Erwerbsminderungsrente wegen dauerhafter Arbeitsunfähigkeit

Das Wichtigste zur Erwerbsunfähigkeitsrente (EU-Rente)

Was ist die Arbeitsunfähigkeitsrente?

Sind Sie aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft arbeitsunfähig, erhalten Sie eine Erwerbsminderungsrente als Ersatz für das Arbeitseinkommen. Die Voraussetzungen für die EM-Rente fassen wir hier zusammen.

Bei welchen Krankheiten steht mit eine Erwerbsminderungsrente zu?

Es kommt nicht auf die Art der Krankheit oder Behinderung an. Entscheidend ist allein, wie sich dies auf Ihre Erwerbsfähigkeit auswirkt. Vor allem psychischen Erkrankungen sowie Krebsleiden und Rückenerkrankungen führen zu einer Erwerbsminderung.

Wie hoch ist die Erwerbsminderungsrente?

Das hängt davon ab, welchen Rentenanspruch Sie bisher erworben haben. An dieser Stelle erfahren Sie mehr.

Wieviel Stunden darf man bei voller Erwerbsminderungsrente arbeiten?

Bei voller Erwerbsminderung dürfen Sie höchstens drei Stunden arbeiten und bei teilweiser Erwerbsminderung weniger als sechs. Weitere Infos zum Hinzuverdienst finden Sie in diesem Abschnitt.

Erwerbsminderungs­rente: Diese Voraussetzungen müssen Sie erfüllen

Sie erhalten die Erwerbsminderungsrente mit 57 Jahren nur, wenn Sie alle medizinischen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen.
Sie erhalten die Erwerbsminderungsrente mit 57 Jahren nur, wenn Sie alle medizinischen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen.

Gesetzlich Rentenversicherte können die Erwerbsminderungsrente beantragen, wenn sie dauerhaft krank sind und deshalb auf lange Sicht nicht ins Berufsleben zurückkehren können.

Nach diesem Rentenantrag prüft die Deutsche Rentenversicherung, ob und in welchem Umfang der Versicherte noch arbeiten kann. Dafür setzt sie medizinische Gutachter ein.

Außerdem ist die Erwerbsminderungsrente an sehr strenge Bedingungen geknüpft, die wir im Folgenden auflisten.

Versicherungsrechtliche Voraussetzungen:

  1. Sie haben das reguläre Renteneintrittsalter für die Altersrente noch nicht erreicht.
  2. Sie waren vor dem Eintritt der Erwerbsminderung seit mindestens fünf Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert (Wartezeit).
  3. Sie haben innerhalb der letzten fünf Jahre, bevor die Erwerbsminderung eingetreten ist, drei Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung geleistet.

Medizinische Voraussetzungen:

  1. Es wird geprüft, ob Ihre Arbeitsfähigkeit durch medizinische oder berufliche Rehabilitation ganz oder teilweise wiederhergestellt werden kann. Reha-Maßnahmen haben immer Vorrang vor der EU-Rente.
  2. Ist beides nicht möglich, prüft der Rentenversicherungsträger, wie viele Stunden Sie noch arbeiten können.
  3. Darauf basierend wird ermittelt, ob Sie eine volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente erhalten.

Können Sie aufgrund einer Krankheit oder Behinderung weniger als drei Stunden täglich arbeiten, erhalten Sie die Rente wegen voller Erwerbsminderung – vorausgesetzt, diese Erwerbsminderung besteht in allen Berufen und nicht nur in Ihrem. Das wird anhand der ärztlichen Unterlagen und ggf. mithilfe weiterer Gutachten geprüft. Sind Sie in der Lage mehr als drei, aber weniger als sechs Stunden pro Tag zu arbeiten, steht Ihnen eine teilweise Erwerbsminderungsrente zu.

Erwerbsminderungsrente: Höhe vom erworbenen Rentenanspruch abhängig

Nutzen Sie Ihren Anspruch auf 72 Wochen Krankengeld voll aus, bevor Sie Erwerbsunfähigkeitsrente beantragen.
Nutzen Sie Ihren Anspruch auf 72 Wochen Krankengeld voll aus, bevor Sie Erwerbsunfähigkeitsrente beantragen.

Wie hoch Ihre EM-Rente ausfällt, hängt von Ihrem bisher erworbenen Rentenanspruch ab. Um die Erwerbsminderungsrente zu berechnen, werden folgende Faktoren herangezogen: Ihre persönlichen Entgeltpunkte, der Rentenartfaktor und der aktuelle Rentenwert.

Viel einfacher ist es, wenn Sie einen Blick in die Rentenauskunft werfen, die Sie einmal pro Jahr von der Deutschen Rentenversicherung zugeschickt bekommen. Darin werden Sie auch über die Höhe Ihre EU-Rente informiert.

Im Fall einer teilweisen Erwerbsminderung fällt ist die Rente halb so hoch wie bei voller Erwerbsminderung.

Erwerbsminderungsrente durch Hinzuverdienst aufstocken

Sofern Sie gesundheitlich dazu in der Lage sind, dürfen Sie sich etwas Geld hinzuverdienen, ohne dass dieses Einkommen auf Ihre Rente angerechnet wird. Achten Sie aber darauf, dass Sie die Hinzuverdienstgrenze und den zeitlichen Umfang der Arbeit nicht überschreiten.

  • Volle Erwerbsminderungsrente: Ihr Hinzuverdienst darf 19.661,25 € (Stand 2025) nicht überschreiten. Anderenfalls wird die Rentenversicherung den diese Grenze übersteigenden Betrag durch zwölf teilen und 40 % davon auf Ihre Rente anrechnen. Außerdem dürfen Sie in der Regel nicht mehr als drei Stunden täglich arbeiten.
  • Teilweise Erwerbsminderungsrente: Die Rentenversicherung berechnet die jährliche Hinzuverdienstgrenze individuelle für das Kalenderjahr. Sie liegt 2025 bei mindestens 39.322,50 €. Überschreitet Ihr jährlicher Hinzuverdienst Ihre Hinzuverdienstgrenze, wird der darüber liegende Betrag durch zwölf geteilt und 40 % davon auf Ihre Rente angerechnet. Außerdem dürfen Sie nur weniger als sechs Stunden täglich arbeiten, anderenfalls riskieren Sie Ihre Rente.

Informieren Sie die Rentenversicherung, wenn Sie eine Beschäftigung aufnehmen und lassen Sie sich ausrechnen, wie viel Geld Sie hinzuverdienen dürfen. Ao erfahren Sie auch, ob eine Arbeitsaufnahme Ihre Rente entgegensteht.

Erwerbsminderungsrente beantragen: Tipps & Tricks

Erwerbsminderungsrente trotz 6 Stunden arbeiten - das ist in der Regel nicht möglich.
Erwerbsminderungsrente trotz 6 Stunden arbeiten – das ist in der Regel nicht möglich.
  • Beantragen Sie bei der Rentenversicherung eine Kontenklärung und vervollständigen Sie Ihren Versicherungsverlauf. Unter Umständen müssen Sie dafür Zeugnisse oder andere Nachweise für Zeiten einreichen, die für die Berechnung Ihrer Rente relevant sind. So stellen Sie sicher, dass Sie die in der Ihnen zustehenden Höhe erhalten.
  • Schauen Sie in der Renteninformation nach, wie hoch Ihre monatliche Erwerbsminderungsrente ausfällt. Dieses Schreiben erhalten gesetzlich Rentenversicherte ab dem 27. Lebensjahr einmal jährlich zugeschickt.
  • Dokumentieren Sie Ihren Gesundheitszustand lückenlos und so genau wie möglich. Erstellen Sie dafür eine Tabelle zum Krankheitsverlauf, inklusive wichtiger Behandlungen, Operationen und Reha-Maßnahmen. Achten Sie außerdem genau darauf, was die Kliniken in ihren Entlassungsberichten und die Ärzte in ihren Befunden dokumentieren. Denn je sorgfältiger die Ärzte Ihre Erkrankungen erfassen, desto besser sind Ihre Erfolgsaussichten.
  • Füllen Sie den Antrag auf Erwerbsminderungsrente aus. Lassen Sie sich gegebenenfalls von einem Berater der Rentenversicherung dabei helfen. Fügen Sie Kopien der ärztlichen Atteste und Ihre Geburtsurkunde bei.
  • Prüfen Sie den Rentenbescheid sofort. Wurde Ihr Antrag abgelehnt oder lediglich die halbe Rente bewilligt, obwohl Sie kaum in der Lage sind zu arbeiten, können Sie Widerspruch gegen den Bescheid einlegen.

Befristung bei der Erwerbsunfähigkeitsrente üblich

In der Regel gewährt die Rentenversicherung die EU-Rente nur befristet. Sie erhalten die volle Erwerbsminderungsrente nur dann unbefristet, wenn …

  • es langfristig unwahrscheinlich ist, dass sich Ihre Arbeitsfähigkeit wieder herstellen lässt und
  • wenn Sie weniger als drei Stunden täglich arbeiten können.

Bitte beachten Sie unbedingt, dass Sie diese Rentenzahlungen nur beanspruchen können, solange Ihre Erwerbsminderung besteht. Bessert sich Ihr gesundheitlicher Zustand, kann Ihnen die Erwerbsunfähigkeitsrente wieder entzogen werden.

Reichen Sie deshalb rechtzeitig einen Antrag auf Weiterzahlung beim Rentenversicherungsträger ein, wenn er Ihnen die Erwerbsminderungsrente nur befristet gewährt. Stellen Sie Ihren erneuten Antrag etwa sechs Monate vor dem Fristablauf.

Was ist der Nachteil bei einer Erwerbsminderungsrente?

Wie wirkt sich die Erwerbsminderungsrente auf die spätere Altersrente aus?
Wie wirkt sich die Erwerbsminderungsrente auf die spätere Altersrente aus?

Eigentlich soll sie als Sicherheitsnetz fungieren, wenn Sie langfristig nicht mehr arbeiten können. Doch leider bringt die Erwerbsminderungsrente auch gravierende Nachteile mit sich:

  • Das Antragsverfahren ist sehr kompliziert und langwierig.
  • Viele Menschen, die eine EU-Rente beantragen, erhalten einen Ablehnungsbescheid, weil sie entweder die Wartezeiten nicht erreicht haben oder weil die Ärzte der Deutschen Rentenversicherung die gesundheitlichen Voraussetzungen als nicht erfüllt ansehen.
  • Wer eine EU-Rente bezieht, muss deutliche Einkommensverluste hinnehmen. Denn sie ersetzt nur einen kleinen Teil des bisherigen Arbeitseinkommens. Im schlimmsten Fall ist sie sogar geringer als die Grundsicherung (im Alter).
  • In der Regel bewilligt die Rentenversicherung die Rente nur für drei Jahre, sodass Sie eine Weiterzahlung beantragen müssen.
  • Weil Sie weniger Beiträge einzahlen, fällt Ihre Altersrente auch später geringer als, als wenn Sie normal arbeiten würden. Dadurch steigt die Gefahr der Altersarmut. Allerdings profitieren Sie vom Bestandsschutz, sodass die Altersrente gewöhnlich nicht geringer sein wird als Ihre Erwerbsminderungsrente.

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Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich promovierte nach seinem Jura-Studium bei Prof. Dr. Hoffmann-Riem (damaliger Richter am BVerfG). Sein Referendariat absolvierte er am OLG Hamburg. Seit 2007 ist er zugelassener Rechtsanwalt in Deutschland. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Privatinsolvenz und Pfändung.

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