Pfändbares Einkommen berechnen: Wie viel Geld darf ich behalten?

Von schuldnerberatung.de, letzte Aktualisierung am: 15. Februar 2023

Das Wichtigste zum pfändbaren Einkommen

Ist das gesamte Einkommen pfändbar?

Nein. Dem Schuldner soll auch während der Zwangsvollstreckung bzw. der Privatinsolvenz ein gewisses Existenzminimum verbleiben, damit er weiterhin selbstständig seinen Lebensunterhalt bestreiten kann. Wie hoch diese Pfändungsfreigrenze ist, geht aus der gesetzlichen Pfändungstabelle hervor. Auch der jeweils pfändbare Betrag ist dieser Tabelle zu entnehmen.

Wonach bemisst sich, welcher Anteil des Einkommens pfändbar ist?

Maßgeblich hierfür ist zum einen das Nettoeinkommen des Schuldners und zum anderen die Anzahl der Personen, denen gegenüber er zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet ist.

Wird das Einkommen meines Partners bei meiner Pfändungsfreigrenze berücksichtigt?

Nein, in der Regel werden die Nettoverdienste der Eheleute gesondert betrachtet.

Weitere Ratgeber zum Thema:

Pfändbares Einkommen bei Privatinsolvenz und Co.

Pfändbares Einkommen steht dem Schuldner nicht mehr zur eigenen Verfügung.
Pfändbares Einkommen steht dem Schuldner nicht mehr zur eigenen Verfügung.

Das pfändbare Einkommen ist jener Teil des Nettoeinkommens einer Person, der während der Privatinsolvenz oder einer Zwangsvollstreckungsmaßnahme über der Pfändungsfreigrenze liegt und damit gepfändet werden kann.

Welche Einkünfte pfändbares Einkommen und welche nicht pfändbares Einkommen bei der Privatinsolvenz oder sonstiger Pfändung darstellen, findet sich in den §§ 850 bis 850i der Zivilprozessordnung (ZPO). Demnach sind folgende Einkünfte pfändbar:

  • Arbeitseinkommen wie Lohn oder Gehalt
  • Altersrente
  • Arbeitslosengeld I
  • Hartz-4-Bezüge (Arbeitslosengeld II)

Berechnung: Pfändbares Einkommen auf Basis des Nettoverdienstes

Während vor einigen Jahren noch vielfach das Bruttoeinkommen genutzt wurde, um pfändbares Einkommen zu berechnen, sind seit 2013 die Nettobezüge als Basis der Berechnung heranzuziehen. In der Regel ist nicht der Schuldner selbst für die Ermittlung des Pfändungsbetrages zuständig. Dies übernimmt entweder

Vereinfacht dargestellt: Zuerst wird nicht pfändbares Einkommen (nach ZPO) von den Bruttoeinkünften abgezogen. Im nächsten Schritt ermittelt der Arbeitgeber oder Insolvenzverwalter die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Abgaben, die ebenfalls abgezogen werden. Mit dem zurückbleibenden Betrag kann dann anhand der Pfändungstabelle (s. u.) der tatsächlich pfändbare Betrag ermittelt werden.

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Pfändungsfreies Einkommen

Pfändungsfreies Einkommen wird bspw. gar nicht oder nur zur Hälfte berücksichtigt.
Pfändungsfreies Einkommen wird bspw. gar nicht oder nur zur Hälfte berücksichtigt.

Neben den pfändbaren Bezügen gibt es jedoch auch unpfändbares Einkommen, das bei Privatinsolvenz oder Zwangsvollstreckung ebenfalls vom Einkommen des Schuldners abgezogen wird. Dazu gehören laut § 850a ZPO beispielsweise:

  • Mehrarbeitsstunden (zur Hälfte)
  • Weihnachtsgeld (maximal 670 Euro)
  • Treuegelder
  • Erziehungsgelder
  • Urlaubsgeld
  • Heirats- und Geburtsbeihilfen
  • Vermögenswirksame Leistungen
  • Aufwandsentschädigungen
  • Blindenzulagen

Renten aufgrund einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit sowie Unterhaltsrenten auf Basis gesetzlicher Vorschriften sind nur unter bestimmten Voraussetzungen als pfändbares Einkommen anzusehen.

Zählt Kindesunterhalt zum nicht pfändbaren Einkommen?

Kindesunterhalt und Kindergeld sind laut ZPO in der Regel nicht pfändbar, denn sie stehen von Gesetzes wegen dem unterhaltsberechtigten Kind zu. Daher können sie normalerweise ebenfalls vor der Pfändung vom Einkommen abgezogen werden.

Aktuelle Pfändungstabelle zur Sicherung des Existenzminimums

Damit die wirtschaftliche Existenz des Schuldners sowohl während der Privatinsolvenz als auch bei einer Lohnpfändung gewahrt ist, hat der Gesetzgeber für pfändbares Einkommen eine gewisse Grenze festgelegt. Über diesen Betrag hinaus, der dem Schuldner in jedem Fall bleiben muss, darf nicht gepfändet werden – auch wenn das bedeutet, dass die Gläubiger möglicherweise leer ausgehen.

Für die Pfändung und das Einkommen, das abgezogen wird, ist in der Regel der Arbeitgeber oder der Insolvenzverwalter zuständig.
Für die Pfändung und das Einkommen, das abgezogen wird, ist in der Regel der Arbeitgeber oder der Insolvenzverwalter zuständig.

Um pfändbares Einkommen laut Tabelle zu ermitteln, wird wie oben beschrieben das Nettoeinkommen des Schuldners benötigt. Zusätzlich orientiert sich die Pfändungstabelle an der Anzahl der Personen, die gegenüber dem Schuldner unterhaltsberechtigt sind – also bspw. Kinder oder Ehegatten bzw. Empfänger von nachehelichem Unterhalt.

Wer keine gesetzliche Unterhaltspflicht zu leisten hat, für den liegt der Grundfreibetrag bei 1.339,99 Euro (gilt bis 30. Juni 2023). Je mehr unterhaltsberechtigte Personen vorliegen, desto höher fällt auch der Freibetrag aus bzw. desto weniger pfändbares Einkommen steht für die Pfändung zur Verfügung.

Beachten Sie: Die Pfändungstabelle kennt maximal fünf Unterhaltsberechtigte. Ein etwaiger Mehrbetrag über 4.077,72 Euro (gilt bis 30. Juni 2023) ist damit während der Pfändung oder Privatinsolvenz als voll pfändbares Einkommen zu werten.

Pfändbares Einkommen bei Ehen mit doppeltem Verdienst

Zu Konflikten kommt es bei Gehalts- und Lohnpfändungen häufig dann, wenn pfändbares Einkommen bei Ehegatten ermittelt werden soll, die beide berufstätig sind. Gläubiger vertreten dann mitunter die Ansicht, beide Nettoeinkommen seien zusammenzurechnen und unter Berücksichtigung des anderen Ehepartners als unterhaltsberechtigte Person zu betrachten.

In aller Regel entbehrt diese Vorgehensweise jedoch jeglicher Rechtsgrundlage. Stattdessen gilt der Grundsatz der Einzelvollstreckung. Das Nettoeinkommen jedes Ehegatten ist also zuerst einmal separat zu beachten. Allerdings kann je nach Einzelfall die gerichtliche Ermessensentscheidung ergehen, bei Doppelverdienern die Unterhaltspflicht gegenüber dem anderen Ehegatten unberücksichtigt zu lassen.

Auswirkungen auf pfändbares Einkommen: Rechenbeispiele

Sollte im Zuge eines außergerichtlichen Vergleiches zwischen Schuldner und Gläubiger der Vorschlag der Addierung beider Nettoeinkommen von Doppelverdienern aufkommen, kann nur geraten werden, nicht darauf einzugehen. Denn in der Praxis ergeben sich unter Umständen massive Unterschiede im Pfändungsbetrag.

Pfändbares Einkommen wird laut ZPO auch bei Ehepaaren jeweils einzeln ermittelt.
Pfändbares Einkommen wird laut ZPO auch bei Ehepaaren jeweils einzeln ermittelt.

Beispiel an Hand der Pfändungstabelle: Familie Müller besteht aus den Eltern sowie einem unterhaltsberechtigten Kind. Ehegatte A verdient 1.400 Euro netto, Ehegatte B verdient 1.600 Euro netto.

  • Bei der Addierungsmethode ergibt sich ein gemeinsames Nettoeinkommen von 3.000 Euro. Als pfändbares Einkommen bleiben laut Pfändungstabelle unter Berücksichtigung eines Unterhaltsberechtigten (ein Kind) 584,61 Euro.
  • Bei der Einzelvollstreckungsmethode hingegen lägen beide Nettoverdienste unterhalb der Pfändungsfreigrenze, sodass kein pfändbares Einkommen bestehen würde. Entscheidet ein Gericht, einen Ehegatten bei der Unterhaltspflicht unberücksichtigt zu lassen, dürfte trotzdem nichts gepfändet werden.

Die Unterschiede je nach Methode können also leicht einige hundert Euro betragen. Daher sollte der Schuldenabbau ebenso wie außergerichtliche Einigungsversuche immer von einer guten Schuldnerberatungsstelle oder einem entsprechend geschulten Anwalt begleitet werden, welche pfändungsfreies und pfändbares Einkommen berechnen können. Eine unverbindliche und kostenlose Hilfestellung bietet auch Online-Schuldenanalyse **.

Beachten Sie zudem, dass nicht nur im Güterstand der Gütertrennung, sondern auch in der Zugewinngemeinschaft der Ehegatte in der Regel nur dann für die Schulden seines Partners haftbar gemacht werden kann, wenn er sich explizit dazu verpflichtet hat, bspw. als Bürge.

Anhang: Aktuelle Pfändungstabelle

Die offizielle Pfändungstabelle wird regelmäßig angepasst. Die aktuelle Version ist seit dem 1. Juli 2022 gültig und bis zum 30. Juni 2023 anwendbar.

monatl. NettolohnPfänd­barer Be­trag nach An­zahl der unter­halts­be­rech­tig­ten Per­so­nen
von ... €bis ... €012345
01339,99000000
1340,001349,996,8900000
1350,001359,9913,8900000
1360,001369,9920,8900000
1370,00379,9927,8900000
1380,001389,9934,8900000
1390,001399,9941,8900000
1400,001409,9948,8900000
1410,001419,9955,8900000
1420,001429,9962,8900000
1430,001439,9969,8900000
1440,001449,9976,8900000
1450,001459,9983,8900000
1460,001469,9990,8900000
1470,001479,9997,8900000
1480,001489,99104,8900000
1490,001499,99111,8900000
1500,001509,99118,8900000
1510,001519,99125,8900000
1520,001529,99132,8900000
1530,001539,99139,8900000
1540,001549,99146,8900000
1550,001559,99153,8900000
1560,001569,99160,8900000
1570,001579,99167,8900000
1580,001589,99174,8900000
1590,001599,99181,8900000
1600,001609,99188,8900000
1610,001619,99195,8900000
1620,001629,99202,8900000
1630,001639,99209,8900000
1640,001649,99216,8900000
1650,001659,99223,8900000
1660,00 1669,99230,8900000
1670,00 1679,99237,8900000
1680,001689,99244,8900000
1690,001699,99251,8900000
1700,001709,99258,8900000
1710,001719,99265,8900000
1720,001729,99272,8900000
1730,001739,99279,8900000
1740,001749,99286,8900000
1750,001759,99293,8900000
1760,001769,99300,8900000
1770,001779,99307,8900000
1780,001789,99314,8900000
1790,001799,99321,8900000
1800,001809,99328,8900000
1810,001819,99335,8900000
1820,001829,99342,8900000
1830,001839,99349,8900000
1840,001849,99356,894,610000
1850,001859,99363,899,610000
1860,001869,99370,8914,610000
1870,001879,99377,8919,610000
1880,001889,99384,8924,610000
1890,001899,99391,8929,610000
1900,001909,99398,8934,610000
1910,001919,99405,8939,610000
1920,001929,99412,8944,610000
1930,001939,99419,8949,610000
1940,001949,99426,8954,610000
1950,001959,99433,8959,610000
1960,001969,99440,8964,610000
1970,001979,99447,8969,610000
1980,001989,99454,8974,610000
1990,001999,99461,8979,610000
2000,002009,99468,8984,610000
2010,002019,99475,8989,610000
2020,002029,99482,8994,610000
2030,002039,99489,8999,610000
2040,002049,99496,89104,610000
2050,002059,99503,89109,610000
2060,002069,99510,89114,610000
2070,002079,99517,89119,610000
2080,002089,99524,89124,610000
2090,002099,99531,89129,610000
2100,002109,99538,89134,610000
2110,002119,99545,89139,610,13000
2120,002129,99552,89144,614,13000
2130,002139,99559,89149,618,13000
2140,002149,99566,89154,6112,13000
2150,002159,99573,89159,6116,13000
2160,002169,99580,89164,6120,13000
2170,002179,99587,89169,6124,13000
2180,002189,99594,89174,6128,13000
2190,002199,99601,89179,6132,13000
2200,002209,99608,89184,6136,13000
2210,002219,99615,89189,6140,13000
2220,002229,99622,89194,6144,13000
2230,002239,99629,89199,6148,13000
2240,002249,99636,89204,6152,13000
2250,002259,99643,89209,6156,13000
2260,002269,99650,89214,6160,13000
2270,002279,99657,89219,6164,13000
2280,002289,99664,89224,6168,13000
2290,002299,99671,89229,6172,13000
2300,002309,99678,89234,6176,13000
2310,002319,99685,89239,6180,13000
2320,002329,99692,89244,6184,13000
2330,002339,99699,89249,6188,13000
2340,002349,99706,89254,6192,13000
2350,002359,99713,89259,6196,13000
2360,002369,99720,89264,61100,13000
2370,002379,99727,89269,61104,13000
2380,002389,99734,89274,61108,13000
2390,002399,99741,89279,61112,130,4300
2400,002409,99748,89284,61116,133,4300
2410,002419,99755,89289,61120,136,4300
2420,002429,99762,89294,61124,139,4300
2430,002439,99769,89299,61128,1312,4300
2440,002449,99776,89304,61132,1315,4300
2450,002459,99783,89309,61136,1318,4300
2460,002469,99790,89314,61140,1321,4300
2470,002479,99797,89319,61144,1324,4300
2480,002489,99804,89324,61148,1327,4300
2490,002499,99811,89329,61152,1330,4300
2500,002509,99818,89334,61156,1333,4300
2510,002519,99825,89339,61160,1336,4300
2520,002529,99832,89344,61164,1339,4300
2530,002539,99839,89349,61168,1342,4300
2540,002549,99846,89354,61172,1345,4300
2550,002559,99853,89359,61176,1348,4300
2560,002569,99860,89364,61180,1351,4300
2570,002579,99867,89369,61184,1354,4300
2580,002589,99874,89374,61188,1357,4300
2590,002599,99881,89379,61192,1360,4300
2600,002600,99888,89384,61196,1363,4300
2610,002619,99895,89389,61200,1366,4300
2620,002629,99902,89394,61204,1369,4300
2630,002639,99909,89399,61208,1372,4300
2640,002649,99916,89404,61212,1375,4300
2650,002659,99923,89409,61216,1378,4300
2660,002669,99930,89414,61220,1381,4300
2670,002679,99937,89419,61224,1384,430,500
2680,002689,99944,89424,61228,1387,432,500
2690,002699,99951,89429,61232,1390,434,500
2700,002709,99958,89434,61236,1393,436,500
2710,002719,99965,89439,61240,1396,438,500
2720,002729,99972,89444,61244,1399,4310,500
2730,002739,99979,89449,61248,13102,4312,500
2740,002749,99986,89454,61252,13105,4314,500
2750,002759,99993,89459,61256,13108,4316,500
2760,002769,991000,89464,61260,13111,4318,500
2770,002779,991007,89469,61264,13114,4320,500
2780,00278,991014,89474,61268,13117,4322,500
2790,002799,991021,89479,61272,13120,4324,500
2800,002809,991028,89484,61276,13123,4326,500
2810,002819,991035,89489,61280,13126,4328,500
2820,002829,991042,89494,61284,13129,4330,500
2830,002839,991049,89499,61288,13132,4332,500
2840,002849,991056,89504,61292,13135,4334,500
2850,002859,991063,89509,61296,13138,4336,500
2860,002869,991070,89514,61300,13141,4338,500
2870,002879,991077,89519,61304,13144,4340,500
2880,002889,991084,89524,61308,13147,4342,500
2890,002899,991091,89529,61312,13150,4344,500
2900,002909,991098,89534,61316,13153,4346,500
2910,002919,991105,89539,61320,13156,4348,500
2920,002929,991112,89544,61324,13159,4350,500
2930,002939,991119,89549,61328,13162,4352,500
2940,002949,991126,89554,61332,13165,4354,500
2950,002959,991133,89559,61336,13168,4356,500,36
2960,002969,991140,89564,61340,13171,4358,501,36
2970,002979,991147,89569,61344,13174,4360,502,36
2980,002989,991154,89574,61348,13177,4362,503,36
2990,002999,991161,89579,61352,13180,4364,504,36
3000,003009,991168,89584,61356,13183,4366,505,36
3010,003019,991175,89589,61360,13186,4368,506,36
3020,003029,991182,89594,61364,13189,4370,507,36
3030,003039,991189,89599,61368,13192,4372,508,36
3040,003049,991196,89604,61372,13195,4374,509,36
3050,003059,991203,89609,61376,13198,4376,5010,36
3060,003069,991210,89614,61380,13201,4378,5011,36
3070,003079,991217,89619,61384,13204,4380,5012,36
3080,003089,991224,89624,61388,13207,4382,5013,36
3090,003099,991231,89629,61392,13210,4384,5014,36
3100,003109,991238,89634,61396,13213,4386,5015,36
3110,003119,991245,89639,61400,13216,4388,5016,36
3120,003129,991252,89644,61404,13219,4390,5017,36
3130,003139,991259,89649,61408,13222,4392,5018,36
3140,003149,991266,89654,61412,13225,4394,5019,36
3150,003159,991273,89659,61416,13228,4396,5020,36
3160,003169,991280,89664,61420,13231,4398,5021,36
3170,003179,991287,89669,61424,13234,43100,5022,36
3180,003189,991294,89674,61428,13237,43102,5023,36
3190,003199,991301,89679,61432,13240,43104,5024,36
3200,003209,991308,89684,61436,13243,43106,5025,36
3210,003219,991315,89689,61440,13246,43108,5026,36
3220,003229,991322,89694,61444,13249,43110,5027,36
3230,003239,991329,89699,61448,13252,43112,5028,36
3240,003249,991336,89704,61452,13255,43114,5029,36
3250,003259,991343,89709,61456,13258,43116,5030,36
3260,003269,991350,89714,61460,13261,43118,5031,36
3270,003279,991357,89719,61464,13264,43120,5032,36
3280,003289,991364,89724,61468,13267,43122,5033,36
3290,003299,991371,89729,61472,13270,43124,5034,36
3300,003309,991378,89734,61476,13273,43126,5035,36
3310,003319,991385,89739,61480,13276,43128,5036,36
3320,003329,991392,89744,61484,13279,43130,5037,36
3330,003339,991399,89749,61488,13282,43132,5038,36
3340,003349,991406,89754,61492,13285,43134,5039,36
3350,003359,991413,89759,61496,13288,43136,5040,36
3360,003369,991420,89764,61500,13291,43138,5041,36
3370,003379,991427,89769,61504,13294,43140,5042,36
3380,003389,991434,89774,61508,13297,43142,5043,36
3390,003399,991441,89779,61512,13300,43144,5044,36
3400,003409,991448,89784,61516,13303,43146,5045,36
3410,003419,991455,89789,61520,13306,43148,5046,36
3420,003429,991462,89794,61524,13309,43150,5047,36
3430,003439,991469,89799,61528,13312,43152,5048,36
3440,003449,991476,89804,61532,13315,43154,5049,36
3450,003459,991483,89809,61536,13318,43156,5050,36
3460,003469,991490,89814,61540,13321,43158,5051,36
3470,003479,991497,89819,61544,13324,43160,5052,36
3480,003489,991504,89824,61548,13327,43162,5053,36
3490,003499,991511,89829,61552,13330,43164,5054,36
3500,003509,991518,89834,61556,13333,43166,5055,36
3510,003519,991525,89839,61560,13336,43168,5056,36
3520,003529,991532,89844,61564,13339,43170,5057,36
3530,003539,991539,89849,61568,13342,43172,5058,36
3540,003549,991546,89854,61572,13345,43174,5059,36
3550,003559,991553,89859,61576,13348,43176,5060,36
3560,003569,991560,89864,61580,13351,43178,5061,36
3570,003579,991567,89869,61584,13354,43180,5062,36
3580,003589,991574,89874,61588,13357,43182,5063,36
3590,003599,991581,89879,61592,13360,43184,5064,36
3600,003609,991588,89884,61596,13363,43186,5065,36
3610,003619,991595,89889,61600,13366,43188,5066,36
3620,003629,991602,89894,61604,13369,43190,5067,36
3630,003639,991609,89899,61608,13372,43192,5068,36
3640,003649,991616,89904,61612,13375,43194,5069,36
3650,003659,991623,89909,61616,13378,43196,5070,36
3660,003669,991630,89914,61620,13381,43198,5071,36
3670,003679,991637,89919,61624,13384,43200,5072,36
3680,003689,991644,89924,61628,13387,43202,5073,36
3690,003699,991651,89929,61632,13390,43204,5074,36
3700,003709,991658,89934,61636,13393,43206,5075,36
3710,003719,991665,89939,61640,13396,43208,5076,36
3720,003729,991672,89944,61644,13399,43210,5077,36
3730,003739,991679,89949,61648,13402,43212,5078,36
3740,003749,991686,89954,61652,13405,43214,5079,36
3750,003759,991693,89959,61656,13408,43216,5080,36
3760,003769,991700,89964,61660,13411,43218,5081,36
3770,003779,991707,89969,61664,13414,43220,5082,36
3780,003789,991714,89974,61668,13417,43222,5083,36
3790,003799,991721,89979,61672,13420,43224,5084,36
3800,003809,991728,89984,61676,13423,43226,5085,36
3810,003819,991735,89989,61680,13426,43228,5086,36
3820,003829,991742,89994,61684,13429,43230,5087,36
3830,003839,991749,89999,61688,13432,43232,5088,36
3840,003849,991756,891004,61692,13435,43234,5089,36
3850,003859,991763,891009,61696,13438,43236,5090,36
3860,003869,99 770,891014,61700,13441,43238,5091,36
3870,003879,991777,891019,61704,13444,43240,5092,36
3880,003889,991784,891024,61708,13447,43242,5093,36
3890,003899,991791,891029,61712,13450,43244,5094,36
3900,003909,991798,891034,61716,13453,43246,5095,36
3910,003919,991805,891039,61720,13456,43248,5096,36
3920,003929,991812,891044,61724,13459,43250,5097,36
3930,003939,991819,891049,61728,13462,43252,5098,36
3940,003949,991826,891054,61732,13465,43254,5099,36
3950,003959,991833,891059,61736,13468,43256,50100,36
3960,003969,991840,891064,61740,13471,43258,50101,36
3970,003979,991847,891069,61744,13474,43260,50102,36
3980,003989,991854,891074,61748,13477,43262,50103,36
3990,003999,991861,891079,61752,13480,43264,50104,36
4000,004009,991868,891084,61756,13483,43266,50105,36
4010,004019,991875,891089,61760,13486,43268,50106,36
4020,004029,991882,891094,61764,13489,43270,50107,36
4030,004039,991889,891099,61768,13492,43272,50108,36
4040,004049,991896,891104,61772,13495,43274,50109,36
4050,004059,991903,891109,61776,13498,43276,50110,36
4060,004069,99 910,891114,61780,13501,43278,50111,36
4070,004077,721917,891119,61784,13504,43280,50112,36
Der Mehrbetrag über 4077,72 € ist voll pfändbar.

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Pfändbares Einkommen berechnen: Wie viel Geld darf ich behalten?
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27 Gedanken zu „Pfändbares Einkommen berechnen: Wie viel Geld darf ich behalten?

  1. Nico S.

    Guten Tag, ich befinde mich frisch im InsoVerf.! Die erste Lohnabr bei 1450 net normal ,zeigte mir nur 1117€ nach Abzug auf. Laut Tabelle sollten mir aber mehr bleiben, da der Abzug mit ca 186€ bei 1400 net angezeigt wird.
    Mein AG meint nur, „das ist schon richtig so,macht ja das Programm“
    Ich fühle mich betrogen. Welchen Rat können sie mir bitte geben ?
    Grüße,
    Nico S.

  2. Hanke

    Ich erhalte Rente in Höhe des Pfändungsfreibetrages, der den Pfändungsfreibetrag übersteiigende Rentenbetrag wird durch die BfA an den Gläubiger überwiesen. Grundlage ist eine Gerichtsentscheidung. Die Schuldsumme ist so hoch, dass sie aus dieser Regelung niemals befriedigt werden kann.
    Mit dem Pfändungsfreibetrag kann ich auskommen. Wie lange ist der Pfändungsfreibetrag gegen weitere Pfändung geschützt?

    Ich habe keine anderen Einnahmen als die monatlichen Pfändungsfreibeträge aus der Rente..Erhalten diese ihren Status als Pfändungsfreibeträge auch gegen andere Gläubiger , wenn sie sich z. B. im Konto aus zwei oder mehreren nicht voll in Anspruch genommenen Monatsbeträgen addieren?

    Bei Pfändung aus der Rente gegenüber der BfA würden solche Forderungen m.W. als nachhaltige Forderungen nach der Forderung des Gläubigers aus der ca. 5 Jahre alten Gerichtsentscheidung eingeordnet.

    Kann die Forderung gegenüber dem Konto – der Sparkasse – geltend gemacht werden, wenn der Kontobestand sich ausschließlich aus Pfändungsafreibeträgen zusammensetzt?

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo,

      grundsätzlich kann nur die Summe gepfändet werden, die Ihren Freibetrag übersteigt. Weitere Informationen erhalten Sie bei einer Schuldenrberatungsstelle oder einem Anwalt.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  3. Jenny S.

    Guten Tag
    Ich bin seit 17.12.2018 in der Privatinsolvenz, und habe 6 Kinder.
    Ich bekomme 1263 Euro Kindergeld und knapp 1300 Euro Unterhalt.
    Ich würde mich gerne Selbstständig machen.
    Angenommen ich würde monatlich 3200 Euro verdienen.
    Was kann mir gepfändet werden.

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Jenny,

      bei Selbstständigen wird ein fiktives Einkommen für die Berechnung des pfändbaren Einkommens zugrunde gelegt – nicht das tatsächliche Einkommen ist entscheidend. Es wird überprüft, wie viel Einkommen Sie in einer angemessenen Anstellung als Arbeitnehmer erhalten würden.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  4. Patrick

    Guten Tag,
    ich befinde mich leider kurz vor einer Gehaltsabtretung ( Pfändung) Leider schafft es unsere Buha nicht, den pfändungsfreien Betrag zu ermitteln,
    ich habe ein ausgewiesenes Netto von 3838,-€, und bezahle für 4 Kinder Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle.
    Die private Nutzung des Firmen PKW wird mit brutto 210,-€ ( da ich eine Fahrtenbuch führe ) berechnet, entsprechend versteuert und vom netto
    wieder abgezogen. Die 3838,-€ sind schon das bereinigte ( ausgezahlte) Nettogehalt. Auch ist die Summe, die in der Bescheinigung für das pKonto steht, mit 2273.70€ pfandfreier Sockelbetrag viel zu niedrig da ich schon knapp 2000,-€ Unterhalt bezahle und mein persönlicher Freibetrag ja wohl 1133,80€ beträgt.
    Was ist richtig, bzw. was ist zu tun ?

    1. Toni

      Hallo,ich bin in Insolvenz schon 1 Jahr ich zahle unterhald für zvei kinder,wir versuchen mit meine Frau wieder zusammen leben ich bekomme 2000 Euro Netto meine Frau seit einen Monat ist in Teilzeitarbeit. Meine Frage ist ob seine Einkommen wirt Pfanbar oder nicht? Grüße Toni

  5. Ramona

    Hallo, es gab eine „Sommerprämie“ von 500 € als Dankeschön für die Arbeit voriges Jahr. Ist diese pfändbar oder bleibt sie mir?

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Ramona,

      handelt es sich bei der Prämie um eine Zuwendung aus Ablass eines besonderes Betriebsereignisses gemäß § 850a ZPO, so sollte diese unpfändbar sein, insofern sich der Betrag im üblichen Rahmen bewegt.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  6. Chris H.

    Hallo Zusammen.
    Ich erhalte nach bestandener Abschlussprüfung meiner Umschulung eine Prämie vom Jobcenter in Höhe von 1500 €. Leider findet sich keine verlässliche Aussage über die Pfändbarkeit. Gibt es einen § bezüglich Prämien?

    Vielen Dank für jedwede Hilfe.

    Mit freundlichen Grüßen

    1. Martina

      Guten Tag,

      Ich habe einen Antrag auf Privatinsolvenz gestellt und habe bereits ein Pfändung auf meinem P-Konto (incl. Erhöhtem freibetrag aufgrund 3 unterhaltsverpflichtungen).

      Jetzt zu meiner Frage ich beginne einen neuen Job und bekomme ein 13 gehalt das je zur hälfte im juni und November ausgezahlt wird.
      Das sind dann 1200brutto je auszahlung, dies wird aber weder als urlaubs oder weihnachtsgeld betitelt sondern auf den Lohnarechnungen als „13 gehalt firma xy“ benannt. Normalerweise ist ja urlaubsgeld nicht pfändbar und weihnachtsgeld bis 500 auch nicht.
      Aber wie sieht es in meinem falls aus? Wird es normal auf mein brutto aufgerchnet versteuert und dann nach Pfändungstabelle abgetreten?
      Und wie verhält es sich bis die insolvenz eröffnet ist, geht die bank nach pfändungstabelle oder behalten die alles über dem freibetrag ein?

      Ich hoffe man versteht was ich meine.

      Lieben Gruß

  7. Bettiba

    Hallo
    Mein mann hat eine pfändung vom finanzamt.
    Es steht drin das ich als ehefrau nicht berücksichtig werden soll. Ich bekomme momentan arbeitslosengeld.

  8. Andreas

    Hallo,

    Ich habe aktuell ein Pfändungsschutzkonto bei meiner Bank! Seit diesem Monat besitze ich nun wieder Arbeit wo ich ca.1.479,36€ netto erhalten würde!
    Leider besitz ich nicht wirklich viel Ahnung von diesem ganzen und würd gern wissen, was von diesem Gehalt evtl gepfändet werden könnte / oder anders gefragt bis zu welcher Höhe kann mir etwas genommen werden?

    Bin für jede Antwort & Rat dankbar

    mit besten Grüßen

  9. Sebastian

    Hallo,

    gerade jetzt ist es für Künstler wichtig Pfändungen zu umgehen. In Bayern gibt es das Soforthilfepaket corona. Hier können einzelunternehmer 5000€ vom Staat erhalten als Liquiditätshilfe, rückzahlungsfrei.

    Nun treibt uns, gerade als Künstler der Musikindustrie, die Frage umher. Ist diese Hilfe von einer kommenden oder bereits bestehenden Pfändung ausgenommen und wenn ja, auf was dürfen wir uns in Zukunft berufen. Denn diese Liquiditätshilfe soll engpässen vorbeugen. Denn ist dies der Fall, würden alle Betroffenen diese Hilfe präventiv komplett abheben.

    Gruss

    1. Walter

      Hallo, ich befinde mich seit 3 Monaten in privatinsolvenz . Seit dem letzten Monat hat die Firma in der ich arbeite Kurzarbeit.
      Bei meiner letzten lohnabrechnung wurde mir kein Gehalt gepfändet, 2227€ netto davon 941€ Kurzarbeitergeld. Eine Unterhaltspflicht.
      Ich habe gelesen, das Kurzarbeitergeld pfändbar ist,
      Muss ich den inslovenzverwalter mitteilen das ich Kurzarbeit habe, und ist das KUG dann pfändbar? Auch nachträglich?

      Vielen Dank!

  10. Norbert

    16.12.2016 bin ich in die Privatinsolvenz geraten.
    Mein Gehalt besteht aus dem Netto meines Arbeitgebers und einem Aufstockungsbetrag vom Arbeitsamt ( Altersteilzeit)
    Diese zusammengesetzte Gehalt wurde als Nettogehalt für den Pfändungsbetrag lt. Pfändungstabelle eingesetzt.
    Bei der Einkommenssteuer kommt dann aber das böse Erwachen. Der Aufstockungsbetrag ist steuer- und sozialversicherungsfrei, unterliegt allerdings dem Progressionsvorbehalt, mit anderen Worten er wird nachversteuert, in meinem Fall 120€/Monat.
    Jetzt ist es so, mir wurden 120€/Monat zu viel gepfändet und nun soll ich auch noch 120€/Monat Steuern nachzahlen. Ist das rechtens?
    Hätte das Netto für den Pfändungsbetrag nicht um diese 120€/Monat bereinigt werden müssen?

  11. Michael

    Guten Tag,

    ich habe eine Frage meine Restschuldbefreiung wurde am 12.05.2020 nach 3 Jahren gewährt. Am 12. oder 13.05 sind meine Pfändbaren Beträge beim Verwalter eingegangen. Mein Gehalt wird laut Vertrag immer zum 15. zu zahlen aber mein Arbeitgeber zahlt immer früher. Habe ich jetzt ein Anrecht auf diese Summe da eigentlich erst nach Abschluss des Verfahren fällig wäre. Leider zahlt der Verwalter das nicht bzw. Meldet sich nicht… was kann ich nur machen ? Steht mir das denn zu.

  12. Maria

    Hallo. Ich befinde mich momentan in einer Unternehmensinsolvenz seid Januar. Beziehe Elterngeld Plus (900 Euro). Das zweite Kind ist unterwegs und ich müsste das Elterngeld rückwirkend auszahlen lassen damit ich ab März für das zweite Kind beantragen kann. Auf dem Bescheid wird dann geschrieben das ich seid Mai 2020 – November 2020 1800 Euro ausbezahlt bekomme. Die rückwirkende Zahlung ist 6300 Euro von Mai bis November gezählt. Ich habe dann also 1800 Euro + 204 Kindergeld + 185 Euro Kindergeldzuschlag erhalten. Das sind monatlich 2189,00 Euro. Ich zahle meine Krankenkasse mit 190 Euro im Monat selbst. Wird das Kindergeld zur pfändungsfreibetrag dazu gezählt? Wie wird meine Krankenkasse berücksichtigt? Was wird mir bei dem Einkommen monatlich gepfändet?

  13. silvi

    Hallo. Ich hab auch mal eine Frage. Wie schaut es aus mit pfändbaren Einkommen?ich werde bald 1500 Euro Netto verdienen, bekomme 219 Euro Kindergeld für das Kind und 241 Euro Unterhalt. Somit hätte ich ja fast 2000 Euro Einkommen u wäre 400 Euro über dem Freibetrag Wird der Freibetrag nur vom Gehalt genommen oder wie läuft das ab?

    MfG

  14. Matthias

    Hallo,

    meine Ex-Frau ist mir gegenüber unterhaltspflichtig da die Kinder bei mir leben. Es gehen daher monatlich 2*220 Euro + 2* Kindergeld + mein Lohn auf mein P-Konto ein.
    Die Freibeträge und Hochrechnung des Freibetrages habe ich soweit verstanden.
    Jedoch stelle ich mir nun die Frage ob der Unterhaltsvorschuss auf die Freibeträge aufgerechnet wird, oder ob dieser , sollte ich den errechneten Freibetrag von 1 Erwachsenen + 2 Kindern überschrfeiten, pfändbar wird auf meinem Konto.

  15. Thomas

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ich befinde mich zurzeit in einer Haftanstalt.
    Ich bin in einem laufendem Insolvenzverfahren und zahle eigenständig von meinem Eigengeld Unterhaltsvorschuss zurück ( ca. 3 Jahre )

    Nun befinde ich mich im offenen Vollzug und werde zum 01.08.21 eine Ausbildung/Umschulung in der Pflege beginnen!! Ich würde über die Zeit Alg1 Bekommen ( ca.900€ ) – freies Beschäftigungsverhältnis!!

    Die Haftanstalt lässt mir einen Selbstbehalt von 250€ Verpflegung + 150€ Hausgeld/Eigengeld Minus 83€ Haftkostenbeitrag.

    Mir wurde geraten über das Insolvenzgericht einen Antrag zu stellen , dass Gericht würde den Selbstbehalt dann per Verfügung Festlegen?!

    Was müsste ich tun ?? Wie nennt sich dieser Antrag genau??

    Mit freundlichen Grüßen

  16. Elke

    Guten Tag, ich beginne mit 63 Jahren eine neue Arbeitsstelle mit ca.2.000 € brutto. Da ich leider privat krankenversichert bin, konnte ich die letzten Jahre mangels ausreichenden Einkommens die PKV nicht bezahlen. Ich hatte eine Notversicherung und es haben sich ca. 8.600 € Rückstand angesammelt. In einem Gerichtsverfahren diesbezüglich wurde ich schuldig gesprochen, diesen Rückstand zu bezahlen. Die Kosten für die reguläre KV liegen bei ca. 640 €. Was soll ich denn machen, wenn das bei meinem neuen Arbeitgeber gepfändet wird? Oder habe ich auf Grund der Höhe der KV einen Anspruch auf einen höheren Freibetrag?
    Herzliche Grüße, E.

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