Ist die Energiepauschale pfändbar? Schuldner könnten leer ausgehen

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Die Energiepreise steigen schon seit einiger Zeit rasant an: Kraftstoff fürs Kfz, Gas, Strom und Heizöl werden gefühlt von Tag zu Tag teurer. Entlastung für einen Teil der Bürger soll die sogenannte Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von 300 Euro brutto bringen, die im September einmalig ausgezahlt werden soll. Schuldner könnten jedoch unter Umständen leer ausgehen: Ist die Energiepauschale pfändbar?

Kritik an Regeln zur Energiepauschale: Bei einer Pfändung gibt es noch keinen gesetzlichen Schutz

Energiepauschale: Um die Pfändung vom Konto zu unterbinden, müssen Sie bei der Bank einen Antrag stellen.
Energiepauschale: Um die Pfändung vom Konto zu unterbinden, müssen Sie bei der Bank einen Antrag stellen.

Hat eine Person Schulden angehäuft, können Gläubiger staatliche Hilfe in Anspruch nehmen, um noch an ihr Geld zu kommen. Eine der möglichen Maßnahmen ist die Pfändung.

Schuldner, gegen die eine Pfändung vorgenommen wird, leiden häufig besonders unter den aktuell hohen Energiepreisen.

Die EPP würde für sie vor diesem Hintergrund eine heiß ersehnte Entlastung darstellen. Doch ganz so einfach ist es leider nicht. Die Energiepauschale könnte pfändbar sein.

Das Problem: Zwar gibt das Bundesfinanzministerium in seinem FAQ zur EPP Folgendes an:

Die EPP ist von einer Lohnpfändung nicht umfasst, da es sich arbeits- und sozialversicherungsrechtlich nicht um „Arbeitslohn“ oder „Arbeitsentgelt“ handelt. Die steuerrechtliche Einordnung der EPP als Arbeitslohn ist insoweit unbeachtlich.

Doch es regt sich Kritik. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung gibt an, dass die Unpfändbarkeit der Energiepauschale bei einer Lohnpfändung nicht explizit gesetzlich geregelt sei. Grundsätzlich sei eine Pfändung also doch möglich. Unter Umständen müssen dazu zunächst Gerichte entsprechende Urteile fällen oder es wird doch noch eine gesetzliche Regelung festgehalten.

Achtung bei einer Kontopfändung: Wurde Ihr Konto gepfändet, können Sie monatlich nur über einen gewissen Freibetrag verfügen. Der Rest wird an den oder die Gläubiger ausgezahlt. Die Zahlung der EPP kann dazu führen, dass Ihr Freibetrag überstiegen wird. Damit die Energiepauschale nicht pfändbar ist, müssen Sie selbst tätig werden und einen Antrag auf Freigabe der Summe mittels P-Konto-Bescheinigung stellen. Weigert sich die Bank, den Betrag freizugeben, können Sie einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen Vollstreckungsstelle stellen.

Grundlagen: Was Sie zur Energiepreispauschale wissen müssen

Ist die Energiepauschale pfändbar? Klarheit besteht dazu leider noch nicht.
Ist die Energiepauschale pfändbar? Klarheit besteht dazu leider noch nicht.

Wer bekommt die Energiepreispauschale? Wie hoch fällt die EPP aus? Wann wird sie ausgezahlt? Diese und weitere Fragen stellen sich aktuell viele Menschen. Wir klären deshalb die wichtigsten Fragen:

  • Zweck: Die EPP soll vor allem Personen entlasten, die sich im Zusammenhang mit ihrer Arbeit mit steigenden Fahrtkosten konfrontiert sehen.
  • Höhe: Es wird ein Betrag von 300 Euro brutto ausgezahlt. Da die Energiepauschale versteuert wird, erhalten Empfänger der Zahlung also in der Regel nicht den vollen Betrag.
  • Anspruchsberechtigte: Anspruch auf die Energiepreispauschale haben unter anderem Arbeitnehmer, Beamte, Minijobber sowie Selbstständige. Rentner erhalten die EPP hingegen häufig nicht. Einen Anspruch haben sie nur dann, wenn sie außerdem andere Einkünfte (beispielsweise aus Land- und Forstwirtschaft oder aus einer aktiven Beschäftigung als Arbeitnehmer) erzielt haben.
  • Auszahlung: Der Anspruch besteht ab dem 1. September 2022. Viele Anspruchsberechtigte werden die Energiepauschale noch diesen oder nächsten Monat erhalten.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike erwarb ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn und ist seit 2016 Teil des schuldnerberatung.de-Teams. Ihr thematischer Fokus liegt insbesondere auf unterschiedlichsten Fragestellungen rund ums Schulden- und Insolvenzrecht.

4 Gedanken zu „Ist die Energiepauschale pfändbar? Schuldner könnten leer ausgehen

  1. Gudrun

    Ich bin in Privatinsolvenz, habe ein P-Konto. Mein Einkommen setzt sich aus meiner eigenen , einer Witwenrente und einem Minijob zusammen. Es gibt einen Blanquette- Beschluß wonach mein Arbeitgeber ( öffentlicher Dienst) verpflichtet ist die pfändbaren Beträge zu errechnen.
    Das wurde auch im Falle der Energiepauschale auf Anraten der Insolvenzanwältin gemacht, da es hier bereits gerichtliche Urteile gibt.. Solange der Gesetzgeber keine eindeutige Regelung erbringt ist die Energiepauschale pfändbar.

    1. Kerstin

      Ich arbeite im Öffentlichen Dienst und es liegt eine Lohn und Kontopfändung vor. Die Energiepauschale hat mir mein AG ausgezahlt und nicht gepfändet. Ich komme über den Freibetrag jetzt hinaus. Habe einen Antrag bei Gericht gestellt vor 4 Wochen. Noch keine Antwort. Und die Bank weigert sich und tritt im Dez. immer das Geld vom Auskehrungskonto an die Gläubiger ab. Die Worte der Bank…habe ich Pech gehabt dann. Gleiches Spiel habe ich jetzt mit dem Weihnachtsgeld.

  2. Elaine

    hallo ich bin in der Privatinsolvenz und mein Insolvenzverwalter sagte mir heute das dir Energiepauschale direkt an ihn geht trotz ich nur 740 im Monat verdiene und alleinerziehende mit Kind bin und Aufstockende Leistungen bekomme ist das richtig ? danke

  3. Kreisl

    Ich habe ein p-konto somit werde ich die 300€ bekommen ich komme nie über den Freibetrag für das P-konto.

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