Energiekosten: Staatliche Entlastung im Überblick & Spartipps

← Zurück zur News-Übersicht

Seit 2020 klettern die Preise für Strom und Gas immer weiter in die Höhe – eine Entspannung der Situation ist nicht in Sicht. Erste Unternehmen melden bereits Insolvenz an und geben als Grund dafür auch die gestiegenen Energiepreise an, zum Beispiel ein bekannter Toilettenpapierhersteller. Verbraucher blicken angesichts der explodierenden Kosten für Strom, Heizung und Gas mit Sorge auf den Herbst und Winter. Was unternimmt der Staat angesichts dieser Energiekosten zur Entlastung der Bürger? Und was können Sie selbst tun, um Energiekosten zu sparen? Hier gibt es die Antworten.

Energiekosten – Kurzüberblick für Schnellleser

Welche Entlastungen gibt es 2022 vom Staat für die höheren Energiekosten?

Insgesamt hat der Staat drei Entlastungspakete auf den Weg gebracht, die unter anderem die Energiepreispauschale, einen Kinderbonus, einen Heizkostenzuschuss für Wohngeld-Bezieher und einen einmaligen Zuschuss für Hartz-4-Empfänger beinhalten. Hier stellen wir die Maßnahmen des dritten Entlastungspakets vor und an dieser Stelle erfahren Sie, welche Hilfen bereits gezahlt bzw. umgesetzt wurden.

Wer bekommt die 300 € Energiepauschale?

Das Entlastungspaket II sieht eine Energiepreispauschale von einmalig 300 € für steuerpflichtige Erwerbstätige vor. Arbeitnehmer erhalten diese nach Steuerabzug mit der September-Gehaltszahlung. Mit dem dritten Paket sollen auch Rentner diese Pauschale erhalten und Studenten eine Zahlung von 200 €.

Welche Geräte sind Stromfresser?

Vor allem alte Elektrogeräte wie Kühlschrank und Gefriertruhe verursachen hohe Energiekosten, ebenso Wäschetrockner und Fernseher, letztere insbesondere, wenn sie viele Funktionen haben und auch im Stand-By-Modus laufen. Spartipps finden Sie in diesem Abschnitt.

Wie entlastet der Staat die Verbraucher bei den Energiekosten?

Angesichts explodierender Energiekosten hat der Staat drei Entlastungspakete auf den Weg gebracht.
Angesichts explodierender Energiekosten hat der Staat drei Entlastungspakete auf den Weg gebracht.

Der Staat hat bisher zwei Entlastungspakete geschnürt, um den Bürgern angesichts der steigenden Preise unter die Arme zu greifen. Nun soll ein drittes, 560 Milliarden Euro schweres Paket folgen, das unter anderem folgende Maßnahmen vorsieht:

  • Die Bundesregierung plant eine Strompreisbremse für die Bürger, sodass diese den Basisverbrauch zu billigeren Preisen erhalten.
  • Rentner sollen zum 1. Dezember ebenfalls eine einmalige Energiepreispauschale von 300 € erhalten. Für Studenten gibt es 200 € als Einmalzahlung.
  • Für Wohngeldempfänger ist ein zweiter Heizkostenvorschuss vorgesehen für die Heizperiode September bis Dezember 2022. Er beträgt 415 € für eine Person, 540 € für zwei und zusätzlich 100 € für jede weitere Person im Haushalt. Darüber hinaus plant die Koalition eine Wohngeldreform.
  • Um die Energiekosten ein stückweit zu drosseln, sinkt die Umsatzsteuer für den Gasverbrauch von 19 % auf 7 %, allerdings nur zeitlich befristet bis Ende März.
  • Zum 1. Januar 2023 wird das Kindergeld für das erste, zweite und dritte Kind um 18 € auf 237 € und der Kinderzuschlag auf 250 € monatlich angehoben.
  • Die Home-Office-Pauschale, die noch aus der Corona-Pandemie stammt, wird entfristet. Wer zu Hause arbeitet, kann für jeden Tag im Home Office 5 € Werbungskosten abziehen – maximal 600 € pro Jahr.

Das aufgrund der steigenden Energiekosten geplante dritte Entlastungspaket beinhaltet darüber hinaus die Einführung eines Bürgergelds, steuerliche Entlastungen bei den Rentenbeiträgen und Entlastungen bei den Sozialversicherungsbeiträgen. Außerdem will die Regierung eine Nachfolge für das 9-Euro-Ticket schaffen, das zwischen 49 und 69 € monatlich kosten soll.

Welche Hilfen kamen bereits an?

Lassen sich mit einer Solaranlage auf dem Balkon Energiekosten sparen? Die Anschaffungskosten amortisieren sich nach einigen Jahren.
Lassen sich mit einer Solaranlage auf dem Balkon Energiekosten sparen? Die Anschaffungskosten rentieren sich nach einigen Jahren.

Die ersten beiden Entlastungspakete I und II brachten insbesondere folgende Hilfen:

  • Die EEG-Umlage, die Verbraucher und Unternehmen über ihre Stromrechnung bezahlt haben, ist seit Juli 2022 wegefallen.
  • Insbesondere Arbeitnehmer erhalten aufgrund der gestiegenen Energiekosten eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 €. Sie wird mit dem September-Gehalt ausgezahlt und versteuert.
  • Zusätzlich zum Juli-Kindergeld gab es einen einmaligen Kinderbonus von 100 € pro Kind zusätzlich zum Kindergeld, der nicht auf Sozialleistungen angerechnet wird.
  • Erwachsene Hartz-4-Empfänger erhielten aufgrund der Preisanstiege im Juli eine Einmalzahlung in Höhe von 200 €, Empfänger von ALG 1 bekamen einen Zuschuss von 100 €.
  • Der Staat zahlte Geringverdienern wegen der steigenden Energiekosten als Entlastung einen einmaligen Heizkostenzuschuss: 270 € für allein lebende Wohngeld-Bezieher, 350 € für einen 2-Personen-Haushalt und 70 € für jeden weiteren Mitbewohner. Studenten und Auszubildende, die (Aufstiegs-)BAföG oder eine Berufsausbildungsbeihilfe beziehen, erhielten 230 € pauschal. Weil die Bundesländer für die Auszahlung zuständig sind, kann der Zeitpunkt der Auszahlung variieren – geplant war eine Auszahlung schon im Sommer.

Eine weitere Entlastung wird sich erst im nächsten Jahr bemerkbar machen, nach der Einkommenssteuererklärung für 2022. Der Grundfreibetrag steigt auf 10.347 € und die Werbungskostenpauschale auf 1.200 €. Fernpendler (ab dem 21. Kilometer) profitieren von einer höheren Pendlerpauschale: Sie steigt um 3 Cent pro Kilometer.

Was kann ich selbst tun, um Energiekosten zu sparen?

Sie können Ihre Energiekosten merklich senken, indem Sie Ihre Zimmertemperatur um ein bis zwei Grad reduzieren.
Sie können Ihre Energiekosten merklich senken, indem Sie Ihre Zimmertemperatur um ein bis zwei Grad reduzieren.

Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, um Gas und Strom zu sparen. Im Folgenden stellen wir Ihnen 5 Spartipps vor:

  1. Schalten Sie Ihr Handy nachts aus oder wenn Sie es sonst nicht brauchen. Dadurch sparen Sie sich das eine oder andere Aufladen. Auch den Router können Sie nachts getrost abschalten. Ziehen Sie unbenutzte Ladegeräte aus der Steckdose, damit sie keinen unnötigen Strom verbrauchen.
  2. Schalten Sie Ihren Laptop oder Rechner bei längeren Pausen oder Unterbrechungen aus.
  3. Es heißt zwar immer, der Geschirrspüler sei sparsamer als das Abwaschen per Hand. Mit einer Spülschüssel und vier Liter warmem Wasser können Sie jedoch sehr wohl Warmwasser und Strom sparen.
  4. Nutzen Sie bei Waschmaschine (und Geschirrspüler) das Energiespar-Programm. Kurzprogramme hingegen sparen nicht immer automatisch Wasser und Strom – oft ist das Gegenteil der Fall.
  5. Verzichten Sie auf die Stand-By-Funktion und ersetzen Sie Stromfresser wie alte Kühlschränke gegen energiesparende Geräte.

Wovon soll ich meine Energiekosten bezahlen?

  • Nutzen Sie Ihren Notgroschen, wenn es gar nicht anders geht. Diese finanzielle Reserve ist genau für solche Notfälle gedacht.
  • Reduzieren Sie so gut wie möglich Ihre Ausgaben. Prüfen Sie laufende Verträge: Was davon ist notwendig? Bei welchen Diensten lohnt sich ein Anbieterwechsel? Auf welche Konsumausgaben kann ich verzichten?
  • Wenden Sie sich an Ihren Energieversorger bzw. Vermieter, wenn Sie Ihre Gasrechnung nicht mehr bezahlen können. Handeln Sie eine Ratenzahlung für die jährliche Nebenkosten- bzw. Endabrechnung aus.
  • Schuldnerberatungsstellen und Verbraucherzentralen bieten Beratungen auch zu Energieschulden und bevorstehenden Stromsperren an. Nutzen Sie dieses Angebot.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (31 Bewertungen, Durchschnitt: 4,39 von 5)
Energiekosten: Staatliche Entlastung im Überblick & Spartipps
Loading...

Das könnte Sie auch interessieren:

Über den Autor

Franziska
Franziska L.

Seit 2017 verstärkt Franziska das Redaktionsteam von schuldnerberatung.de. In ihren Texten vermittelt sie Wissen rund um Schuldenabbau, Finanzen sowie Verbraucherschutz und beantwortet Fragen zur Insolvenz und Zwangsvollstreckung. Entsprechendes Fachwissen bringt sie aus ihrer juristischen Ausbildung mit.

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert