Nach Freigabe des Mietverhältnisses aus der Insolvenz steht die Kaution dem Mieter zu

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Nach Eröffnung der Insolvenz: Steht die Kaution dem Mieter zu?

Nach Eröffnung der Insolvenz: Steht die Kaution dem Mieter zu?

Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Urteilen entschieden, dass die Kaution allein dem Schuldner zusteht, wenn der Insolvenzverwalter zuvor das Wohnraummietverhältnis aus der Insolvenz freigegeben hat. Demnach fällt der Anspruch auf Rückzahlung der Mietkaution nicht mehr in die Insolvenzmasse.

Der Insolvenzverwalter hat für die Wohnung des Schuldners kein Kündigungsrecht

Wie verhält es sich bei der Insolvenz mit der Kaution? Darf der Mieter die Kautionsrückzahlung behalten? In der Regel verliert der Schuldner mit der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens die Befugnis, sein Vermögen zu verwalten und darüber zu verfügen. Demnach bestehen Mietverhältnisse des Schuldners für die Insolvenzmasse fort.

Gemäß § 109 der Insolvenzordnung hat der Insolvenzverwalter für Mietverhältnisse ein Sonderkündigungsrecht, welches drei Monate zum Monatsende beträgt. Das gilt jedoch nicht, wenn die Wohnung des Schuldners Gegenstand des Mietverhältnisses ist:

Ist Gegenstand des Mietverhältnisses die Wohnung des Schuldners, so tritt an die Stelle der Kündigung das Recht des Insolvenzverwalters zu erklären, dass Ansprüche, die nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist fällig werden, nicht im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können.

Demnach kann der Schuldner eine Freigabeerklärung/Enthaftungserklärung für seine Wohnung abgeben. Wenn das Mietverhältnis des Schuldners aus der Insolvenz freigegeben wurde, können Ansprüche aus dem Wohnungsmietverhältnis nicht mehr im Insolvenzverfahren, sondern nur gegen den Schuldner selbst geltend gemacht werden.

Nach Eröffnung der Insolvenz: Steht die Kaution dem Mieter zu?

Nach Freigabe des Mietverhältnisses aus der Insolvenz steht die Kaution allein dem Mieter zu.

Nach Freigabe des Mietverhältnisses aus der Insolvenz steht die Kaution allein dem Mieter zu.

Unterschreibt der Insolvenzverwalter die Freigabe des Mietverhältnisses aus der Insolvenz, steht die Kaution allein dem Mieter zu. Dies hat der Bundesgerichtshof in zwei aktuellen Urteilen entschieden. Sofern es sich bei der Kaution um eine Kaution im gesetzlich zulässigen Rahmen von drei Monatskaltmieten handelt, scheidet der Anspruch des Mieters auf Rückzahlung der Kaution aus der Insolvenzmasse aus, sobald die Freigabeerklärung erfolgt ist.

Der Insolvenzverwalter kann ein Kautionsguthaben nicht für die Insolvenzmasse beanspruchen, wenn er eine Enthaftungserklärung abgegeben hat.


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Über den Autor

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Mario G.

Mario hat einen Master-Abschluss in Sozialmanagement an der FH Potsdam erworben. Seit 2016 ist er Mitglied unserer Redaktion von schuldnerberatung.de und informiert unsere Leser über allerlei wichtige Themen rund um Schuldenrecht, Privatinsolvenz und Schuldenabbau.

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4 Gedanken zu „Nach Freigabe des Mietverhältnisses aus der Insolvenz steht die Kaution dem Mieter zu

  1. Ingolf

    Mein Mieter ist in Privatinsolvenz. Der Insolvenzverwalter darauf einen Anspruch auf die vom Mieter geleistete Kaution angemeldet. Ist das rechtens, zumal der Mieter keine Mietzahlungen mehr leistet?

  2. Kostantin

    Ich bin 62 Jahre und jetzt im Restschuldverfahren und würde jetzt gerne umziehen. Die Kaution bräuchte ich für die neue Wohnung . Gehört die Kaution dem Insolvenzverwalter oder muß der Vermiete sie mir auszahlen?

  3. Gabi

    Ich befinde mich in der insolvenz und ziehe um kann die Kaution gepfändet werden ?

  4. Anne

    Mein Ex Mann hat Insolvenz angemeldet . Die Wohnung in der noch ich wohne mit Kindern haben seine Eltern die Kaution bezahlt . Jetzt bekam ich einen Brief von einem insolvenzverwalter dass ich die Hälfte der Kaution auf ein Treuhandkonto überweisen soll .
    Wenn seine Eltern damals , 2008 , die Kaution bezahlt haben …muss ich das jetzt überweisen ?

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