Das Wichtigste zur Hilfe bei Mietschulden
Bei ständig unpünktlichen Mietzahlungen und einem nicht unerheblichen Zahlungsverzug innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Monaten darf der Vermieter das Mietverhältnis fristlos kündigen. Unternimmt der Mieter nichts gegen seine Schulden, droht ihm als nächstes eine Räumungsklage mit anschließender Zwangsräumung der Wohnung. Die teils hohen Kosten hierfür muss in der Regel der Mieter erstatten.
Sprechen Sie mit Ihrem Vermieter und lassen Sie sich umgehend von professionellen Schuldenberatern unterstützen. Genaueres erfahren Sie hier.
Hilfe bei Mietschulden bieten zum Beispiel die gemeinnützigen und öffentlichen Schuldnerberatungsstellen an. Wo und wie Sie finanzielle Unterstützung finden, erfahren Sie in diesem Abschnitt.
Inhalt
Hilfe bei Mietschulden – die wichtigsten Tipps zusammengefasst
Mietschulden haben immer erste Priorität, weil anderenfalls die Gefahr besteht, dass der Mieter ohne Dach über dem Kopf dasteht. Schuldner müssen sich daher unbedingt eines bewusst machen: Mietschulden stehen an erster Stelle. Dann folgen Strom, Gas und Heizung und erst anschließend Kreditschulden und andere offene Verbindlichkeiten, z. B. beim Mobilfunkanbieter. Die Miete muss immer zuallererst bezahlt werden – und zwar pünktlich und in voller Höhe.
Wer Hilfe bei Mietschulden sucht, sollte das sofort tun. Prüfen Sie, wie lange Sie schon im Zahlungsverzug sind. Denn wenn Mieter in zwei aufeinanderfolgenden Monaten keine Miete zahlen und dadurch in einen nicht unerheblichen Mietrückstand geraten, darf der Vermieter fristlos kündigen. Und genau das gilt es zu verhindern.
Sprechen Sie mit Ihrem Vermieter und erklären Sie ihm Ihre finanzielle Situation. Unterbreiten Sie ihm einen Vorschlag, wie Sie Ihre Schulden abbauen wollen, z. B. in Raten. Lässt sich der Vermieter auf keinen Kompromiss ein, sollten Sie sich schnellstmöglich an eine Schuldnerberatung wenden und dort Hilfe bei Ihren Mietschulden in Anspruch nehmen. Oder kontaktieren Sie die Online-Schuldenanalyse ** für eine schnelle kostenlose und unverbindliche Erstberatung.
Neben den öffentlichen bzw. gemeinnützigen Schuldnerberatungsstellen gibt es noch folgende Anlaufpunkte:
- Sozialamt bzw. soziale Wohnhilfen der Bezirksämter
- Beratungsstellen der verschiedenen Wohnungsbaugesellschaften
Auch wer seine Miete regelmäßig unpünktlich zahlt, riskiert eine fristlose Kündigung, wenn der Vermieter seinen Mieter deswegen schon abgemahnt hat. Suchen Sie sich auch dann Hilfe bei Mietschulden, wenn Sie immer wieder in finanzielle Schwierigkeiten geraten und deswegen nicht pünktlich bezahlen können.
Wer finanzielle Hilfe bei Mietschulden beanspruchen kann
Bezieher von Arbeitslosengeld I und II (Hartz IV) erhalten für ihren Mietrückstand Hilfe vom Jobcenter und zwar in Form einer Mietschulden-Übernahme auf Darlehensbasis. So können Mieter, die ihre Schulden nicht aus eigener Kraft bezahlen können, eine drohende Wohnungslosigkeit abwenden. Allerdings erhalten sie diese finanzielle Unterstützung nur leihweise und müssen das Darlehen zurückzahlen.
Menschen, die zwar arbeiten, aber so wenig verdienen, dass es nicht für die Miete reicht, können beim Sozialamt eine Mietschulden-Übernahme beantragen und sich darüber hinaus erkundigen, ob ihnen Wohngeld zusteht. Bitten Sie gegebenenfalls auch Ihre Verwandten oder Freunde um Hilfe bei Ihren Mietschulden, z. B. in Form eines privaten Darlehens.
Weitere Ratgeber zur Miete:
Mietschulden: Hilfe im Falle einer Kündigung des Vermieters
Wer aufgrund seiner Mietrückstände bereits eine Kündigung vom Vermieter erhalten hat, muss besonders schnell handeln. Unter Umständen besteht noch die Möglichkeit, Kündigung und Räumungsklage abzuwenden. Dafür müssen Sie jedoch die Mietrückstände bezahlen, und zwar innerhalb von zwei Monaten. Darum: Kümmern Sie sich rechtzeitig um Hilfe bei Ihren Mietschulden.
Das Abwenden der fristlosen Kündigung und der Zwangsräumung funktioniert nur, …
- wenn Sie Ihre Schulden innerhalb der Schonfrist von zwei Monaten ausgleichen,
- Sie in den letzten zwei Jahren nicht schon einmal gekündigt wurden und
- der Vermieter nicht zeitgleich auch ordentlich gekündigt hat.
Sprechen Sie mit Ihrem Vermieter. Erklären Sie ihm, dass Sie die Wohnung brauchen und dass Sie sich bereits um die Bezahlung der Rückstände kümmern. Bleiben Sie freundlich und reagieren Sie auf jeden Fall auf die Kündigung. Und suchen Sie sich kompetente Hilfe. Online-Schuldenanalyse ** unterstützt Sie mit einer unverbindlichen ersten Beratung – kostenlos.
Mieter, die eine Zwangsräumung nicht abwenden können, müssen nicht sofort auf der Straße leben. Für Wohnungslose oder von der Wohnungslosigkeit Bedrohte gibt es städtische Übergangswohnungen und Anlaufstellen für Wohnungsnotfälle. Mitunter bieten die Bezirksämter Beratungsstellen zur Wohnungsvermittlung.
Bildnachweise: Fotolia.com/© guy, Fotolia.com/© BillionPhotos.com
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich Ronny kann diesen Monat leider die Miete von 875 Euro nicht bezahlen. Ich bin anscheinend an Betrüger durch Pishing über Online Banking reingefallen. Da ich aber ein P-Konto habe mit aktueller Pfändung, kann nur mein Mitbewohner Uwe eventuell mit ihrer Hilfe die Miete begleichen. Ich arbeite bei einer unbefristeten Arbeitsstelle. Uwe ist zwar Arbeitslos, doch hat er ein pfändungsfreies Konto, von da aus würde ich gern die Miete begleichen. Da ich und Uwe eine schlechte Schufa und Bonität haben, wissen wir nicht was wir sonst tun sollen. Mit dem Vermieter kann man nicht reden, da er Rechnungen zahlen müsse usw. braucht er das Geld immer am Anfang des Monats. Daher bitte ich um eine positive Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Ronny