Regelbedarf bei Bürgergeld & Co: So viel Geld bekommen Sie!

Das Wichtigste zum Regelbedarf

Wie hoch ist der Regelbedarf bei Bürgergeld?

Wie hoch hoch der Regelbedarf ausfällt, hängt bei Erwachsenen davon ab, ob sie mit einer anderen Person zusammenleben. In den Jahren 2024 und 2025 erhalten Alleinstehende 563 Euro pro Monat. Weitere Angaben können Sie dieser Tabelle entnehmen.

Was umfasst der Regelbedarf gemäß SGB XII?

Der Regelbedarf umfasst unterschiedliche Posten. Dazu gehören unter anderem Lebensmittel, Verkehr, Telekommunikation und Bekleidung. Mehr zur Zusammensetzung erfahren Sie hier.

Wie hoch ist die Grundsicherung im Alter?

Die Höhe des Regelbedarfs hängt bei der Grundsicherung im Alter von der Lebenssituation der leistungsbeziehenden Person ab. Lebt sie etwa mit dem Ehegatten bzw. Lebenspartner in einer Wohnung, liegt der Regelbedarf bei 506 Euro.

Was bekommt man beim Bürgergeld alles bezahlt?

Personen, die Bürgergeld beziehen, erhalten den Regelsatz, um im Alltag entstehende Kosten zu tragen. Zusätzlich werden unter anderem angemessene Wohn- sowie Heizkosten übernommen.

Was ist der Regelbedarf? Eine einfache Definition!

Regelbedarf laut SGB II: Unsere Tabelle zeigt, wie viel Geld Sie bekommen.
Regelbedarf laut SGB II: Unsere Tabelle zeigt, wie viel Geld Sie bekommen.

Menschen, die nicht selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen können, werden in Deutschland finanziell unterstützt – zum Beispiel mit dem Bürgergeld. Der sogenannte Regelbedarf spielt bei vielen Sozialleistungen eine wichtige Rolle.

Doch was bedeutet der Regelbedarf genau? Dabei handelt es sich um eine Geldsumme, die einen Teil der jeweiligen Unterstützungsleistung ausmacht. Nehmen wir als Beispiel das Bürgergeld. Dieses setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen:

  1. Regelbedarf
  2. Bedarfe für Unterkunft und Heizung (Miete, Heizkosten)
  3. Unter Umständen Mehrbedarfe (z. B. für Schwangere, Alleinerziehende oder Menschen, die aus medizinischen Gründen eine besondere Ernährung benötigen)
  4. Unter Umständen Bedarfe für Bildung und Teilhabe (für Kinder und Jugendliche)

Laut Definition ist der Regelbedarf ist hierbei eine pauschale – also fixe – Summe, die monatlich an die leistungsbeziehende Person ausgezahlt wird. Mit diesem Geld muss die Person ihren Alltag bestreiten – also beispielsweise Lebensmittel oder Kleidung kaufen.

Über den Regelbedarf, der vom Jobcenter oder einer anderen Stelle ausgezahlt wird, darf die leistungsbeziehende Person selbst frei verfügen. Zusätzlich werden unter anderem Mietkosten übernommen.

Bei welchen Leistungen gibt es den Regelbedarf?

Deutschland ist ein Sozialstaat. Das bedeutet, dass Personen, die nicht (komplett) selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können, vom Staat finanziell unterstützt werden. Es gibt unterschiedliche Leistungen, auf die Personen je nach Einzelfall Anspruch haben können. Dazu gehören unter anderem

Was ist der Regelbedarf bei Bürgergeld & Co.? Es handelt sich um eine feste Summe, die monatlich ausbezahlt wird.
Was ist der Regelbedarf bei Bürgergeld & Co.? Es handelt sich um eine feste Summe, die monatlich ausbezahlt wird.
  • das Bürgergeld,
  • die Hilfe zum Lebensunterhalt,
  • die Grundsicherung im Alter und
  • die Grundsicherung bei Erwerbsminderung.

Die drei letztgenannten Leistungen sind Arten der Sozialhilfe. Sie werden im Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XII) geregelt. Vorgaben zum Bürgergeld lassen sich demgegenüber im Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II) finden.

Als Teil der Leistung spielt der Regelsatz bei der Grundsicherung im Alter, der Grundsicherung bei Erwerbsminderung und beim Bürgergeld eine entscheidende Rolle. Dabei gilt: Der Regelbedarf laut SGB II, also beim Bürgergeld, ist gleich dem Regelbedarf laut SGB XII.

Es folgt: Egal, ob Sie Bürgergeld oder Grundsicherung beziehen – der Regelbedarf ist hierbei gleich. Es gibt keine Unterschiede bezüglich der Höhe.

Was sind die Regelbedarfsstufen? Definition und Übersicht!

Nicht jede Person, die Bürgergeld oder Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung bezieht, erhält den gleichen Regelbedarf. Vielmehr werden Personengruppen in bestimmte Regelbedarfsstufen einsortiert, die jeweils einen anderen Regelbedarf erhalten.

Bei Erwachsenen werden Unterschiede dahingehend gemacht, in welcher Art von Haushalt die betreffende Person lebt. Demgegenüber ist beim Regelbedarf für Kinder das Alter entscheidend. Dabei gilt: Je älter das Kind, desto mehr Geld wird ausgezahlt.

Der folgenden Übersicht können Sie entnehmen, welche Regelbedarfsstufen es beim Bürgergeld sowie bei der Grundsicherung gibt:

RegelbedarfsstufeWer?
1Alleinstehende oder alleinerziehende Erwachsene, die in einer Wohnung bzw. Wohngemeinschaft leben
2Erwachsene, die in einer Wohnung mit einem Partner oder einer Partnerin zusammenleben; Menschen mit Behinderung, die in einer besonderen Wohnform leben
3Junge Erwachsene unter 25 Jahren, die im im Haushalt der Eltern leben (Bürgergeld), Erwachsene in einer stationären Einrichtung (Grundsicherung)
4Kinder zwischen 14 und 17 Jahren
5Kinder zwischen 6 und 13 Jahren
6Kinder bis 5 Jahre

Wie hoch ist der Regelbedarf? Tabelle für den schnellen Überblick!

Sie möchten Ihren Regelbedarf ermitteln? Der folgenden Tabelle können Sie entnehmen, wie hoch der Regelbedarf bei der Sozialhilfe (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) sowie beim Bürgergeld monatlich ausfällt:

RegelbedarfsstufeRegelbedarf (2024 und 2025)
1563 €
2 506 €
3451 €
4471 €
5390 €
6357 €

Was gehört alles zum Regelbedarf?

Regelbedarf: Ein Erwachsener erhält mehr Geld als ein Kind.
Regelbedarf: Ein Erwachsener erhält mehr Geld als ein Kind.

Mit dem Regelbedarf müssen leistungsbeziehende Personen ihren Lebensunterhalt bestreiten. Dabei ist ihnen selbst überlassen, wie viel des Betrages sie jeweils für unterschiedliche Posten ausgeben.

Doch was müssen leistungsbeziehende Personen damit genau bezahlen? Der Regelbedarf nach SGB II bzw. XII ist eine Zusammensetzung aus verschiedenen Posten. Für die Jahre 2024 und 2025 ergeben sich für die Regelbedarfsstufe 1 die folgenden Werte:

Anteil am RegelbedarfBetrag
Nahrung, alkoholfreie Getränke 195,35 €
Freizeit, Unterhaltung, Kultur54,92 €
Verkehr50,49 €
Post und Telekommunikation50,33 €
Wohnen, Energie (Strom), Wohninstandhaltung47,71 €
Bekleidung, Schuhe46,71 €
Andere Waren und Dienstleistungen44,93 €
Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände34,28 €
Gesundheitspflege21,48 €
Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen14,70 €
Bildung2,03 €
Gesamt563 €

Wie wird der Regelbedarf ermittelt?

Beim Bürgergeld wird der Regelbedarf vom Jobcenter ausgezahlt.
Beim Bürgergeld wird der Regelbedarf vom Jobcenter ausgezahlt.

Wie hoch Bürgergeld und Grundsicherung ausfallen, wird gesetzlich festgelegt und regelmäßig angepasst. Grundlage, um den Regelbedarf zu berechnen, sind Daten aus einer Befragung von rund 60.000 Haushalten, die kein Bürgergeld oder keine Sozialhilfe beziehen, zu den jeweiligen

  • Einnahmen,
  • Ausgaben sowie
  • ihrer Vermögenssituation.

Diese sogenannte Einkommens- und Verbrauchsstichprobe – kurz EVS – wird im Anschluss ausgewertet. So kann geprüft werden, wie viel Geld Personen bzw. Haushalte in Deutschland ausgeben und über wie viel Geld sie verfügen. Diese Werte werden dann hochgerechnet, um auf die gesamte Bevölkerung zu schließen.

Die Höhe des Regelbedarfs orientiert sich dann gemäß § 4 des Regelbedarfsermittlungsgesetzes (RBEG) bei Einzelpersonenhaushalten an den unteren 15 Prozent der Haushalte und bei Familienhaushalten an den unteren 20 Prozent.

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG): Abweichender Regelbedarf

Personen, die in Deutschland Asyl suchen, haben unter gewissen Voraussetzungen Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Auch hier gibt es einen Regelbedarf. Allerdings unterscheidet sich dieser vom Bürgergeld und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Zum einen werden hier andere Beträge angesetzt. Zum anderen setzt sich der Bedarf aus dem notwendigen Bedarf und dem notwendigen persönlichen Bedarf zusammen.

Sie können die für die Leistungen nach dem AsylbLG maßgeblichen Regelbedarfsstufen und Beträge der folgenden Tabelle entnehmen:

Notwendiger BedarfNotwendiger persönlicher BedarfGesamtsumme
Bedarfsstufe 1 (Alleinstehende bzw. Alleinerziehende)2024: 256 €
2025: 245 €
2024: 204 €
2025: 196 €
2024: 460 €
2025: 441 €
Bedarfsstufe 2 (Paare in einer Wohnung bzw. bei Unterbringung in einer Sammelunterkunft)2024: 229 €
2025: 220 €
2024: 184 €
2025: 177 €
2024: 413 €
2025: 397 €
Bedarfsstufe 3 (Personen unter 25 Jahren, die zusammen mit den Eltern leben bzw. Erwachsene, die in einer stationären Einrichtung leben)2024: 204 €
2025: 196 €
2024: 164 €
2025: 157 €
2024: 368 €
2025: 353 €
Bedarfsstufe 4 (Jugendliche im Alter zwischen 14 und 17)2024: 269 €
2025: 258 €
2024: 139 €
2025: 133 €
2024: 408 €
2025: 391 €
Bedarfsstufe 5 (Kinder im Alter zwischen 6 und 13)2024: 204 €
2025: 196 €
2024: 137 €
2025: 131 €
2024: 341 €
2025: 327 €
Bedarfsstufe 6 (Kinder bis 5 Jahre)2024: 180 €
2025: 173 €
2024: 132 €
2025: 126 €
2024: 312 €
2025: 299 €

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Sascha Münch ist Rechtsanwalt für Verbraucher-, Schadens- und Wirtschaftsrecht und außerdem Notar a. D. Er studierte an der Universität Bremen und absolvierte anschließend am OLG Celle sein Referendariat. Als Autor für schuldnerberatung.de informiert er seine Leser zu Themen wie Pfändung und Insolvenzrecht.

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