Das Wichtigste zum Regelbedarf
Wie hoch hoch der Regelbedarf ausfällt, hängt bei Erwachsenen davon ab, ob sie mit einer anderen Person zusammenleben. In den Jahren 2024 und 2025 erhalten Alleinstehende 563 Euro pro Monat. Weitere Angaben können Sie dieser Tabelle entnehmen.
Der Regelbedarf umfasst unterschiedliche Posten. Dazu gehören unter anderem Lebensmittel, Verkehr, Telekommunikation und Bekleidung. Mehr zur Zusammensetzung erfahren Sie hier.
Die Höhe des Regelbedarfs hängt bei der Grundsicherung im Alter von der Lebenssituation der leistungsbeziehenden Person ab. Lebt sie etwa mit dem Ehegatten bzw. Lebenspartner in einer Wohnung, liegt der Regelbedarf bei 506 Euro.
Personen, die Bürgergeld beziehen, erhalten den Regelsatz, um im Alltag entstehende Kosten zu tragen. Zusätzlich werden unter anderem angemessene Wohn- sowie Heizkosten übernommen.
Inhalt
Was ist der Regelbedarf? Eine einfache Definition!
Menschen, die nicht selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen können, werden in Deutschland finanziell unterstützt – zum Beispiel mit dem Bürgergeld. Der sogenannte Regelbedarf spielt bei vielen Sozialleistungen eine wichtige Rolle.
Doch was bedeutet der Regelbedarf genau? Dabei handelt es sich um eine Geldsumme, die einen Teil der jeweiligen Unterstützungsleistung ausmacht. Nehmen wir als Beispiel das Bürgergeld. Dieses setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen:
- Regelbedarf
- Bedarfe für Unterkunft und Heizung (Miete, Heizkosten)
- Unter Umständen Mehrbedarfe (z. B. für Schwangere, Alleinerziehende oder Menschen, die aus medizinischen Gründen eine besondere Ernährung benötigen)
- Unter Umständen Bedarfe für Bildung und Teilhabe (für Kinder und Jugendliche)
Laut Definition ist der Regelbedarf ist hierbei eine pauschale – also fixe – Summe, die monatlich an die leistungsbeziehende Person ausgezahlt wird. Mit diesem Geld muss die Person ihren Alltag bestreiten – also beispielsweise Lebensmittel oder Kleidung kaufen.
Über den Regelbedarf, der vom Jobcenter oder einer anderen Stelle ausgezahlt wird, darf die leistungsbeziehende Person selbst frei verfügen. Zusätzlich werden unter anderem Mietkosten übernommen.
Bei welchen Leistungen gibt es den Regelbedarf?
Deutschland ist ein Sozialstaat. Das bedeutet, dass Personen, die nicht (komplett) selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können, vom Staat finanziell unterstützt werden. Es gibt unterschiedliche Leistungen, auf die Personen je nach Einzelfall Anspruch haben können. Dazu gehören unter anderem
- das Bürgergeld,
- die Hilfe zum Lebensunterhalt,
- die Grundsicherung im Alter und
- die Grundsicherung bei Erwerbsminderung.
Die drei letztgenannten Leistungen sind Arten der Sozialhilfe. Sie werden im Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XII) geregelt. Vorgaben zum Bürgergeld lassen sich demgegenüber im Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II) finden.
Als Teil der Leistung spielt der Regelsatz bei der Grundsicherung im Alter, der Grundsicherung bei Erwerbsminderung und beim Bürgergeld eine entscheidende Rolle. Dabei gilt: Der Regelbedarf laut SGB II, also beim Bürgergeld, ist gleich dem Regelbedarf laut SGB XII.
Es folgt: Egal, ob Sie Bürgergeld oder Grundsicherung beziehen – der Regelbedarf ist hierbei gleich. Es gibt keine Unterschiede bezüglich der Höhe.
Was sind die Regelbedarfsstufen? Definition und Übersicht!
Nicht jede Person, die Bürgergeld oder Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung bezieht, erhält den gleichen Regelbedarf. Vielmehr werden Personengruppen in bestimmte Regelbedarfsstufen einsortiert, die jeweils einen anderen Regelbedarf erhalten.
Bei Erwachsenen werden Unterschiede dahingehend gemacht, in welcher Art von Haushalt die betreffende Person lebt. Demgegenüber ist beim Regelbedarf für Kinder das Alter entscheidend. Dabei gilt: Je älter das Kind, desto mehr Geld wird ausgezahlt.
Der folgenden Übersicht können Sie entnehmen, welche Regelbedarfsstufen es beim Bürgergeld sowie bei der Grundsicherung gibt:
Regelbedarfsstufe | Wer? |
---|---|
1 | Alleinstehende oder alleinerziehende Erwachsene, die in einer Wohnung bzw. Wohngemeinschaft leben |
2 | Erwachsene, die in einer Wohnung mit einem Partner oder einer Partnerin zusammenleben; Menschen mit Behinderung, die in einer besonderen Wohnform leben |
3 | Junge Erwachsene unter 25 Jahren, die im im Haushalt der Eltern leben (Bürgergeld), Erwachsene in einer stationären Einrichtung (Grundsicherung) |
4 | Kinder zwischen 14 und 17 Jahren |
5 | Kinder zwischen 6 und 13 Jahren |
6 | Kinder bis 5 Jahre |
Wie hoch ist der Regelbedarf? Tabelle für den schnellen Überblick!
Sie möchten Ihren Regelbedarf ermitteln? Der folgenden Tabelle können Sie entnehmen, wie hoch der Regelbedarf bei der Sozialhilfe (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) sowie beim Bürgergeld monatlich ausfällt:
Regelbedarfsstufe | Regelbedarf (2024 und 2025) |
---|---|
1 | 563 € |
2 | 506 € |
3 | 451 € |
4 | 471 € |
5 | 390 € |
6 | 357 € |
Was gehört alles zum Regelbedarf?
Mit dem Regelbedarf müssen leistungsbeziehende Personen ihren Lebensunterhalt bestreiten. Dabei ist ihnen selbst überlassen, wie viel des Betrages sie jeweils für unterschiedliche Posten ausgeben.
Doch was müssen leistungsbeziehende Personen damit genau bezahlen? Der Regelbedarf nach SGB II bzw. XII ist eine Zusammensetzung aus verschiedenen Posten. Für die Jahre 2024 und 2025 ergeben sich für die Regelbedarfsstufe 1 die folgenden Werte:
Anteil am Regelbedarf | Betrag |
---|---|
Nahrung, alkoholfreie Getränke | 195,35 € |
Freizeit, Unterhaltung, Kultur | 54,92 € |
Verkehr | 50,49 € |
Post und Telekommunikation | 50,33 € |
Wohnen, Energie (Strom), Wohninstandhaltung | 47,71 € |
Bekleidung, Schuhe | 46,71 € |
Andere Waren und Dienstleistungen | 44,93 € |
Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände | 34,28 € |
Gesundheitspflege | 21,48 € |
Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen | 14,70 € |
Bildung | 2,03 € |
Gesamt | 563 € |
Wie wird der Regelbedarf ermittelt?
Wie hoch Bürgergeld und Grundsicherung ausfallen, wird gesetzlich festgelegt und regelmäßig angepasst. Grundlage, um den Regelbedarf zu berechnen, sind Daten aus einer Befragung von rund 60.000 Haushalten, die kein Bürgergeld oder keine Sozialhilfe beziehen, zu den jeweiligen
- Einnahmen,
- Ausgaben sowie
- ihrer Vermögenssituation.
Diese sogenannte Einkommens- und Verbrauchsstichprobe – kurz EVS – wird im Anschluss ausgewertet. So kann geprüft werden, wie viel Geld Personen bzw. Haushalte in Deutschland ausgeben und über wie viel Geld sie verfügen. Diese Werte werden dann hochgerechnet, um auf die gesamte Bevölkerung zu schließen.
Die Höhe des Regelbedarfs orientiert sich dann gemäß § 4 des Regelbedarfsermittlungsgesetzes (RBEG) bei Einzelpersonenhaushalten an den unteren 15 Prozent der Haushalte und bei Familienhaushalten an den unteren 20 Prozent.
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG): Abweichender Regelbedarf
Personen, die in Deutschland Asyl suchen, haben unter gewissen Voraussetzungen Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Auch hier gibt es einen Regelbedarf. Allerdings unterscheidet sich dieser vom Bürgergeld und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Zum einen werden hier andere Beträge angesetzt. Zum anderen setzt sich der Bedarf aus dem notwendigen Bedarf und dem notwendigen persönlichen Bedarf zusammen.
Sie können die für die Leistungen nach dem AsylbLG maßgeblichen Regelbedarfsstufen und Beträge der folgenden Tabelle entnehmen:
Notwendiger Bedarf | Notwendiger persönlicher Bedarf | Gesamtsumme | |
---|---|---|---|
Bedarfsstufe 1 (Alleinstehende bzw. Alleinerziehende) | 2024: 256 € 2025: 245 € | 2024: 204 € 2025: 196 € | 2024: 460 € 2025: 441 € |
Bedarfsstufe 2 (Paare in einer Wohnung bzw. bei Unterbringung in einer Sammelunterkunft) | 2024: 229 € 2025: 220 € | 2024: 184 € 2025: 177 € | 2024: 413 € 2025: 397 € |
Bedarfsstufe 3 (Personen unter 25 Jahren, die zusammen mit den Eltern leben bzw. Erwachsene, die in einer stationären Einrichtung leben) | 2024: 204 € 2025: 196 € | 2024: 164 € 2025: 157 € | 2024: 368 € 2025: 353 € |
Bedarfsstufe 4 (Jugendliche im Alter zwischen 14 und 17) | 2024: 269 € 2025: 258 € | 2024: 139 € 2025: 133 € | 2024: 408 € 2025: 391 € |
Bedarfsstufe 5 (Kinder im Alter zwischen 6 und 13) | 2024: 204 € 2025: 196 € | 2024: 137 € 2025: 131 € | 2024: 341 € 2025: 327 € |
Bedarfsstufe 6 (Kinder bis 5 Jahre) | 2024: 180 € 2025: 173 € | 2024: 132 € 2025: 126 € | 2024: 312 € 2025: 299 € |
Quellen und weiterführende Links
- § 28 SGB XII
- § 4 RBEG
- Bekanntmachung über die Höhe der Leistungssätze nach § 3a Absatz 4 des Asylbewerberleistungsgesetzes für die Zeit ab 1. Januar 2025
- Die Bundesregierung; Regelsätze 2024 deutlich gestiegen
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales; Fortschreibung der Regelbedarfe in der Sozialhilfe und beim Bürgergeld