BAföG-Reform: Ehemalige Studenten sind in Zukunft schneller schuldenfrei

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Die BAföG-Reform ermöglicht künftig mehr Studenten eine Förderung zu erhalten.
Die BAföG-Reform ermöglicht es künftig mehr Studenten, eine Förderung zu erhalten.

Der Bundestag hat am Donnerstag mehrheitlich einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zu einer Bafög-Reform zugestimmt. Demnach sollen ehemalige Stundeten künftig unter anderem bei der Rückzahlung ihrer BAföG-Schulden entlastet werden. Neben einer Anhebung des maximalen Förderungsbetrages enthält der Entwurf auch eine Erhöhung des Freibetrages der Eltern, an dem sich der Anspruch auf Bafög maßgeblich bemisst. So soll die Zahl der förderungsberechtigten Studenten, die seit Jahren sinkt, wieder ansteigen.

BAföG-Reform enthält Schuldenerlass für Wenigverdiener

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) sieht bisher vor, dass mindestens 6,5 Jahre lang jeden Monat 130 Euro an das Bundesverwaltungsamt in Köln zurückgezahlt werden müssen, damit danach eine Restschuldbefreiung möglich wird, egal wie hoch das Darlehen eigentlich war. Denn: Im Regelfall gewährt das Amt eine Hälfte der Ausbildungsförderung als Darlehen, welches zumindest Anteilig zurückgezahlt werden muss und die andere Hälfte als staatlichen Zuschuss.

Mit der BAföG-Reform können Wenigverdiener künftig einen Antrag auf eine geringere Rate stellen, an die sich dann trotzdem der Schuldenerlass der übrigen Summe anschließen kann. Zudem erfolgt die Restschuldbefreiung spätestens 20 Jahre nach Rückzahlungsbeginn, wenn der ehemalige Student nachweislich finanziell nicht in der Lage ist, seine Schuld zu begleichen.

Das kann vor allem jenen zu Gute kommen, die einige Schulden angehäuft haben, aber keine Privatinsolvenz durchlaufen möchten. Schuldner, die sich dennoch dafür entscheiden, bekommen am Ende des Insolvenzverfahrens mit der Restschuldbefreiung in der Regel die übrigen BAföG-Schulden erlassen, wenn sie sich an die Bedingungen der Insolvenz gehalten haben. Die maximale zu erstattende Rate liegt derzeit bei 10.000 Euro. Beträge, die das Studierendenwerk als Darlehen darüber hinaus gewährt hat, gelten ebenso als Zuschuss und müssen nicht zurückgezahlt werden.

Was ändert sich mit der BAföG-Reform außerdem?

Der Freibetrag für das Gehalt der Eltern steigt mit der BAföG-Reform an.
Der Freibetrag für das Gehalt der Eltern steigt mit der BAföG-Reform an.

Für aktuell Studierende sind die wichtigsten Punkte der BAföG-Reform sicher einerseits, dass der Höchstsatz von aktuell 735 Euro pro Monat auf 861 Euro angehoben wird und andererseits der Freibetrag für das Gehalt der Eltern ansteigt. Beide Eltern dürfen durch die BAföG-Reform zusammen 2000 Euro netto verdienen, damit ihr Kind – nur in Bezug auf das elterliche Einkommen – noch voll förderungsberechtigt ist.

Damit erhalten auch jene Studenten Anspruch auf BAföG, welchen dieser auf Grund des geringen Freibetrages bisher verwehrt blieb. Das heißt auch, dass Elternteile künftig etwas mehr als bisher 1145 Euro (Einkommensgrenze für Alleinerziehende) verdienen dürfen, damit ihre Kinder noch voll förderungsfähig sind. Der Freibetrag für alleinerziehende Elternteile
wird bis 2021 auf 1330 Euro angehoben.

Der Anteil für Wohnkosten steigt in der Förderungssumme von 250 Euro auf 325 Euro an. Studierende, die das 30. Lebensjahr bereits vollendet haben, müssen einen höheren Betrag an die Krankenkasse zahlen (den Studenten selbst übernehmen müssen), was in der BAföG-Reform ebenso berücksichtigt werden soll.

Die BAföG-Reform soll in einem ersten Schritt zum Wintersemester 2019 in Kraft treten. Der maximale Förderungsbetrag liegt dann noch bei 853 Euro. Zum Wintersemester im darauf folgenden Jahr soll er auf die vollen 861 Euro ansteigen.

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Über den Autor

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Mario G.

Mario hat einen Master-Abschluss in Sozialmanagement an der FH Potsdam erworben. Seit 2016 ist er Mitglied unserer Redaktion von schuldnerberatung.de und informiert unsere Leser über allerlei wichtige Themen rund um Schuldenrecht, Privatinsolvenz und Schuldenabbau.

Ein Gedanke zu „BAföG-Reform: Ehemalige Studenten sind in Zukunft schneller schuldenfrei

  1. Roland

    Eine Frage dazu:
    Wenn ich mein Studium im Jahr 1999 beendet habe und danach alle Jahre von der Zahlungen befreit war wegen finanzielle Lage, ab wann kann ich auf eine volle Freilassung von Rückzahlungen beantragen (wegen geringer Einkommen) ?
    Vielen Dank im voraus.

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