Abtretungserklärung: Bedeutung einfach erklärt – kostenloses Muster

Kurz & knapp: Das Wichtigste zur Abtretungserklärung

Was bedeutet „etwas abtreten“?

Abtretung bzw. Zession bedeutet, dass ein Gläubiger seine Forderung auf eine andere Person, einen neuen Gläubiger, überträgt. Es kommt also zu einem Gläubigerwechsel, während der Schuldner derselbe bleibt. Die Forderung ändert sich ebenfalls nicht.

Wie mache ich eine Abtretungserklärung?

Hierfür trifft der alte Gläubiger (der Zedent) eine Abtretungsvereinbarung mit dem neuen Gläubiger (dem Zessionar). Sie schließen also einen Vertrag mit dem Inhalt, dass eine bestimmte Forderung Zedenten auf den Zessionar übergehen soll. Sie möchten selbst eine Abtretungserklärung verfassen? Unser Muster gibt Ihnen eine erste Hilfestellung und Orientierung. In diesem Abschnitt erfahren Sie mehr über die Voraussetzungen.

Kann ich meine Abtretungserklärung widerrufen?

Nein, denn Sie haben damit einen verbindlichen Vertrag geschlossen, an den Sie gebunden sind. Sie können diesen Abtretungsvertrag nicht einfach einseitig widerrufen. Eine Rückübertragung der Forderung ist nur durch eine erneute Abtretungsvereinbarung möglich.

Kann ich als Schuldner verhindern, dass der Gläubiger die gegen mich bestehende Forderung abtritt?

Nein, Schuldner haben kein Veto-Recht bei der Abtretungserklärung. Es bedarf also weder seiner Mitwirkung noch muss er von der Abtretung in Kenntnis gesetzt werden. Dennoch genießt der Schuldner einen gewissen Schutz nach den §§ 406 ff. BGB. Mehr dazu lesen Sie an dieser Stelle.

Abtretungserklärung: Was ist das?

Was bedeutet Abtretungserklärung?
Was bedeutet Abtretungserklärung?

Mithilfe einer Abtretungserklärung überträgt ein Gläubiger, der Zedent, eine ihm zustehende Forderung per Vertrag auf einen neuen Gläubiger, den Zessionar. Die Person des Schuldners ändert sich hingegen nicht und auch die Forderung bleibt von dieser Vereinbarung unberührt.

Mit diesem Gläubigerwechsel gehen alle mit der Forderung verbundenen Ansprüche auf den Zessionar über. Der Schuldner hat keinerlei Einfluss darauf. Seine Mitwirkung ist bei einer solchen Forderungsabtretung nicht erforderlich. Demnach kann er der Abtretungserklärung auch nicht widersprechen, wenn er damit nicht einverstanden ist.

Die Rechtsgrundlage für eine solche Abtretung ist im BGB festgeschrieben, genauer in § 398 Bürgerliches Gesetzbuch:

„Eine Forderung kann von dem Gläubiger durch Vertrag mit einem anderen auf diesen übertragen werden (Abtretung). Mit dem Abschluss des Vertrags tritt der neue Gläubiger an die Stelle des bisherigen Gläubigers.“

Beispiele: Wo spielt die Abtretungserklärung eine Rolle

Abtretungsverträge spielen in den verschiedensten Bereichen eine Rolle:

  • Wenn ein Bankkunde bei seiner Bank einen Kredit aufnehmen will, lässt sich diese oft dessen pfändbares Arbeitseinkommen abtreten für den Fall, dass der Kreditnehmer zahlungsunfähig wird. Dann kann die Bank die übertragene Forderung auf Gehaltszahlung direkt beim Arbeitgeber geltend machen.
  • Das echte Factoring ist ebenfalls ein typisches Anwendungsbeispiel für eine Abtretungserklärung. Hierbei handelt es sich um eine gewerbliche Forderungsübertragung von einem Unternehmen auf einen Finanzdienstleister (Factor). Unternehmen verbessern mit diesem Forderungsverkauf ihre Liquidität, weil sie ihre noch nicht fälligen Forderungen sofort vom Factor bezahlt bekommen. Dieser treibt dann die später fällige Forderung beim Schuldner ein.
  • Ein anderes Beispiel ist etwa die Abtretungserklärung eines Kfz-Halters, der seinen Wagen nach einem unverschuldeten Unfall in der Werkstatt reparieren lässt. Er tritt seine Forderung gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung als Bezahlung an die Werkstatt ab. Diese macht die Reparaturkosten direkt gegenüber der Versicherung geltend. So muss der geschädigte Autobesitzer weder in Vorkasse gehen noch sich mit der Versicherung des Unfallgegners auseinandersetzen.*
  • Zu guter Letzt spielt die Abtretungserklärung im privaten Insolvenzverfahren eine sehr zentrale Rolle: Beantragt ein Schuldner die Restschuldbefreiung, so muss er seine pfändbaren Bezüge für drei Jahre an den Treuhänder abtreten. Dieses Geld dient dann der Gläubigerbefriedigung.

* Übrigens: Die im Rahmen der Schadensregulierung erfolgte Abtretungserklärung zulasten der Versicherung des Unfallverursachers erfolgt normalerweise nach § 364 BGB an Erfüllungs statt und nicht nach § 398 BGB.

Voraussetzungen für eine wirksame Abtretung

Abtretungserklärung unterschreiben oder nicht: Überlegen Sie gut!
Abtretungserklärung unterschreiben oder nicht: Überlegen Sie gut!

Ein wirksamer Forderungsübergang per Abtretung erfolgt nur unter folgenden drei Bedingungen:

Nr. 1) Die Forderung, die abgetreten werden soll, ist tatsächlich entstanden und der Zedent ist wirklich ihr Inhaber.

Nr. 2) Zedent und Zessionar schließen einen Abtretungsvertrag, der folgende Informationen enthält

  • genaue Bezeichnung und Anschrift des Altgläubigers (Zedent)
  • genaue Bezeichnung und Anschrift des neuen Gläubigers (Zessionar)
  • genaue Beschreibung der abzutretenden Forderung (Bestimmtheitsgrundsatz); auch künftige, noch nicht bestehende Forderungen können abgetreten werden

Nr. 3) Die Abtretbarkeit der Forderung ist nicht nach §§ 399, 400 BGB ausgeschlossen.

Die Abtretungserklärung bedarf normalerweise keiner besonderen Form. Wichtig ist lediglich, dass die oben erwähnte Inhalt feststeht. In der Praxis hat sich allerdings die Schriftform bewährt, weil der Zessionar im Streitfall als neuer Gläubiger die Abtretung beweisen muss.

Mitwirkung des Schuldners bei der Abtretung nicht erforderlich

Zedent und Zessionar, also alter und neuer Gläubiger können den Abtretungsvertrag ganz ohne Mitwirkung des Schuldners abschließen, auch wenn dieser nicht damit einverstanden ist. Seine Zustimmung ist für den Gläubigerwechsel also nicht erforderlich. Er muss noch nicht einmal von der Abtretungserklärung wissen, sodass auch sogenannte stille Abtretung möglich ist. Der Gesetzgeber sieht hier keine besondere Schutzwürdigkeit des Schuldners, die ein Einspruchsrecht begründen würde.

Eine solche stille Zession ohne Kenntnis des Schuldners ist an sich unproblematisch. Schwierigkeiten können dennoch auftreten, wenn der Schuldner an den alten Gläubiger zahlt, weil er von der Abtretungsvereinbarung nichts weiß. In diesen und ähnlichen Fällen wird der Schuldner durch die Regelungen der §§ 406 ff. BGB geschützt, denn ihm darf kein Nachteil durch die Abtretungserklärung entstehen:

Keine Kenntnis von der Abtretung: Das BGB schützt den Schuldner für den Fall, dass er an den alten Gläubiger zahlt.
Keine Kenntnis von der Abtretung: Das BGB schützt den Schuldner für den Fall, dass er an den alten Gläubiger zahlt.
  • Wenn dem Schuldner eine Forderung gegen den alten Gläubiger zusteht, darf er laut § 406 BGB diese Forderung gegen die abgetretene Forderung auch gegenüber dem neuen Gläubiger aufrechnen. Das gilt aber nur, wenn der Schuldner keine Kenntnis von der Abtretung hatte und seine Forderung erst nach Kenntniserlangung oder „später als die abgetretene Forderung fällig geworden ist.“
  • Zahlt der Schuldner in Unkenntnis des Gläubigerwechsels an den bisherigen Gläubiger, so wird er nach § 407 BGB von der Forderung befreit. Er muss also nicht noch einmal bezahlen. Das gilt auch, wenn der neue Gläubiger die Forderung seinerseits abtritt. Der Neugläubiger muss sich das Geld dann vom Altgläubiger auszahlen lassen.

Bestimmtheit der Abtretungserklärung hinsichtlich Forderung

Die Abtretungsvereinbarung ist nur wirksam, wenn die abgetretene Forderung genau bestimmt oder zumindest bestimmbar ist. Denn jeder muss erkennen können, wem was gehört.

Die Bestimmtheit ist normalerweise unproblematisch, wenn der bisherige Gläubiger eine bereits bestehende einzelne Forderung an den neuen Gläubiger abtritt. Das kann zum Beispiel eine Kaufpreisforderung gegen den Schuldner XY in Höhe von 1.500 Euro aus dem Kaufvertrag vom 15.2.2022 sein.

Etwas schwieriger gestaltet sich die Lage, wenn der Altgläubiger mehrere Forderungen abtritt, die erst in der Zukunft entstehen.

Ein Beispiel: Ein Immobilieneigentümer möchte sein Haus sanieren und später verkaufen. Für die Sanierung nimmt er einen Kredit bei der Bank auf und tritt ihr sicherheitshalber die Kaufpreisforderung aus dem zukünftigen Verkauf seines einzigen Grundstücks ab. Eine solche Abtretungserklärung ist bestimmt genug, weil die abgetretene Forderung nach Gegenstand (Kaufpreisforderung aus dem Verkauf einer konkreten Immobilie) und Umfang (gesamter Kaufpreis) bestimmbar ist.

Es macht dabei nichts aus, dass weder der Schuldner noch der konkrete Forderungsbetrag bekannt ist. Denn ist genügt, dass die Forderung zur Zeit ihrer Entstehung bestimmbar ist.

Würde der Immobilieneigentümer mehrere Immobilien besitzen und damit handeln, wäre die Abtretung einer Forderung aus einem künftigen Immobilienverkauf nicht bestimmt genug, weil nicht klar ist, welche Kaufpreisforderung aus welchem Verkauf damit gemeint ist. Eine solch allgemein gehaltene Abtretungserklärung wäre damit unwirksam.

Kein Ausschluss der Abtretung nach §§ 399, 400 BGB

Abtretungsvertrag: Unser Muster bietet Ihnen eine grobe Orientierung. Lassen Sie sich trotzdem anwaltlich beraten.
Abtretungsvertrag: Unser Muster bietet Ihnen eine grobe Orientierung. Lassen Sie sich trotzdem anwaltlich beraten.

Der Gesetzgeber formuliert in den §§ 399, 400 BGB einige Fälle, in denen eine Forderung nicht abgetreten werden kann – mit der Folge, dass die Abtretung unwirksam ist:

  • Vertraglicher Ausschluss der Abtretung: Schuldner und Gläubiger haben die Möglichkeit einer Forderungsabtretung vertraglich oder durch entsprechende AGB ausgeschlossen. Häufig verbieten Arbeitgeber die Abtretung des Arbeitseinkommens durch den Arbeitnehmer. Derartige Arbeitsverbote finden sich auch in Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen.
  • Eine Abtretungserklärung ist auch dann unwirksam, wenn sich der Inhalt der Forderung durch die Abtretung verändern würde. Insbesondere höchstpersönliche Ansprüche können deshalb nicht abgetreten werden. Das gilt zum Beispiel für familienrechtliche Unterhaltsansprüche und den Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers.
  • Unpfändbare Forderungen dürfen ebenfalls nicht abgetreten werden. Das trifft beispielweise auf Arbeitseinkommen zu, die unterhalb der Pfändungsfreigrenze liegen. Diese liegt aktuell bei 1.259,99 Euro (Stand: 1.7.2021). Eine Abtretungserklärung kann sich deshalb nur auf den pfändbaren Anteil des Gehalts beziehen.

Abtretungserklärung: Kostenlose Vorlage zur Veranschaulichung

Die Abtretungserklärung unterliegt keiner bestimmten Form. Sie kann frei gestaltet werden, muss aber unter anderem hinreichend konkret die abzutretende Forderung bezeichnen. Unser Muster gibt eine Orientierung, wie eine solche Vereinbarung verfasst werden kann.

Bitte beachten Sie, dass dies nur eine allgemein gehaltene Vorlage ist, die trotz eingehender Prüfung keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Wir übernehmen keine Haftung für ihre Richtigkeit. Dieses Muster muss an die jeweilige Situation angepasst werden und ersetzt keine Rechtsberatung.

Abtretungserklärung

zwischen

[vollständiger Name/ Firma, Anschrift]

(im Folgenden Zedent genannt)

und

[vollständiger Name/ Firma, Anschrift]

(im Folgenden Zessionar genannt)

Der Zedenten ist derzeit Inhaber einer Forderung gegenüber dem Schuldner [vollständiger Name/ Firma, Anschrift] aus dem Vertrag [Bezeichnung, Datum des Vertragsschlusses] in Höhe von … € zuzüglich Zinsen in Höhe von … %.

Weitere Informationen zu dieser Geldforderung sind den Anlagen zu entnehmen, die Bestandteil dieser Abtretungsvereinbarung sind. Der Zedent sichert die Echtheit dieser Urkunden zu.

Der Zedent tritt die vorbezeichnete Forderung in voller Höhe an den Zessionar ab. Der Zessionar nimmt diese Forderungsübertragung an.

Der Zedent haftet gegenüber dem Zessionar für den Bestand der Forderung, nicht aber für die Kreditwürdigkeit des Schuldners. Der Zedent versichert, dass …

  • er berechtigt ist, die Forderung abzutreten
  • es keine Vereinbarung mit dem Schuldner gibt, die den Zedenten an einer Abtretung hindert
  • keine Rechte Dritter an der Forderung bestehen
  • die Forderung nicht an eine andere Person abgetreten wurde.

[Ort, Datum, Unterschrift Zedent]

[Ort, Datum, Unterschrift Zessionar]

Laden Sie hier unsere Abtrittserklärung als Muster kostenlos herunter:

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Über den Autor

Franziska
Franziska L.

Seit 2017 verstärkt Franziska das Redaktionsteam von schuldnerberatung.de. In ihren Texten vermittelt sie Wissen rund um Schuldenabbau, Finanzen sowie Verbraucherschutz und beantwortet Fragen zur Insolvenz und Zwangsvollstreckung. Entsprechendes Fachwissen bringt sie aus ihrer juristischen Ausbildung mit.

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