Dank P-Konto-Bescheinigung den Pfändungsschutz erhöhen

Das Wichtigste zur P-Konto-Bescheinigung nach § 850k Abs. 5 ZPO

Wie kann ich auf meinem P-Konto den Freibetrag erhöhen?

Um den Pfändungsschutzgrenze auf Ihrem P-Konto zu erhöhen, müssen Sie nachweisen, dass Ihnen weitere geschützte Geldbeträge zustehen. Diesen Nachweis erbringen Sie mithilfe einer entsprechenden P-Konto-Bescheinigung, die Sie bei Ihrer Bank vorlegen.

Wo erhalte ich eine solche P-Konto-Bescheinigung?

Sozialleistungsträger wie das Jobcenter und Familienkassen sind verpflichtet, solche Bescheinigungen auszustellen. Weitere Ansprechpartner sind die Schuldnerberatungsstellen, der Arbeitgeber sowie Rechtsanwälte und Steuerberater. Leistungsbescheide dienen zusätzlich als Nachweis.

Was kann ich tun, wenn die Bank die Bescheinigung nicht anerkennt?

In diesem Fall können Sie sich an das zuständige Vollstreckungsgericht wenden. Auf entsprechenden Nachweis erlässt dieses einen Beschluss, den Sie bei der Bank vorlegen können.

Wann benötigen Sie eine Bescheinigung für das Pfändungsschutzkonto?

Mit einer entsprechenden P-Konto-Bescheinigung bleibt Ihnen bei einer Kontopfändung mehr Geld zur Verfügung.
Mit einer entsprechenden P-Konto-Bescheinigung bleibt Ihnen bei einer Kontopfändung mehr Geld zur Verfügung.

Damit ein Schuldner trotz laufender Kontopfändung weiterhin auf sein Bankguthaben zugreifen kann, muss er ein P-Konto einrichten, das einen Grundfreibetrag von 1.410 Euro pro Monat vor der Pfändung schützt (Stand: 1.7.2023).

Manchmal reicht dieser Betrag aber nicht zum Leben, weil der Schuldner zum Beispiel eine Familie zu versorgen hat. Oder ihm stehen weitere gesetzlich geschützte Geldbeträge zu, die über den oben benannten Grundfreibetrag hinausgehen. In solchen Situationen kann er den Freibetrag für sein P-Konto mithilfe einer Bescheinigung erhöhen lassen.

§ 902 Nr. 1 bis 6 ZPO regelt abschließend, in welchen Fällen eine solche Erhöhung des Freibetrags bescheinigt werden kann. Hierzu gehören insbesondere:

  • bei gesetzlichen Unterhaltsplichten für bis zu fünf Personen
  • Empfang von Sozialleistungen nach dem SGB II, SGB XII oder dem AsylbLG
  • Zahlungen, die den Mehraufwand aufgrund eines Körper- oder Gesundheitsschadens ausgleichen sollen (§ 54 SGB I)
  • Geldleistungen der Stiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“
  • Kindergeld und andere gesetzliche Geldleistungen für Kinder
  • einmalige Sozialleistungen

Sind Sie unsicher, welche Posten in Ihrem Fall dazu genutzt werden können, um den Freibetrag für das P-Konto zu erhöhen? Eine unverbindliche und kostenlose Erstberatung erhalten Sie hier ** .

Wo erhalten Sie eine P-Konto-Bescheinigung?

Bei manchen Anwälten können Sie eine P-Konto-Bescheinigung online beantragen. Das bringt jedoch Kosten mit sich!
Bei manchen Anwälten können Sie eine P-Konto-Bescheinigung online beantragen. Das bringt jedoch Kosten mit sich!

Doch wo erhalten Sie für die Erhöhung des Freibetrages von Ihrem Pfändungsschutzkonto eine solche Bescheinigung?

Sie haben folgende Möglichkeiten:

  1. Erhalten Sie gesetzlich geschützte Sozialleistungen, so reicht in der Regel der Leistungsbescheid als P-Konto-Bescheinigung aus.
  2. Jobcenter, Sozialamt und andere Sozialleistungsträger sind verpflichtet, Menschen, die solche Leistungen beziehen, auf Antrag auch eine P-Konto-Bescheinigung auszustellen. Dasselbe gilt für Familienkassen.
  3. Auch Schuldnerberatungsstellen bescheinigen mitunter geschützte Freibeträge. Sie sind allerdings nicht dazu verpflichtet, diese Nachweise auszustellen.
  4. Der Arbeitgeber kann ebenfalls eine Bescheinigung für das P-Konto erstellen, muss es aber ebenfalls nicht.
  5. Rechtsanwälte und Steuerberater dürfen auch solche Bescheinigungen ausstellen. Allerdings muss der Schuldner dies bezahlen.

Es gibt jedoch Fälle, in denen die Bank die Bescheinigung nicht akzeptiert. Dann können Sie sich an das zuständige Vollstreckungsgericht zu wenden, das den Grundfreibetrag in Ihrem Fall per Beschluss erhöht. Der Beschluss dient als P-Konto-Bescheinigung, den Sie bei der Bank vorlegen.

Ist die Ausstellung einer P-Konto-Bescheinigung immer kostenlos? Das kommt darauf an, an wen Sie sich wenden. Bei Behörden, Ämtern und gemeinnützigen Schuldnerberatungsstellen entstehen keine Kosten. Anders verhält es sich jedoch, wenn Sie sich an einen Anwalt, Steuerberater oder eine gewerbliche Schuldnerberatung wenden. Diese berechnen für die Ausstellung einer nach § 850k ZPO erstellten Bescheinigung in der Regel Gebühren.

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Dank P-Konto-Bescheinigung den Pfändungsschutz erhöhen
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Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike erwarb ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn und ist seit 2016 Teil des schuldnerberatung.de-Teams. Ihr thematischer Fokus liegt insbesondere auf unterschiedlichsten Fragestellungen rund ums Schulden- und Insolvenzrecht.

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10 Gedanken zu „Dank P-Konto-Bescheinigung den Pfändungsschutz erhöhen

  1. Herbert

    Rentenzahlung wurde eingestellt Post konnte nicht zugestellt werden. Rentenzahlung wurde wieder aktiviert, nachzahlung erfolgt in Höhe von 1769.€
    P Konto Pfändung ab 1350€
    bekomme ich eine Erhöhung fürs P Konto bei der caritas?

  2. Uwe

    Guten Tag Ich habe ein P-Konto Habe jetzt höheres Wohngeld bekommen das die Bank einbehalten hat und da die Bank selber ein Gläubiger von mir iist hat sie gleich reingehauen sich ihren Anteil genommen und auch gleich zwei gläubiger bezahlt. Nun habe ich 1300 € Freibetrag .den Rest bin ich jetzt los konnte noch nicht mal meine Kranken Versicherung bezahlen. Und habe nur knappe 200 € zum leben .Was kann ich tun um dieses aufzuhalten. Danke für Ihre Hilfe

  3. Brigitte

    Hallo ich bin 69 Jahre alt und Rentnerin
    Ich habe ein p konto, und die 300 Euro Energiepauschale bekommen. Davon habe ich nur 95 Euro bekommen, da mein Freibetrag überschritten war, obwohl das Geld nicht pfändbar ist. Nun soll ich eine Bescheinigung vorlegen das die die 300 Euro von der energiepauschale ist, um den Rest freigeschaltet zu bekommen. Bei der Rentenkasse kann mir keiner weiter helfen, woher bekomme ich diese Bestätigung? Und warum reicht es nicht das es bei der Überweisung steht, das es die Energiepauschale ist??? Bitte um Hilfe Danke

  4. Walter

    Guten Tag bekomme bonus kindergeldmein freibetrag ist schon weg wer kann mir helfen

  5. Wadim

    Guten Tag. Ich möchte eine P-Konto einrichten schicken Sie bitte einen Formular zu

    1. Jolien

      Hallo! Habe ein P- Konto Ich habe eine Frage. Ich 49. Jahre EU Rentnerin lebe mit meiner 19. Jährigen Tochter zusammen in einer Wohnung. Meine Tochter kann nicht arbeiten da sie krank ist und ich für sie nur Kindergeld bekomme. Welche Freibetrag steht mir zu? Mfg

  6. Guhmann

    Habe bei einer privaten Schuldnerberatung 2018
    Privatinsolvenz gemacht.
    Nun brauche ich eine neue Bescheinigung für das P Konto das ich gegenüber meiner Frau unterhaltspflichtig bin.
    Habe per Email darum gebeten auch das ich Sie persönlich abholen könnte.
    Jetzt soll ich 60 € dafür zahlen, da sie einen Anwalt beauftragen müsste.
    Meine Frage ist das so rechtens ich zahle das auf jeden Fall nicht.
    In meinen Augen ist das Abzocke.

  7. Bulich N

    Guten tag,
    Können Sie mir helfen bei einen Brief an gericht zu schreiben?

  8. Ralf

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe eine Frage bezüglich der Erhöhung des pfändbaren Freibetrages. Ich bin freiberuflicher Webdesigner und Dozent bei mehreren Bildungsträgern. Neben meiner Miete und den Nebenkosten habe ich auch meine Krankenkassen- und Sozialversicherungsbeiträge selbst zu zahlen. Alles zusammen macht bereits mehr als die Hälfte des Freibetrages aus. Wo und wie kann ich dafür eine kostenlose P-Konto-Bescheinigung bekommen.

    Viele Grüße

    Ralf

    1. Ralph

      Bei anwalt -kg.de per E-Mail,wahrscheinlich als PDF Datei zum ausdrucken,was man dann seiner Bank zusckicken kann !
      Ist bei den meisten Banken kein Problem !?
      Viele Grüße
      Ralph

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