Schuldübernahme & Schuldbeitritt: Definition und Unterschiede

Das Wichtigste zur Schuldübernahme laut BGB

Was bedeutet der Begriff der Schuldübernahme?

Ein solcher Übernahmevertrag führt zu einem Wechsel des Schuldners. Eine dritte Person – der Übernehmer bzw. Neuschuldner – tritt rechtlich an die Stelle des Altschuldners und muss dessen Verbindlichkeiten gegenüber dem Gläubiger erfüllen. Näheres zu diesem Begriff lesen Sie in diesem Abschnitt.

Wie sieht ein solcher Schuldübernahmevertrag aus?

Unser Muster für eine Schuldübernahme veranschaulicht Ihnen, wie ein solcher Vertrag ausgestaltet sein kann. Beachten Sie bitte, dass es sich dabei nur um ein Beispiel handelt. Lassen Sie Ihren Vertrag im Zweifelsfalle von einem Rechtsanwalt aufsetzen.

Und was ist ein Schuldbeitritt?

Der Schuldbeitritt unterscheidet sich von der Schuldübernahme darin, dass ersterer nicht zu einem Schuldnerwechsel führt, sondern zu einer Schuldnermehrheit. Zum ursprünglichen Schuldner kommt also noch ein weiterer Schuldner hinzu, wenn der Altschuldner bei der Schuldübernahme aus dem Schuldverhältnis mit dem Gläubiger ausscheidet.

Vertraglicher Wechsel des Schuldners

Was ist eine befreiende Schuldübernahme?
Was ist eine befreiende Schuldübernahme?

Im deutschen Zivilrecht besteht nicht nur die Möglichkeit eines Gläubigerwechsels, bei dem ein neuer Gläubiger an die Stelle des alten Gläubigers tritt. Auch der Schuldner ist austauschbar, zum Beispiel durch eine sogenannte Schuldübernahme. Das kann auf zwei Wegen geschehen:

  1. Der Gläubiger einigt sich mit einer dritten Person (Übernehmer) darüber, dass diese die Stelle des bisherigen Schuldners einnimmt. Diese Möglichkeit ist in § 414 BGB geregelt.
  2. Ein Dritter (Übernehmer) vereinbart mit dem Schuldner, dass er dessen Rechtsposition als neuer Schuldner einnimmt. Ein solcher Vertrag ist laut § 415 BGB jedoch nur wirksam, wenn der Gläubiger diese Schuldübernahme genehmigt.

Verweigert der Gläubiger seine Zustimmung oder erteilt er diese nicht innerhalb der vertraglich bestimmten Frist, ist der Vertrag hingegen unwirksam, also ungültig. Diese in den §§ 414, 415 BGB vorgesehene Regelung zur Mitwirkung des Gläubigers schützt dessen Interessen.

Denn für den Gläubiger ist es wichtig, welche Person konkret ihm etwas schuldet. Dabei spielt für ihn vor allem Bonität bzw. Zahlungskraft des Schuldners eine wichtige Rolle. Den leistet dieser nicht, dürfte dessen Kreditwürdigkeit maßgeblich über den Erfolg einer möglichen Zwangsvollstreckung entscheiden.

Eine befreiende Schuldübernahme liegt vor, wenn der neue Schuldner derart an die Stelle des alten Schuldners tritt, dass dieser von seiner bisherigen Schuld befreit wird. Der Übernehmer wird damit zum neuen Hauptschuldner. Damit dient die Schuldübernahme vor allem im Interesse des alten Schuldners.

Hiervon zu unterscheiden ist die kumulative Schuldübernahme bzw. die Schuldmitübernahme, die den Altschuldner nicht von seinen Verbindlichkeiten befreit (Schuldbeitritt).

Abgrenzung zwischen Schuldübernahme und Schuldbeitritt

Ist die Schuldübernahme für einen Kredit möglich?
Ist die Schuldübernahme für einen Kredit möglich?

Bei einem Schuldbeitritt tritt eine dritte Person in das Schuldverhältnis (zum Beispiel in den Vertrag) mit dem Gläubiger ein. Der Beitritt führt also zu einer sogenannten Schuldnermehrheit und begründet eine Gesamtschuld, sodass der Gläubiger die Forderung von beiden Schuldnern verlangen kann.

Die Schuldübernahme hingegen führt zu einem Austausch der Schuldner – der Altschuldner scheidet aus dem Vertrag / Schuldverhältnis mit dem Gläubiger aus und der Neugläubiger bzw. Übernehmer nimmt seine Rechtsstellung ein.

Schuldübernahme – kostenloses Muster zum Download

Im Folgenden finden Sie als Orientierungshilfe für Ihre befreiende Schuldübernahme eine Vorlage für einen Vertrag zwischen Schuldner und Gläubiger. Bitte beachten Sie, dass es sich dabei um ein unverbindliches Muster handelt, für dessen Richtigkeit und Vollständigkeit wir keinerlei Gewähr übernehmen. Bitte wenden Sie sich daher im Zweifelsfall an einen Rechtsanwalt.

Schuldübernahmevertrag

[Name, Anschrift]
– im Folgenden Gläubiger genannt –

und

[Name, Anschrift]
– im Folgenden Schuldner genannt –

haben am … einen Vertrag über folgenden Inhalt geschlossen: …

Aus diesem Vertrag vom … steht dem Gläubiger eine Forderung in Höhe von … € gegen den Schuldner zu.

[Name, Anschrift]
– im Folgenden Übernehmer genannt –

verpflichtet sich, die vorbenannte Verbindlichkeit gegenüber dem Gläubiger in gleicher Weise anstelle des Schuldners zu erfüllen. Der Schuldner ist damit nach von seiner bisherigen Vertragspflicht befreit.

[Ort, Datum, Unterschrift des Übernehmers]                                                

[Ort, Datum, Unterschrift des Gläubigers]

Laden Sie hier kostenlos die Vorlage für eine Schuldübernahme herunter:

Muster: Schuldübernahme(.doc)Muster: Schuldübernahme(.pdf)

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Über den Autor

Franziska
Franziska L.

Seit 2017 verstärkt Franziska das Redaktionsteam von schuldnerberatung.de. In ihren Texten vermittelt sie Wissen rund um Schuldenabbau, Finanzen sowie Verbraucherschutz und beantwortet Fragen zur Insolvenz und Zwangsvollstreckung. Entsprechendes Fachwissen bringt sie aus ihrer juristischen Ausbildung mit.

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