Das Wichtigste zum Gläubigerverzeichnis
Mithilfe eines Gläubigerverzeichnisses gewinnen Sie einen genauen Überblick über Ihre Schulden. Das ist eine Tabelle, in der Sie jeden Gläubiger mit dem Forderungsgrund und der Schuldenhöhe auflisten. Wie Sie dabei vorgehen, erfahren Sie hier.
Hierfür müssen Sie ein wenig recherchieren und bei der SCHUFA, dem Amtsgericht und den Mahngerichten nachfragen. An dieser Stelle lesen Sie eine ausführliche Erläuterung.
Das ist ein bestimmtes Formular, welches Schuldner verwenden, wenn sie ihre Regelinsolvenz beantragen und ihren Geschäftsbetrieb bereits eingestellt haben. Eine ausführliche Erklärung lesen Sie in diesem Abschnitt.
Inhalt
Bei Überschuldung & Zahlungsunfähigkeit: Gläubigerverzeichnis für den eigenen Überblick
Steckt ein Schuldner in der Schuldenfalle, ist ein umfassender Überblick über die eigenen Schulden das Wichtigste.
Hierbei hilft eine Gläubigerübersicht – eine Tabelle, in der alle Gläubiger mit ihren Forderungen genau aufgelistet werden. In dieser Liste hält der Schuldner genau fest, wem er aus welchem Grund wie viel Geld schuldet.
Auf diese Art erkennt er sofort, welche Schulden besonders dringend sind. Hierzu gehören die beispielsweise Mietschulden oder Energieschulden, die als Primärschulden von existentieller Bedeutung sind.
Wissen Sie nicht, wie Sie einen Weg aus den Schulden finden sollen? Eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung erhalten Sie beim Online-Schuldencheck **. Dort können Sie erfahren, welche Handlungsmöglichkeiten für Sie bestehen.
Um ein solches Gläubigerverzeichnis zu erstellen, empfiehlt sich folgendes Vorgehen:
- Sammeln Sie alle Unterlagen zu Ihren Schulden in einem Ordner.
- Besonders wichtig sind folgende Dokumente, die auf jeden Fall in den Ordner gehören: Verträge, Kündigungen, gerichtliche Mahnbescheide und Vollstreckungsbescheide, Urteile, Ladungen zur Abgabe einer Vermögensauskunft sowie Schuldanerkenntnisse und die Forderungsaufstellungen von den einzelnen Gläubigern.
- Sortieren Sie sämtliche Dokumente nach den jeweiligen Gläubigern und trennen Sie die einzelnen Gläubiger mithilfe von Trennstreifen oder Trennblättern.
- Ordnen Sie die Unterlagen zu den einzelnen Gläubigern außerdem chronologisch nach dem Alter: Legen Sie die ältesten Dokumente nach unten und die neuesten Anschreiben nach oben.
- Füllen Sie anschließend das Gläubigerverzeichnis aus: Nehmen Sie auch private Gläubiger, wie beispielsweise Ihre Freunde oder Familie in die Liste mit auf, wenn Sie Ihnen noch Geld schulden.
- Notieren Sie auch die genauen Kontaktdaten in der Tabelle, also Straße, Hausnummer und Postleitzahl.
Teilen Sie die Tabelle für Ihr Gläubigerverzeichnis am besten in die unten aufgelisteten Spalten ein und nummerieren Sie anschließend die Zeilen durch – für jeden Gläubiger legen Sie eine Zeile an.
- 1. Spalte: Nummer – So nummerieren Sie die einzelnen Gläubiger durch.
- 2. Spalte: Gläubiger, einschließlich seiner vollständigen Adresse (nicht nur Postfach!)
- 3. Spalte: Ansprechpartner
- 4. Spalte: Schuldenhöhe insgesamt – In dieser Spalte tragen Sie ein, wie viel Geld Sie dem jeweiligen Gläubiger insgesamt zahlen müssen.
- 5. Spalte: Grund für die Schulden – Warum haben Sie Schulden? Beruhen diese z. B. auf einem Kreditvertrag oder einem Kaufvertrag? Notieren Sie hier auch das Datum des Vertragsschlusses.
- 6. Spalte: Anmerkungen – Hier können Sie z. B. vermerken, wenn Sie Ihrem Gläubiger Lohn abgetreten haben oder welche Monatsrate Sie aktuell zahlen.
- 7. Spalte: Noch offene Schulden – Haben Sie bereits einen Teil des geschuldeten Betrags zurückgezahlt? Notieren Sie hier, wie viel Sie noch zurückzahlen müssen.
Informative Ratgeber rund um Gläubiger:
Wie komme ich an eine Liste meiner Gläubiger?
Manchmal gestaltet sich allerdings schon das Erstellen des Gläubigerverzeichnisses schwierig, weil der Schuldner gar nicht mehr überblicken kann, wem er alles Geld schuldet. Um dies herauszufinden, müssen Schuldner selbst recherchieren und Anfragen stellen, weil es so etwas wie ein zentrales Gläubigerregister nicht gibt. Wer sich mit dieser Aufgabe überfordert fühlt, kann sich dabei von einer Schuldnerberatungsstelle unterstützen lassen.
Mithilfe dieser Schritte finden Sie heraus, wem Sie noch Geld schulden, und können anschließend Ihr Gläubigerverzeichnis erstellen:
- Aktuelle SCHUFA-Auskunft einholen: Dies ist einmal pro Jahr kostenlos möglich.
- Nachfrage beim zuständigen Gerichtsvollzieher: Wer das ist, erfahren Sie beim Amtsgericht, das sich an Ihrem Wohnort befindet.
- Nachfrage beim Amtsgericht: Gibt es gerichtliche Verfahren, in denen Sie der Beklagte sind?
- Einsichtnahme ins Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts an Ihrem Wohnort
- Schriftliche Nachfrage bei den zentralen Mahngerichten, ob Vollstreckungsbescheide gegen Sie ergangen sind
Stellen Sie das Gläubigerverzeichnis zusammen, sobald Ihnen alle angefragten Informationen vorliegen.
Gehen Sie bei Ihren Recherchen so sorgfältig wie möglich vor. Nehmen Sie in dem Verzeichnis auch jene Gläubiger mit auf, deren Forderungen Sie nicht akzeptieren, beispielsweise weil Sie der Ansicht sind, dass der vermeintliche Vertrag gar nicht zustande gekommen ist oder weil Sie davon ausgehen, dass die Forderung geringer ist, als vom Gläubiger behauptet. Dies ist vor allem dann wichtig, wenn Sie später einen Insolvenzantrag stellen und das Gläubigerverzeichnis beifügen möchten.
Gläubigerverzeichnis für den Insolvenzantrag
Auch im Insolvenzverfahren spielt das Gläubigerverzeichnis eine wichtige Rolle. Beantragt ein Schuldner die Insolvenzeröffnung über sein Vermögen, so muss er dieses Verzeichnis seinem Insolvenzantrag beifügen, und zwar unabhängig davon, ob er die Regelinsolvenz oder seine Privatinsolvenz anmeldet. Allerdings stellt der Gesetzgeber für die Verfahren unterschiedliche Anforderungen.
Wenn Sie Ihre Verbraucherinsolvenz anmelden möchten, sollten Sie das dem Antrag beigefügte „Hinweisblatt zu den Formularen für das Verbraucherinsolvenzverfahren und das Restschuldbefreiungsverfahren“ genauestens durchlesen. Unter dem Punkt 65 zu Anlage 6 (Gläubiger- und Forderungsverzeichnis) wird genau erläutert, wie das Gläubigerverzeichnis aufzustellen ist. Hier finden Sie das Antragsformular einschließlich der Hinweise.
Lassen Sie sich bei Ihren Vorbereitungen zur Privatinsolvenz unbedingt von einer anerkannten Schuldnerberatung oder einem Anwalt helfen. Sie benötigen von Ihnen eine Bescheinigung über den gescheiterten außergerichtlichen Einigungsversuch mit allen Gläubigern. Auch beim Erstellen des Gläubigerverzeichnisses und der anderen erforderlichen Unterlagen helfen Ihnen die Berater. Bei Fragen rund um die Privatinsolvenz können Sie sich an www.schuldenanalyse-kostenlos.de ** wenden. Dort erhalten Sie eine unverbindliche und kostenlose Erstberatung.
Einfaches und qualifiziertes Gläubigerverzeichnis in der Regelinsolvenz
Beantragt ein Schuldner, z. B. ein Unternehmer, die Regelinsolvenz, so muss er die Anforderungen des § 13 InsO zum Eröffnungsantrag und zum Gläubiger- und Forderungsverzeichnis beachten. Er hat laut § 13 I 4 InsO ein qualifiziertes Gläubigerverzeichnis zu erstellen, wenn er „einen Geschäftsbetrieb hat, der noch nicht eingestellt ist.“
Er soll darin Folgendes besonders kenntlich machen:
- die höchsten Forderungen,
- die höchsten gesicherten Forderungen,
- die Forderungen der Finanzverwaltung,
- die Forderungen der Sozialversicherungsträger sowie
- die Forderungen aus betrieblicher Altersversorgung.
„Der Schuldner hat in diesem Fall auch Angaben zur Bilanzsumme, zu den Umsatzerlösen und zur durchschnittlichen Zahl der Arbeitnehmer des vorangegangenen Geschäftsjahres zu machen.“
[Quelle: § 13 Abs. 1 Satz 5 InsO]
Ein einfaches Gläubigerverzeichnis genügt hingegen, wenn …
- der Schuldner seinen Geschäftsbetrieb eingestellt hat
- kein Antrag auf Einsetzung eines vorläufigen Gläubigerausschusses gestellt wurde und
- die Voraussetzungen für die Bestellung eines vorläufigen Gläubigerausschusses gemäß § 22a I InsO nicht erfüllt sind.
Gehen Sie beim Erstellen des Gläubigerverzeichnisses besonders sorgfältig vor. Lassen Sie am besten von einem Anwalt für Insolvenzrecht dabei unterstützen. So vermeiden Sie einen unzulässigen Insolvenzantrag und die Gefahr, sich wegen Insolvenzverschleppung strafbar zu machen. Denn Strafgerichte erkennen mitunter einen vom Insolvenzgericht als unzulässig zurückgewiesenen Insolvenzantrag nicht an. Dann besteht die Gefahr, dass Sie als Antragsteller wie ein Schuldner behandelt werden, der gar keinen Insolvenzantrag gestellt hat.