Schadensersatz laut BGB einfach erklärt

Das Wichtigste über Schadensersatzansprüche

Was ist Schadensersatz?

Schadensersatz bedeutet laut Definition, dass derjenige, der einen Schaden verursacht, dem Geschädigten einen Ausgleich dafür leisten muss – quasi als Wiedergutmachung. Ziel ist es, möglichst den ursprünglichen Zustand, der vor dem schädigenden Ereignis herrschte, wiederherzustellen.

Wie hoch kann Schadensersatz sein?

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Schließlich kommt es darauf an, welcher Schaden konkret entstanden ist. Dies lässt sich mithilfe von drei Methoden ermitteln, die wir hier näher vorstellen.

Wer zahlt den Schadensersatz?

Bezahlen muss in der Regel derjenige, der für den Schaden verantwortlich ist – im Normalfall also der Schadensverursacher. Es gibt allerdings Versicherungen zur Absicherung gegen bestimmte Schadensereignisse bzw. Schäden. Dazu gehören insbesondere die Privathaftpflichtversicherung und die Kfz-Haftpflicht. Verursacht der Versicherte einen Schaden zulasten eines Dritten, so übernimmt die Versicherung die Schadensregulierung und bezahlt dann auch die Schadensersatzforderung.

Welche Arten von Schadensersatz gibt es?

Schadensersatz: Die Pflicht zur Entschädigung setzt normalerweise ein Verschulden des Schadensverursachers voraus.
Schadensersatz: Die Pflicht zur Entschädigung setzt normalerweise ein Verschulden des Schadensverursachers voraus.

Im deutschen Recht gilt ein wichtiger Grundsatz: Wer einer anderen Person einen Schaden zufügt, macht sich schadensersatzpflichtig. Der Schädiger muss den erlittenen Schaden durch finanzielle Leistungen oder Naturalrestitution (Reparatur) wieder ausgleichen und so nach Möglichkeit den ursprünglichen Zustand wiederherstellen, der ohne das Schadensereignis bestehen würde. Schadensersatz wird deshalb auch als Entschädigung bzw. Wiedergutmachung bezeichnet.

Schadensersatzansprüche entstehen …

  • aufgrund vertraglicher Haftung, wenn jemand seine vertraglichen Haupt- oder Nebenleistungspflichten gegenüber dem Vertragspartner verletzt oder
  • aufgrund gesetzlicher Reglungen (z. B. §§ 823 ff. BGB), wenn jemand fahrlässig oder vorsätzlich Rechte, das Leben oder die Gesundheit eines anderen schuldhaft verletzt und
  • dadurch einen Personen- Sach- oder Vermögensschaden verursacht.

Der Schadensersatz soll den Geschädigten nach Möglichkeit so stellen, als wäre es gar nicht zu dem schädigenden Ereignis gekommen. Oder er hat durch die finanzielle Entschädigung die Schadensfolgen auszugleichen. Beruht der Schaden darauf, dass ein Vertragspartner seine Vertragspflichten nicht oder nur unzureichend erfüllt, so ist der Gläubiger so zu stellen, als hätte der Schuldner seine Leistung ordnungsgemäß erbracht. Der Geschädigte darf also weder schlechter noch besser gestellt werden.

Wann hat man ein Recht auf Schadensersatz? Beispiele

Im Folgenden geben wir einen kleinen beispielhaften Überblick darüber, in welchen Situationen jemand Schadensersatz fordern kann:

Vertragliche Schadensersatzforderung:

  • Ein Autohändler verschweigt arglistig, dass die Bremsen des Fahrzeugs defekt sind. Der Käufer wird infolgedessen bei einem Unfall schwer verletzt.
  • Weil der Mieter die Wohnung nicht richtig lüftet und beheizt, bildet sich Schimmel. Der Vermieter will die Kosten der Beseitigung erstattet haben.
  • Das vom Bauunternehmen erstellt Haus weist schwere Mängel auf, die sich nicht beheben lassen. Der Bauherr verlangt Schadensersatz.
  • Weil der Arbeitgeber keinerlei Arbeitsschutzmaßnahmen ergreift, verletzt sich ein Arbeitnehmer schwer.

Gesetzlicher Schadensersatzanspruch:

  • Ein Autofahrer beachtet die Vorfahrt nicht und verursacht dadurch einen Unfall mit Sach- und Personenschaden.
  • Ein Radfahrer kommt bei einem unverschuldeten Unfall mit einem Kraftfahrzeug zu Schaden und verlangt Schadensersatz vom Fahrzeughalter nach § 7 StVG.
  • Ein freilaufender Hund verletzt einen Spaziergänger. Der Tierhalter muss laut § 833 BGB für den Schaden aufkommen.
  • Ein Hersteller bringt ein fehlerhaftes Fahrrad auf den Markt. Bei einem Käufer bricht aufgrund des Fehlers der Rahmen, sodass er schwer stürzt.
Entgangener Gewinn gehört zum Schadensersatz. Er umfasst Vermögensvorteile, die dem Geschädigten ohne Schadensereignis zugeflossen wären.
Entgangener Gewinn gehört zum Schadensersatz. Er umfasst Vermögensvorteile, die dem Geschädigten ohne Schadensereignis zugeflossen wären.

Schadensersatz geltend machen kann immer nur derjenige, der tatsächlich einen Schaden erlitten hat, also eine unfreiwillige Einbuße an rechtlich geschützten Rechtsgütern. Als Schäden kommen – gegebenenfalls sogar nebeneinander – in Betracht:

  • Personenschaden: Gesundheitsschädigungen oder Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit eines Menschen
  • Sachschaden: Zerstörung oder Beschädigung fremden Eigentums, z. B. Totalschaden am Fahrzeug des Unfallgegners
  • Vermögensschaden: finanzieller Schaden, ohne dass gleichzeitig ein Personen- oder Sachschaden vorliegt – entsteht zum Beispiel, wenn ein Verbraucher aufgrund falscher Beratung eines Finanzberaters viel Geld investiert und verliert
  • Vermögensfolgeschaden: finanzieller Schaden, der infolge eines Personen- oder Sachschadens entsteht – beispielsweise der Verdienstausfall des Geschädigten, der aufgrund eines Unfalls nicht arbeiten kann
  • Nichtvermögensschaden / immaterieller Schaden: Schäden an höchstpersönlichen Rechtsgütern wie Leben, Körper, Freiheit, Ehre und sexuelle Selbstbestimmung, die sich eigentlich nicht in einem Geldwert ausdrücken lassen  – Anspruch auf Schadensersatz (und Schmerzensgeld) besteht hier nur in besonderen, gesetzlich geregelten Fällen

Schadensersatz richtig geltend machen

Ob und inwieweit jemand schadenersatzpflichtig ist, hängt immer von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab. Einerseits ergeben sich aus den Vorschriften des BGB zum Schadensersatz teils unterschiedliche Voraussetzungen – ein vertraglicher Schadensersatzanspruch entsteht unter anderen Bedingungen als eine gesetzliche Schadensersatzforderung.

Oder anders ausgedrückt: Es macht einen großen Unterschied, ob ein Spaziergänger von einem Hund gebissen wird oder ob ein Autokäufer einen schweren Verkehrsunfall erleidet, weil der Verkäufer ihm arglistig einen schwerwiegenden Mangel am Fahrzeug verschwiegen hat.

Andererseits stellt sich die Frage, ob der Geschädigte eine gewisse Mitschuld trägt, sodass sich sein Anspruch auf Entschädigung mindert oder sogar gänzlich entfällt. Deshalb empfiehlt es sich immer, einen Anwalt zu Rate zu ziehen. Er kann prüfen, ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf Entschädigung besteht und gegebenenfalls wegen Schadensersatz Klage erheben, falls eine außergerichtliche Geltendmachung nicht zum (gewünschten) Erfolg führt.

Der Geschädigte sollte seine Schadensersatzforderung immer schriftlich an den Schädiger oder dessen Versicherung stellen und dabei Folgendes angeben und beifügen:

Wer eine Schadensersatzforderung stellt, muss diese auch begründen und beweisen können.
Wer eine Schadensersatzforderung stellt, muss diese auch begründen und beweisen können.
  • eigener Name und Anschrift
  • Name und Anschrift des Gegners
  • Ort und Datum
  • genaue Schilderung des Sachverhalts einschließlich Ort- und Zeitangabe
  • Benennung von Zeugen und Aktenzeichen der Polizeidienststelle
  • Erklärung, dass der Geschädigte keine Schuld trägt
  • genaue Bezifferung des entstandenen Schadens
  • konkrete Bezifferung weiterer entstandener Kosten
  • Gesamtsumme aus allen Einzelschäden
  • angemessene Fristsetzung für die Entschädigung
  • eigene Kontoverbindung
  • Kopien als Nachweise für die entstandenen Kosten

Wer Schadensersatz fordert, muss beweisen können, dass sämtliche Voraussetzungen für einen solchen Anspruch vorliegen. Auch die Höhe seiner Forderung muss er belegen können.

Wie sich Schadensersatz berechnen lässt

Der Geschädigte erhält nur den jeweils ersatzfähigen Schaden ersetzt. Dabei richten sich Art und Umfang des Schadensersatzes nach den §§ 249 ff. BGB.

Wie hoch der Anspruch tatsächlich ist, lässt sich nicht mithilfe einer einfachen Formel ermitteln. Stattdessen sollte ein Anwalt die zum Schadensfall vorliegenden Unterlagen dahingehend prüfen, welche Forderungen der Geschädigte geltend machen und auch beweisen kann.

Die gegnerische Seite wird in der Regel versuchen, den geforderten Betrag zumindest zu verringern. Beide Parteien müssen sich deshalb außergerichtlich im Rahmen eines Vergleichs auf einen endgültigen Betrag einigen. Anderenfalls bleibt nur noch eine Schadensersatzklage, bei der das Gericht über die Endsumme entscheidet.

Echter Schadensersatz liegt vor, wenn kein Leistungsaustausch erfolgt. Deshalb unterliegt er nicht der Umsatzsteuer.
Echter Schadensersatz liegt vor, wenn kein Leistungsaustausch erfolgt. Deshalb unterliegt er nicht der Umsatzsteuer.

Schadensersatz lässt sich der Höhe nach mit folgenden Methoden ermitteln:

  • Bei der Differenzmethode ergibt sich die Forderungshöhe aus der Differenz zwischen dem Vermögen, wie es ohne den Schaden bestünde, und dem Vermögen nach Schadenseintritt.
  • Bei der konkreten Schadensberechnung wird der Schaden ganz konkret beziffert. Hierfür benötigt der Geschädigte allerdings entsprechende Nachweise, beispielsweise in Form von Rechnungen für die Autoreparatur und dergleichen.
  • Die abstrakte Schadensberechnung ist fiktiv bzw. geschätzt und erfolgt zum Beispiel anhand von Kostenvoranschlägen.

Verjährung von Schadensersatz

Auch der Anspruch auf Schadensersatz unterliegt der Verjährung. Wann diese eintritt, hängt unter anderem von der Art der Forderung ab.

  • Vertragliche Schadensersatzansprüche verjähren in der Regel nach drei Jahren – soweit das Gesetz keine andere Verjährungsfrist vorsieht, wie beispielsweise im Mietrecht. Hier verjähren Schadensersatzforderungen des Vermieters bereits sechs Monate nach dem Ende des Mietverhältnisses.
  • In anderen Fällen wiederum tritt Verjährung erst nach 30 Jahren ein. Dies gilt laut § 197 Abs. 1 Nr. 1 BGB für „Schadensersatzansprüche, die auf der vorsätzlichen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung beruhen“.
  • Allerdings kann die Verjährung auch später eintreten, weil die Verjährungsfrist aufgrund bestimmter Ereignisse gehemmt oder unterbrochen wurde.

Wichtig! Der Geschädigte kann seinen Anspruch auf Schadensersatz auch nach Ablauf der Verjährungsfrist durchsetzen, solange der Schädiger sich nicht auf Verjährung beruft. 

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Über den Autor

Franziska
Franziska L.

Seit 2017 verstärkt Franziska das Redaktionsteam von schuldnerberatung.de. In ihren Texten vermittelt sie Wissen rund um Schuldenabbau, Finanzen sowie Verbraucherschutz und beantwortet Fragen zur Insolvenz und Zwangsvollstreckung. Entsprechendes Fachwissen bringt sie aus ihrer juristischen Ausbildung mit.

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