Was bedeutet es, Drittschuldner bei einer Pfändung zu sein?

Das Wichtigste zum Drittschuldner

Wer ist Drittschuldner bzw. was ist unter diesem Begriff zu verstehen?

Drittschuldner ist zum Beispiel der Arbeitgeber bei einer Lohnpfändung oder die Bank bei einer Kontopfändung. Gemeint ist also jemand, der dem eigentlichen Schuldner Geld schuldet, bspw. Lohn oder Bankguthaben.

Wie wird man zum Drittschuldner?

Mit der Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an den Schuldner der gepfändeten Forderung wird dieser zum Drittschuldner.

Wann muss man eine Drittschuldnererklärung abgeben?

Laut § 840 ZPO muss der Drittschuldner diese Erklärung innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Pfändungsbeschlusses abgeben, wenn der Gläubiger dies verlangt.

Weitere Informationen zum Drittschuldner

Was ist ein Drittschuldner?

Der Arbeitgeber wird bei einer Lohnpfändung zum Drittschuldner.
Der Arbeitgeber wird bei einer Lohnpfändung zum Drittschuldner.

Die Forderungspfändung ist eine effektive Methode, um offene Schulden einzutreiben. Dabei wendet sich der Gläubiger direkt an Personen oder Institutionen, die dem Schuldner ihrerseits Geld schulden.

  • Bei einer Gehaltspfändung zieht der Gläubiger beispielsweise das Gehalt des Schuldners direkt bei dessen Arbeitgeber ein.
  • Und bei einer Kontopfändung wendet er sich direkt an die Bank seines Schuldner, um dort dessen Bankguthaben einzuziehen.
  • Auch ein Mieter kann Drittschuldner sein, beispielweise wenn eine Bank als Kreditgeber des Vermieters dessen Ansprüche auf Zahlung des Mietzinses pfändet, um so den nicht zurückgezahlten Immobilienkredit einzutreiben.

Wer ist Vollstreckungsschuldner und wer Drittschuldner? Als Drittschuldner wird laut Definition der Schuldner einer gepfändeten Forderung bezeichnet, beispielsweise des gepfändeten Gehalts und Bankguthabens. Vollstreckungsschuldner ist hingegen der Schuldner, gegen den die Zwangsvollstreckung bzw. Pfändung betrieben wird.

Wie wird man zum Drittschuldner?

Mehrere Drittschuldner in einem PfÜB: Der erste in der Liste wird als erster benachrichtig.
Mehrere Drittschuldner in einem PfÜB: Der erste in der Liste wird als erster benachrichtig.

Um Lohn, Bankguthaben oder andere Forderungen seines Schuldners zu pfänden, benötigt der Gläubiger zunächst einen Vollstreckungstitel.

Damit beantragt er beim Vollstreckungsgericht einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Diesen Beschluss lässt er dem Arbeitgeber, der Bank oder sonstigen Schuldner seines Schuldners zustellen.

Mit Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses wird dieser zum Drittschuldner – mit folgenden Konsequenzen:

  • Mit dem Pfändungsbeschluss gilt die Forderung als beschlagnahmt. Bei einer Lohnpfändung heißt das, dass der Arbeitgeber die pfändbaren Lohnanteile nicht mehr an den Arbeitnehmer (Schuldner) auszahlen darf. Macht er das trotzdem, darf der Gläubiger erneute Zahlung verlangen. Der Arbeitnehmer (Schuldner) wiederum darf nicht mehr über den gepfändeten Lohn verfügen – dessen Einziehung, Abtretung, Stundung und Aufrechnung sind verboten.
  • Mit dem Überweisungsbeschluss wird die gepfändete Forderung dem Gläubiger zugewiesen, der sie nunmehr einziehen darf. Der Drittschuldner muss die gepfändeten Beträge nun an ihn zahlen. Im Falle einer Gehaltspfändung erhält der Schuldner (Arbeitnehmer) nur noch den Pfändungsfreibetrag.

§ 840 ZPO: Welche Auskunftspflicht hat ein Drittschuldner?

Verlangt der Gläubiger eine Drittschuldnererklärung, muss der Drittschuldner diese Erklärung binnen 14 Tagen ab Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses abgeben. Sie muss laut § 840 Abs. 1 Zivilprozessordnung (ZPO) folgende Angaben durch den Drittschuldner enthalten:

„1. ob und inwieweit der die Forderung als begründet anerkenne und Zahlung zu leisten bereit sei;
2. ob und welche Ansprüche andere Personen an die Forderung machen;
3. ob und wegen welcher Ansprüche die Forderung bereits für andere Gläubiger gepfändet sei;
4. ob innerhalb der letzten zwölf Monate im Hinblick auf das Konto, dessen Guthaben gepfändet worden ist, nach § 850l die Unpfändbarkeit des Guthabens angeordnet worden ist, und
5. ob es sich bei dem Konto, dessen Guthaben gepfändet worden ist, um ein Pfändungsschutzkonto im Sinne von § 850k Abs. 7 handelt.“

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Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann absolvierte sein Studium an der Universität Bremen. Nach seinem Referendariat am OLG Celle erwarb er in Dublin seinen Master of Laws (LL. M.). Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Als Autor für schuldnerberatung.de befasst er sich u. a. mit dem Insolvenzrecht.

Bildnachweise

4 Kommentare zu „Was bedeutet es, Drittschuldner bei einer Pfändung zu sein?

  1. M. Janda

    Hallo ,
    habe paar Fragen ein Zitat : ,,Einige Behörden dürfen den Beschluss ausstellen, ohne dass ein Richter dafür notwendig ist. Dieser Beschluss ermächtigt zur Pfändung beispielsweise das Finanzamt, das beim Drittschuldner so ein Pfandrecht erwirkt. Dieses beispielsweise ist bei der PfÜB nicht auf ein Gericht angewiesen. Hier ist die Rede von einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung gegenüber einem Drittschuldner. “
    1. Was ist Finanzamt ? Behörde = Firma oder Amt mit D.U.N.S. Nr. ( Steuernummer ) ?
    dnb.com
    Finanzamt Darmstadt
    D-U-N-S® Nummer: 340011407
    Unternehmensadresse:
    Soderstr. 30 64283 Darmstadt
    2. Wie soll ein Schreiben oder Brief von Finanzamt aussehen ?? Wenn das ein Amt ist , was die behaupten ,dann gilt das :
    § 126 BGB regelt die Schriftform. Ist durch Gesetz die Schriftform vorgeschrieben, muss die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig mit seiner Unterschrift oder einem notariell beglaubigten Handzeichen versehen werden.
    Leder kommen keine Dokumente oder Urkunden nur Briefe ohne Name von Schreibkraft , ohne Haftende Person damit auch ohne Unterschrift und ohne Siegel oder Stempel , damit ist diese Brief nur ein Papier oder Fälschung ?? .
    3. Die berufen sich auf ZPO § 840 , was keine Gültigkeit hat , weil § 23 Geltungsbereich nicht vorhanden ist ! Habe selbst bei ZPO gesucht und nichts gefunden .
    Danke für schnelle Antwort.

    Fam. Janda

    Antworten
  2. Mihaela

    Hallo ✋️ ich habe eine Haus vor 8 Jahren bezahlt ,davon 25% für eine andere Person bezahlt und 75% für mich also 100%bezahlt aber 75% auf meine Namen und 25% auf andere person „ד. Der andere hat jetzt aber Schulden beim Finanzamt ,die übertreffen den damalige von mir bezahlten Preis .Sagen wir 20 000 Euro damals für ganze Haus bezahlt, der“ד hat Schulden von 28 000 und Finanzamt pfändet die 25% von „ד obwohl das Haus von mir bezahlt ist.Was kann man da unternehmen? Lg

    Antworten
  3. Roland

    Hallo.

    Es wurde vorletzten Monat nachts um 3 Uhr bei mir geklingelt. Es war ein Abschleppdienst, der angeblich von einem der Anwohner in meiner Straße gerufen wurde, weil ein Auto vor einer Garageneinfahrt geparkt hat. Der Mann vom Abschleppdienst konnte mir aber nicht sagen, wer den Abschleppdienst gerufen hat und hat deshalb bei mir geklingelt.

    Er sagte zu mir, dass ich einen Zettel ausfüllen soll, mit der Bezeugung, dass das widerrechtlich geparkte Fahrzeug abgeschleppt wurde. Wessen Auto jetzt abgeschleppt wurde, weiß ich auch nicht.

    Jetzt habe ich vor wenigen Tagen einen Brief vom Inkasso erhalten, in der ich als Drittschuldner aufgeführt bin und deswegen jetzt die offenene Forderung der Abschleppkosten zuzüglich der Inkassogebühren zahlen soll.

    Warum muss ich denn jetzt den ganzen Spaß bezahlen?! Ich habe keine Ahnung, wer von meinen Nachbarn nachts um 3 Uhr den Abschleppdienst gerufen hat und ich weiß auch nicht, wem das Auto gehört, welches abgeschleppt wurde.

    Ich habe also zu 100% nichts mit der Angelegenheit zu tun gehabt und werde dennoch als Drittschuldner zur Kasse gebeten? Das ist in meinen Augen extrem unfair!

    Gibt es eine Möglichkeit, wie ich dagegen vorgehen kann?

    Vielen Dank.

    Antworten
  4. Camasolbemol

    Guten Tag, wenn der Arbeitgeber, als Drittschuldner, im Rahmen einer Privatinsolvenz, seiner Verpflichtung zur Abführung des pfändbaren Gehaltes nicht nachkommt, wer haftet? PI (10’2021) wird dem Arbeitgeber am 25.11.2021 durch den IV mitgeteilt. Gehalt wurde bereits zum 17.11.2021 ungekürzt ausgezahlt, ebenso jedoch weiterhin in 12’2021 und 01’2022. Es wurden daraufhin am 11.01.2022, durch den Schuldner, der Arbeitgeber, das Gericht sowie die IV informiert. Daraufhin nahm der AG eine ‚kompensierende‘ Kürzung des Gehalts in 02’2022 vor, da man in Vorleistung getreten sei (welch‘ eine Verdrehung der Tatsachen). Dies wurde korrigiert/umgewandelt, ob Protest des Schuldners, in eine Ratenvereinbarung, sodass das Gehalt jeweils zusätzlich zur eigentlichen Pfändung gekürzt wurde. Nun stellt sich heraus, nach Abgeltung des Betrages, dass der Arbeitgeber den Betrag für 11’2022 nicht mit einbezogen hatte, was wiederum der IV erst 1 Jahr später auffiel, verbunden mit der Forderung, den Betrag, da widerrechtlich einbehalten, binnen Jahresfrist zu überweisen. Dies ist diesem nicht möglich, zumindest in einer Zahlung. Wie ist hier die Rechtslage? Wer handelte u.U. schuldhaft, ist haftbar, schadenersatzpflichtig etc.? Vielen Dank für ihre Unterstützung im voraus.

    Antworten

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