Wohnungsdurchsuchung durch den Gerichtsvollzieher nach § 758 ZPO

Das Wichtigste zur Wohnungsdurchsuchung

Muss ich den Gerichtsvollzieher in meine Wohnung lassen?

Nein, denn auch bei einer Zwangsvollstreckung ist die Wohnung des Schuldners verfassungsrechtlich geschützt. Rechnen Sie jedoch damit, dass der Gerichtsvollzieher wiederkommen wird und sich beim nächsten Mal zwangsweise Zutritt verschafft.

Also kann ich es doch nicht verhindern, dass er meine Wohnung durchsucht?

Der Gerichtsvollzieher kann die Wohnung des Schuldners gegen dessen Willen mit einer richterlichen Durchsuchungsanordnung betreten und durchsuchen. Wann das gerechtfertigt ist, erklären wir im folgenden Abschnitt.

Und was passiert, wenn ich die Tür gar nicht aufmache?

Unter bestimmten Voraussetzungen darf der Gerichtsvollzieher Türen und Behältnisse auch gewaltsam öffnen lassen. Diese Befugnisse regelt § 758 ZPO.

Darf ein Gerichtsvollzieher einfach in die Wohnung?

Unsere eigenen vier Wände sind unser Heiligtum. Sie sind verfassungsrechtlich besonders geschützt. Laut Art. 13 Grundgesetz (GG) ist die Wohnung unverletzlich und …

„Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.“

Eine Wohnungsdurchsuchung gegen den Willen des Schuldners darf nur mit richterlicher Durchsuchungsanordnung erfolgen.
Eine Wohnungsdurchsuchung gegen den Willen des Schuldners darf nur mit richterlicher Durchsuchungsanordnung erfolgen.

Diese Vorschrift schützt Menschen und deren Privatsphäre vor Eingriffen des Staates. Die Wohnung ist ein persönlicher, besonders schützenswerter Lebensraum. Weder die Polizei noch andere staatliche Organe dürfen einfach so die Wohnung betreten oder eine Wohnungsdurchsuchung durchführen.

Ein solches staatliches Organ ist auch der Gerichtsvollzieher. Wenn er bei einem Schuldner vor der Tür steht, stellt sich demnach die Frage, ob dieser zur Durchsuchung der Wohnung berechtigt ist.

Die Antwort auf diese Frage liefern §§ 758, 758a der Zivilprozessordnung (ZPO). Danach darf der Gerichtsvollzieher zum Zwecke der Zwangsvollstreckung die Wohnung betreten und durchsuchen, wenn der Schuldner einverstanden ist. Ohne die Einwilligung des Schuldners darf der Gerichtsvollzieher zunächst nicht in die Wohnung. Der Schuldner kann ihm den Zutritt erst einmal verweigern.

Will der Gerichtsvollzieher eine Wohnungsdurchsuchung gegen den Willen des Schuldners durchführen, muss er eine richterliche Anordnung einholen. Der Richter erteilt diese Durchsuchungsanordnung nur unter folgenden Voraussetzungen:

  • Vorliegen der allgemeinen Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen, insbesondere Zustellung eines Vollstreckungstitels an den Schuldner
  • Antrag des Gläubigers auf Wohnungsdurchsuchung, z. B. zusammen mit dem Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher für den Fall, dass der Vollstreckungsversuch scheitert
  • Rechtsschutzbedürfnis des beantragenden Gläubigers
  • Verhältnismäßigkeit der Durchsuchung
Der Begriff der Wohnung ist sehr weit gefasst. Nach dem Bundesverfassungsgericht fallen auch Arbeits-, Betriebs- und Geschäftsräume hierunter, die nicht zwingend in einem unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit privaten Wohnräumen stehen müssen.

Rechtsschutzbedürfnis und Verhältnismäßigkeit bei der richterlichen Durchsuchungsanordnung

Aufgrund des besonderen Schutzes der Wohnung wird der Richter nur dann eine Anordnung zur Wohnungsdurchsuchung erteilen, wenn ein Rechtsschutzbedürfnis des Gläubigers besteht. Dieses ist vor allem dann zu bejahen, wenn der Schuldner dem Gerichtsvollzieher beim ersten Vollstreckungsversuch den Zutritt verweigert hat.

§ 758 Abs. 2 ZPO erlaubt auch eine Wohnungsöffnung durch den Gerichtsvollzieher.
§ 758 Abs. 2 ZPO erlaubt auch eine Wohnungsöffnung durch den Gerichtsvollzieher.

Auch wenn der Schuldner nach Zustellung des Vollstreckungstitels mindestens zweimal nicht zuhause angetroffen wurde, kann eine Wohnungsdurchsuchung richterlich angeordnet werden. Wichtig ist, dass der Gerichtsvollzieher wenigstens einmal die Zwangsvollstreckung angekündigt hat. Außerdem darf der letzte Vollstreckungsversuch nicht mehr als 6 Monate zurückliegen.

Wie bei allen Grundrechtseingriffen ist auch bei der Durchsuchung der Wohnung der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Daran dürfte es zum Beispiel fehlen, wenn der Schuldner amtsbekannt keine pfändbaren Gegenstände besitzt.

Die Einholung einer Durchsuchungsanordnung kann nach § 758a Abs. 1 Satz 2 ZPO entbehrlich sein, wenn dadurch der Erfolg der Wohnungsdurchsuchung gefährdet wird. Allerdings muss der Gerichtsvollzieher konkrete Anhaltspunkte dafür haben, dass der Schuldner eine Vereitelung der Zwangsvollstreckung beabsichtigt.

Welche Rechte hat der Gerichtsvollzieher im Rahmen der Wohnungsdurchsuchung

§ 758 ZPO gibt dem Gerichtsvollzieher weitreichende Befugnisse. So darf der Gerichtsvollzieher die Wohnung aufbrechen lassen, wenn er vor verschlossener Tür steht. Dasselbe gilt für verschlossene Behältnisse und Zimmer. Die Kosten hierfür trägt der Schuldner.

Außerdem darf der Gerichtsvollzieher die Polizei hinzuziehen, wenn Widerstand geleistet wird.

Aus diesen Gründen sollten Schuldner eher kooperieren, wenn sich ein Gerichtsvollzieher bei ihnen ankündigt. Denn letztlich haben diese Beamten die rechtlichen Möglichkeiten, eine Durchsuchung auch zwangsweise durchzusetzen, um so eine Pfändung zu ermöglichen.

Sinnvoller ist es zu versuchen, mit dem Gerichtsvollzieher eine Einigung – z. B. in Form einer Ratenzahlung – zu erzielen, um die Zwangsvollstreckung abzuwenden. Lassen Sie sich hierzu am besten von einer Schuldnerberatung unterstützen.

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Wohnungsdurchsuchung durch den Gerichtsvollzieher nach § 758 ZPO
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Über den Autor

Franziska
Franziska L.

Seit 2017 verstärkt Franziska das Redaktionsteam von schuldnerberatung.de. In ihren Texten vermittelt sie Wissen rund um Schuldenabbau, Finanzen sowie Verbraucherschutz und beantwortet Fragen zur Insolvenz und Zwangsvollstreckung. Entsprechendes Fachwissen bringt sie aus ihrer juristischen Ausbildung mit.

Bildnachweise

7 Gedanken zu „Wohnungsdurchsuchung durch den Gerichtsvollzieher nach § 758 ZPO

  1. Sina

    Bei mir wurde heute Morgen wegen Zwangsvollstreckung geklingelt, weil ich die Rechnungen der Stromkosten in den vergangenen Monaten krankheitsbedingt und unter Medikamente nicht gezahlt habe und die Mahnungen übersehen habe! Ich h
    atte heute morgen keine Zeit und habe ihn nicht rein gelassen, dass er mir den Strom abstellt! Er sagte mir, dass jetzt das ganze an den Rechtsanwalt geht und dann die Wohnung aufgebrochen wird, wenn ich nicht zu Hause bin.. Frage, gibt es da keinen Termin, den ich zugeschickt bekomme, wenn er meinen Strom abstellt? Ich wollte eine Ratenzahlung vereinbaren, dass es nicht dazu kommt, dass mir der Strom abgestellt wird und nochmals so was wie heute morgen passiert. Kann mir da jemand weiterhelfen?

  2. Nadine

    Der Gerichtsvollzieher hat mich angerufen und mir Polizei gedroht bin aber aktuell nicht Zuhause darf er einfach so in meine Wohnung wenn ich unverschuldet nicht Zuhause bin

  3. Peter

    Kann mir jemand bei dieser Frage helfen?
    Bei meinem Mitmieter ist eine richterliche Durchsuchungsbeschluss der Wohnung durch den Gerichtsvollzieher erwirkt. Um dies noch zu vermeiden, versucht er entweder die Forderung zu begleichen oder einen Ratenzahlung zu vereinbaren. Wenn eine Einigung mit dem Finanzamt sehr kurz vor dem angekündigten Besuch erfolgt, kann man die Durchsuchung noch vermeiden?

    1. H.B.

      Sobald der Gläubiger mit einer Ratenzahlung einverstanden ist, muss er das an der GV weiter geben. Soetwas trotz allem gleich um eine schriftliche Bestätigung bitten in Form von einer Email! Sollte dann wie hier, das Finanzamt dem GV keine Bestätigung schicken und der GV dann doch vor Ihrer Haustür stehen, kann man dann das Schreiben vorlegen vom Finanzamt.

  4. Nicole

    Hab den termin beim gerrichtvollzieher versäumt,kann der jetzt einfach vorbei kommen und die wohnung durchsuchen

    1. Farry

      … einmal Termin versäumt ist nicht so tragisch, wenn du dich unverzüglich – ohne schuldhaftes Verzögern mit dem GV in Verbindung setzt und zweites Termin vereinbaren. Allerdings, sei es verschuldet oder unverschuldet zweimal Termin versäumen, holt er eine richterliche Anordnung zum gewaltsamen Öffnen der Wohnung. Alles Gute !

      1. Jenny

        Darf der Gerichtsvollzieher ohne vorherige Ankündigung vor meiner Türe stehen und mir mit seinem Fuss zwischen meiner Wohnungstür das schließen meiner Wohnungstür unmöglich zu machen….

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