Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 769 ZPO

Das Wichtigste zur Einstellung der Zwangsvollstreckung

Ist eine vorzeitige bzw. vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung möglich?

Ja. Es gibt verschiedene Rechtsbehelfe bzw. Vorschriften, die eine Einstellung der Zwangsvollstreckung möglich machen.

Welchen Sinn hat die Einstellung der Zwangsvollstreckung?

Die Einstellung soll den Schuldner vor Nachteilen schützen, die im Nachhinein nicht mehr rückgängig gemacht werden können.

Wie kann ich die (einstweilige) Einstellung der Zwangsvollstreckung beantragen?

Das kommt immer darauf an, welcher Rechtsbehelf im Einzelfall einschlägig ist. Demnach gibt es für den Antrag auf (einstweilige) Einstellung der Zwangsvollstreckung kein allgemein gültiges Muster.

Wann ist eine Einstellung der Zwangsvollstreckung möglich? – Überblick über die Gesetzeslage

Die Einstellung der Zwangsvollstreckung ist in verschiedenen Vorschriften geregelt.
Die Einstellung der Zwangsvollstreckung ist in verschiedenen Vorschriften geregelt.

Schuldner sind einer Zwangsvollstreckung nicht schutzlos ausgeliefert. Sie können z. B. sich mit verschiedenen Rechtsbehelfen zur Wehr setzen, wenn die Vollstreckungsmaßnahme unrechtmäßig erfolgt ist.

Aus diesem Grund sieht der Gesetzgeber in verschiedenen Situationen auch die Möglichkeit einer Einstellung der Zwangsvollstreckung vor. Denn die Durchführung der Zwangsvollstreckung könnte Nachteile für den Schuldner mit sich bringen, die sich im Nachhinein nicht mehr oder nur noch sehr schwer rückgängig machen lassen.

Die Möglichkeit einer Einstellung ist zum Beispiel in folgenden Fällen möglich:

  • einstweilige Anordnung der Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 769 Zivilprozessordnung (ZPO), wenn der Vollstreckungsschuldner eine Vollstreckungsabwehrklage einlegt
  • vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung gemäß § 707 ZPO, wenn eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand oder eine Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt wurde
  • Einstellung vom Zwangsversteigerungsverfahren nach § 30 des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung (ZVG), wenn der Gläubiger die Einstellung bewilligt
  • Einstellung vom Zwangsversteigerungsverfahren nach § 30a ZVG auf Antrag des Schuldners

Auch das Insolvenzrecht sieht die Möglichkeit der Einstellung vor. Nach § 21 Abs. 2 Nr. 3 Insolvenzordnung (InsO) kann das Insolvenzgericht Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den insolventen Schuldner untersagen oder einstweilen einstellen. In diesem Fall dient das Verbot oder die Einstellung der Zwangsvollstreckung (gegebenenfalls gegen Sicherheitsleistung) dem Schutz der Gläubigerinteressen.

Einstellung der Zwangsvollstreckung bei einer Vollstreckungsgegenklage

Im Folgenden geht es um die Einstellung von Vollstreckungsmaßnahmen, wenn der Schuldner eine Vollstreckungsabwehrklage erhoben hat. Mit dieser macht er Einwendungen geltend, die nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung zum Ausgangsprozess entstanden sind. Er will damit erreichen, dass die Zwangsvollstreckung ganz, teilweise oder vorübergehend für unzulässig erklärt wird.

Trotz Klageerhebung besteht aber die Möglichkeit, dass der Gläubiger mit der Vollstreckung begonnen hat oder dass diese unmittelbar bevorsteht. Die Vollstreckungsgegenklage allein reicht nicht, um den Gläubiger von der Zwangsvollstreckung abzuhalten. Der Schuldner ist bis zur Entscheidung über seine Klage auf eine Einstellung der Zwangsvollstreckung angewiesen. Hierfür muss er den einstweiligen Rechtsschutz des § 769 ZPO in Anspruch nehmen und auf diese Weise die Zwangsvollstreckung so vorläufig einstellen lassen.

Antrag auf (einstweilige) Einstellung der Zwangsvollstreckung gemäß § 769 ZPO

Hat der Schuldner die Vollstreckungsgegenklage erhoben, kann er einen Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung stellen.
Hat der Schuldner die Vollstreckungsgegenklage erhoben, kann er einen Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung stellen.

Begehrt ein Schuldner neben der Vollstreckungsabwehrklage eine einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung bis zum Erlass eines Urteils, so muss er dies beim Prozessgericht beantragen.

Er muss hierbei die Voraussetzungen für den Erfolg seiner Vollstreckungsgegenklage schlüssig begründen und seine Ausführungen hierzu glaubhaft machen. Es empfiehlt sich, einen Rechtsanwalt hiermit zu beauftragen, weil die Beantragung, aber auch die Klageerhebung nicht ganz einfach ist. Gerade die Begründung des Antrags muss sehr sorgfältig ausgearbeitet werden.

Es gibt für die (einstweilige) Einstellung der Zwangsvollstreckung kein Muster. Auch wenn sich die Formulierungen ähneln können, muss der Schriftsatz immer auf den jeweiligen Einzelfall abgestimmt sein und vor allem alle wesentlichen Tatsachen beinhalten.

Die Art und Weise der Beantragung richtet sich auch danach, nach welcher Vorschrift der ZPO oder ZVG die Einstellung zu erfolgen hat.

Muster für einen Antrag auf Einstellung des Zwangsvollstreckungsverfahrens

An: _______________ [Gericht]
In: ___________________ [Ort]
Sache: _____________________ [Fall, Aktenzeichen]

Ich beantrage, dass die Zwangsvollstreckung aus dem vom _________________ [Gericht] vorläufig für vollstreckbar erklärten Urteil __________________ [Aktenzeichen] gegen eine Sicherheitsleistung von _______________________________ [Art und Höhe der Sicherheitsleistung] eingestellt wird.

Der Antrag wird wie folgt begründet:

  1. Gegen das Urteil durch das ______________ [Gericht] vom _____________________ [Datum, Aktenzeichen] hat der Beklagte ____________________ [Rechtsmittel, z. B. Berufung] aus folgenden Gründen eingelegt: ____________________ [Gründe für Rechtsmittel].
  2. Trotz der Anfechtung der Entscheidung betreibt der Kläger die Zwangsvollstreckung. Aus dieser ergeben sich jedoch folgende, nicht zu ersetzende Nachteile für den Beklagten: ______________________________________________________________________________________________________________________ [Nachteile glaubhaft anführen].
  3. Das Vollstreckungsinteresse des Klägers ist aufgrund von ____________________ [Grund] nicht damit aufzuwiegen.

Gezeichnet: ________________________ [Name, Unterschrift, ggf. Rechtsanwalt].

Laden Sie das Muster für den Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung hier kostenlos herunter

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Über den Autor

Franziska
Franziska L.

Seit 2017 verstärkt Franziska das Redaktionsteam von schuldnerberatung.de. In ihren Texten vermittelt sie Wissen rund um Schuldenabbau, Finanzen sowie Verbraucherschutz und beantwortet Fragen zur Insolvenz und Zwangsvollstreckung. Entsprechendes Fachwissen bringt sie aus ihrer juristischen Ausbildung mit.

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2 Gedanken zu „Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 769 ZPO

  1. Erik

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    vielen dank für die sehr gut erklärte Informationen.
    Welchen der Einstellung der Zwangsvollstreckung würden Sie vorschlagen.

    Folgendes ist in den 15 Jahren pasiert.

    1. Das Zwangsversteigerungsverfahren war schon mal das 1x zum 23.10.2009 eingesteltt nach § xx ZVG da ziwschen den beiden Terminen mehr als 6 Monate lagen.
    2. Fehlende Grundbucheinträge.
    3. Von Anfang seit 2008 bis 2023 keine PKH genehmigt da mangels Erfolgsaussichten.
    4. Für beide Gerichte haben die Insolvenzordungen keine Bedeutung.
    5. Freigabe der Immobile aus den Insolvenzbeschlag vom Treuhänder wird nicht drauf eingegangen und kein Grundbucheintrag.
    6. Restschuldbefreiung bei der Privatinsolvenzvenz keine Bedeutung für beide Gerichte, versteht sich kein Grundbucheintrag drüber vorhanden.
    7. Versagungsbeschluss aus 2008 kein Grundbucheintrag.
    8. Neue Gutachten in Auftrag gegeben trotz meiner sicht des Zwangsversteigerunsgverbot, und längst schon sehr viele Jahre aufgehoben das Zwangsversteigerungsverfahren da durch Freigabe und Restschuldbefreiung sowie nach § xx ZVG.
    9. Antrag nach § xxx a ZPO Der Versteigerung stehen die Insolvenzvorschriften entgegen, nicht drauf eingegangen nur ein neues Gutachten in Auftrag gegeben, obwohl längst schon eingestellt.
    9. Dann vor der letzen Zwangsversteigerung in 2023 wurde Antrag auf Befangenheitsantrag der kurz vor der Zwangsversteigerung gestellt wurde, natürlich der abgelehnt wurde und die ZV durchgeführt dann weit unter Verkaehrswert von einen einzigen Anbieter angenommen und bevor das Protokoll an die beteiltigen geschickt wurde, wurde vorher die Presse informiert und zwei große Artikel geschrieben . PKH wurde sowohl von beiden Gerichten immer mangels Erfolgsaussichten abgelehnt, und auf sofortige Beschwerde und wiederspruch wurden von beiden Gerichten zurückgewiesen.

    Darum meine nette Frage welchen der Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung sollte man anwenden.

    Vielen Dank im voraus.

  2. Dorothea

    Hallo, ich muss eine Privatinsolvenz machen.Kann ich vom Insolvenzverwalter die Freigabe des Mietverhältnisses verlangen, um meine Mietkaution (die nur geliehen ist) aus der Insolvenzmasse zu halten?
    MfG

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