Das Wichtigste zur Teilungsversteigerung
Die Teilungsversteigerung dient der Aufteilung eines Gegenstandes wie einer Immobilie, wenn die Miteigentümer sich nicht einigen können. Eine genaue Erläuterung des Begriffs finden Sie hier.
Hierfür muss zunächst ein Miteigentümer die Teilungsversteigerung beim Gericht beantragen. Den darauf folgenden Ablauf haben wir im folgenden Abschnitt zusammengefasst. Bei der eigentlichen Versteigerung können sowohl Miteigentümer als auch Fremde bieten.
Die Kosten werden in der Regel vom Erlös der Versteigerung abgezogen. Scheitert die Versteigerung, bleibt der Antragsteller auf den Kosten sitzen.
Inhalt
„Teilungsversteigerung“ – Was ist das?
Ein nicht unerheblicher Anteil von Ehen endet vorzeitig mit der Trennung. Manche Ex-Paare haben Schwierigkeiten, sich über die weitere Nutzung eines gemeinsamen Eigenheims, Grundstücks oder sonstigen Gegenstandes zu einigen. Ähnliche Situationen können sich auch bei Erbgemeinschaften ergeben.
Ist partout keine Einigung zu erzielen, kann einer der Miteigentümer beim Amtsgericht die Teilungsversteigerung beantragen. Das Gericht prüft dann, ob die Voraussetzungen einer solchen Versteigerung gegeben sind.
- Beispielsweise darf eine Teilungsversteigerung nicht durch einen Vertrag ausgeschlossen worden sein.
- Ebenso darf der Versteigerungsgegenstand nicht in Natur teilbar sein. Das ist bei Grundstücken und Immobilien normalerweise der Fall, denn Lage, Zugänglichkeit, Bodenbeschaffenheit etc. variieren, selbst wenn eine Teilung theoretisch möglich wäre.
Wie läuft eine Teilungsversteigerung ab?
Stehen der Teilungsversteigerung keine Gründe entgegen, wird diese per Beschluss angeordnet. In einem Wertfeststellungsverfahren wird – meist durch Sachverständige – der Verkehrswert des Gegenstandes ermittelt.
Damit sowohl die Verfahrenskosten gedeckt als auch die Ansprüche der ehemaligen Miteigentümer geschützt sind, legt das Gericht für die Teilungsversteigerung ein Mindestgebot fest.
Auch die bisherigen Eigentümer können die Immobilie während der Teilungsversteigerung selbst ersteigern. § 2034 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) legt fest, dass im Fall einer Erbengemeinschaft die Miteigentümer während der Teilungsversteigerung ein Vorkaufsrecht ausüben können. Bei einer Scheidung besteht dieses Recht nur dann, wenn es in einem Ehevertrag ausdrücklich festgelegt wurde.
Zu Anfang einer Teilungsversteigerung wird ein geringstes Gebot ausgewiesen und eine Mindestdauer von in der Regel 30 Minuten festgelegt. Derjenige, der bereit ist, das höchste Gebot abzugeben, bekommt dann letztendlich den Zuschlag. Ob der Gegenstand der Teilungsversteigerung von einem Miteigentümer oder Fremden ersteigert wurde, ist rechtlich irrelevant.
Verteilung des Erlöses
In der Folge geht das Eigentum oder sonstige Gegenstand an den Höchstbietenden über. Allerdings ist die nach der Teilungsversteigerung nötige Erlösverteilung nicht Sache des Gerichts. Vielmehr müssen sich die ehemaligen Eigentümer einigen. Bei Scheidungen ist in der Regel die hälftige Aufteilung üblich.
Kann man eine Teilungsversteigerung verhindern?
Wer eine Teilungsversteigerung abwenden will, hat nur begrenzte Möglichkeiten. Eine temporäre Verhinderung ist durch die einstweilige Verfahrenseinstellung zu erwirken. Dies ist für sechs Monate möglich und kann lediglich einmal wiederholt werden. Dafür bedarf es aber guter Gründe, etwa
- einer zeitnah zu erwartenden erheblichen Wertsteigerung des Objekts.
- erfolgversprechenden Vergleichsverhandlungen zwischen den Parteien.
Teilungsversteigerung mitgestalten: Beitritt
Ist es undenkbar, die Teilungsversteigerung stoppen oder verzögern zu können, sollten Antragsgegner sich überlegen, der Teilungsversteigerung beizutreten. Damit erwirken die Antragsgegner dieselben Gestaltungsrechte wie der ursprüngliche Antragsteller der Versteigerung. Beispielsweise kann ein Zuschlag mithilfe der Einstellungsbewilligung unwirksam gemacht werden.
Teilungsversteigerung: Kosten des Verfahrens
Antragskosten, Verfahrenskosten, Gutachterkosten und ggf. Kosten während der Teilungsversteigerung für einen Anwalt summieren sich. Eine pauschale Summe kann nicht genannt werden. Zwei Ausgänge sind möglich:
- Die Versteigerung ist erfolgreich – dann werden die Kosten vom Erlös abgezogen.
- Die Teilungsversteigerung scheitert – dann muss in der Regel der Antragssteller allein zahlen.
Mit der Teilungsversteigerung sind unterschiedliche Erfahrungen möglich – für manche Konstellationen ist sie möglicherweise der einzig gangbare Weg. Grundsätzlich ist jedoch die außergerichtliche Einigung der günstigere, schnellere und nervenschonendere Verlauf.
Muster für einen Antrag auf Teilungsversteigerung
Laden Sie hier das Muster für einen Antrag auf Teilungsversteigerung kostenlos herunter
Muster: Antrag Teilungsverteigerung (.doc)Muster: Antrag Teilungsverteigerung (.pdf)
Kann man einem Gebäude das Teilzwangsversteigert werden soll noch mitteilen, dass das Objekt großes Einfamilienhaus mit einem Treppenaufgang in die oberen Räume nur durch eine fremde Wohnung möglich ist,
die Mieter der unteren Wohnung Wohnrecht auf Lebenszeit im Grundbuch eingetragen ist.
Welche Stelle nimmt so einen Hinweis auf und fügt diese dem Gebäude bei