Zession: Definition und Bedeutung der Abtretung

Das Wichtigste zur Zession bzw. Abtretung

Was ist eine Zession?

Zession ist laut Definition die Übertragung einer Forderung von einem Gläubiger (Zedent) auf einen neuen Gläubiger (Zessionar). Hinter diesem Vorgang verbirgt sich nichts anderes als eine Abtretung.

Wie funktioniert eine Zession?

Hierfür schließen beide Parteien, der Zedent und der Zessionar, einen Vertrag. Der Mitwirkung des Schuldners der Forderung ist nicht erforderlich. Welche Voraussetzungen für eine wirksame Forderungszession erfüllt sein müssen, erfahren Sie in diesem Abschnitt.

Warum macht man eine Zession?

Häufig dient die Zession der Kreditsicherung. Bei einer Sicherungszession etwa lässt sich der Kreditgeber Forderungen abtreten, die den Kreditnehmer gegen einen Dritten zustehen. Ist der Kreditnehmer nicht in der Lage, seine Darlehensschulden zu begleichen, kann der Kreditgeber sich aus den abgetretenen Forderungen befriedigen. Näheres zum Sinn der Abtretung erfahren Sie hier.

Abtretung bzw. Zession einfach erklärt

Laut Definition ist die Zession die Übertragung einer Forderung vom Zedenten (Altgläubiger) auf den Zessionar (Neugläubiger).
Laut Definition ist die Zession die Übertragung einer Forderung vom Zedenten (Altgläubiger) auf den Zessionar (Neugläubiger).

Wenn zum jemand ein Darlehen benötigt, dann wird er dieses gewöhnlich nur erhalten, wenn er dem Kreditgeber eine Sicherheit für den Fall der Zahlungsunfähigkeit bieten kann. Zessionen bieten eine solche Sicherheit. Dabei handelt sich um eine Forderungsübertragung: Der ursprüngliche Gläubiger der Forderung überträgt diese auf einen neuen Gläubiger, während der Schuldner derselbe bleibt.

Zessionen dienen im Geschäftsleben als Sicherheit gegen einen Zahlungsausfall. Denkbar sind etwa die folgenden Konstellationen:

  • Eine solche Zession kommt zum Beispiel als Gehaltsabtretung in Betracht, wenn ein Arbeitnehmer bei der Bank einen Kredit aufnehmen will. Durch diese Abtretung wird die Bank zum neuen Gläubiger des Arbeitseinkommens. Sie kann sich dann direkt an den Arbeitgeber wenden, wenn der Arbeitnehmer den Kredit nicht zurückzahlt.
  • Auch Unternehmen müssen sich hin und wieder Geld von der Bank leihen. Um diese Kreditsumme abzusichern, übertragen sie Geldforderungen, die ihnen gegenüber ihren Kunden zustehen, an das Geldinstitut ab. Im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens treibt die Bank dessen Forderungen ein und die Kreditschulden damit abzudecken. In diesem Fall spricht man auch von einem Zessionskredit.
  • Zessionen spielen auch dann eine Rolle, wenn jemand etwas kauft, beispielsweise ein Auto oder Maschinen, und diese Ware in Raten abbezahlt. Der Händler legt in einer solchen Situation oft fest, dass der Käufer erst dann Eigentümer der Ware wird, wenn er den vollständigen Kaufpreis bezahlt hat. Das heißt, er verkauft nur unter Eigentumsvorbehalt. Es kann aber durchaus passieren, dass der Käufer nicht alle Raten bezahlt. Für diesen Fall lässt sich der Verkäufer Forderungen des Käufers abtreten.

Wer ist der Zessionar und wer der Zedent? Bei Zessionen sind immer drei Personen beteiligt, und zwar:

  1. Zedent: ursprünglicher Forderungsinhaber bzw. Altgläubiger
  2. Zessionar: der Neugläubiger, der die Forderung erwirbt
  3. Schuldner: bleibt immer ein und dieselbe Person

Voraussetzungen für eine wirksame Forderungsübertragung

Insbesondere bei Kreditgeschäften ist die Zession von besonderer Bedeutung. Sie dient dem Kreditgeber als Schutz gegen einen Zahlungsausfall.
Insbesondere bei Kreditgeschäften ist die Zession von besonderer Bedeutung. Sie dient dem Kreditgeber als Schutz gegen einen Zahlungsausfall.

Die Forderung geht nur dann von einem Gläubiger auf einen anderen über, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Diese sind im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt, in den §§ 398 ff. BGB:

  • wirksame Einigung bzw. Abtretungsvertrag
  • Bestehen der Forderung – Zedent als Anspruchsinhaber
  • Abtretbarkeit bzw. Übertragbarkeit
  • Bestimmbarkeit der Forderung
  • Berechtigung zur Zession bzw. Forderungsübertragung

Vertrag über die Zession laut § 398 BGB und das Bestehen der Forderung

Zedent und Zessionar müssen einen Vertrag dergestalt abschließen, dass eine bestimmte Forderung – oder auch mehrere – auf den neuen Gläubiger übergehen sollen. Es genügt, dass diese beiden Parteien an der Einigung beteiligt sind. Einer Mitwirkung des Schuldners bedarf es hingegen nicht. Dieser muss auch nicht zwingend über die Abtretung informiert werden.

In diesem Punkt unterscheiden übrigens offene und stille Zession. Wird der Schuldner über den Gläubigerwechsel in Kenntnis gesetzt, handelt es sich um eine offene Abtretung. Erfährt er nichts davon, spricht man von einer stillen Zession.

Normalerweise kann die Einigung übrigens formfrei erfolgen. Es bedarf in den meisten Fällen keiner Schriftform. Ausnahmen gelten für die Abtretungserklärung bei einer Hypothek. Dennoch sollte der Abtretungsvertrag immer schriftlich aufgesetzt werden, weil der Zessionar im Streitfall nachweisen muss, dass er der neue Gläubiger ist und damit berechtigt, die Forderung einzutreiben.

Grundbedingung für eine wirksame Forderungszession ist, dass die zu übertragene Forderung tatsächlich besteht. Eine Forderung, die nicht existiert, kann nicht übertragen werden.

Bestimmtheit und Übertragbarkeit der Forderung

Stille Zession: Laut Definition bedeutet dies, dass der Schuldner von der Abtretung nichts erfährt.
Stille Zession: Laut Definition bedeutet dies, dass der Schuldner von der Abtretung nichts erfährt.

Bei jeder Zession muss von vornherein klar erkennbar sein, wem welche Forderung gehört bzw. welche Ansprüche abgetreten werden. Das heißt, der zu übertragene Anspruch muss bestimmt oder mindestens bestimmbar sein.

  • Diese Voraussetzung ist zum Beispiel erfüllt, wenn ein Händler seinem Lieferanten alle Kaufpreisforderungen gegen seine Kunden aus dem Weiterverkauf der gelieferten Ware abtritt.
  • Zu unbestimmt wäre beispielsweise die Zession aller künftig entstehenden Forderungen gegenüber sogenannten Premiumkunden. Denn hier ist nicht klar, wer der jeweilige Schuldner ist.

Die §§ 399, 400 BGB bestimmen Abtretungsverbote. Danach sind unter anderem unpfändbare Forderungen nicht abtretbar. Dieses Verbot ist bei der Gehaltsabtretung sehr wichtig. Hier darf immer nur der pfändbare Anteil des Arbeitseinkommens im Wege der Zession auf jemand anders übertragen werden.

Verschiedene Arten der Forderungsabtretung bzw. Zession

Es lassen sich verschiedene Zessionsarten unterschieden, insbesondere:

  • Vorausabtretung: Hier tritt der Zedent Forderung ab, die zum Zeitpunkt des Abtretungsvertrag noch gar nicht besteht. Das ist dann zulässig, wenn dieser Anspruch zumindest bestimmbar ist. Auf diese Art kann zum Beispiel ein Arbeitnehmer die pfändbaren Anteile seines künftigen Gehalts abtreten.
  • Globalzession: Bei dieser Form der Zession überträgt der Zedent (fast) alle bestehenden und zukünftigen Forderungen auf den Zessionar, z. B. alle Kaufpreisforderungen gegenüber Kunden mit den Anfangsbuchstaben A-M.
  • Die Sicherungsabtretung bzw. -zession dient einem Kreditgeber als Schutz für den Fall, dass der Kreditnehmer seine Schulden nicht bezahlt. Dann kann der Kreditgeber als Ausgleich für diesen Zahlungsausfall die ihm übertragenen Forderungen eintreiben.
  • Die Mantelzession ist eine Sonderform der Sicherungszession. Auch hier tritt der Zedent seine Forderungen an den Zessionar ab. Zieht der Zedent diese Forderungen jedoch selbst ein, muss er dem Zessionar stattdessen andere Forderungen übertragen. Das heißt also, dass die abzutretenden Ansprüche immer wieder erneuert werden müssen, wenn der Schuldner diese zwischenzeitlich begleicht.

Es gibt übrigens einen kleinen Unterschied zwischen der Zession und dem (echten) Factoring. Im ersten Fall überträgt der Zedent lediglich seine Zahlungsansprüche. Beim Factoring verkauft er seine Ansprüche. Das funktioniert zwar auch mithilfe einer Abtretung, aber anders als bei der reinen Zession erhält er hierfür einen Kaufpreis. Damit verbessert er seine Liquidität, weil er nicht mehr darauf warten muss, bis der Schuldner die Rechnung begleicht. So spart er sich die Kosten und Mühe für ein Forderungsmanagement.

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Über den Autor

Franziska
Franziska L.

Seit 2017 verstärkt Franziska das Redaktionsteam von schuldnerberatung.de. In ihren Texten vermittelt sie Wissen rund um Schuldenabbau, Finanzen sowie Verbraucherschutz und beantwortet Fragen zur Insolvenz und Zwangsvollstreckung. Entsprechendes Fachwissen bringt sie aus ihrer juristischen Ausbildung mit.

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