Kontopfändung: Was tun? – Wie Schuldner trotzdem an ihr Geld kommen

Das Wichtigste zur Kontopfändung

Was bedeutet die Kontopfändung für den Kontoinhaber?

Bei der Kontopfändung lässt der Gläubiger das Konto seines Schuldners sperren und dessen Bankguthaben pfänden, um seine offene Forderung einzutreiben. Dadurch kann der Schuldner nicht mehr auf sein Konto zugreifen. Lastschriften, Überweisungen und Barabhebungen funktionieren nicht mehr. Hier lesen Sie mehr dazu.

Unter welchen Voraussetzungen darf das Konto eines Schuldners gepfändet werden?

Der Gläubiger ist zur Kontopfändung nur berechtigt, wenn er einen Vollstreckungstitel besitzt und dieser dem Schuldner zugestellt wird. Des Weiteren muss der Gläubiger einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragen.

Mein Konto soll gepfändet werden. Was muss ich tun?

Weil der Pfändungsschutz bei einem Konto nicht automatisch greift, müssen Sie schnell handeln und umgehend ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) einrichten. In diesem Abschnitt lesen Sie, was zu tun ist.

Spezifische Ratgeber zum Thema Kontopfändung

Wie viel darf gepfändet werden? Rechnen Sie es hier aus!

Pfändung vom Konto: Schnelles Handel ist gefragt

Schuldner, denen eine Kontopfändung droht, sollten schnell handeln, weil sie anderenfalls nicht mehr über ihr Bankguthaben verfügen können. Eine erste kostenlose und unverbindliche Hilfestellung bietet der Online-Schuldencheck **.

Konto gepfändet: Wie komme ich an mein Geld?
Konto gepfändet: Wie komme ich an mein Geld?

Doch was passiert genau bei einer Kontopfändung? Der Gläubiger lässt das Konto seines Schuldners sperren und das darauf befindliche Guthaben sowie alle Zahlungseingänge pfänden, sodass der Schuldner kein Geld mehr abheben oder überweisen kann. Lastschriften funktionieren auch nicht mehr. Stattdessen überweist die Bank das Geld an den Gläubiger. Die Folgen:

  • Der Kontoinhaber muss sich auch mit anderen Gläubigern auseinandersetzen: Es drohen die Kündigung durch den Vermieter, die Einstellung der Stromversorgung und andere Unannehmlichkeiten.
  • Normalerweise wird jede Kontopfändung bei der SCHUFA gespeichert, was sich negativ auf die Bonität bzw. Kreditwürdigkeit des Schuldners auswirkt. Er kann dann gewöhnlich keine neuen wichtigen Verträge mehr abschließen.

Achtung! Zwar sieht das Gesetz auch bei der Kontopfändung einen Pfändungsschutz vor. Dieser greift jedoch nicht automatisch. Greift der Gläubiger per Pfändung auf Ihr Konto zu, so überweist die Bank das gesamte Guthaben an ihn, wenn der Schuldner nicht handelt. Die Bank unterscheidet dabei nicht nach der Herkunft des Geldes, sodass sogar Sozialleistungen und Kindergeld von der Kontopfändung betroffen sein können.

Kontopfändung: Ablauf und Voraussetzungen

Wer darf ein Konto pfänden? Nur Gläubiger mit einem Vollstreckungstitel sind dazu befugt.
Wer darf ein Konto pfänden? Nur Gläubiger mit einem Vollstreckungstitel sind dazu befugt.

Das Gesetz regelt sehr genau, unter welchen Bedingungen ein Gläubiger ein Konto pfänden lassen darf, und wie diese Zwangsvollstreckungsmaßnahme ablaufen muss.

  1. Der Gläubiger muss zuerst einen Vollstreckungstitel, z. B. ein Urteil oder einen Vollstreckungsbescheid, erwirken.
  2. Dieser Titel ist dem Schuldner zuzustellen, damit er sich auf die Pfändung vorbereiten kann.
  3. Der Gläubiger beantragt einen Pfändung- und Überweisungsbeschluss für die Kontopfändung beim zuständigen Vollstreckungsgericht.
  4. Der Gerichtsvollzieher stellt den Pfändung- und Überweisungsbeschluss für die Kontopfändung bei der Bank zu, wenn der Gläubiger dies beantragt.
  5. Die Bank informiert ihren Schuldner von der Kontopfändung, nachdem sie den Beschluss erhalten hat.
  6. Spätestens jetzt wird es Zeit zu handeln und bei der Bank die Umwandlung des Kontos in ein Pfändungsschutzkonto zu beantragen.

Bei der Kontopfändung durch das Finanzamt gelten etwas andere Regeln. Zahlen Verbraucher oder Unternehmer ihre Steuerschulden nicht, kann auch der Fiskus das Konto des Betroffenen pfänden. Hierfür genügt ein wirksamer Steuerbescheid, der dann als Vollstreckungstitel dient. Das Finanzamt muss also weder ein noch einen Vollstreckungsbescheid gegen den Schuldner erwirken.

Was ist zu tun bei Kontopfändung? Sofort Kontopfändungsschutz einrichten

Eine Kontopfändung trotz P-Konto ist möglich. Allerdings wird nur Guthaben gepfändet, das den geschützten Freibetrag übersteigt.
Eine Kontopfändung trotz P-Konto ist möglich. Allerdings wird nur Guthaben gepfändet, das den geschützten Freibetrag übersteigt.
  • Beantragen Sie sofort die Umwandlung Ihres Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) bei Ihrer Bank, sobald sie von der Pfändung erfahren.
  • Die Bank ist verpflichtet, Ihrem Wunsch auf Umwandlung nachzukommen, und zwar innerhalb von vier Geschäftstagen, wenn das Konto gepfändet wurde.
  • Das P-Konto verhindert die Pfändung nicht vollständig. Aber es schützt einen Grundfreibetrag von 1.500 Euro monatlich, über die Sie frei verfügen können (Stand: 1.7.2024).
  • Wenn Sie Ehegatten und Kinder versorgen müssen oder Sozialleistungen beziehen, sollten Sie sich rechtzeitig um eine Erhöhung des Freibetrags für das Pfändungsschutzkonto kümmern. Auch dies erfolgt nicht automatisch. Sie müssen vielmehr nachweisen, dass Ihnen weitere geschützte Geldbeträge zustehen und dafür eine eine P-Konto-Bescheinigung bei Ihrer Bank vorlegen.
  • Wenn Ihr Einkommen regelmäßig unter dem Grundfreibetrag liegt, können Sie beim Vollstreckungsgericht schriftlich eine Unpfändbarkeitsanordnung für Ihr gepfändetes Konto beantragen. Damit ist Ihr Konto für zwölf Monate von der Pfändung frei. Hierfür müssen Sie nachweisen, dass auf Ihrem Konto nur unpfändbares Einkommen eingeht, und versichern, dass in den kommenden zwölf Monaten ausschließlich Beträge eingehen, die nicht gepfändet werden dürfen.

Kostenlose und unverbindliche Hilfestellungen zum Pfändungsschutz bei einer Kontopfändung bietet Schuldenanalyse **. In diesen Ratgebern erfahren Sie, wie Sie Bankguthaben und Zahlungseingänge vor der Kontopfändung schützen:

Kontopfändung aufheben lassen: Ist das möglich?

Kontopfändung: Wann geht das Geld an den Gläubiger?
Kontopfändung: Wann geht das Geld an den Gläubiger?

Grundsätzlich kann nur der Gläubiger die Pfändung vom Konto aufheben lassen, der Schuldner hat dafür keine rechtliche Handhabe.

Dem Schuldner bleibt nur die Möglichkeit, mit seinem Gläubiger zu verhandeln und so eine Pfändung zu vermeiden:

Wenn Sie eine Einigung mit dem Gläubiger finden und z. B. in Raten Ihre Schulden abzahlen, kann der Gläubiger veranlassen, dass die Pfändung vom Bankkonto ruhend gestellt wird. Für den Zeitraum der Ratenzahlung ruht dann die Kontopfändung bzw. die Pfändung vom P-Konto.

Das ist jedoch keine Aufhebung der Pfändungsmaßnahme. Vielmehr kann der Gläubiger die Pfändung fortsetzen, wenn der Schuldner nicht mehr zahlt.

Im Video zusammengefasst: Die Kontopfändung

Was ist eine Kontopfändung und welche Folgen hat sie? Die Antwort gibt es im Video!
Was ist eine Kontopfändung und welche Folgen hat sie? Die Antwort gibt es im Video!

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Über den Autor

Franziska
Franziska L.

Seit 2017 verstärkt Franziska das Redaktionsteam von schuldnerberatung.de. In ihren Texten vermittelt sie Wissen rund um Schuldenabbau, Finanzen sowie Verbraucherschutz und beantwortet Fragen zur Insolvenz und Zwangsvollstreckung. Entsprechendes Fachwissen bringt sie aus ihrer juristischen Ausbildung mit.

Bildnachweise

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55 Gedanken zu „Kontopfändung: Was tun? – Wie Schuldner trotzdem an ihr Geld kommen

  1. Britta

    HAllo EIne Freundin und ihr 2 kinder von mir hat ein P konto und bekommt alg2 und hat eine nachzahlung von 4 monate bekommen. jetzt erzählt ihr die bank das sie an die nachzahlung nicht kommt denn das amt wo die pfändung gemacht hat bekommzt das jetzt. was ja nicht sein kann da es für die monate 3 bis juni gild und dort ja auch die miete drin ist. was können wir tun das sie ans geld kommt.

  2. Cordula

    Guten Tag, ich habe auf meinem P-Konto eine Pfändung über 289€, , jeden Monat Renteneingang. aktuell könnten 119€ von meinem Guthaben an den Gläubiger überwiesen werden, Die Postbank verschleppt das seit 6 Monaten und überweist einfach den pfändbaren Betrag nicht, sondern blockiert ständig mein Konto. Unzählige Anrufe bei der Pfändungsstelle, E-mails, Briefe mit der Aufforderung endlich der Pfändung nachzukommen. Antworten der Postbank: vorgefertigte Texte die alle das Gleiche sagen, Blah-Blah- aber es geschieht nichts. WAS kann ich tun, damit die PB endlich die Beträge an den Gläubiger überweist ??
    Danke für eine Antwort

  3. Christian

    Hallo,
    habe einen negativen Schufa-Eintrag bekommen.
    Nun hat mir die Hausbank meinen Dispo gekündigt und soll diesen innerhalb von 4 Wochen bezahlen.
    Dies ist aus jetziger Sicht unmöglich da der Dispo in nicht unerheblicher Höhe ausgeschöpft ist.
    Nun habe ich Angst dass mein nächstes Gehalt von der Bank komplett einbehalten und verrechnet wird.
    Wie soll ich dann meine Miete und Kredite bedienen?
    Ich kann mein Gehalt schon auf ein Zweitkonto bei einer anderen Bank gehen lassen. Aber dann wird meine Hausbank bestimmt eine Pfändung oder so veranlassen.
    Dann kann ich meine Miete und Kredite auch wieder nicht mehr bedienen.

    Nun bin ich am überlegen ob ich mir nicht zur Sicherheit ein P-Konto einrichten lasse.
    Aber wie funktioniert das dann mit meiner Miete und Krediten die am laufen sind! Meine Miete beträgt alleine schon 1.000 Euro!

    Was soll ich machen?

  4. Sarah

    Darf man mir mein Lohn Pfänden , wenn die Mutter von meinem Freund das Geld auf meinem P Konto überwiesen tut . Denn es ist ja nicht mein Geld . Was kann ich da gegen machen

  5. Anonym

    Muß man nach einer hinterrücks getätigten Pfändung darüber informiert werden? Ich habe kürzlich eher durch einen Zufall bzw. anderem Problem mit dem P – Konto von einem weiteren Gläubiger erfahren… Nach Jahren!

    Ich meine mich zu erinnern, daß man i.d.R. von der Bank informiert wird, daß das Konto von einem Gläubiger gepfändet wurde.

    Auch wäre das doch bez. div Handlungen, die dann erfolgen müßten wichtig. Geld innerhalb von zwei Wochen abheben oder Konto in P – Konto umwandeln, was auch nur einen begrenzten Zeitraum in Verbindung mit Schutzfunktionen des Geldes als auch der Nichtigmachung der eingegangenen Pfändung möglich wäre.

    Könnte man solch eine ergangenen Pfändung nicht evtl. schon aus diesem Gründen angreifen und aufheben lassen? (Es handelt sich um einen öffentlichen Gläubiger. Ich weiß, daß die nichts weiter tun müssen, aber nachher sollte man darüber doch schon informiert werden müssen, oder?)

    1. Anonym

      PS: Zumal er bereits vorher über eine bestehende Pfändung in gewisser Höhe wußte! Hängt sich wieder besseren Wissens als Zweitgläubiger da dran, wohlwissentlich, daß es bei ca. 2000€ eher unwahrscheinlich sein dürfte, als zweiter in absehbarer Zeit unter den bekannten Bedingungen bedient zu werden… Auch lag denen ein noch länger gültiger Leistungsbescheid vor…

  6. T. Paul

    Hallo,
    ich rechne gerade die Forderungen zusammen, ist es rechtens, Inkassogebühren, + GK-Mahnbescheid, + RA-Geb. Mahnbescheid, + RA-Geb. +Vollstreckungsbescheid, +Verfahrensgebühr für die Vollstreckung und noch weitere Gebühren oder Auslagen, neben der eigentlichen Forderung zu verlangen?

    Ist es rechtens, dass sich die ursprüngliche Hauptforderung durch die, dadurch angeblich entstandenen Kosten, vervierfacht hat?

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