Das Wichtigste zur Gläubigerversammlung
Die Gläubigerversammlung ist ein Entscheidungsgremium, das im Rahmen der Abwicklung von Insolvenzverfahren einberufen wird.
Der Gläubigerversammlung obliegt die Vertretung der Rechte der Gläubiger gegenüber dem Schuldner, dem Insolvenzverwalter und dem Insolvenzgericht.
Ein weiteres wichtiges Organ ist der Gläubigerausschuss, in welchem den Gläubigern verschiedene Mitwirkungsrechte im Insolvenzverfahren zustehen.
Inhalt
Was ist eine Gläubigerversammlung? Begriffsdefinition
Wenn Unternehmen wegen finanzieller Missverhältnisse Insolvenz anmelden müssen, ist die Gläubigerversammlung maßgeblich an der Abwicklung des Insolvenzverfahrens beteiligt.
Aber was ist mit dem Begriff überhaupt gemeint? Damit es im weiteren Verlauf des Ratgebers nicht zu Verständnisproblemen kommt, soll zunächst eine allgemeine Begriffserklärung vorgenommen werden.
Die Gläubigerversammlung ist im Rahmen einer Insolvenz das wichtigste Selbstverwaltungsorgan. In diesem Entscheidungsgremium werden die Rechte von Gläubigern gegenüber insolventen Unternehmen, dem Insolvenzverwalter sowie dem Insolvenzgericht wahrgenommen. In der Gläubigerversammlung wird die Teilnahme grundsätzlich jedem Gläubiger ermöglicht.
Gläubigerversammlung im Ablauf: Einberufung, Teilnehmer und Inhalte
Diese ist ferner laut Insolvenzordnung unter Angabe der Tagesordnung öffentlich bekannt zu machen. Als leitende Instanz trägt der jeweils zuständige Insolvenzrichter die Verantwortung für die Verhandlung. Diese findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Durchgeführt wird die Gläubigerversammlung grundsätzlich spätestens zwei Monate nach Verfahrenseröffnung. Als Tagungsort werden für die Zusammenkunft meistens Räume des jeweiligen Amtsgerichts zur Verfügung gestellt.
Nur wenn die Anzahl an Gläubigern sehr groß ist, müssen andere Räumlichkeiten beansprucht werden. Verantwortlich sind in diesem Zusammenhang das zuständige Insolvenzgericht sowie der für das Verfahren beauftragte Rechtspfleger.
- Vom Insolvenzverwalter wird ein ausführlicher Bericht, über die wirtschaftliche Situation des Schuldners, dargelegt.
- Ziel ist es dabei, dass alle Gläubiger mit sämtlichen, für das anschließende Verfahren relevanten, Informationen versorgt werden.
- Formale Entscheidungen bezüglich des Insolvenzverfahrens werden gemeinsam getroffen.
Im Anschluss an Berichterstattung und Formalitäten geht es darum, dass die Gläubiger über die Zukunft des insolventen Unternehmens beratschlagen.
Hierbei kann es mitunter vorkommen, dass im Bericht des Insolvenzverwalters Rationalisierungsmaßnahmen oder Auslagerungen von Teilen des Unternehmens gefordert werden.
Stimmrecht: Was gilt bei Abstimmungen der Gläubigerversammlung?
Angenommen werden grundsätzlich nur Entscheidungen, denen eine absolute Mehrheit aller Erschienen und Vertretenen zu Grunde liegt. Ausschlaggebend ist bei der Abstimmung, wie hoch die angemeldeten Forderungen sind. Werden von der Gläubigerversammlung Beschlüsse gefasst, besitzen diese nur gegenüber am Insolvenzverfahren beteiligten Personen Rechtsgültigkeit.
Außerdem kann die Gläubigerversammlung vorab einen Gläubigerausschuss bestimmen. Gesetzlich verpflichtend ist dies jedoch nicht. Verschiedene Personengruppen sind in einem Gläubigerausschuss vertreten. Gerade bei großen Unternehmen und Betrieben sollen dadurch alle Interessen abgedeckt werden. Zum Personenkreis gehören:
- absonderungsberechtigte Gläubiger (d. h. Gläubiger mit dinglichen Rechten)
- Kleingläubiger
- Gläubiger mit den höchsten Forderungen
- Vertreter der Arbeitnehmer
- sachkundige Nicht-Gläubiger (z. B. Fachanwälte für Insolvenzrecht)
Ich hab Insolvenz beantragt mit 6276 Euro aber nach 2 Jahren habe ich 9012 Euro abbezahlt ist das nicht zu viel