Pfändungsfreibetrag erhöhen lassen – Wie müssen Sie vorgehen?

Das Wichtigste zur Erhöhung der Pfändungsfreigrenze

Unter welchen Umständen ist ein erhöhter Pfändungsfreibetrag möglich?

Den Freibetrag zu erhöhen ist unter anderem dann möglich, wenn Sie Kindergeld erhalten oder zu Unterhaltszahlungen verpflichtet sind. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Wie können Sie die Pfändungsgrenze erhöhen lassen?

Als Belege dienen unter anderem Sozialleistungsbescheide. Zudem können geeignete Stellen eine sogenannte P-Konto-Bescheinigung ausstellen, welche Sie dann bei der Bank vorlegen. Die dritte Möglichkeit besteht darin, einen Antrag beim zuständigen Amtsgericht zu stellen. Genauere Informationen haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Erhalten Sie eine Bescheinigung, um den Pfändungsfreibetrag erhöhen zu lassen, kostenlos?

Das kommt darauf an. Wenden Sie sich an eine gemeinnützige Beratungsstelle oder eine öffentliche Behörde, so entstehen keine Kosten. Anders verhält es sich, wenn ein Rechtsanwalt oder Steuerberater die Bescheinigung, um den Freibetrag erhöhen zu lassen, ausstellt. Mehr dazu können Sie hier nachlesen.

Wie viel darf gepfändet werden? Rechnen Sie es hier aus!

Kurz & Knapp im Video: Der Pfändungsfreibetrag

Was ist der Pfändungsfreibetrag und wie hoch fällt dieser aus? Die Antwort gibt es im Video!
Was ist der Pfändungsfreibetrag und wie hoch fällt dieser aus? Die Antwort gibt es im Video!

Mehr Geld auf dem P-Konto: Kann die Freigrenze erhöht werden?

Sie können den Pfändungsfreibetrag auch einmalig erhöhen lassen, z. B. bei einer Hartz-4-Nachzahlung.
Sie können den Pfändungsfreibetrag auch einmalig erhöhen lassen, z. B. bei einer Hartz-4-Nachzahlung.

Haben Sie Schulden angehäuft, kann der Gläubiger eine Pfändung erwirken, um doch noch an sein Geld zu kommen. Er hat unter anderem die Möglichkeit, eine Kontopfändung durchführen lassen. Damit er nicht Ihr ganzes Konto leerräumt, müssen Sie in einem solchen Fall ein Pfändungsschutzkonto – kurz P-Konto – einrichten lassen.

Auf diesem ist ein bestimmter Freibetrag geschützt, über den Sie frei verfügen können. Dieser liegt aktuell bei 1500 Euro pro Monat (Stand 1. Juli 2024). Doch was können Sie tun, wenn dieser Freibetrag nicht ausreicht? Unter gewissen Umständen können Sie den Pfändungsfreibetrag erhöhen lassen, damit Ihnen monatlich mehr Geld zur Verfügung steht.

Auch wenn Sie eine Privatinsolvenz wegen hoher Schulden durchlaufen, gilt für Sie eine Pfändungsfreigrenze. Diese richtet sich nach der aktuellen Pfändungstabelle.

In welchen Fällen können Sie die Pfändungsfreigrenze erhöhen lassen?

Den Pfändungsfreibetrag erhöhen zu lassen, ist nur unter gewissen Umständen möglich. Die gesetzliche Grundlage stellt § 850k Abs. 2 der Zivilprozessordnung (ZPO) dar, welche eine Erhöhung in den folgenden Fällen zulässt:

  • Erhalt von Kindergeld
  • bei der Zahlung von Unterhalt an andere Personen
  • Erhalt von einmaligen Sozialleistungen (beispielsweise, wenn das Jobcenter die Kosten für eine Klassenfahrt übernimmt)
  • Entgegennahme von Sozialleistungen für Personen, denen gegenüber der Schuldner nicht unterhaltspflichtig ist (in Bedarfsgemeinschaften, z. B. bei Patchworkfamilien)

Zusätzlich ist es möglich, den Pfändungsfreibetrag zu erhöhen, wenn wegen Krankheit sogenannte Mehrbedarfszahlungen eingehen. Diese können laufend erfolgen, wie etwa das Pflegegeld, oder nur einmalig gezahlt werden, beispielsweise wenn die Krankenkasse eine Kostenerstattung vornimmt.

In einigen Fällen ist es auch möglich, den Pfändungsfreibetrag zu erhöhen wegen beruflicher Mehraufwendung. Dieser wird unter anderem dann anerkannt, wenn eine Person hohe Fahrtkosten aufgrund einer langen Fahrstrecke zur Arbeit nachweist. Diese und weitere Möglichkeiten, Ihren Pfändungsfreibetrag zu erhöhen, können Sie kostenlos und unverbindlich auf www.schuldenanalyse-kostenlos.de ** prüfen lassen.

Direkt bei der Bank: Pfändungsfreibetrag erhöhen lassen mittels Bescheinigung

Pfändungsfreigrenze erhöhen: Das nötige Formular kann u. a. eine Schuldnerberatungsstelle ausfüllen.
Pfändungsfreigrenze erhöhen: Das nötige Formular kann u. a. eine Schuldnerberatungsstelle ausfüllen.

Es gibt drei Optionen, wie Sie den Pfändungsfreibetrag erhöhen lassen können, damit Sie über mehr Geld auf Ihrem P-Konto verfügen:

  1. Vorlage von geeigneten Unterlagen (z. B. Sozialleistungsbescheide oder Gehaltsabrechnungen, denen Unterhaltsverpflichtungen zu entnehmen sind)
  2. Bescheinigung durch geeignete Stellen
  3. Antrag auf Erhöhung beim zuständigen Gericht

Für die erste Option reicht es, wenn Sie bei der Bank das entsprechende Dokument vorlegen. Handelt es sich um Beträge anderer Art, benötigen Sie eine sogenannte P-Konto-Bescheinigung. In dieser wird aufgeführt, um welchen Betrag die Freigrenze angehoben werden soll.

Sie können sich an eine der folgenden Stellen wenden, um eine Bescheinigung dieser Art zu erhalten:

  • anerkannte Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen
  • Jobcenter bzw. Sozialamt
  • Familienkasse
  • Arbeitgeber
  • Steuerberater
  • Rechtsanwälte

Diese füllen, damit die Bank den Pfändungsfreibetrag erhöhen kann, ein Formular aus. Ein Muster dafür stellt unter anderem die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände zur Verfügung. Diese Bescheinigung legen Sie bei der Bank vor, welche die Erhöhung sodann vornimmt.

Wenn es in Ihrem Fall möglich ist, den Pfändungsfreibetrag zu erhöhen, welche Dauer wird dann für die Anhebung angesetzt? Darauf gibt es leider keine pauschale Antwort. Bescheide über den Erhalt von Sozialleistungen sind in der Regel für den gesamten Leistungszeitraum gültig. Viele andere Bescheinigungen werden ohne Angabe einer Frist ausgestellt. In diesem Fall liegt es meist im Ermessen der Bank, wie lange sie die Bescheinigung anerkennt. Eine kostenlose und unverbindliche Beratung rund um den Pfändungsfreibetrag erhalten Sie hier ** .

Kostet die Ausstellung der P-Konto-Bescheinigung etwas?

Beim Gericht die Pfändungsfreigernze erhöhen lassen: Der Antrag kann formlos gestellt werden.
Beim Gericht die Pfändungsfreigrenze erhöhen lassen: Der Antrag kann formlos gestellt werden.

Die Ausstellung einer Bescheinigung, um die Pfändungsfreigrenze erhöhen zu lassen, ist nicht in jedem Fall kostenlos.

Wenden Sie sich an eine gemeinnützige Beratungsstelle oder an eine öffentliche Behörde, so geht die Ausstellung der Bescheinigung, mit der Sie den Pfändungsfreibetrag erhöhen lassen können, nicht mit Kosten einher.

Ein Rechtsanwalt oder Steuerberater hingegen verlangt in der Regel eine entsprechende Gebühr.

Alternative: Beim Amtsgericht die Pfändungsfreigrenze erhöhen lassen

Erkennt die Bank eine Bescheinigung nicht an oder möchten Sie spezielle Beträge schützen lassen, so müssen Sie sich direkt ans zuständige Vollstreckungsgericht wenden. In der Regel handelt es sich dabei um das Amtsgericht, welches für Ihren Wohnort zuständig ist.

Dieser Antrag muss gut begründet werden. Außerdem ist es ratsam, aussagekräftige Belege beizufügen. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, wenn Sie sich dazu von einer Schuldnerberatungsstelle oder einem Rechtsanwalt beraten lassen.

Vorlage für den Antrag: Pfändungsfreibetrag beim Gericht erhöhen lassen

Möchten Sie Ihren Pfändungsfreibetrag erhöhen lassen, ist ein Antrag nach § 850k Abs. 5 ZPO beim zuständigen Gericht zu stellen. Hierbei müssen Sie keine spezielle Form einhalten. Unser Muster zeigt Ihnen, wie ein solcher Antrag aussehen kann. Beachten Sie jedoch, dass es sich hierbei nur um eine Vorlage handelt, welche in jedem Fall an Ihren Einzelfall angepasst werden muss und die Sie nicht ungeprüft übernehmen sollten.

Pauline Pfändung
Kontoweg 2
12345 Schuldenhausen

Amtsgericht Schuldenhausen
Vollstreckungsstraße 1
12345 Schuldenhausen

Schuldenhausen, den 18.01.2021

Antrag auf Anhebung des unpfändbaren Betrages gemäß § 850k ZPO

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit stelle ich einen Antrag auf Anhebung des unpfändbaren Betrages gemäß § 850k ZPO.

Dies begründe ich wie folgt:

[Begründung einfügen]

Die entsprechenden Unterlagen habe ich beigefügt.

Mit freundlichen Grüßen
Pauline Pfändung

Laden Sie das Muster hier kostenlos herunter!

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike erwarb ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn und ist seit 2016 Teil des schuldnerberatung.de-Teams. Ihr thematischer Fokus liegt insbesondere auf unterschiedlichsten Fragestellungen rund ums Schulden- und Insolvenzrecht.

Bildnachweise

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9 Gedanken zu „Pfändungsfreibetrag erhöhen lassen – Wie müssen Sie vorgehen?

  1. Anita

    Hallo, meine Erwerbsminderungsrente liegt unterhalb des Pfändungsfreibetrags.
    Möglicherweise erhalte ich eine Nachzahlung, weil die Erwerbsminderungsrente aus Sicht der Sozialverbände zu niedrig ist.
    In diesem Zusammenhang ist ein Verfahren vor den Sozialgerichten anhängig.
    Sollte zugunsten der Erwerbsminderungsrentner entschieden werden, dann würde eine solche positive Entscheidung in meinem Fall zu einer Erhöhung der Rente von zirka 50 Euro im Monat führen.
    Auch nach einer solchen, möglichen, Rentenerhöhung würde meine Rente noch immer weit unterhalb der Pfändungsfreigrenze liegen.
    Wenn aber eine Nachzahlung seit Antragstellung bzw. seit Beginn des Gerichtsverfahrens erfolgen sollte, dann würde die einmalige Nachzahlung zusammen mit der monatlichen Rente den monatlichen Freibetrag übersteigen.
    Könnte ich in diesem Fall Antrag auf eine einmalige Erhöhung des Freibetrags stellen?
    Falls ja, könnte die Rentenversicherung oder eine andere Sozialbehörde eine solche Bescheinigung ausstellen?

  2. Manuela

    Hallo ich habe eine Frage ich muß ab Mai 140 mehr Miete bezahlen Strom muss ich auch mehr zahlen laut meinem p Konto bleiben mir nicht mehr viel könnte man könnte man den p Konto erhöhen

  3. Wilhelm

    Hallo, ich arbeite seit einem Monat im Nachtdienst und erhalte Nacht und Sonntagszuschläge, kann ich diese als Erhöhung meines P-Konto Freibetrages geltend machen und macht es Sinn hier einen Erhöhungsantrag zu stellen.

  4. Félix M.

    Hallo, die Amtsgericht Spree-niese, hat meine P-konto Freibetrag zu 1111 beschränkt.
    Ich zahle 570€ Miete + 50 Telefon/Internet, Ich arbeite als Web-Entwickler und brauche Internet.
    Ich habe ein 15 Jahren alt Sohn und zahle 200€ pro Monate direkt zu meine Ex-Partnerin. Mein Sohn kommt auch jeder zweite Wochenende bei mir zu besuch.
    Mein Gehallt ist auch gepfändet.
    Ich zahle auch 120 € pro Monate für andere Schulden.
    Ich wohne in Berlin Mitte.
    Ich habe nicht genügend Geld, um zu überleben. Was kann ich tun?

    1. Veronik

      Hallo ich habe ich ihre Nachricht gelesen.ich habe das selbe Problem und finde keine hilfe. Haben sie eventuell schon etwas erreicht? Liebe Grüße N

  5. Giuseppe

    Guten Tag,
    Meine Bescheinigung wirb bei meiner Bank nicht angenommen. Laut Bankmitarbeiterin, muss erst eine Pfändung vorliegen bevor Ich die Bescheinigung vorlegen kann. Entspricht das der Wahrheit?

    beste Grüße

  6. Schuldner

    Hallo Wolfgang, der Freibetrag beträgt 1.252,64 und nicht 1178,00 € Ab Dez. 2021 1260,00 €
    Freundliche Grüße

  7. Wolfgang

    Sehr verehrte Damen u. herren
    Auf Grund meiner Ablehnung zur Zahlung des GEZ Beitrages wegen Liedern wo man mir den Tod wünscht habe ich eine Frage
    Bei einer Kontopfändung beträgt der Freibetrag ca . 1178 €
    Meine eigene Rente und meine Witwerrente betragen 1720 € .Von diesem Betrag gehen 712 € an meine PKV .
    So verbleiben mir 1008£ .
    Meine Frage , werden die Sozialbeiträge wie Krankenkassenzahlungen bei der Rente berücksichtig bei einer Kontopfändung .
    Mit freundlichen Grüßen
    Wolfgang

    1. Schuldner

      Hallo Wolfgang, der Freibetrag beträgt 1.252,64 und nicht 1178,00 € Ab Dez. 2021 1260,00 €
      Freundliche Grüße

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