Der Unterschied zwischen Hypothek und Grundschuld – Einfach erklärt!

Das Wichtigste zur Frage: Wie unterscheidet sich eine Grundschuld von einer Hypothek?

Was ist der Hauptunterschied zwischen einer Hypothek und einer Grundschuld?

Der grundlegende Unterschied besteht darin, dass die Hypothek an eine bestimmte Forderung gebunden ist. Das ist bei der Grundschuld nicht der Fall.

Was ist der weitere Unterschied zwischen einer Grundschuld und einer Hypothek?

Ein weiterer Unterschied besteht darin, dass die Hypothek automatisch erlischt, wenn das Darlehen abbezahlt wurde, während die Grundschuld weiterhin bestehen bleibt.

Ist die Grundschuld besser als eine Hypothek?

Im Unterschied zur Hypothek wird die Grundschuld in Deutschland häufiger genutzt. Das liegt vor allem daran, dass diese flexibler ist. Mehr dazu, was für Sie besser sein kann, können Sie hier nachlesen.

Grundlagen: Hypothek und Grundschuld sind Grundpfandrechte

Wie unterscheiden sich Hypothek und Grundschuld? Ein Punkt betrifft die Akzessorietät.
Wie unterscheiden sich Hypothek und Grundschuld? Ein Punkt betrifft die Akzessorietät.

Sowohl die Hypothek als auch die Grundschuld sind sogenannte Grundpfandrechte. Das bedeutet, sie dienen Banken und anderen Gläubigern dazu, sich bei der Vergabe von Darlehen abzusichern.

Sollten Sie als Schuldner Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen können, berechtigt das Grundpfandrecht den Gläubiger, eine Zwangsversteigerung der Immobilie vorzunehmen und sich aus dem Erlös zu befriedigen.

Zwar sind beides Grundpfandrechte und verfolgen den gleichen Zweck, allerdings haben sie nicht die gleichen Merkmale. Was ist der Unterschied zwischen einer Hypothek und einer Grundschuld?

Ein grundlegender Unterschied zwischen diesen beiden Formen des Grundpfandrechts liegt in ihrer Abhängigkeit von der zu sichernden Forderung. Die Hypothek ist akzessorisch, die Grundschuld nicht. Was das genau bedeutet, erklären wir Ihnen im Folgenden.

Unterschied zwischen Grundschuld und Hypothek: Was bedeutet akzessorisch?

Unterschied zwischen Grundschuld und Hypothek: Ein Beispiel ist, dass die Grundschuld stets gleich bleibt, während die Hypothek sinkt.
Unterschied zwischen Grundschuld und Hypothek: Ein Beispiel ist, dass die Grundschuld stets gleich bleibt, während die Hypothek sinkt.

Das Wort akzessorisch leitet sich aus dem Lateinischen „accessorium“ ab und bedeutet „hinzukommend“ oder „abhängig“. Die Hypothek ist untrennbar mit der Forderung verbunden, die sie sichert. Wenn die Forderung getilgt wird, erlischt auch die Hypothek automatisch und wird zu einer Eigentümergrundschuld.

Ein wichtiger Unterschied zwischen Hypothek und Grundschuld besteht darin, dass Letztere nicht akzessorisch ist, also nicht von einer bestimmten Forderung abhängt. Sie besteht auch dann weiter, wenn die ursprüngliche Schuld bereits vollständig beglichen wurde. Die Grundschuld muss – sofern dies gewünscht ist – explizit gelöscht werden, wenn das Darlehen abbezahlt wurde.

Das macht sie zu einem sehr flexiblen Sicherungsmittel für Banken. Haben Sie beispielsweise einen Kredit abbezahlt, bleibt die Grundschuld im Grundbuch bestehen. Benötigen Sie später einen neuen Kredit, kann die Bank die bereits eingetragene Grundschuld einfach als Sicherheit für die neue Finanzierung nutzen. Dies erspart die Kosten für eine erneute Eintragung ins Grundbuch.

Welche Unterschiede gibt es noch zwischen Hypothek und Grundschuld?

Neben dem zentralen Unterschied der Akzessorietät gibt es weitere wichtige Punkte, die sich in den Rechten und Pflichten für Sie als Schuldner bemerkbar machen.

  • Höhe des Grundpfandrechts im Laufe der Zeit: Grundsätzlich entspricht die Höhe der Hypothek immer der Höhe der tatsächlich noch offenen Kreditschuld. Hierin liegt ein bedeutender Unterschied zwischen Grundschuld und Hypothek. Erstere bleibt in ihrer Höhe immer gleich, während die Hypothek immer weiter sinkt, je weiter die Tilgung des Darlehens voranschreitet.
  • Kosten: Die Bestellung einer Grundschuld ist im Vergleich zur Hypothek oft mit weniger Aufwand und geringeren Kosten verbunden.
  • Löschung: Ein weiterer Unterschied zwischen Hypothek und Grundschuld besteht darin, dass Erstere automatisch mit der vollständigen Tilgung der zugrunde liegenden Forderung erlischt. Eine Grundschuld bleibt hingegen bestehen und muss aktiv aus dem Grundbuch gelöscht werden, was wiederum Kosten verursachen kann. Dieser Schritt ist aber nicht zwingend notwendig, wenn die Grundschuld als Sicherheit für zukünftige Kredite dienen soll.

Um Ihnen einen besseren Überblick zu verschaffen, haben wir den Unterschied zwischen Grundschuld und Hypothek in folgender Tabelle zusammengefasst.

MerkmalGrundschuldHypothek
Abhängigkeit (Akzessorietät)Nicht akzessorisch (unabhängig von der Forderung)Akzessorisch (abhängig von der Forderung)
Bestehen nach TilgungBleibt bestehen, kann wiederverwendet werden.Erlischt automatisch.
VerbreitungHeutzutage der Standard bei der Baufinanzierung.Wird seltener verwendet.

Grundschuld oder Hypothek: Was ist besser?

Unterschied zur Hypothek: Die Grundschuld wird häufiger zur Sicherung von Darlehen verwendet.
Unterschied zur Hypothek: Die Grundschuld wird häufiger zur Sicherung von Darlehen verwendet.

Für Sie als Verbraucher ist die Grundschuld in der Praxis oft die bessere Wahl. Doch welche Vorteile bietet eine Grundschuld gegenüber einer Hypothek?  Erstere bietet mehr Flexibilität.

Da die Grundschuld auch nach der Rückzahlung eines Kredits bestehen bleibt, können Sie diese für eine spätere Finanzierung (z.B. für eine Sanierung oder einen Autokauf) einfach wiederverwenden. Das spart Zeit und Kosten für eine erneute notarielle Beurkundung und Grundbucheintragung.

Die Hypothek hingegen ist im deutschen Recht eine sehr sichere Form der Kreditsicherung, wird aber wegen ihrer Starrheit in der Praxis kaum noch genutzt. Aus diesem Grund werden in der Baufinanzierung fast ausschließlich Grundschulden als Sicherheit bestellt.

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Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich promovierte nach seinem Jura-Studium bei Prof. Dr. Hoffmann-Riem (damaliger Richter am BVerfG). Sein Referendariat absolvierte er am OLG Hamburg. Seit 2007 ist er zugelassener Rechtsanwalt in Deutschland. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Privatinsolvenz und Pfändung.

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