Beratungshilfeschein für den Anwalt beantragen und Kosten sparen

Das Wichtigste zum Beratungshilfeschein

Wozu ist der Beratungshilfeschein?

Um einkommensschwachen Menschen eine außergerichtliche Rechtsverfolgung zu ermöglichen, können diese beim Amtsgericht einen Beratungsschein für den Rechtsanwalt beantragen. Für die gerichtliche Rechtsverfolgung hingegen ist Prozesskostenhilfe zu beantragen.

Unter welchen Bedingungen kann ich diesen Beratungsschein beantragen?

Beratungshilfe steht jenen Personen zu, die die Anwaltskosten aufgrund ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht selbst bezahlen können. Genaueres lesen Sie hier.

Entstehen Kosten, wenn ich den Beratungsschein beantrage?

Der Anwalt kann für den Beratungsschein bzw. die Beratungshilfe eine Gebühr von 15 Euro erheben. Weitere Anwaltskosten fallen jedoch nicht an.

Beratungshilfeschein: Welche Voraussetzungen muss der Antragsteller erfüllen?

Mit einem Beratungshilfeschein sparen Sie sich die Anwaltskosten und bezahlen allenfalls eine Gebühr von 15 Euro.
Mit einem Beratungshilfeschein sparen Sie sich die Anwaltskosten und bezahlen allenfalls eine Gebühr von 15 Euro.

Einkommensschwachen Menschen, die sich selbst keine Gerichtsverhandlung leisten können, gewährt der Gesetzgeber Prozesskostenhilfe für die prozessuale Rechtsverfolgung bzw. -verteidigung. Soweit muss es aber gar nicht immer kommen, weil Rechte auch außerhalb des Gerichtssaals verfolgt und durchgesetzt werden können – mithilfe eines Rechtsanwalts. Auch für die rechtliche Beratung können Personen mit einem zu geringen Einkommen finanzielle Unterstützung beanspruchen, indem sie einen Beratungsschein beim zuständigen Amtsgericht beantragen.

Rechtsgrundlage für den Beratungshilfeschein bildet § 1 Abs. 1 Beratungshilfegesetz (BerHG). Danach kann nur derjenige einen Beratungsschein beantragen, der folgende Voraussetzungen erfüllt:

Der Antragsteller kann die Kosten aufgrund seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht selbst aufbringen. Für die Beratungshilfe werden dieselben Maßstäbe zugrunde gelegt wie für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe (PKH).

Ihm stehen keine anderweitigen Möglichkeiten zur Verfügung, um seinen Angelegenheiten zu regeln. Bevor der Ratsuchende einen Beratungsschein für einen Rechtsanwalt beantragt, muss er alle anderen ihm zur Verfügung stehenden Mittel ausschöpfen. Dies sind zum Beispiel die Hilfsangebote des Jugendamtes oder der öffentlichen bzw. gemeinnützigen Schuldnerberatung, die Unterstützung durch eine bestehende Rechtsschutzversicherung, einen Mieterschutzverein oder sonstige Beratungsstellen.

Ein Beratungshilfeschein ist auch dann nicht erforderlich, wenn das Gericht dem Bürger selbst mit einer sofortigen Auskunft oder der Entgegennahme eines Antrags weiterhelfen kann.

Die Rechtsverfolgung darf nicht mutwillig sein. Hierzu besagt § 1 Abs. 3 BerHG folgendes:

„Mutwilligkeit liegt vor, wenn Beratungshilfe in Anspruch genommen wird, obwohl ein Ratsuchender, der keine Beratungshilfe beansprucht, bei verständiger Würdigung aller Umstände der Rechtsangelegenheit davon absehen würde, sich auf eigene Kosten rechtlich beraten oder vertreten zu lassen. Bei der Beurteilung der Mutwilligkeit sind die Kenntnisse und Fähigkeiten des Antragstellers sowie seine besondere wirtschaftliche Lage zu berücksichtigen.“

Mit anderen Worten: Es muss ein sachlicher Grund für die Rechtsverfolgung bestehen.

Welche Unterlagen muss ich für den Beratungshilfeschein beim Amtsgericht vorlegen?

Sie müssen den Beratungsschein bei dem Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Hauptwohnsitz liegt.
Sie müssen den Beratungsschein bei dem Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Hauptwohnsitz liegt.

Der Ratsuchende muss den Berechtigungsschein für Beratungshilfe beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist der Hauptwohnsitz des Antragstellers.

Hierfür benötigt er folgende Unterlagen (bei postalischer Beantragung als Kopie):

  • Personalausweis bzw. Reisepass und Meldeschein
  • Nachweise zum Einkommen wie Gehaltszettel oder Leistungsbescheid für ALG I oder II
  • Mietvertrag und Nachweise zu aktuellen Zahlungsverbindlichkeiten und besonderen finanziellen Belastungen
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate
  • Dokumente über die bestehende Rechtsstreitigkeit, z. B. Schriftwechsel mit dem Gegner

Für welche Rechtsstreitigkeiten stellt das Amtsgericht einen Beratungsschein aus?

Mithilfe von einem Beratungshilfeschein können sich die Betroffenen von einem Rechtsanwalt beraten und außerhalb des Gerichts vertreten lassen, bis die Angelegenheit endgültig erledigt ist. Dies gilt insbesondere für folgende Rechtsbereiche:

  • Vertrags-, Familien- oder Erbrecht und andere zivilrechtliche Streitigkeiten
  • Schadensersatzrecht, z. B. bei Verkehrsunfällen und Versicherungsangelegenheiten
  • Abwehr einer (drohenden) Zwangsvollstreckung
  • Insolvenz
  • Arbeitsrecht
  • Verwaltungsrecht, beispielsweise zum BAFÖG, bei Schul- und Hochschulangelegenheiten sowie im Abgabe- und Gewerberecht
  • Verfassungsrecht, insbesondere wenn es um die Verletzung von Grundrechten geht
  • Sozialrecht, zu denen z. B. Bürgergeld und Fragen zur gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung zählen

Einen Beratungshilfeschein können Sie auch für einen Anwalt für Insolvenzrecht beantragen, wenn dieser Ihnen bei der Schuldenregulierung helfen soll oder das Scheitern einer außergerichtlichen Einigung bescheinigen soll. Dieser Nachweis ist für die Beantragung der Privatinsolvenz zwingend erforderlich.

Während für das gerichtliche Verfahren zur Beratungshilfe keine Gebühren veranschlagt werden, kann der Anwalt eine Gebühr in Höhe von 15 Euro verlangen. Weitere Kosten fallen mit einem Beratungsschein für die Rechtsberatung nicht an.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (53 Bewertungen, Durchschnitt: 4,13 von 5)
Loading ratings...Loading...

Über den Autor

Franziska
Franziska L.

Seit 2017 verstärkt Franziska das Redaktionsteam von schuldnerberatung.de. In ihren Texten vermittelt sie Wissen rund um Schuldenabbau, Finanzen sowie Verbraucherschutz und beantwortet Fragen zur Insolvenz und Zwangsvollstreckung. Entsprechendes Fachwissen bringt sie aus ihrer juristischen Ausbildung mit.

Bildnachweise

4 Gedanken zu „Beratungshilfeschein für den Anwalt beantragen und Kosten sparen

  1. Veronika

    Eine Frage ich brauche dringend einen Schuldenberater. Da ich ei n Betreuer habe der nicht die Vermögens hat get ht das. .oder was kannich tun

  2. Graffitiartist

    ======
    ich habe eine Frage zu Ihrem letztem Absatz ZITAT: “ Während für das gerichtliche Verfahren zur Beratungshilfe keine Gebühren veranschlagt werden, kann der Anwalt eine Gebühr in Höhe von 15 Euro verlangen. Weitere Kosten fallen mit einem Beratungsschein für die Rechtsberatung nicht an. “

    Muss der Anwalt einem vorher sagen das er eine Gebühr in Höhe von 15 Euro verlangt?
    =======

    Ja, mir auch interessiert es, können Sie bitte antworten?

    1. Suzi

      Ich brauche Hilfe bitter

  3. Mathias

    Moin Moin,

    ich habe eine Frage zu Ihrem letztem Absatz ZITAT: “ Während für das gerichtliche Verfahren zur Beratungshilfe keine Gebühren veranschlagt werden, kann der Anwalt eine Gebühr in Höhe von 15 Euro verlangen. Weitere Kosten fallen mit einem Beratungsschein für die Rechtsberatung nicht an. “

    Muss der Anwalt einem vorher sagen das er eine Gebühr in Höhe von 15 Euro verlangt?

    Mit freundlichem Gruß
    Mathias

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert