Vertragspflichten: Definition, Arten, Inhalt und Beispiele

Das Wichtigste über Vertragspflichten

Was ist eine wesentliche Vertragspflicht?

Wesentliche Vertragspflichten (auch Kardinalspflichten genannt) sind die Pflichten, die die vereinbarte Vertragsdurchführung erst ermöglichen. Der Vertragspartner darf auf deren Erfüllung vertrauen. Vertragliche Hauptpflichten, die im Gegenseitigkeitsverhältnis stehen, sind dabei immer wesentlich.

Was zum Beispiel ist eine solche Hauptleistungspflicht?

Bei einem Kaufvertrag zum Beispiel schuldet der Käufer dem Verkäufer den Kaufpreis, während der Verkäufer verpflichtet ist, dem Käufer die Sache zu übergeben und ihm das Eigentum an der Ware zu verschaffen. All dies sind Kardinalspflichten.

Wie entstehen die Hauptpflichten in einem Vertrag?

Normalerweise entstehen Vertragspflichten, sobald mindestens zwei Parteien entsprechende Willenserklärungen abgeben, sodass ein wirksamer Vertrag zustande kommt. Sie können aber auch später entstehen, etwa wenn der Vertrag eine aufschiebende Bedingung beinhaltet oder einen Termin für den Beginn der Pflicht. Näheres zum Vertragsschluss lesen Sie hier.

Wie Verträge zustandekommen

Vertragspflichten entstehen nur, wenn ein wirksamer Vertrag zustandekommt.
Vertragspflichten entstehen nur, wenn ein wirksamer Vertrag zustandekommt.

Wir tun es Tag für Tag, ohne groß darüber nachzudenken – Verträge abschließen. Meistens sind uns die Konsequenzen unseres Handelns bewusst. Aber manchmal laufen wir auch Gefahr, unbewusst in eine Kostenfalle zu tappen und womöglich Verpflichtungen einzugehen, obwohl wir das gar nicht wollen.

Deshalb ist es so wichtig zu wissen, …

  • wann überhaupt ein Vertrag zustande kommt,
  • welche Rechte und Vertragspflichten damit einhergehen und
  • was passiert, wenn ein Vertragspartner seinen Pflichten nicht nachkommt.

Wenn zwei oder mehrere Personen etwas vereinbaren, das bestimmte rechtliche Folgen nach sich zieht, dann schließen sie damit einen Vertrag. Bei Alltagsgeschäften wie dem Brötchenkauf, am Fahrkartenautomaten oder bei einer Online-Bestellung funktioniert das formlos, einfach durch unser Handeln. Wichtig ist aber immer, dass sich beide Vertragsparteien über den Preis und alle anderen wichtigsten Vertragsbestandteile einig sind.

Trotzdem begründen auch solch ganz einfache Verträge Vertragspflichten, deren Erfüllung der Gläubiger im Streitfall vor dem Gericht einklagen kann. Er muss dann allerdings auch beweisen, dass ihm dieser Anspruch auch wirklich zusteht.

Welche vertraglichen Pflichten im Einzelfall entstehen, hängt vom jeweiligen Vertragstyp ab. So begründet ein Kaufvertrag andere Pflichten als ein Mietvertrag oder ein Darlehensvertrag.

Leistungspflichten und Nebenpflichten – vertragliche Pflichten im Überblick

§ 241 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) formuliert zunächst einmal allgemein, welche Arten von Vertragspflichten es gibt:

„(1) Kraft des Schuldverhältnisses ist der Gläubiger berechtigt, von dem Schuldner eine Leistung zu fordern. Die Leistung kann auch in einem Unterlassen bestehen.
(2) Das Schuldverhältnis kann nach seinem Inhalt jeden Teil zur Rücksicht auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des anderen Teils verpflichten.“

§ 241 Abs. 1 BGB definiert dabei Leistungspflichten und Absatz 2 die Nebenpflichten:

Vertragspflichten: Welche Nebenpflichten gibt es im Vertrag?
Vertragspflichten: Welche Nebenpflichten gibt es im Vertrag?
  • Die Hauptleistungspflichten sind dabei sehr charakteristisch für den jeweiligen Vertrag. Jeder Vertragstyp beinhaltet andere Hauptpflichten. So lassen sich zum Beispiel Mietverträge und Kaufverträge voneinander unterscheiden.
  • Nebenleistungspflichten (nicht Nebenpflichten!) sind erforderlich, damit der Vertragspartner seiner Hauptleistungspflicht nachkommen kann. Die Hauptpflicht eines Verkäufers besteht darin, dem Käufer die Kaufsache zu übergeben und ihm das Eigentum daran zu verschaffen. Das funktioniert aber nur, wenn der Käufer die Ware auch annimmt. Diese Abnahmepflicht ist deshalb eine Nebenleistungspflicht des Käufers.
  • Dann gibt es noch vertragliche Nebenpflichten – allgemeine Vertragspflichten. Dazu gehört beispielsweise, auf die Rechtsgüter des Vertragspartners bei der Vertragsdurchführung Rücksicht zu nehmen. Wenn sich beispielsweise ein Möbellieferant verpflichtet, den Schrank in der Wohnung des Kunden aufzubauen, dann muss dieser dabei so arbeiten, dass er dessen Wohnungseinrichtung nicht beschädigt.

Beispiele für Vertragspflichten nach Vertragstyp geordnet

In der folgenden Liste fassen wir die wichtigsten vertraglichen Pflichten nach Vertragstyp geordnet zusammen:

  • Kaufvertrag: Der Verkäufer ist verpflichtet, die Sache zu übergeben und das Eigentum daran zu übertragen und der Käufer muss die Ware bezahlen.
  • Darlehensvertrag: Der Darlehensgeber verpflichtet sich, die Darlehenssumme zur Verfügung zu stellen, während der Darlehensnehmer Zinsen zahlen und die Darlehenssumme nach dem Laufzeitende zurückerstatten muss.
  • Mietvertrag: Der Vermieter muss dem Mieter die Mietsache, z. B. die Wohnung überlassen und der Mieter ist verpflichtet, pünktlich den Mietzins zu entrichten.

Folgen einer Vertragspflichtverletzung

Die Verletzung von Vertragspflichten kann unter Umständen Schadensersatzansprüche begründen.
Die Verletzung von Vertragspflichten kann unter Umständen Schadensersatzansprüche begründen.

Häufig kann eine Seite ihren Vertragspflichten nicht nachkommen oder erfüllt diese nicht vereinbarungsgemäß. Für diesen Fall sieht das BGB verschiedene Rechtsfolgen und Ansprüche des Gläubigers vor. Eine solche Verletzung liegt vor, wenn …

  • der Schuldner gar nicht leistet (Beispiel: Der Käufer zahlt oder der Verkäufer liefert nicht.)
  • dem Schuldner ist die Leistung unmöglich geworden (Beispiel: Das zu liefernde Gemälde – ein Unikat – ist auf dem Transportweg zerstört worden.)
  • der Schuldner leistet nicht rechtzeitig (Beispiel: Der Käufer vergisst, die Rechnung zu überweisen.)
  • der Schuldner leistet nicht ordnungsgemäß (Beispiel: Das gekaufte Fahrrad weist einen Haarriss im Rahmen auf und bricht deshalb bei der ersten Fahrt.)

Im Falle einer Verletzung der Vertragspflichten können dem Gläubiger insbesondere folgende Ansprüche zustehen:

  • Gewährleistungsansprüche im Falle einer mangelhaften Kauf- oder Mietsache
  • Kündigung oder Rücktritt vom Vertrag
  • Schadensersatzansprüche

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Über den Autor

Franziska
Franziska L.

Seit 2017 verstärkt Franziska das Redaktionsteam von schuldnerberatung.de. In ihren Texten vermittelt sie Wissen rund um Schuldenabbau, Finanzen sowie Verbraucherschutz und beantwortet Fragen zur Insolvenz und Zwangsvollstreckung. Entsprechendes Fachwissen bringt sie aus ihrer juristischen Ausbildung mit.

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1 Gedanke zu „Vertragspflichten: Definition, Arten, Inhalt und Beispiele

  1. Marcel

    Liebe Franziska,
    müsste demnach nicht auch bei einer Schenkung zumindest die Nebenpflicht des Beschenkten bestehen, den Gegenstand anzunehmen, sobald er der Schenkung zugestimmt hat? Was wäre z. B., wenn A dem B ein Auto per Schenkungsversprechen zukommen lassen will. A errichtet einen Schenkungsvertrag (notariell beglaubigt) und dieser wird vom Beschenkten B angenommen. Als A aber wie vereinbart zwei Tage später aber das Auto mithilfe eines gemieteten Anhängers zu B transportiert, verweigert der Beschenkte B (aus welchem Grund auch immer) die Annahme. Mir ist klar, dass Schenkungen grds. nur einseitig verpflichtend sind. Doch hieße das, in einem solchen Fall hätte A gegen den B überhaupt keinen Anspruch auf den Ersatz der Kosten für den gemieteten Hänger?
    Ich freue mich sehr auf Ihre Meinung zu dem Fall.
    Beste Grüße
    Marcel

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