Insolvenzmasse – Das pfändbare Vermögen eines Schuldners

Das Wichtigste zur Insolvenzmasse

Was genau ist die Insolvenzmasse?

Die Insolvenzmasse setzt sich laut § 35 Abs. 1 der Insolvenzordnung (InsO) aus dem gesamten pfändbaren Vermögen des Schuldners zusammen, das ihm bereits vor der Insolvenzeröffnung gehört und welches er während der Insolvenz erlangt.

Was fällt im Rahmen einer Privatinsolvenz in die Insolvenzmasse?

Hausrat und weniger wertvolle persönliche Gegenstände gehören bei natürlichen Personen in Rahmen der Privatinsolvenz zum pfändungsfreien Vermögen. Es fällt also nicht das gesamte persönliche Hab und Gut in die Insolvenzmasse.

Was passiert mit der Insolvenzmasse?

Ab Insolvenzeröffnung verwaltet der Insolvenzverwalter dieses Schuldnervermögen. Er ist auch für die Verwertung und Verteilung der Insolvenzmasse zuständig und gibt den Erlös anschließend an die Gläubiger weiter.

Detaillierte Infos zur Insolvenzmasse

Was ist die Insolvenzmasse? Eine Definition

Die Insolvenzmasse umfasst unter anderem Barvermögen.
Die Insolvenzmasse umfasst unter anderem Barvermögen.

Bevor ein privates Insolvenzverfahren eingeleitet werden kann, muss der Schuldner gemäß den Regelungen des Insolvenzrechtes zunächst einen außergerichtlichen Einigungsversuch mit seinen Gläubigern vornehmen. Erst wenn dieser gescheitert ist, kann er die Privatinsolvenz anmelden. Nach einem weiteren, diesmal vom Gericht durchgeführten, Einigungsversuch, kann dann das Insolvenzverfahren eröffnet werden. Im Zuge dieses Verfahrens wird die sogenannte Insolvenzmasse an die Gläubiger verteilt.

Doch worum handelt es sich bei dieser Insolvenzmasse eigentlich genau? Die gesetzliche Definition findet sich in § 35 Abs. 1 InsO. Dort heißt es:

Das Insolvenzverfahren erfaßt das gesamte Vermögen, das dem Schuldner zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens gehört und das er während des Verfahrens erlangt (Insolvenzmasse).

Kommt es bei der Insolvenzmasse zur Verteilung, werden gemäß § 53 InsO zunächst die Ansprüche der sogenannten Massegläubiger berücksichtigt. Zu diesen gehören unter anderem die Massekosten. Hierbei handelt es sich etwa um die Gerichtskosten, die im Insolvenzverfahren entstehen, sowie die Vergütung, die dem Insolvenzverwalter zusteht. Erst danach werden die Forderungen der eigentlichen Insolvenzgläubiger, also die Personen, die zum Zeitpunkt der Eröffnung der privaten Insolvenz einen begründeten Anspruch auf Zahlungen des Schuldners haben, befriedigt.

Die dem Insolvenzverwalter zustehende Vergütung lässt sich nach dem Wert der Insolvenzmasse berechnen. Zum Beispiel steigt bei einer großen freien Masse im Insolvenzverfahren seine Vergütung an.

Was gehört genau zur Insolvenzmasse?

Zur Insolvenzmasse gehört laut den Richtlinien der InsO also das Vermögen des Schuldners. Doch welche Gegenstände und Werte sind hierbei im Detail zu berücksichtigen? Diese Frage stellen sich viele Schuldner, die kurz vor einem privaten Insolvenzverfahren stehen. Sie befürchten, dass ihnen im Rahmen der Insolvenz ihr komplettes Vermögen genommen wird.

Für die Verwertung der Insolvenzmasse ist der Insolvenzverwalter zuständig.
Für die Verwertung der Insolvenzmasse ist der Insolvenzverwalter zuständig.

Grundsätzlich gehören sämtliche beweglichen und unbeweglichen Vermögensgegenstände, die sich zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Besitz des betroffenen Schuldners befinden, zur Insolvenzmasse. Hierzu zählen unter anderem:

  • Immobilien
  • Grundstücke
  • Barvermögen
  • Rechte

Zusätzlich gehört gemäß den Regelungen der InsO auch weiteres Vermögen, welches der Schuldner nach der Eröffnung des Verfahrens erhält, zur Insolvenzmasse. Dies wird als Neuerwerb bezeichnet und kann etwa eine Erbschaft, Schenkung oder Gehaltsforderung sein.

Nicht in die Insolvenzmasse gehören hingegen fremde Gegenstände, die sich im Besitz des Schuldners befinden und an denen ein Aussonderungsrecht besteht.

Welche Folgen hat die Insolvenz für den Ehepartner? Auswirkungen auf die Insolvenzmasse ergeben sich nur, wenn der Schuldner im Güterstand der Gütergemeinschaft lebt. In diesem Fall sind die Regelungen des § 37 InsO zu beachten. Laut diesem gilt Folgendes: „Wird bei dem Güterstand der Gütergemeinschaft das Gesamtgut von einem Ehegatten allein verwaltet und über das Vermögen dieses Ehegatten das Insolvenzverfahren eröffnet, so gehört das Gesamtgut zur Insolvenzmasse.“

Welche Ausnahmen gibt es?

Es gibt jedoch auch Werte, die nicht zur Insolvenzmasse gehören. Bei Privatpersonen ist dies alles, was gemäß § 36 InsO nicht einer Zwangsvollstreckung unterliegt. Das pfändungsfreie Vermögen wird in §§ 811 ff. der Zivilprozessordnung (ZPO) näher beleuchtet.

Zu den unpfändbaren Sachen gehören sämtliche Gegenstände, die für eine bescheidene Haushalts- und Lebensführung erforderlich sind. Geschützt sind nicht nur Dinge, die der Schuldner hierfür benötigt, sondern auch die Sachen, die eine mit ihm in einem gemeinsamen Haushalt zusammenlebende Person dafür benötigt. Das sind zum Beispiel:

  • Kleidung und Wäsche
  • Möbel
  • Haus- und Küchengeräte
  • Fernseher und Computer

Diese Sachen müssen jedoch einer einfachen Lebensführung entsprechen. Hochwertige Geräte und Luxusartikel können demnach in die Insolvenzmasse fallen – auch das Auto. Es zählt jedoch zum pfändungsfreien Vermögen, wenn es zur Sicherung des Einkommens benötigt wird.

Unpfändbar sind Haustiere und Hilfsmittel, die aufgrund von körperlichen Gebrechen und aus anderen gesundheitlichen Gründen benötigt werden, z. B. künstliche Gliedmaßen.

Bestimmte Gegenstände behalten: Freigabe aus der Insolvenzmasse

Soll ein Haus aus der Insolvenzmasse freigegeben werden, muss der Insolvenzverwalter zustimmen.
Soll ein Haus aus der Insolvenzmasse freigegeben werden, muss der Insolvenzverwalter zustimmen.

Gerade wenn Immobilien und Grundstücke betroffen sind, fragen sich viele Schuldner, die eine Insolvenz durchlaufen, ob es möglich ist, diese irgendwie vor dem Zugriff durch Insolvenzverwalter und Gläubiger zu retten. Die gute Nachricht lautet: In bestimmten Fällen lässt sich die Aufnahme eines Wertgegenstandes in die Insolvenzmasse vermeiden.

Doch wie kann etwa die Freigabe von einem Grundstück aus der Insolvenzmasse erfolgen? Um dies zu erreichen, muss der Insolvenzverwalter der Freigabe zustimmen.

Ist dies der Fall, wird der Gegenstand unpfändbar und er fällt aus der Insolvenzmasse heraus. Eine Verwertung ist dann nicht mehr möglich, da der Gegenstand dann dem Vollstreckungsverbot gemäß § 89 Abs. 1 InsO unterliegt.

Der Insolvenzverwalter muss eine Willenserklärung abgeben, wenn etwa ein Haus aus der Insolvenzmasse freigegeben wird. Diese Erklärung unterliegt keiner besonderen Form. Es ist zu beachten, dass eine solche Freigabe vom Insolvenzverwalter nicht widerrufen werden kann.

Der Insolvenzverwalter entscheidet nach eigenem Ermessen, ob etwa eine Immobilie aus der Insolvenzmasse freigegeben werden kann. Bei den Verhandlungen sollten Schuldner plausibel erklären, warum sie die Freigabe erreichen wollen. Bei Immobilien kann einer Freigabe etwa zugestimmt werden, wenn diese verschuldet ist und bei der Verwertung kein entsprechender Erlös zu erwarten ist. Ein Anwalt kann Betroffene beraten und ihnen dabei helfen, die Freigabe aus der Insolvenzmasse zu erreichen.

Was geschieht mit Gegenständen in der Insolvenzmasse?

Insolvenzmasse: Der Verkauf von Wertgegenständen wird vom Insolvenzverwalter durchgeführt.
Insolvenzmasse: Der Verkauf von Wertgegenständen wird vom Insolvenzverwalter durchgeführt.

Gerade bei Firmen, die eine Insolvenz durchlaufen, liegen oftmals noch viele Vermögenswerte vor, die verwertet werden können. Hierzu gehören etwa das Inventar eines Büros, Roh- und Betriebsstoffe oder Maschinen. Der Insolvenzverwalter ist dazu verpflichtet, diese möglichst gewinnbringend zu verkaufen, damit das Geld in die Insolvenzmasse fließt. Eine Versteigerung kann etwa durchgeführt werden, um dies zu erreichen.

Ein solcher Verkauf für die Insolvenzmasse stellt für Interessenten häufig eine gute Möglichkeit dar, um gebrauchte Maschinen oder andere Gegenstände zu erwerben. Neben Versteigerungen, die vor Ort stattfinden, gibt es mittlerweile auch Online-Auktionen.

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Insolvenzmasse – Das pfändbare Vermögen eines Schuldners
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Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike erwarb ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn und ist seit 2016 Teil des schuldnerberatung.de-Teams. Ihr thematischer Fokus liegt insbesondere auf unterschiedlichsten Fragestellungen rund ums Schulden- und Insolvenzrecht.

17 Gedanken zu „Insolvenzmasse – Das pfändbare Vermögen eines Schuldners

  1. Evelyn

    Guten Tag,
    falls ich vor einer außergerichtlichen Einigung die Restsumme (Ratenplan für Handy) bei einem Ich habe selbst einen Mobilfunkvertrag. Hinzu kommt ein zweiter Mobilfunkvertrag für meinen Bruder inklusive einer monatlichen Ratenzahlung für sein Handy. Da wir alle 3 Verträge über mich laufen haben, bekommen wir hohe Rabatte.
    Eine Übertragung auf meinen Bruder ist nur für die beiden Mobilfunkverträge möglich. Es entfallen dann jedoch die Rabatte. Für die Ratenzahlung des Handys geht eine Vertragsübertragung leider nicht.
    Wenn ieiterhin die Abbuchung der Rate für das Handy erfolgt und ich diese Summe nicht zur Insolvensauflistung anmelde, widerspricht dies der Gläubigergleichbehandlung?

  2. Guido

    was passiert mit Gütern die der Insolvenzverwalter einem verwehrter mitgibt. dieser kann dir nicht verkaufen und danach die Ware zurückgibt doch diese Ware nicht mehr dementsprechend wie sie vom Verwerter mitgenommen wurde. aktueller Fall ist der dass etliche Sachen völlig zerstört worden oder erst gar nicht zurückgegeben worden welche Rechte habe ich wie kann ich den Zustand wiederherstellen den es vor der Mitnahme durch den Verwerter gegeben hat?

  3. Beate

    Guten Abend. Seid August 2021 ist meine Insolvenz eröffnet. Ich bin alleinerziehende Mutter von 2 Kindern, arbeite halbtags und bekomme 1100€ netto.
    Heute bekam ich eine Nebenkosten Abrechnung meiner Vermietern, Guthaben von 1045€. Ich habe meinem Insolvenz verwalter nach Absprache die Abrechnung per Mail zugesendet .
    Ist dieses Guthaben von Treuhänder jetzt einzubehalten und ich bekomme nichts ?

    Vg

  4. Bernd

    Hallo,
    von mir gekaufte und schon bezahlte Möbel stehen zur Auslieferung im leider geschlossenen Möbelhaus. Wenn dieses Möbelhaus in Insolvenz gehen würde, wären dann diese Möbel ( die ja eigentlich schon mir gehören ? ) Gegenstand der Insolvenzmasse? Wie wäre dann die Lage?
    Mit freunlichen Grüßen Bernd

  5. May

    Hallo,

    aus Krankheitsgründen bin ich in eine Privatinsolvenz reingerutscht. Und möchte wissen, wenn man eine Nachzahlung von Erwerbsmindeungsrente bekommt geht diese auch in die Insolvenzmasse rein? Oder kann man evtl. auch eine Befreiung/Genhemigung oder so was in der Art beantragen?
    Wäre sehr hilfreich, wenn mir hier irgendjemand beantworten kann.
    Vielen Dank im Voraus.
    LG

  6. May

    Hallo,
    aus Krankheitsgründen musste ich mich Privatinsolvenz anmelden. Meine frage wäre, wenn ich eine Nachzahlung der Erwerbsminderungsrente bekomme auf einen Schlag. Geht das alles in die Insolvenzmasse?

    MfG

  7. Andrea

    Hallo, ich hätte gern gewußt ob Wertersatz (Verurteilung in einem Gerichtsverfahren ) und Unterhalt für Kinder mit in die Insolventsmasse zählen.
    Danke A.

  8. Kiara

    Hallo, ein Freund sollte von der Insolvenzverwaltung aus,die sruererkläeung die 2018 machen. Gesagt-getan. Nun kam der Bescheid zurück mit elbem Guthaben von ca 1900€, welches aus sein Konto überwiesen wird.
    Die insolvenz meint, er müsse alles an sie überweisen ,ist das richtig? Da seine Fahrtkosten ja ebenso enthalten sind.
    Wo seine pfändungsgrenze genau liegt ist auch nicht ersichtlich,da mon. 400-600€ an die insolvenz von seinem Lohn gehen, bei fast gleich bleibenden Lohn.

  9. Regina

    Guten Abend,
    Meine Mutter ist verstorben und hat da. 25.000 € schulden hinterlassen. Sie hat aber eine Eigentumswohnung an uns drei Kinder vererbt. Ich habe einen Nachlassantrag in dem ich alle Angaben machen muss, Schulden, Barvermögen, Eigentumswohnung. Meine Frage: muss ich einen nachlassinsolvenzantrag stellen und wer verkauft dann die Wohnung, damit die Schulden an die Bank bezahlt werden? Oder kann der Verwalter zustimmen, dass wir die Wohnung verkaufen und die Bank bezahlt wird? Und der Rest an die Erben verteilt wird.

  10. Otto W.

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich arbeite in der Gastronomie. Mein Netto beläuft sich auf etwa 1150,-€. Wie in der Gastronomie üblich, gibt es Trinkgeld, dass nicht mit dem Lohn, sondern bar vom Chef ausbezahlt wird. Bin ich verpflichtet, dieses Trinkgeld dem Insolvenzverwalter anzugeben bzw kann der Insolvenzverwalter von meinem Chef verlangen offen zu legen, wie viel Trinkgeld ich erhalten habe?

    Mit freundlichen Grüßen

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Otto,

      unseres Kenntnisstandes nach werden Trinkgelder nicht von der Abtretung erfasst.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  11. Heinz O.

    Hallo
    Ich bin seid 3 Jahren in der Regelinsolvenz bei mir gehen in der Regel 400 bis 1100 Euro von Lohn an den Insolvenzverwalter muss ich dann die Kosten des Verfahrens und den Insolvenzverwalter extra noch bezahlen?
    MfG H.O.

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Heinz,

      Ihr pfändbares Einkommen wird zur Begleichung der genannten Kosten verwendet.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  12. Cengiz Y.

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    erst einmal Danke für Ihr Engagement im Internet den Menschen zu helfen. Das ist wichtig, dass wir uns gegenseitig helfen und etwas wundervolles.

    Nun, bei mir wird der Wert der Insolvenzmasse auf 61.000 Euro angegeben. Und anders Thema, die Verwaltervergütung ist 25.000 Euro Brutto. Meine exakte Schuldensumme beträgt 92.000 Euro. Und mehr als 150 Euro kann man bei mir auch nicht pfänden, wenn ich mal wieder einen Hauptjob habe. Momentan wird nicht s gepfändet. Mein Verfahren begann im April 2018 und in diesen Tagen will mir jemand sofort die 35% bezahlen, jedoch zu früh gefreut. Nun soll ich 62.000 Euro zahlen, da als aller erstes die Verwalter-/Gerichtskosten beglichen werden müssten. So, und jetzt die Anregung von mir an den Gesetzgeber: Was macht den die 35 % Regelung für einen Sinnn, das sind bei mir knapp 70% Ha ha. Und wie soll ich jetzt dem Kumpel sagen, dass ich 62.000 Euro brauche, die er ja auch nicht hat. Egal.

    Nun meine Frage, was passiert, wenn ich bis Ende der Insolvenz weder Pfändbares habe noch irgenetwas zahle, was passiert dann mit den Gerichtskosten und Verwalterkosten, nach meiner Berechnung müssten faktisch nach meiner Insolvenz etwa 30.000 Euro noch bezahlen? Dann bezahle ich die nicht und verweigere es, es kommt zu Mahnungen, Inkasso und Gerichtsvollzieher und es verstreicht noch einmal 2 Jahre und dann mache ich noch mal Privatinsolvenz? Aber diesmall nur über eine Summe von 40.000 Euro. Und nun wieder das gleiche Spiel von vorne.

    Was wohl das Team von Schuldnerberatung.de als Antwort darauf hat, ist super Interessant.

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Cengiz,

      wie dem entsprechenden Gesetzestext zu entnehmen ist, ist eine Verkürzung auf 3 Jahre möglich, wenn Sie 35 Prozent der Forderungssumme sowie die entstandenen Verfahrenskosten plus Vergütung des Insolvenzverwalters bezahlt haben (§ 300 InsO). Können Sie die Verfahrenskosten nicht bezahlen, müssen Sie einen Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten stellen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie auf https://www.schuldnerberatung.de/verfahrenskostenstundung/.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  13. frank

    muss der privatgegebene kredit eines schuldners vom insolvenzverwalter eingetriben werden?

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Frank,

      bezieht sich Ihre Frage darauf, ob ein privater Kredit, den ein Schuldner während der Insolvenz erhält, vom Insolvenzverwalter eingezogen werden kann? Grundsätzlich muss der Betrag dem Insolvenzverwalter gemeldet werden. Unter Umständen kann dieser pfändbar sein.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

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