Überweisung vom Rundfunkbeitrag: Erinnerung erfolgt nur noch einmalig

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Die Anzahl der Zahlungsaufforderungen für den Rundfunkbeitrag wird drastisch reduziert. Künftig erhalten Sie nur noch ein einmaliges Schreiben. Dieses informiert Sie über den Zahlungstermin und gilt als Einmalzahlungsaufforderung. Betroffen sind alle, die den Beitrag nicht per Lastschriftüberweisung bezahlen.

Einmalzahlungsaufforderung zur Überweisung des Rundfunkbeitrags

Bei Zahlung per Überweisung vom Rundfunkbeitrag müssen Sie künftig alle Termine selbst im Blick behalten.
Bei Zahlung per Überweisung vom Rundfunkbeitrag müssen Sie künftig alle Termine selbst im Blick behalten.

Wenn Sie Ihren Rundfunkbeitrag per Überweisung zahlen, haben Sie bislang regelmäßig Post mit Zahlungsaufforderungen von der GEZ erhalten. Damit soll jetzt Schluss sein. ARD, ZDF und Deutschlandradio wollen künftig nur noch einmalig über die Zahlungstermine der Rundfunkbeiträge informieren.

Bei einer Einmalzahlungsaufforderung handelt es sich um eine Rechnung bzw. Zahlungsaufforderung in schriftlicher Form. Wie aus dem Namen schon hervorgeht, wird sie nur einmal versendet. Die darin enthaltenden Termine für die Rundfunkbeiträge gelten dann fortlaufend. Das bedeutet, dass sie auch für die Folgejahre gültig sind.

Betroffen sind Sie von dieser Änderung nur, wenn Sie Ihren Rundfunkbeitrag in Höhe von 18,36 Euro pro Monat per Überweisung zahlen. Haben Sie der GEZ stattdessen ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, wird die Zahlung nach wie vor automatisch abgehoben. Für Sie ändert sich dann nichts.

Sind Sie von der Änderung zur Überweisung vom Rundfunkbeitrag betroffen, sind Sie selbst dafür verantwortlich, die Zahlungstermine einzuhalten. Tragen Sie sich diese deshalb fortlaufend im Kalender ein. Insbesondere in Ihrem Smartphone kann die Funktion der Wiederholung im Intervall zur Erinnerung hilfreich sein. Ein Fact-Sheet von rundfunkbeitrag.de liefert weitere Tipps.

So werden die Zahlungstermine für den Rundfunkbeitrag festgelegt

Sie können bei der Überweisung vom Rundfunkbeitrag mitentscheiden, in welchen Abständen Sie bezahlen.
Sie können bei der Überweisung vom Rundfunkbeitrag mitentscheiden, in welchen Abständen Sie bezahlen.

Die Zahlung der GEZ-Gebühr ist gesetzlich per Rundfunkstaatsvertrag geregelt. Das bedeutet, dass ein Stück weit festgelegt ist, wie Sie den Rundfunkbeitrag zu bezahlen haben.

Sobald Sie eine eigene Wohnung haben, müssen Sie die monatliche Gebühr bezahlen. Das geschieht i. d. R. im sogenannten gesetzlichen Zahlungsrhythmus. Dieser sieht vor, dass Sie immer in der Mitte eines Dreimonatszeitraums bezahlen. Sie bezahlen dann rückwirkend für den vergangenen Monat und im Voraus für den nächsten Monat.

Die folgende Grafik veranschaulicht das Zahlungsmodell:

Der gesetzliche Zahlungsrhythmus zur Überweisung des Rundfunkbeitrags veranschaulicht.
Der gesetzliche Zahlungsrhythmus zur Überweisung des Rundfunkbeitrags veranschaulicht.

Sie haben aber auch die Möglichkeit, die Überweisung des Rundfunkbeitrags im Voraus zu tätigen. Das können Sie in den folgenden drei Varianten durchführen:

  • Jährliche Zahlung → Sie zahlen am 1. Januar für zwölf Monate im Voraus.
  • Halbjährliche Zahlung → Sie zahlen am 1. Januar und am 1. Juli für sechs Monate im Voraus.
  • Vierteljährliche Zahlung → Sie zahlen zum Ersten eines jeden Quartals im Voraus.

Wichtig: Wenn Sie bei der Überweisung vom Rundfunkbeitrag mal einen Zahlungstermin vergessen, haben Sie GEZ-Schulden. Es ist wichtig, diese so schnell wie möglich zu begleichen und die offenen Beiträge zu bezahlen. Andernfalls droht Ihnen binnen vier Wochen ein Vollstreckungstitel in Form eines Festsetzungsbescheids.

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Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann absolvierte sein Studium an der Universität Bremen. Nach seinem Referendariat am OLG Celle erwarb er in Dublin seinen Master of Laws (LL. M.). Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Als Autor für schuldnerberatung.de befasst er sich u. a. mit dem Insolvenzrecht.

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