Lohnpfändung: Ablauf und Freibetrag bei der Gehaltspfändung

Das Wichtigste zur Lohnpfändung

Was bedeutet Lohnpfändung?

Hinter dem Begriff Lohnpfändung verbirgt sich dieselbe Vollstreckungsmaßnahme wie hinter der Gehaltspfändung. Der Gläubiger wendet sich direkt an den Arbeitgeber seines Schuldners und lässt sich von diesem den pfändbaren Anteil des Arbeitseinkommens überweisen – so lange, bis die Schulden getilgt sind.

Mit welcher Methode wird der pfändbare Lohnanteil berechnet?

Bei der Lohnpfändung kann die Berechnung nach der Bruttomethode oder der Nettomethode erfolgen.

Sollte ich meinen Arbeitgeber von einer bevorstehenden Lohnpfändung informieren?

Eine bevorstehende Lohnpfändung sollte der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber mitteilen. Spätestens mit dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wird er ohnehin davon erfahren. In der Regel ist diese Art der Pfändung kein Kündigungsgrund.

Wie viel meines Lohns darf ich bei einer Gehaltspfändung behalten?

Aktuell liegt der Pfändungsfreibetrag für eine alleinstehende Person ohne Unterhaltspflichten bei 1.409,99 Euro (Stand: 1.7.2023). Mithilfe der unten stehenden Tabelle können Sie genau ermitteln, wie viel von Ihrem Lohn pfändbar ist und wie viel Sie behalten dürfen.

Wie viel darf gepfändet werden? Rechnen Sie es hier aus!

Weitere Ratgeber zur Lohnpfändung

Die Lohnpfändung erfolgt beim Arbeitgeber

Lohnpfändung: Der Arbeitgeber bezahlt mit Ihrem Lohn die Gläubiger.
Lohnpfändung: Der Arbeitgeber bezahlt mit Ihrem Lohn die Gläubiger.

Die Lohn- und Gehaltspfändung stellt einen existenziellen Einschnitt in den Alltag des verschuldeten Arbeitnehmers dar. Denn gewöhnlich bestreitet er seine gesamte Lebensführung von diesem Gehalt. Mitunter muss er davon auch Unterhalt zahlen, z. B. wenn er in einer Ehe lebt oder Kinder zu versorgen hat. Aus diesem Grund ist es für ihn wichtig, dass die pfändbaren Teile des Lohns und der Pfändungsfreibetrag richtig berechnet werden. Zur Berechnung ist der Arbeitgeber als Drittschuldner verpflichtet.

Was ist eine Lohnpfändung? Für Gläubiger ist dies eine sehr wirkungsvolle Methode, um ihre Geldforderung gegen ihren Schuldner durchzusetzen. Denn diese Pfändungsart bezieht den Arbeitgeber direkt mit ein. Er ist verpflichtet, bei dieser Maßnahme mitzuwirken. Insbesondere ist es seine Pflicht, den vom Gehalt pfändbaren Anteil zu berechnen. Diesen Betrag muss er einbehalten und an den Gläubiger überweisen, so lange bis dessen Forderung gegenüber dem Beschäftigten des Arbeitgebers getilgt ist.

Hierzu muss der Gläubiger dem Arbeitgeber einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss für die Gehaltspfändung zustellen.

Lohnpfändung & ihre Berechnung

Bei der Lohnpfändung wird der Kindesunterhalt trotzdem berücksichtigt.
Bei der Lohnpfändung wird der Kindesunterhalt trotzdem berücksichtigt.

Eine Kahlpfändung, bei der das gesamte Arbeitseinkommen gepfändet wird, ist nicht zulässig. Der Arbeitnehmer muss weiterhin in der Lage sein, sich selbst zu versorgen. Und er muss trotz Lohnpfändung Unterhalt zahlen bzw. seine Unterhaltsberechtigten versorgen können.

Der Arbeitgeber berechnet die pfändbaren Anteile des Arbeitseinkommens auf der Grundlage der §§ 850a bis 850e der Zivilprozessordnung (ZPO).

§ 850a ZPO legt die unpfändbaren Bezüge fest. Hierzu gehören z. B.:

  • die Vergütung der Mehrarbeit mit 50 % des Bruttobetrages
  • Urlaubsgeld, Treuegeld und Zuwendungen für Jubiläen, soweit sie im Rahmen des Üblichen liegen
  • Aufwandsentschädigungen, Gefahrenzulagen, Zahlungen für selbst gestelltes Arbeitsmaterial
  • Weihnachtsgeld bis zur Hälfte des aufgerundeten monatlichen Pfändungsfreibetrags – das entspricht 705 Euro (Stand: 1.7.2023)
  • Erziehungsgelder, Studienbeihilfen
  • Blindenzulagen
Wenn der Arbeitgeber das pfändbare Arbeitseinkommen nach § 850e ZPO berechnet, darf er diese unpfändbaren Beträge nicht mit berechnen. Sie dürfen durch die Lohnpfändung nicht geschmälert werden. Sie fragen Sie, ob Ihr Arbeitgeber alles richtig berechnet? Fragen hierzu können Sie kostenlos und unverbindlich auf Schuldenanalyse ** prüfen lassen.

Die eigentliche Berechnung erfolgt entweder nach der Bruttomethode oder nach der Nettomethode.

Bei der Bruttomethode werden nicht nur die unpfändbaren Bezüge zugunsten des Vollstreckungsschuldners abgezogen, sondern auch die auf das Brutto-Einkommen zu entrichtenden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, die der Arbeitnehmer zu tragen hat. Dadurch wird das pfändbare Arbeitseinkommen noch weiter gemindert. Je höher die steuer- und sozialversicherungspflichtigen Bezüge sind, desto geringer fällt das pfändbare Einkommen aus.

Bei der Nettomethode werden zunächst die unpfändbaren Bezüge nach § 850a ZPO abgezogen. Anschließend werden bei der Berechnung nur die vom Beschäftigten zu zahlenden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge berücksichtigt, die auf das Bruttoeinkommen zu zahlen sind, welche ohne die unpfändbaren Bezüge übrig bleibt. In diesem Fall entspricht der pfändbare Lohnanteil dem Betrag, der auch dann gepfändet werden darf, wenn der verschuldete Arbeitnehmer keine unpfändbaren Bezüge erhalten hätte.

Nach der Berechnung des Netto-Lohns für die Gehaltspfändung kann mithilfe der Lohnpfändungstabelle der pfändbare Betrag ermittelt werden. Hier finden Sie die aktuelle Tabelle.

Lohnpfändung ohne Ankündigung

Wer darf Ihren Lohn pfänden und wie wird diese Pfändung angekündigt?
Wer darf Ihren Lohn pfänden und wie wird diese Pfändung angekündigt?

Eine Pfändung vom Arbeitseinkommen ist nicht so ohne weiteres möglich. Der (privatrechtliche) Gläubiger benötigt hierfür einen Vollstreckungstitel gegen seinen Schuldner. In der Regel handelt es sich hierbei um ein Urteil oder einen Vollstreckungsbescheid. Dieser muss dem Betroffenen zugestellt werden.

Spätestens zu diesem Zeitpunkt wissen Sie, dass Vollstreckungsmaßnahmen drohen. Außerdem muss der Gläubiger eine Lohnpfändung beim Vollstreckungsgericht beantragen. Den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, den er daraufhin erhält, stellt er dann dem Arbeitgeber zu.

Öffnen Sie immer Ihre Post. Anderenfalls entgehen Ihnen wichtige Informationen. Wenn Sie Briefe ignorieren, verschenken Sie die Chance, Widerspruch oder andere Rechtsmittel einzulegen oder wenigstens zu prüfen.

Lohnpfändung aufheben

Betroffene fragen sich oft: „Kann man eine Lohnpfändung stoppen oder verhindern?“ Tatsächlich gibt es verschiedene Möglichkeiten, diese Pfändung abzuwenden oder zu beenden.

  • Wenn der Arbeitnehmer seine Schulden bezahlt, hat der Gläubiger keinen Grund mehr, das Arbeitseinkommen zu pfänden.
  • Möglicherweise lässt der Gläubiger auch mit sich reden und akzeptiert eine Ratenzahlung.
  • Wenn ein solcher Einigungsversuch mit dem Gläubiger scheitert, kann der Arbeitnehmer Privatinsolvenz anmelden. Eine weitere Lohnpfändung ist dann aufgrund des Vollstreckungsverbots nicht mehr möglich.

Darüber hinaus sollten Betroffene durch eine Schuldnerberatungsstelle oder einen Rechtsanwalt prüfen lassen, ob die entsprechende Pfändung rechtlich begründet ist. Möglicherweise kann ein Rechtsbehelf das Schlimmste verhindern. Eine kostenlose und unverbindliche Unterstützung erhalten Sie auch auf Online-Schuldenanalyse **.

Pfändungsfreigrenze laut Lohnpfändungstabelle

(gilt ab 1.7.2023)

monatl. NettolohnPfänd­barer Be­trag nach An­zahl der unter­halts­be­rech­tig­ten Per­so­nen
von ... €bis ... €01234ab 5
01409,99000000
1410,001419,995,4000000
1420,001429,9912,4000000
1430,001439,9919,4000000
1440,001449,9926,4000000
1450,001459,9933,4000000
1460,001469,9940,4000000
1470,001479,9947,4000000
1480,001489,9954,4000000
1490,001499,9961,4000000
1500,001509,9968,4000000
1510,001519,9975,4000000
1520,001529,9982,4000000
1530,001539,9989,4000000
1540,001549,9996,4000000
1550,001559,99103,4000000
1560,001569,99110,4000000
1570,001579,99117,4000000
1580,001589,99124,4000000
1590,001599,99131,4000000
1600,001609,99138,4000000
1610,001619,99145,4000000
1620,001629,99152,4000000
1630,001639,99159,4000000
1640,001649,99166,4000000
1650,001659,99173,4000000
1660,001669,99180,4000000
1670,001679,99187,4000000
1680,001689,99194,4000000
1690,001699,99201,4000000
1700,001709,99208,4000000
1710,001719,99215,4000000
1720,001729,99222,4000000
1730,001739,99229,4000000
1740,001749,99236,4000000
1750,001759,99243,4000000
1760,001769,99250,4000000
1770,001779,99257,4000000
1780,001789,99264,4000000
1790,001799,99271,4000000
1800,001809,99278,4000000
1810,001819,99285,4000000
1820,001829,99292,4000000
1830,001839,99299,4000000
1840,001849,99306,4000000
1850,001859,99313,4000000
1860,001869,99320,4000000
1870,001879,99327,4000000
1880,001889,99334,4000000
1890,001899,99341,4000000
1900,001909,00348,4000000
1910,001919,99355,4000000
1920,001929,99362,4000000
1930,001939,99369,4000000
1940,001949,99376,404,980000
1950,001959,99383,409,980000
1960,001969,99390,4014,980000
1970,001979,99397,4019,980000
1980,001989,99404,4024,980000
1990,001999,99411,4029,980000
2000,002009,99418,4034,980000
2010,002019,99425,4039,980000
2020,002029,99432,4044,980000
2030,002039,99439,4049,980000
2040,002049,99446,4054,980000
2050,002059,99453,4059,980000
2060,002069,99460,4064,980000
2070,002079,99467,4069,980000
2080,002089,99474,4074,980000
2090,002099,99481,4079,980000
2100,002109,99488,4084,980000
2110,002119,99495,4089,980000
2120,002129,99502,4094,980000
2130,002139,99509,4099,980000
2140,002149,99516,40104,980000
2150,002159,99523,40109,980000
2160,002169,99530,40114,980000
2170,002179,99537,40119,980000
2180,002189,99544,40124,980000
2190,002199,99551,40129,980000
2200,002209,99558,40134,980000
2210,002219,99565,40139,980000
2220,002229,99572,40144,980000
2230,002239,99579,40149,982,38000
2240,002249,99586,40154,986,38000
2250,002259,99593,40159,9810,38000
2260,002269,99600,40164,9814,38000
2270,002279,99607,40169,9818,38000
2280,002289,99614,40174,9822,38000
2290,002299,99621,40179,9826,38000
2300,002309,99628,40184,9830,38000
2310,002319,99635,40189,9834,38000
2320,002329,99642,40194,9838,38000
2330,002339,99649,40199,9842,38000
2340,002349,99656,40204,9846,38000
2350,002359,99663,40209,9850,38000
2360,002369,99670,40214,9854,38000
2370,002379,99677,40219,9858,38000
2380,002389,99684,40224,9862,38000
2390,002399,99691,40229,9866,38000
2400,002409,99698,40234,9870,38000
2410,002419,99705,40239,9874,38000
2420,002429,99712,40244,9878,38000
2430,002439,99719,40249,9882,38000
2440,002449,99726,40254,9886,38000
2450,002459,99733,40259,9890,38000
2460,002469,99740,40264,9894,38000
2470,002479,99747,40269,9898,38000
2480,002489,99754,40274,98102,38000
2490,002499,99761,40279,98106,38000
2500,002509,99768,40284,98110,38000
2510,002519,99775,40289,98114,38000
2520,002529,99782,40294,98118,380,5800
2530,002539,99789,40299,98122,383,5800
2540,002549,99796,40304,98126,386,5800
2550,002559,99803,40309,98130,389,5800
2560,002569,99810,40314,98134,3812,5800
2570,002579,99817,40319,98138,3815,5800
2580,002589,99824,40324,98142,3818,5800
2590,002599,99831,40329,98146,3821,5800
2600,002609,99838,40334,98150,3824,5800
2610,002619,99845,40339,98154,3827,5800
2620,002629,99852,40344,98158,3830,5800
2630,002639,99859,40349,98162,3833,5800
2640,002649,99866,40354,98166,3836,5800
2650,002659,99873,40359,98170,3839,5800
2660,002669,99880,40364,98174,3842,5800
2670,002679,99887,40369,98178,3845,5800
2680,002689,99894,40374,98182,3848,5800
2690,002699,99901,40379,98186,3851,5800
2700,002709,99908,40384,98190,3854,5800
2710,002719,99915,40389,98194,3857,5800
2720,002729,99922,40394,98198,3860,5800
2730,002739,99929,40399,98202,3863,5800
2740,002749,99936,40404,98206,3866,5800
2750,002759,99943,40409,98210,3869,5800
2760,002769,99950,40414,98214,3872,5800
2770,002779,99957,40419,98218,3875,5800
2780,002789,99964,40424,98222,3878,5800
2790,002799,99971,40429,98226,3881,5800
2800,002809,99978,40429,98230,3884,5800
2810,002819,99985,40439,98234,3887,5800
2820,002829,99992,40444,98238,3890,581,580
2830,002839,99999,40449,98242,3893,583,580
2840,002849,991006,40454,98246,3896,585,580
2850,002859,991013,40459,98250,3899,587,580
2860,002869,991020,40464,98254,38102,589,580
2870,002879,991027,40469,98258,38105,5811,580
2880,002889,991034,40474,98262,38108,5813,580
2890,002899,991041,40479,98266,38111,5815,580
2900,002909,991048,40484,98270,38114,5817,580
2910,002919,991055,40489,98274,38117,5819,580
2920,002929,991062,40494,98278,38120,5821,580
2930,002939,991069,40499,98282,38123,5823,580
2940,002949,991076,40504,98286,38126,5825,580
2950,002959,991083,40509,98290,38129,5827,580
2960,002969,991090,40514,98294,38132,5829,580
2970,002979,991097,40519,98298,38135,5831,580
2980,002989,991104,40524,98302,38138,5833,580
2990,002999,991111,40529,98306,38141,5835,580
3000,003009,991118,40534,98310,38144,5837,580
3010,003019,991125,40539,98314,38147,5839,580
3020,003029,991132,40544,98318,38150,5841,580
3030,003039,991139,40549,98322,38153,5843,580
3040,003049,991146,40554,98326,38156,5845,580
3050,003059,991153,40559,98330,38159,5847,580
3060,003069,991160,40564,98334,38162,5849,580
3070,003079,991167,40569,98338,38165,5851,580
3080,003089,991174,40574,98342,38168,5853,580
3090,003099,991181,40579,98346,38171,5855,580
3100,003109,991188,40584,98350,38174,5857,580
3110,003119,991195,40589,98354,38177,5859,580,39
3120,003129,991202,40594,98358,38180,5861,581,39
3130,003139,991209,40599,98362,38183,5863,582,39
3140,003149,991216,40604,98366,38186,5865,583,39
3150,003159,991223,40609,98370,38189,5867,584,39
3160,003169,991230,40614,98374,38192,5869,585,39
3170,003179,991237,40619,98378,38195,5871,586,39
3180,003189,991244,40624,98382,38198,5873,587,39
3190,003199,991251,40629,98386,38201,5875,588,39
3200,003209,991258,40634,98390,38204,5877,589,39
3210,003219,991265,40639,98394,38207,5879,5810,39
3220,003229,991272,40644,98398,38210,5881,5811,39
3230,003239,991279,40649,98402,38213,5883,5812,39
3240,003249,991286,40654,98406,38216,5885,5813,39
3250,003259,991293,40659,98410,38219,5887,5814,39
3260,003269,991300,40664,98414,38222,5889,5815,39
3270,003279,991307,40669,98418,38225,5891,5816,39
3280,003289,991314,40674,98422,38228,5893,5817,39
3290,003299,991321,40679,98426,38231,5895,5818,39
3300,003309,991328,40684,98430,38234,5897,5819,39
3310,003319,991335,40689,98434,38237,5899,5820,39
3320,003329,991342,40694,98438,38240,58101,5821,39
3330,003339,991349,40699,98442,38243,58103,5822,39
3340,003349,991356,40704,98446,38246,58105,5823,39
3350,003359,991363,40709,98450,38249,58107,5824,39
3360,003369,991370,40714,98454,38252,58109,5825,39
3370,003379,991377,40719,98458,38255,58111,5826,39
3380,003389,991384,40724,98462,38258,58113,5827,39
3390,003399,991391,40729,98466,38261,58115,5828,39
3400,003409,991398,40734,98470,38264,58117,5829,39
3410,003419,991405,40739,98474,38267,58119,5830,39
3420,003429,991412,40744,98478,38270,58121,5831,39
3430,003439,991419,40749,98482,38273,58123,5832,39
3440,003449,991426,40754,98486,38276,58125,5833,39
3450,003459,991433,40759,98490,38279,58127,5834,39
3460,003469,991440,40764,98494,38282,58129,5835,39
3470,003479,991447,40769,98498,38285,58131,5836,39
3480,003489,991454,40774,98502,38288,58133,5837,39
3490,003499,991461,40779,98506,38291,58135,5838,39
3500,003509,991468,40784,98510,38294,58137,5839,39
3510,003519,991475,40789,98514,38297,58139,5840,39
3520,003529,991482,40794,98518,38300,58141,5841,39
3530,003539,991489,40799,98522,38303,58143,5842,39
3540,003549,991496,40804,98526,38306,58145,5843,39
3550,003559,991503,40809,98530,38309,58147,5844,39
3560,003569,991510,40814,98534,38312,58149,5845,39
3570,003579,991517,40819,98538,38315,58151,5846,39
3580,003589,991524,40824,98542,38318,58153,5847,39
3590,003599,991531,40829,98546,38321,58155,5848,39
3600,003609,991538,40834,98550,38324,58157,5849,39
3610,003619,991545,40839,98554,38327,58159,5850,39
3620,003629,991552,40844,98558,38330,58161,5851,39
3630,003639,991559,40849,98562,38333,58163,5852,39
3640,003649,991566,40854,98566,38336,58165,5853,39
3650,003959,991573,40859,98570,38339,58167,5854,39
3660,003669,991580,40864,98574,38342,58169,5855,39
3670,003679,991587,40869,98578,38345,58171,5856,39
3680,003689,991594,40874,98582,38348,58173,5857,39
3690,003699,991601,40879,98586,38351,58175,5858,39
3700,003709,991608,40884,98590,38354,58177,5859,39
3710,003719,991615,40889,98594,38357,58179,5860,39
3720,003729,991622,40894,98598,38360,58181,5861,39
3730,003739,991629,40899,98602,38363,58183,5862,39
3740,003749,991636,40904,98606,38366,58185,5863,39
3750,003759,991643,40909,98610,38369,58187,5864,39
3760,003769,991650,40914,98614,38372,58189,5865,39
3770,003779,991657,40919,98618,38375,58191,5866,39
3780,003789,991664,40924,98622,38378,58193,5867,39
3790,003799,991671,40929,98626,38381,58195,5868,39
3800,003809,991678,40934,98630,38384,58197,5869,39
3810,003819,991685,40939,98634,38387,58199,5870,39
3820,003829,991692,40944,98638,38390,58201,5871,39
3830,003839,991699,40949,98642,38393,58203,5872,39
3840,003849,991706,40954,98646,38396,58205,5873,39
3850,003859,991713,40959,98650,38399,58207,5874,39
3860,003869,991720,40964,98654,38402,58209,5875,39
3870,003879,991727,40969,98658,38405,58211,5876,39
3880,003889,991734,40974,98662,38408,58213,5877,39
3890,003899,991741,40979,98666,38411,58215,5878,39
3900,003909,991748,40984,98670,38414,58217,5879,39
3910,003919,991755,40989,98674,38417,58219,5880,39
3920,003929,991762,40994,98678,38420,58221,5881,39
3930,003939,991769,40999,98682,38423,58223,5882,39
3940,003949,991776,401004,98686,38426,58225,5883,39
3950,003959,991783,401009,98690,38429,58227,5884,39
3960,003969,991790,401014,98694,38432,58229,5885,39
3970,003979,991797,401019,98698,38435,58231,5886,39
3980,003989,991804,401024,98702,38438,58233,5887,39
3990,003999,991811,401029,98706,38441,58235,5888,39
4000,004009,991818,401034,98710,38444,58237,5889,39
4010,004019,991825,401039,98714,38447,58239,5890,39
4020,004029,991832,401044,98718,38450,58241,5891,39
4030,004039,991839,401049,98722,38453,58243,5892,39
4040,004049,991846,401054,98726,38456,58245,5893,39
4050,004059,991853,401059,98730,38459,58247,5894,39
4060,004069,991860,401064,98734,38462,58249,5895,39
4070,004079,991867,401069,98738,38465,58251,5896,39
4080,004089,991874,401074,98742,38468,58253,5897,39
4090,004099,991881,401079,98746,38471,58255,5898,39
4100,004109,991888,401084,98750,38474,58257,5899,39
4110,004119,991895,401089,98754,38477,58259,58100,39
4120,004129,991902,401094,98758,38480,58261,58101,39
4130,004139,991909,401099,98762,38483,58263,58102,39
4140,004149,991916,401104,98766,38486,58265,58103,39
4150,004159,991923,401109,98770,38489,58267,58104,39
4160,004169,991930,401114,98774,38492,58269,58105,39
4170,004179,991937,401119,98778,38495,58271,58106,39
4180,004189,991944,401124,98782,38498,58273,58107,39
4190,004199,991951,401129,98786,38501,58275,58108,39
4200,004209,991958,401134,98790,38504,58277,58109,39
4210,004219,991965,401139,98794,38507,58279,58110,39
4220,004229,991972,401144,98798,38510,58281,58111,39
4230,004239,991979,401149,98802,38513,58283,58112,39
4240,004249,991986,401154,98806,38516,58285,58113,39
4250,004259,991993,401159,98810,38519,58287,58114,39
4260,004269,992000,401164,98814,38522,58289,58115,39
4270,004279,992007,401169,98818,38525,58291,58116,39
4280,004289,992014,401174,98822,38528,58293,58117,39
4290,004298,812021,401179,98826,38531,58295,58118,39
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Im Video zusammengefasst: Die Gehaltspfändung

In diesem Video zeigen wir Ihnen, wie die Gehaltspfändung funktioniert und welche Auswirkungen sie hat.
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Lohnpfändung: Ablauf und Freibetrag bei der Gehaltspfändung
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Über den Autor

Franziska
Franziska L.

Seit 2017 verstärkt Franziska das Redaktionsteam von schuldnerberatung.de. In ihren Texten vermittelt sie Wissen rund um Schuldenabbau, Finanzen sowie Verbraucherschutz und beantwortet Fragen zur Insolvenz und Zwangsvollstreckung. Entsprechendes Fachwissen bringt sie aus ihrer juristischen Ausbildung mit.

Bildnachweise

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117 Gedanken zu „Lohnpfändung: Ablauf und Freibetrag bei der Gehaltspfändung

  1. Carlo

    Hallo.
    Ich habe vor kurzem vom AG eine Lohn und Konto Pfändungs Schreiben erhalten. Mein Arbeitgeber ist auch per Brief informiert worden.
    Jetzt meine Frage die Schulden sind ca. 750 Euro.
    Bekomme ca. 2300€ Netto auf mein Konto ausbezahlt und erhalte noch mein Weihnachstgeld in Höhe von ca. 1600-1800 Euro. Da der Arbeitgeber verpflichtet ist die 750€ vom Gehalt abzuziehen und meinem Gläubiger zu überweisen erhalte ich doch mein Rest Gehalt plus mein Weihnachtsgeld oder da die Schulden abbezahlt sind. Und wann wir die Pfändung aufgehoben wenn der Gläubiger das geld erhalten hat? Beziehungsweise wie lange dauert das bis ich mein Konto frei benutzen kann?

  2. Nadine

    Hallo liebes Schuldnerberatungsteam,
    Durch Konto-inkl.Dispoübeerziehung wird der Lohn von G. auf mein Konto überwiesen. Kann ich dadurch Schwierigkeiten bekommen,da die Bank vom Arbeitgeber ja Auskunft bekommen darf wo dessen Geld hingeht? Dürfen die Möbel die der Person nicht gehören sondern mir gepfändet werden? Danke u VG

  3. Bernhard

    Hallo
    Ich habe eine Kontopfändung gehabt es wurden 1280 Euro gepfändet
    Jetzt ist der Betrag schon seit über 2 Jahren auf mein Konto aber kann nicht darüber verfügen ist dies rechtlich oder wie lange darf dies sein

  4. Michael R.

    Hallo
    Nach einer Wiedereingliederung habe ich im August regulär nur knapp 2 Wochen gearbeitet und dafür einen Gehaltsanspruch. Aus organisatorischen Gründen hat mein Arbeitgeber aber den August Lohn Ende September zusammen mit dem September Lohn Gezahlt. Jetzt hat er aber beide Monatslöhne zusammengerechnet, und danach den pfändbaren Betrag berechnet. Dadurch ist der pfändbare Betrag natürlich erheblich höher, als wenn er beide Monate separat berechnet hätte. Auf Nachfrage sagte unsere Personalabteilung diese Vorgehensweise sei absolut rechtens. Stimmt das ?

  5. Dirk F.

    Ich erhalte nach langer Betriebszugehörigkeit eine Jubiläumszuwendung. Diese ist aber unpfändbar. was kann ich tun damit meine Bank diesen Mehrbetrag freigibt? Eine Bescheinigung des Arbeitgebers habe ich übermittelt, wird jedoch nicht anerkannt.
    Eine Lohnpfändung besteht keine, lediglich eine Kontopfändung.

  6. Bernhard H.

    Meine Frage

    Wie lange dauert es vom nicht bezahlen einer Rate bis zur Lohnpfändung

    Danke

  7. S.a.I.

    Hallo,
    mein Arbeitgeber erhielt vor Kurzem eine Lohnpfändung als Drittschuldner für mich vom Landratsamt.
    Eine Mahnung für den Betrag dem eine Kostenbeteiligung zu Grunde liegt, habe ich nie erhalten. Darf die Behörde mein Einkommen pfänden und wenn ja, hätte parallel eine Information an mich durch das Landratsamt erfolgen müssen? Habe bislang nur von meinem Arbeitgeber die Info erhalten.

    Vielen Dank und freundliche Grüße

  8. Christian

    Bezahle seit 2008 eine lohnpfändung +kontopfändung wird es angerechnet bei einer prievatinsolvens.oder nicht

  9. Mike

    Hallo.

    Mir wurde ein Teil vom Lohn gepfändet, ohne das ich ein schreiben vom Gericht erhalten habe. Wie geht das? Bin in einem 3 Personen Haushalt mit kind unter 4 Jahre allein verdienter. Mein P Konto wurde durch einem Anwalt auf über 1550 Euro erhöht. Verdiene aber nur 1470 Euro Netto.

  10. Christopher

    Guten tag,
    Ich habe vor kurzem einen brief bekommen von einer inkasso geselschaft in dem ich in kenntnis gesetzt werde das es eine kundigung und falligstellung aus gesprochen wurde und das ich 1 monat zeit habe bevor mein gehalt direkt von meinen arbeitsgeber entnommen wird, nur die sche ist Das der kredit von 2008 ist und ich hatte bis Mitte 2009 Immer bezahlt Dan War ich arbeitslos und konnte nicht mehr zahlen. Jetzt sind 11 jahren vergangen ohne was von denen zu horen. Ohne von den ein titel zu bekommen und auch keine mahnungen. Durfen die mir den gehalt pfenden oder ist alles verjehrt????

  11. Cindy

    Hallo, mein Mann hat eine Lohnpfändung und bekommt bis zur Freigrenze gepfändet. Ausserdem zahlen wir an weitere 10 Gläubiger Raten um unsere Schulden zu tilgen. Meine Frage ist daher, darf einer der anderen Gläubiger auch noch zusätzlich das Konto meines Mannes pfänden? Danke für die Antwort

  12. Frank

    Hallo, ich habe eine Frage. Auf Grund einer Fehlberatung eines Anwaltes, der mir geraten hat, da die Kindesmutter mit meinem Kind ohne Einwilligung nach Polen gezogen ist, sofort die monatlichen Unterhalte nicht mehr zu zahlen. Das war mein größter Fehler. Bis eine Summe von 1300€ aufgelaufen war und ich vom Amtsgericht einen Vollstreckungsbescheid bekommen habe. Bei mir wird der Unterhalt gepfändet und zwar per Gehalts und Kontopfändung. Die Hauptsumme von 1300€ ist bezahlt. Per Vollstreckungsbeschluß ist aber geregelt das der monatliche Unterhalt 270€ weiter bis zum 7. Lebensjahr von meinem Kind gepfändet wird. Bis jetzt wurde die die monatliche Summe immer vom Gehalt gepfändet wärend sich auf dem Auskehrkonto (habe ein P-Konto) mittlerweile eine stolze Summe angesammelt hat. Nun wurde mein Arbeitsverhältnis beendet, also wird der monatliche Unterhalt nicht mehr vom Lohn gepfändet. Wie läuft das jetzt genau ab? Wird da jetzt der monatliche Unterhalt vom Auskehrkonto genommen? Oder soll ich den Unterhalt ab jetzt wieder selbst monatlich an die Kindesmutter überweisen?

  13. Uwe

    Hallo , meine Wohlverhaltensphase endet am 20.01.2020 . Ich habe meinen Insolvenzverwalter gefragt wie es sich mit der Aufhebung der Gehaltspfändung verhält.
    Er meinte ,im Pfändungs-und Überweisungsbeschluss wurde dem Arbeitgeber auch die Abtretungsfrist mitgeteilt . Kann der Arbeitgeber die Gehaltspfändung auch von sich aus beenden ,oder muss die Erlaubnis dazu vom Insolvenzverwalter oder Gericht kommen?
    Danke für eure Antworten

  14. Maik

    hallo,
    meine frage ist , wie wird das alg 1, bei selbst Kündigung berechnet , wenn eine kontopfändung da war und das Konto unter einem Pfändungsschutz steht .
    Beispiel netto 1700 minus Pfändung ca 1300 , wie wird das berechnet

    danke

  15. Waltraud

    Hallo, beim letzten Arbeitgeber hatte ich laut Buchhaltung mehrere Lohnpfändungen. Da sich meine Unterlagen mit dem Betrag nicht decken, bat ich um eine Kopie der Unterlagen zum Vergleich von der Buchhaltung, doch es kam nichts. Meine Frage muss der Arbeitgeber mir sagen welchen Gläubiger er bedient hat?

  16. Andreas

    Hallo,
    wie kann ich eine Unterhaltslohnpfändung aufheben lassen bzw. einstellen lassen, da die Unterhaltsempfängerin mittlerweile 23 Jahre alt und berufstätig ist.
    Ich hoffe ich bekomme eine Antwort und bedanke mich schonmal im vorraus

  17. Timur

    Hallo,

    ich würde bitte gerne wissen ob man von einem Monatsgehalt zweimal (also für Oktober und November vom Novembergehalt) die Pfändungssumme abziehen darf? Ich hoffe das die Pfändungsgrenze nicht unterschritten werden darf. Was für Möglichkeiten habe ich, wenn mein Arbeitgeber das macht?
    Vielen Dank für die Antwort im Voraus.

    Mit freundlichen Grüssen
    Timmie

  18. A. M.

    Hallo,
    Ich habe letzten Monat meine Restschulden beglichen und bekam den Beschluss dass die gegen mich laufende Exekution aufgehoben wird. Im Beschluss steht, dass ich die Kosten für den einstellungsantrag übernehmen muss. Es ist aber so, dass weder eine Rechnung beigefügt wurde oder sonst irgendwo im Schreiben geschrieben steht, wohin und bis wann ich das Geld überweisen muss. Jetzt möchte ich das ganze endlich hinter mich bringen, wurde aber nirgends informiert ob eine Rechnung noch zugeschickt wird oder wie das weiter verläuft.
    Danke für Antwort im voraus

  19. Nicole

    Hallo liebes Team,

    Mein Mann hat eine Lohnpfändung vom Jugendamt wegen Unterhaltszahlungen. Soweit gut und auch berechtigt.Der Arbeitgeber lässt die Abrechnung über einen Steuerberater machen, doch dieser Berücksichtigt die Pfändungsfreigrenze meines Mannes absolut nicht.Mein Mann hat eine Freigrenze von 2142 Euro, der Arbeitgeber überweist aber nur 1396 Euro.Der Arbeitgeber beruft sich auf das,was der Steuerberater sagt wieviel Gehalt er überweisen soll. Darf der Steuerberater die Pfändungsfreigrenze einfach so übergehen?Was können wir da tun? Wir möchten ja zahlen und wollten mit dem Jugendamt eine Ratenzahlung ausmachen,damit die Pfändung ruht.Doch solange der Arbeitgeber über 700 Euro ans Jugendamt überweist,lassen die sich leider auf keine Ratenzahlung ein,weil diese natürlich niedriger wäre.

    Ich bedanke mich im voraus
    Viele Grüße
    Nicole

  20. Peter

    Hallo,
    momentan befinde ich mich noch in der PI. Ich strebe die 3 jährige Insolvenz an. Meine Frage diesbezüglich :
    Muss ich nach den 35 Monaten einen extra Antrag stellen, dass der Lohn nicht weiter vom Insolvenzverwalter gepfändet wird oder läuft dies automatisch über den Insolvenzverwalter, der dann meinen AG bzw die Lohnbuchhaltung kontaktiert?
    Mfg Peter

  21. Hannes

    Guten Abend.
    Meinem Arbeitgeber liegt eine Pfändung nach § 850 d ZPO wegen Unterhaltsrückstand vor. Der Selbstbehalt liegt bei 954,00 €.
    Meine Frage ist jetzt dahingehend, wenn ich Mitte des Monats, also 15. Oktober aus dem Betrieb ausscheide, wie wird dann der pfändbare Betrag berechnet, wenn ich z. B. noch einen Nettolohn von 1000,00 € für den halben Monat erhalte?
    Verbleiben mir auch bei einem halben Beschäftigungsmonat die 954,00 € und 46,00 € werden gepfändet? Oder wird der Selbstbehalt auf die Hälfte wegen des halben Monats heruntergerechnet und mir verbleiben 477,00 € und 523,00 muss mein Arbeitgeber als Pfändungssumme überweisen?
    Für eine Rückantwort wäre ich sehr dankbar.
    MfG Hannes

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