht natürlich nichts mehr.

    Mfg

  36. ralf

    Ich habe ein Pfändungsschutzkonto und habe am 30.4.2019 eine Gutschrift von 566 Euro bekommen
    Weiter Gutschriften waren im Mai 276 Euro sowie 109 Euro.
    Am 20.05 habe ich von neiner Versicherung 1100 Euro erhalten. Bis zum 13 5 wurden alle Beträge abgehoben. Nach erhalt der 1100 Euro hat meine Bank ledglich 169 freigegeben.Meine Frage ist dies korrekt

  37. Piotr

    Hallo

    ich bekomme monatlich zwischen 500-1000. Jedes Monat ich bin unter der Freibetrag und jetzt zusammen ca. 2.000 Euro vom Anfang 2019. Wenn ich bekomme nächste Monat auf meine Konto 1.500 Euro, bleib mir Freibetrag zur Verfügung und dann übernächste Monat bekomme ich den Rest (ca. 400 Euro) vom Bank zurück wider zur Verfügung? Mit anderen Worten, ist der Freibetrag ein durchschnittlichen Wert? wo bei monatlich kann ich nicht mehr als die 1033 Euro haben?

    viele Grüße

  38. Angi

    Hallo.

    Seit dem 1.6.19 verdien ich mehr Geld. so um 1220 euro. Das heisst ich überschreite jeden Monat den Freibetrag von 1178,59.Am 27.6 Gehalt bekommen von 1220 bekommen. ein teil wurde eingefroren und danach konnt ich wieder drüber verfügen.
    Wie viel bleibt mir den monatlich übrig

    Lg

  39. Odek

    Hallo.
    ich habe erst am 9.09.2019 mein Bank beauftragt mein Girokonto ins P-Konto umzuwandeln da ich noch keine P-Konto hatte.Am 11.09.2019 und am 13.09.2019 waren dann aber mein Gahälter in Höhe von 292€ und 661€ vom Arbeitgeber überwiesen.Meine Frage wäre sind diese Gehalt-Überweisungen geschützt oder sind sie pfändbar?

  40. Ljubica

    Hallo,
    Ich habe seit letzte Woche ein Pfändungsschutzkonto auf dem ich jetzt Pflegegeld und Kindergeld bekomme kein Gehalt/Lohn. Meine Frage ist ist das Pflegegeld und Kindergeld auch ohne Bescheinigung geschützt mein Grundfreibetrag beträgt 1178,59 Euro und es ist aktiv.

  41. A. Bou

    Hallo, ich habe folgendes Problem:

    Meine Lebensgefährtin und ich haben einen gemeinsamen Sohn (Kindergeld geht auf ihr P-Konto). Mein Lohn sprengt die Pfändungsfreigrenze. Meine Bank sagt aber dass ich meinen Sohn nicht geltend machen kann um den Freibetrag zu erhöhen. Mit der Begründung dass die Mutter ja das KG bezieht. Aber wir kommen ja trotzdem beide für das Kind auf. Steht mir da kein Freibetrag zu?

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Kris,
      Kontopfändung und die Vollstreckung in Grundstücke bzw. Immobilien sind verschiedene Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Der Gläubiger kann frei wählen, ob er ein Konto pfändet oder ein Haus des Schuldners oder ob er mehrere Maßnahmen miteinander kombiniert. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an eine Schuldnerberatungsstelle. Wir bieten keine Beratung an.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  42. Bernd

    Hallo,
    Ich habe ein P-Konto und nun ist am 3.04. 20 bei der Bank das Pfändungsverlagen des Gläubigers eingegangen.
    Frage:
    1. Wie wird mit dem vor der Pfändung vorhandenen Guthaben umgegangen ?
    Steht mi dieses Guthaben zu oder gild die Pfändung quasi rückwirkend auf das Guthaben vor der Pfändung?

    2. Wo kann ich die ensprechende gesetzl. Grundlagen, an die sich die Bank richten sool, finden ( § ) ?

    Viele Grüsse
    B.

  43. Ina

    Hallo, am 16.3.21 wurden von meinem p-Konto 337,98€ an den Pfandgläubiger überwiesen. Dieser Betrag stammt aus Grundsicherungsleistungen nach SGB II des JobC für den Lebensunterhalt i.H.v. 441,94, die am 30.9.20 für Monat 10/20 überwiesen und am 1.11.20 gesperrt waren, Meine Anträge auf Freigabe, zuletzt beim Landgericht Berlin, wurden am 26.2.21 ohne Revisionsmöglichkeit abgelehnt. Nicht berücksichtigt wurden hier trotz bereits gegenteiliger Rechtssprechung i.F. BGH-Urteils v. 4.12.14 (IX ZR 115/14) und zwischenzeitl. Gesetzesänderung d. PKoFoG (BuTa-Beschluß v. 8.12.20, mit den entsprech. Änderungen in Kraft ab 1.8.21). Mein Antrag an das JobC auf erneute (Teil-) Zahlung i.H.d. gepfändeten Betrages wurde am 1.11.21 mit Begründung, nicht für private Schulden aufkommen zu müssen, abgelehnt.
    Meine Frage: sehen Sie weitere rechtliche Möglichkeiten, ggf. wie und wo?
    Vielen Dank für Ihre Bemühungen
    Mit freundlichen Grüßen

  44. Michael

    Hallo liebes Team der Beratung,
    da es immer wieder verschiedene Angaben zu der Verfügung auf einem P-Konto ohne laufende Pfändung gibt, hier nochmal die Frage.

    Über welchen Betrag kann ich auf meinem P-Konto ohne aktuelle laufende Pfändung verfügen? Die Bank sagt mir am Telefon, dass nur der Freibetrag verfügbar ist, auch ohne laufende Pfändung.
    Was stimmt denn nun? Ich benötige da eine verbindliche Antwort bitte.

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