Zwangsvollstreckungsmaßnahmen: Wie Gläubiger an ihr Geld kommen

Das Wichtigste zu Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

Welche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gibt es?

Der Gesetzgeber sieht verschiedene Arten der Zwangsvollstreckung vor: die Vollstreckung in bewegliches Vermögen des Schuldners (z. B. Sachpfändung), die Zwangsvollstreckung in Immobilien bzw. unbewegliches Vermögen (etwa die Zwangsversteigerung eines Grundstücks) und die Vollstreckung in Forderungen. Zu letzteren Maßnahmen gehören die Lohnpfändung und die Kontopfändung.

Wer entscheidet denn darüber, welche Zwangsvollstreckungsmaßnahme durchgeführt wird?

Der Gläubiger kann frei wählen, welche Maßnahme er ergreifen will. Einzige Bedingung ist, dass er die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung erfüllt.

Woher weiß der Gläubiger, welche Art der Zwangsvollstreckung sich besonders lohnt?

Hierfür kann er beim Gerichtsvollzieher die Abgabe einer Vermögensauskunft beantragen. Der Schuldner muss dann sein gesamtes Vermögen und Einkommen offenlegen, auch Bankverbindungen und Immobilien.

Was sind Zwangsvollstreckungsmaßnahmen? Eine allgemeine Definition

Zu den Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gehört die Pfändung.
Zu den Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gehört die Pfändung.

Ganz allgemein gesprochen gilt Folgendes: Lässt ein Gläubiger Maßnahmen zur Zwangsvollstreckung einleiten, tut er dies, weil ein Schuldner nicht zahlt. Durch die Vollstreckung möchte der Gläubiger erreichen, dass er trotzdem an sein Geld kommt. Dabei setzt er auf die Hilfe des Staates.

Doch welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, damit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ergriffen werden können? Damit ein Gerichtsvollzieher tätig werden kann, muss ein gerichtlicher Titel vorliegen. Ein solcher Titel ist etwa ein Vollstreckungsbescheid, ein Urteil oder ein Vergleich.

Arten der Zwangsvollstreckung

Es gibt verschiedene Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, welche zwar alle das gleiche Ziel verfolgen, sich jedoch in ihrer Form und der Vorgehensweise unterscheiden. Wir erklären im Folgenden, welche Arten es gibt, auf die Gläubiger zurückgreifen können.

Pfändung beweglicher Sachen

Zu den wichtigsten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zählt wohl die Pfändung von beweglichen Sachen durch einen Gerichtsvollzieher. Hierzu muss zusätzlich ein entsprechender Antrag gestellt werden.

Der Gerichtsvollzieher meldet sich zumeist vorher an und kommt dann direkt zur Wohnung bzw. zum Haus des Schuldners. Dort fordert er ihn zur Begleichung der offenen Forderung auf. Kommt der Schuldner dem nicht nach, durchsucht der Gerichtsvollzieher die Wohnung nach pfändbaren Gegenständen. Diese werden versteigert und der Erlös geht an den Gläubiger.

Sind die vom Gerichtsvollzieher durchgeführten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen nicht erfolgreich, muss der Schuldner in der Regel eine Vermögensauskunft abgeben. In dieser muss er seine Vermögens- und Einkommenssituation offenlegen. So weiß der Gläubiger genau, ob etwas beim Schuldner zu holen ist.

Pfändung von Geldforderungen

Lässt ein Gläubiger Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten, kann es z. B. zu einer Kontopfändung kommen.
Lässt ein Gläubiger Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten, kann es z. B. zu einer Kontopfändung kommen.

Unter diesem Überbegriff sind verschiedene Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zusammengefasst. Hierzu gehören unter anderem die Gehalts- bzw. Lohnpfändung sowie die Kontopfändung. Bei Ersterem erhält der Gläubiger einen Teil des Arbeitseinkommens des Schuldners. Bei der Kontopfändung darf er direkt auf dessen Konto zugreifen.

Bei der Gehalts- bzw. Lohnpfändung muss der Schuldner nicht befürchten, dass der Gläubiger das gesamte Einkommen erhält. Vielmehr sorgt die Pfändungsfreigrenze dafür, dass er weiterhin seinen Lebensunterhalt bestreiten kann. Die Freigrenze steigt, wenn der Schuldner Unterhaltspflichten nachkommen muss.

Zwangsversteigerung in das unbewegliche Vermögen

Zum unbeweglichen Vermögen zählen unter anderem Grundstücke sowie Immobilien. Diese können im Rahmen einer Zwangsversteigerung veräußert werden. Die beim Verkauf erzielte Summe geht an die Gläubiger. Solche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen werden vom zuständigen Amtsgericht durchgeführt.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden, damit eine Zwangsversteigerung durchgeführt werden kann:

  • Es muss ein Vollstreckungstitel vorliegen.
  • Das Vorhandensein einer ordnungsmäßen Vollstreckungsklausel wird vorausgesetzt.
  • Vollstreckungstitel und -klausel müssen zugestellt worden sein.

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Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike erwarb ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn und ist seit 2016 Teil des schuldnerberatung.de-Teams. Ihr thematischer Fokus liegt insbesondere auf unterschiedlichsten Fragestellungen rund ums Schulden- und Insolvenzrecht.

Bildnachweise

1 Gedanke zu „Zwangsvollstreckungsmaßnahmen: Wie Gläubiger an ihr Geld kommen

  1. N.Golla

    Hallo, wir sind vom Gericht aufgefordert worden, bis zum 30.04.20 unser Grundstück einzufrieden und der Zaun soll auf der Grundstücksgrenze stehen.
    Auf Grund der Corona- Krise haben wir erst sehr spät Material bekommen, so konnten wir nur vor dem Haus auf 7 Meter den Zaun zur Straße fertigstellen.
    Ich muss täglich zur Arbeit und wir haben nur bis zum 10.05.20 zeit gehabt diesen fertigzustellen. Nun hat der Anwalt von den Nachbarn mit Zwangsvollstreckung
    gedroht, was kann er denn zwangsvollstrecken?

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