BAföG-Schulden: Rückzahlung, Freistellung, Anrechnung von Schulden

Das Wichtigste zu BAföG-Schulden

Wie entstehen BAföG-Schulden?

Die Ausbildungsförderung (BAföG) wird als Vollzuschuss, Zuschuss oder Darlehen gezahlt. Studierende erhalten normalerweise die Hälfte als Zuschuss, die andere Hälfte als Darlehen. Diese Darlehensschulden müssen sie später zurückzahlen.

Wann muss ich die BAföG-Schulden zurückzahlen?

Die Rückzahlungsfrist von diesen Kreditschulden beginnt fünf Jahre nach Ende des Förderungszeitraums.

Ich möchte BAFöG beantragen. Können Schulden meiner Eltern dafür nachteilhaft sein?

Normalerweise schließen Schulden der Eltern den Bezug von BAföG nicht aus. Inwieweit eigene oder elterliche Schulden für die Antragstellung relevant sind, lesen Sie hier.

Ausbildungsförderung durch den Staat

BAföG-Schulden: Nach dem Studium sind viele Menschen verschuldet.
BAföG-Schulden: Nach dem Studium sind viele Menschen verschuldet.

Ein Studium ist teuer und nicht immer sind Eltern in der Lage, für die Wunschausbildung ihrer Kinder aufzukommen. Gerade wenn mehrere Kinder gleichzeitig zur Uni gehen, kann das eine erhebliche finanzielle Belastung sein.

Daher können Schüler und Studenten Ausbildungsförderung beantragen. Der Staat unterstützt auf diese Weise die Bildung seiner Bürger und Bürgerinnen, wenn diese sich die Ausbildung nicht leisten können.

Auf BAföG-Bezug besteht nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ein Anspruch, wenn …

dem Auszubildenden die für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen.

(§ 1 BAföG)

Zwar gilt BAföG, wie die Förderung auch genannt wird, als Sozialleistung, in den allermeisten Fällen entstehen durch den Bezug jedoch Schulden, die der Empfänger nach Ende der Ausbildung zurückzahlen muss. Dafür gelten allerdings besondere Bedingungen. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich an Online-Schuldenanalyse ** für eine erste unverbindliche und kostenlose Beratung.

BAföG und Schulden: Vollzuschuss, Zuschuss und Darlehen

Ausbildungsförderung gibt es als Vollzuschuss, Zuschuss und als Darlehen. Während Schüler und Schülerinnen meist den Vollzuschuss erhalten und somit keine BAföG-Schulden zurückzahlen müssen, wird die Förderung für Studierende in der Regel jeweils zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Staatsdarlehen gewährt.

Das heißt: Die Hälfte der Förderung muss zurückgezahlt werden, die andere Hälfte der BAföG-Schulden wird erlassen.

Vorteil bei BAföG-Schulden: Die Höchstgrenze liegt bei 10.000 Euro. Darüber hinausreichende Beträge müssen nicht beglichen werden!

BAföG-Schulden müssen Schuldner nach fünf Jahren zurückzahlen.
BAföG-Schulden müssen Schuldner nach fünf Jahren zurückzahlen.

In Einzelfällen kann BAföG zudem als verzinsliches Bankdarlehen gezahlt werden. Dann sind die BAföG-Schulden in voller Höhe inklusive anfallender Zinsen zu begleichen.

Auch wenn Studierende im Studium Schulden machen – BAföG beeinträchtigt normalerweise nicht die Bonität des Empfängers, da BAföG-Schulden nicht der SCHUFA gemeldet werden. Das Bundesverwaltungsamt (BVA) gibt einzig anonymisierte Zahlen an Bund und Länder sowie das Statistische Bundesamt weiter.

Rückzahlung der BAföG-Schulden

In der Regel beginnt die Rückzahlung der Schulden fünf Jahre nach Förderungsende. Um die eigenen Schulden im Blick zu behalten, sollten die entsprechenden BAföG-Bescheide gut aufgehoben werden. Aus ihnen können Studierende ihre BAföG-Schulden berechnen.

Wer sich über die Höhe der BAföG-Schulden nicht sicher ist und keine entsprechenden Unterlagen mehr besitzt, hat verschiedene Möglichkeiten:

  • Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid: Etwa ein halbes Jahr vor Beginn der Rückzahlung schreibt das Bundesverwaltungsamt den Schuldner an und informiert sowohl über die Gesamtforderung als auch die Ratenhöhe und das allgemeine Prozedere.
  • „BAföG online“: Wer sich im Onlineportal des Bundesverwaltungsamts registriert und sich mit seinem Personalausweis anmeldet, kann auch von zuhause aus seine BAföG-Schulden einsehen, die Übersicht über die Darlehensabwicklung konsultieren und Anträge oder Widersprüche online einreichen.
  • BAföG-Amt kontaktieren: Wer noch gefördert wird, kann sich auch beim jeweiligen Sachbearbeiter des BAföG-Amtes seines Studienortes informieren.
  • Bundesverwaltungsamt kontaktieren: Dieses ist zuständig für die Rückzahlung und Verwaltung der Daten nach Ende der Förderungsdauer.

Achtung: Ist die Förderung abgeschlossen und ändert sich dann die Adresse oder der Name des Schuldners, ist dieser verpflichtet, dies dem BVA zu melden. Muss das BVA zur Versendung des Feststellungsbescheids erst die Adresse des ehemaligen Studierenden ermitteln, wird eine Pauschale von 25 Euro erhoben.

Wer zu wenig Einkommen hat, kann sich von der Rückzahlung freistellen lassen. Das BVA wird dann in regelmäßigen Abständen die Einkommenssituation prüfen. Wenn Sie Schwierigkeiten haben, Ihre BAföG-Schulden zu haben, nutzen Sie die Unterstützung auf Schuldenanalyse **. Dort erhalten Sie eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung.

BAföG-Schulden: Wann tritt Verjährung ein?

BAföG-Schulden unterliegen keiner direkten Verjährung.
BAföG-Schulden unterliegen keiner direkten Verjährung.

Viele Berufsanfänger starten aufgrund ihrer BaföG-Schulden mit einem Schuldenberg ins Berufsleben. Wenn bei Beginn der Rückzahlungspflicht das Geld nicht ausreicht, kann die Frage aufkommen, ob sich diese Schulden z. B. durch eine Verjährung von allein verschwinden.

Eine ausdrückliche Regelung zur Verjährung von BaföG-Schulden gibt es nicht. Stattdessen gilt Folgendes:

  • Das gewährte Darlehen ist innerhalb von maximal 20 Jahren zurückzuzahlen – in konstanten monatlichen Raten von mindestens 130 Euro.
  • Für diejenigen, die diesen Zahlungs- und Mitwirkungspflichten immer regelmäßig nachkommen, endet die Rückzahlungspflicht bezüglich der BaföG-Schulden mit Ablauf dieser 20 Jahre. Nach 20 Jahren erfolgt ein automatischer endgültiger Schuldenerlass. Das gilt auch für Personen, die ab dem 01.09.2019 erstmalig voll oder hälftig gefördert wurden, wenn es ihnen trotz aller Bemühungen nicht gelang, den Rückzahlungsverpflichtungen immer (vollständig) nachzukommen.
  • Altschuldner, die bereits vor dem 01.09.2019 BaföG bezogen haben, können bis zum 20.02.2020 beim Bundesverwaltungsamt (BVA) beantragen, dass diese Möglichkeit des endgültigen Schuldenerlasses auch auf ihre BaföG-Schulden Anwendung finden soll. Dann gilt für sie ebenfalls der maximale Rückzahlungszeitraum von 20 statt bisher 30 Jahren – Phasen einkommensbedingter Freistellungen eingeschlossen.

Zu den oben erwähnten Mitwirkungspflichten gehören etwa pünktliche Ratenzahlungen und das fristgerechte Beantragen einer Freistellung und Einreichen von Unterlagen.

Sie müssen also allein wegen Ihrer BaföG-Schulden keine Privatinsolvenz anmelden. Denn einerseits werden Restschulden bei redlichem Verhalten nach 20 Jahren erlassen. Und andererseits können Betroffene mit einem geringen Einkommen eine Freistellung oder Stundung der Rückzahlungsverpflichtung beantragen. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich an Schuldencheck ** für eine kostenlose, unverbindliche Erstberatung.

Rückzahlung auf einen Schlag – Vorteile?

Vorteile gewährt das Bundesverwaltungsamt Schuldnern, die ihre BAföG-Schulden auf einmal zurückzahlen wollen. Je höher der Gesamtbetrag ist, desto höher kann auch der Nachlass ausfallen. Bis zu 50 Prozent sind möglich.

Das BVA macht ein entsprechendes Angebot automatisch im Freistellungs- und Rückzahlungsbescheid.

Schulden bei Antragstellung

Schulden sind kein grundsätzlicher Ausschlussgrund für den Bezug von BAföG. Im Gegenteil können sie den Förderungsanspruch sogar begründen oder erhöhen.

BAföG: Werden Schulden der Eltern berücksichtigt?

Bei BAföG sollten Eltern ihre Schulden angeben.
Bei BAföG sollten Eltern ihre Schulden angeben.

Wollen Studierende Ausbildungsförderung beziehen, spielt es keine entscheidende Rolle für die Höhe vom BAföG, ob die Eltern Schulden haben. Denn diese können meist nicht vom sonstigen Vermögen abgezogen werden, sodass ein BAföG-Bezug überhaupt erst möglich wäre oder sich die Höhe der Zahlungen steigern würde.

Zu Schulden und Lasten zählen beispielsweise laufende Kredite oder finanzielle Verpflichtungen wie Unterhaltszahlungen gegenüber Dritten. Haben Eltern Schulden, wird dies in den meisten Fällen nicht berücksichtigt.

Es gilt: Im BAföG-Antrag sollten Schulden der Eltern schon allein aufgrund der Wahrheitspflicht angeben werden!

BAföG trotz Schulden?

Auch das Einkommen und Vermögen des Studierenden spielt eine Rolle. Ist zu viel Vermögen oder Einkommen vorhanden, mindert oder negiert dies den BAföG-Anspruch. Sind zudem weitere finanzielle Verpflichtungen wie Schulden zu begleichen, können diese auch entsprechend angegeben und geltend gemacht werden.

Wer allerdings zum Zeitpunkt des BAföG-Antrags Schulden bei den eigenen Eltern hat, der kann diese nur unter gewissen Bedingungen geltend machen. Sie müssen wie Zahlungsverpflichtungen gegenüber Dritten, etwa einer Bank, behandelt werden. Es bedarf beispielsweise eines schriftlichen Vertrages, eines Zahlungsplans sowie pünktlicher und regelmäßiger Rückzahlungen.

BAföG-Schulden: Haftet der Ehepartner?

Für BAföG-Schulden muss der Ehepartner in der Regel nicht haften.
Für BAföG-Schulden muss der Ehepartner in der Regel nicht haften.

In der Regel haftet der Ehepartner nicht für die Schulden seines Ehegatten, insbesondere dann nicht, wenn die Schulden bereits vor Eheschließung bestanden haben.

Allerdings spielt der Ehepartner eine Rolle sowohl bei der Anrechnung von Einkommen als auch bei der Rückzahlung. Verdient er ausreichend, mindert das möglicherweise den Anspruch des Antragstellers.

Für die Rückzahlung hebt ein Ehepartner dagegen die Freibeträge des ehemaligen Studierenden um 570 Euro. Das Einkommen des Ehepartners wird ausschließlich auf diesen Freibetrag angerechnet, nicht auf den Freibetrag, der dem Schuldner für sich selbst zusteht.

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BAföG-Schulden: Rückzahlung, Freistellung, Anrechnung von Schulden
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Über den Autor

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Mario G.

Mario hat einen Master-Abschluss in Sozialmanagement an der FH Potsdam erworben. Seit 2016 ist er Mitglied unserer Redaktion von schuldnerberatung.de und informiert unsere Leser über allerlei wichtige Themen rund um Schuldenrecht, Privatinsolvenz und Schuldenabbau.

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10 Gedanken zu „BAföG-Schulden: Rückzahlung, Freistellung, Anrechnung von Schulden

  1. Seyma S.

    Hallo Angela!
    ich befinde mich in einer ähnlichen Situation. Hast du schon eine Antwort auf deine Frage erhalten? Oder wie ist es bislang bei euch gelaufen?
    Viele Grüße

    1. Katharina

      Hallo Angela und Seyma,
      habt ihr eine Antwort erhalten? Ich habe auch eine ähnliche Situation und kann keine eindeutige Antwort finden. Ich habe Bafög Schulden schon in der Ehe gemacht, ich arbeite nicht, mein Mann verdient gut und sorgt für unseren Lebensunterhalt. Ist er verpflichtet mein Bafög zurückzuzahlen oder wie ist es geregelt?
      VG Katharina

  2. Angela B.

    Hallo,
    ich habe BaföG bezogen. Nach dem Studium habe ich geheiratet. Seit einigen Jahren habe ich kein eigenes Einkommen. Mein Mann verdieht unseren Unterhalt. In wie weit müssen wir meine BaföG-Schulden vom Gehalt meines Mannes bezahlen?
    Vielen Dank

  3. soles

    Hi,
    auf den Seiten der Bundesverwaltung steht, bei Inanspruchnahme des Wahlrechtes ist die Freistellung aufzuheben.
    Was bedeutet dass?
    Für mich klingt es wie, ihre Gesamtschuld wird sofortig fällig. Das klingt doch eher wie Insolvenz.
    Das Darlehen wird zum nächsten Termin fällig!

  4. Hermann

    Hallo,
    ich habe von 2009 – 2016 BaföG bezogen. Nach neuestem Stand, besteht die Möglichkeit, die Behandlung nach der neuen Regelung ab 01.04.2020 zu beantragen. Leider ist mir nicht klar, ob das in meinem Fall mit 10.000 EUR vorteilhaft wäre, da das Amt hierzu keine Beratung erteilt. Können Sie an dieser Stelle helfen, oder gibt es eine andere Stelle die mich dazu beraten könnte. Zudem hat mein Sohn Unterhaltsvorschuss zu meinen Lasten erhalten, jetzt ist er 18 Jahre alt. Da ich in der Vergangenheit zu wenig verdient habe, konnte ich daher auch keine Zahlungen an das Jugendamt leisten. Gibt es einen Vorrang der Schulden z.B. BaföG vor Unterhaltsvorschuss, oder werden beide gleichrangig behandelt?

    Vielen Dank

  5. Ruth

    Im Jahr 1981 haben wir geheiratet. Mein Mann warzu diesem Zeitpunkt gerade in seinen Diplomprüfungen. Ich weiß, dass wir in den ersten Ehejahren BAföG zurückgezahlt haben, mein Mann also mit Bafögschulden in die Ehe gegangen. Anfang diesen Jahres hat er die Scheidung eingereicht. Nun erklärt er eidesstattliche, zu Ehebeginn weder Schulden noch Vermögen gehabt zu haben (er fordert eine 5stelligeAusgleichssumme von mir). Kann ich – und wenn wie – belegen, dass es die Bafögschulden gab?

  6. Melanie

    Hallo,

    seit 2001 lasse ich mich auf Grund meines geringen Einkommens regelmäßig von der Rückzahlungpflicht befreien. Es gab einmal ein Versäumnis dem Bundesverwaltungsamt eine Anschriftenänderung mitzuteilen und 1x ein Versäumnis mich fristgerecht von der Rückzahlungspflicht befreien zu lassen. Beide Situationen wurden aber geklärt.

    Da ich seit 2004 alleinerziehende Mutter eines schwerbehinderten Kindes bin und ich vermutlich auch künftig keiner geregelten Arbeit nachkommen kann, weil ich meine Tochter pflegen muss, ist daher meine Frage an Sie, ob auch ich von der neuen Regelung ab September 2019 profitieren kann?

    Es geht bei mir um eine Restschuldsumme von etwa knapp über 3000,€

    Besteht für mich auch die Möglichkeit bis Februar 2020 einen Antrag auf einen Restschulderlass zu stellen?

    Ich habe irgendwo gelesen, dass dies nur ginge, wenn man immer gewissenhaft mit der Freistellung von der Rückstellung umgegangen sei.

    Anderenfalls könnte es sich für mich eher negativ ausfallen.

    Aber nun gab es diese beiden Vorfälle. ( die allerdings geklärt wurden )

    Können Sie mir bitte sagen, ob ich so einen Antrag auf Erlass ( dann wohl wenn 20 Jahre erreicht sind ) unbedenklich stellen kann?

    Liebe Grüße, Melanie

  7. Bernadetta

    Hallo,
    ich habe große Schulden bei BAföG. Jetzt habe ich kleine Rente und dazu Grundsicherung. Medizinstudium habe ich nicht zu ende gemacht. Da ich auch andere Studien abgeschlossen habe, habe ich gearbeitet, aber auch nicht viel verdient. Das war alles in München. Jetzt wohne ich in Berlin und bin 76 Jahre alt.
    Was soll ich machen bitte helfen Sie mir.
    Nach diese neuen Technologien: KI (künstliche Intelligenz, Robota etc.) werden die Menschen Arbeitslos. Die sollte man gut Ausbilden (aber ohne BAFöG!!!).
    Bitte, bitte helfen Sie mir.
    Hochachtungsvoll
    B. S-R.

  8. MM

    Guten Tag,
    es ist eine Novelle des BaföG angekündigt, mit moderateren Rückzahlungsverpflichtungen und teilweisem Schuldenerlass. Was muss man tun, um als früherer BaföG-Empfänger, davon zu profitieren, bzw. eine Gleichbehandlung zu erhalten?
    Wie und wo kann man dies beantragen?
    Danke!

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo MM,

      Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Dort wird auch erklärt, ob die neuen Regelungen zur Rückzahlung auch für Schulden gelten, die vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes entstanden sind.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

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