Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher: Ablauf und Kosten

Das Wichtigste zur Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher

Wer führt die Zwangsvollstreckung durch?

Je nach Art der Zwangsvollstreckung ist entweder der Gerichtsvollzieher oder das Vollstreckungsgericht sachlich zuständig.

Für welche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ist der Gerichtsvollzieher zuständig?

Der Gerichtsvollzieher ist zuständig, wenn der Gläubiger eine Geldforderung im Wege der Zwangsvollstreckung in körperliche Sachen (Sachpfändung) durchsetzen will. Seine Aufgabe ist es auch, den Schuldner auf Antrag des Gläubigers zur Abgabe der Vermögensauskunft aufzufordern.

Darf der Gerichtsvollzieher alles pfänden?

Nein, er muss die gesetzlichen Pfändungsverbote beachten. Bestimmte Gegenstände fallen unter den Pfändungsschutz, z. B. Möbel, Kleidung und Haushaltsgegenstände.

Zwangsvollstreckung: Wann ein Gerichtsvollzieher beauftragt wird

Auftrag an den Gerichtsvollzieher: Bei einer Zwangsvollstreckung ist der Ablauf genau geregelt.
Auftrag an den Gerichtsvollzieher: Bei einer Zwangsvollstreckung ist der Ablauf genau geregelt.

Begleicht ein Schuldner seine Schulden nicht mehr, darf der Gläubiger seine Forderung mittels Zwangsvollstreckung durchsetzen und zum Beispiel wertvolle Gegenstände des Schuldners pfänden lassen.

Voraussetzung einer solche Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher ist aber, dass der Gläubiger einen Vollstreckungstitel besitzt, beispielsweise in Form eines Vollstreckungsbescheids, und dieser dem Schuldner zugestellt wurde. Außerdem muss er eine Ausfertigung des Titels vorlegen können, die mit einer sogenannten Vollstreckungsklausel versehen ist.

Erst dann kann der Gläubiger einen Zwangsvollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher richten und ihn beispielsweise mit folgenden Maßnahmen beauftragen:

Rolle des Gerichtsvollziehers bei einer Zwangsvollstreckung

Veranlasst der Gläubiger eine Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher in Form einer Sachpfändung, so wird Letzterer die Wohnung des Schuldners nach wertvollen pfändbaren Gegenständen durchsuchen. Zu diesem Zweck darf er sich mit einer richterlichen Anordnung sogar zwangsweise Zutritt zu den Räumen verschaffen, wenn der Schuldner beim ersten Besuch den Zutritt verweigert – beispielsweise mithilfe eines Schlüsseldienstes.

Allerdings fungiert der Gerichtsvollzieher auch als Vermittler zwischen Gläubiger und Schuldner. Seine Aufgabe ist es, auf eine gütliche Einigung zwischen beiden Parteien hinzuwirken und mit dem Schuldner eine Lösung zur Schuldentilgung zu finden – und zwar:

  • Zahlungsfrist statt sofortige Sachpfändung: Hat der Gläubiger eine Zahlungsvereinbarung nicht ausgeschlossen, darf der Gerichtsvollzieher dem Schuldner eine Zahlungsfrist für die vollständige Zahlung einräumen.
  • Vereinbarung einer Ratenzahlung statt Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher, wobei der Schuldenabbau innerhalb von zwölf Monaten abgeschlossen sein soll. Auch hier darf der Gläubiger eine Zahlungsvereinbarung nicht ausgeschlossen haben.
  • In beiden Fällen muss der Schuldner glaubhaft machen, dass er in der Lage ist, die festgelegten Beträge fristgerecht zu zahlen.

Gerichtsvollzieher kann die Zwangsvollstreckung nicht durchführen. Was passiert nun? Nach einer erfolglosen Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher muss der Schuldner häufig seine gesamten Vermögens- und Einkommensverhältnisse vollständig offenlegen. Der Gerichtsvollzieher fordert ihn dann zur Abgabe der Vermögensauskunft auf – vorausgesetzt, der Gläubiger hat dies auch beantragt.

Weigert sich der Schuldner, darf der Gerichtsvollzieher von seinen Auskunftsrechten nach § 802l ZPO Gebrauch machen und Informationen bei folgenden Einrichtungen einholen:

  • Ermittlung des Arbeitgebers bei den gesetzlichen Rentenversicherungsträgern und berufsständischen Versorgungseinrichtungen
  • Anfrage beim Bundeszentralamt für Steuern, Daten bei den Kreditinstituten abzurufen
  • Ermittlung der Fahrzeug- und Halterdaten zu einem auf den Schuldner zugelassenen Fahrzeug beim Kraftfahrt-Bundesamt

Was darf der Gerichtsvollzieher bei einer Zwangsvollstreckung pfänden?

Wenn der Gerichtsvollzieher kommt: Die Dauer einer Zwangsvollstreckung kann variieren.
Wenn der Gerichtsvollzieher kommt: Die Dauer einer Zwangsvollstreckung kann variieren.

Kann mit dem Schuldner keine Zahlung vereinbart werden, bleibt in der Regel nur eine Sachpfändung. Diese wird in der Regel im Vorfeld angekündigt. Bei der Ankunft sollten Sie sich in jedem Fall den Ausweis zeigen lassen. Die Annahme, dass der Gerichtsvollzieher bei einer Zwangsvollstreckung die gesamte Wohnung leer räumt, ist falsch. Normalerweise werden hierbei nur Gegenstände gepfändet, die einen Erlös in einer angemessenen Höhe einbringen können, beispielsweise Wertpapiere, Bargeld oder wertvoller Schmuck.

Allerdings unterliegt die Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher bestimmten Grenzen. Unpfändbar sind laut § 811 ZPO zum Beispiel …

  • Sachen für den persönlichen Gebrauch im Rahmen einer bescheidenen, der Verschuldung angemessenen Lebensführung (Kleidung, Wäsche, Küchengeräte, Möbel)
  • für die Ausübung der Erwerbstätigkeit notwendige Dinge (Laptop, Auto etc.)
  • aus gesundheitlichen Gründen benötigte Hilfsmittel (Prothesen, Gehhilfen)

Kleinere pfändbare Objekte nimmt der Gerichtsvollzieher in der Regel sofort an sich , an größeren bringt er ein Pfandsiegel an. Die Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher kann auch eine Taschenpfändung beinhalten, bei der Geldbörse, Handtasche, Hosen- oder Jackentaschen des Schuldners inspiziert werden.

Wer trägt die Kosten für den Gerichtsvollzieher bei einer Zwangsvollstreckung?

Der Einsatz eines Gerichtsvollziehers muss vergütet werden. Gemäß § 788 ZPO müssen die Gerichtsvollzieherkosten bei der Zwangsvollstreckung vom Schuldner getragen werden. Sie werden zusammen mit den Forderungen der Gläubiger eingetrieben. Können diese nicht vom Schuldner übernommen werden oder kann der Gerichtsvollzieher keine Pfändung vornehmen, sind die Kosten zunächst vom Gläubiger zu tragen.

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Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher: Ablauf und Kosten
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Über den Autor

Autor
Mario G.

Mario hat einen Master-Abschluss in Sozialmanagement an der FH Potsdam erworben. Seit 2016 ist er Mitglied unserer Redaktion von schuldnerberatung.de und informiert unsere Leser über allerlei wichtige Themen rund um Schuldenrecht, Privatinsolvenz und Schuldenabbau.

2 Gedanken zu „Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher: Ablauf und Kosten

  1. Anja

    Hallo können Sie mir helfen beim Vollstreckungsantrag? Was kostet sowas? Wer muss die Kosten übernehmen?

    Gruß Anja

  2. Hakan

    Hallo wenn ich mehrere Immobilien besitze und eines in die Zwangsversteigerung kommt, sind die anderen Immobilien oder mein Bankguthaben auch gefährdet?
    Mfg

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