Beschluss des Bundesfinanzhofs: Pfändung der Corona-Soforthilfe ist unzulässig
Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler erhalten eine Corona-Soforthilfe, wenn sie infolge der Pandemie in ihrer Existenz bedroht sind. Diese Zahlungen dürfen nicht zur Tilgung von Altschulden gepfändet werden, entschied der Bundesfinanzhof.